Betrifft: Ihre Anfrage vom Verzinsung BonusSparbuch

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BAWAG P.S.K., MAME, A-1018 Wien Datum 08.03.2011 Betrifft: Ihre Anfrage vom 4.3.2011 Verzinsung BonusSparbuch Sehr geehrte Frau Dr. Kaiser! Wie folgt möchten wir zu Ihrer Anfrage vom 4.3.2011 betreffend Entstehungsgeschichte des variablen Grundzinssatzes beim BonusSparbuch Stellung nehmen. BonusSparbuch und variabler Grundzinssatz Basis für die Entwicklung und Einführung des variablen Grundzinssatzes war die OGH Entscheidung 3 Ob 238/05d vom 21.12.2005 gegen die seinerzeitigen Allgemeinen Bedingungen für Spareinlagen der BAWAG. Aus dieser Entscheidung folgte, dass einseitige Zinssatzänderungen in der damals praktizierten Form nicht weiter zulässig waren. In 6 Abs. 2 Z 3 KSchG ist verankert, dass Zinssatzänderungen nur unter den dort genannten Kriterien zulässig sind. Aus diesem Grund wurde die Verzinsung von variabel verzinsten Spareinlagen der BAWAG P.S.K. im Februar 2007 neu geregelt, d.h. es wurden Indikatoren Koppelung an einen allgemein gültigen und öffentlich zugänglichen Marktzinssatz für sämtliche variabel verzinste Sparprodukte der BAWAG P.S.K. eingeführt. Der variable Grundzinssatz wurde als Grundlage für das BonusSparbuch herangezogen. Das BonusSparbuch ist ein grundsätzlich variabel mit dem variablen Grundzinssatz verzinstes Sparbuch mit Bindungsfrist und vierteljährlicher Zinsanpassung. Kerneigenschaft des BonusSparbuchs ist jedoch, dass Berater und Kunde die Möglichkeit haben, einen höheren fixen Bonus-Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit (4, 6 oder 9 Monate) zu vereinbaren. Erst nach Ablauf der jeweiligen Bindung fällt der Kunde bis zur nächsten Fixzinsvereinbarung auf den jeweils gültigen variablen Grundzinssatz herab. Aufgrund der vierteljährlichen Zinsanpassung (laufende Fixzinsvereinbarungen ausgenommen) wurde als fristenkongruenter Indikator für den variablen Grundzinssatz der 3-Monats-EURIBOR herangezogen. Hintergrund der Entscheidung für die vierteljährliche Zinsanpassung war, die Kunden relativ zeitnah an der Marktentwicklung partizipieren zu lassen. Ausgangssituation für die Festlegung des Startwerts für den variablen Grundzinssatz im Februar 2007 war folgende: 3 Monats EURIBOR o November 2006: 3,60% o Jänner 2007: 3,75% BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Sitz in A-1018 Wien, Georg-Coch-Platz 2 Handelsgericht Wien FN 205340x BLZ 14000 DVR 1075217 www.bawag.com info@bawag.com Service-Tel.Nr.: 05 99 05

Bei Einführung des BonusSparbuchs im Februar 2007 war im Rahmen einer Fixzinsvereinbarung ein individueller Kundenzinssatz von bis zu 3,50% p.a. möglich. Als Startwert für den variablen Grundzinssatz wurden 0,25% p.a., als Mindestzinssatz der fixe Grundzinssatz (0,125% p.a.) festgelegt. Gemäß allgemeinen Sparbuchbedingungen (vgl. Anhang 2) ist der variable Grundzinssatz an die Entwicklung des Monatsdurchschnittswertes des 3-Monats-EURIBOR 1 gebunden und ändert sich jeweils am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. jeden Jahres entsprechend der Änderung des Monatsdurchschnittswertes des 3-Monats-EURIBOR des zweiten Monats des letzten Quartals (November, Februar, Mai, August) im Vergleich zum Monatsdurchschnittswert des 3-Monats- EURIBOR des zweiten Monats des Quartals, in dem zuletzt eine Änderung des Grundzinssatzes tatsächlich erfolgt ist. Anbei eine schematische Darstellung zur Berechnung des variablen Grundzinssatzes: Indikator Ø 3-Monats-EURIBOR Veränderung zum Vorquartal Aushang- zinssatz p.a. variabler Grundzinssatz kaufm. auf Anpassung nä ⅛% ger. per um November 3,600 + 0,250 6.2. (Einführung/ Startzins) 0,250 % Februar 3,300-0,300 0,000 1.4. - 0,250 0,125 % Mai 3,260-0,040 0,000 1.7. + 0,000 0,125 % August 2,940-0,360-0,375 1.10. - 0,375 0,125 % November 3,730 + 0,790 + 0,375 1.1. + 0,750 0,375 % Fixer Grundzinssatz 0,125 % In Anhang 1 haben wir die Entwicklung des variablen Grundzinssatzes dargestellt. Der Startwert ihv 0,25% hat sich bis zum 4. Quartal 2008 auf bis zu 1,75% entwickelt. Auf Grund der bekannt starken zum Zeitpunkt der Produkteinführung nicht vorhersehbaren Rückgänge der Geld- und Kapitalmarktzinsen ist der variable Grundzinssatz jedoch ab Beginn 2009 stark gefallen und weist seit dem 2. Quartal 2009 einen negativen errechneten Wert aus. Bei einem negativen Wert kommt jedoch auf jeden Fall der Zinssatz für Sparbücher ohne Bindungsfrist (fixer Grundzinssatz = 0,125%) als Mindestverzinsung zum Tragen. Ein höherer Bonus-Zinssatz für eine Fixzinsperiode kann jedoch jederzeit vereinbart werden. Der von Ihnen erwähnte Zinssatz ihv ab 1/16 % p.a. gilt grundsätzlich nur für Neueröffnungen seit 27.04.2009, für davor eröffnete BonusSparbücher gelten weiterhin die 0,125% p.a. 1 Veröffentlichung durch Oesterreichischer Nationalbank ( OeNB ) unter www.oenb.at

Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Marketing & Produkte Mag. Susanne Rath Leiterin Einlagen & Investment

Anhang 1 Übersicht Entwicklung variabler Grundzinssatz seit Einführung 6.2.2007: Verzinsung p.a. im Zeitraum Variable Grundzinssätze 2 06.02.2007 31.03.2007 0,250% 01.04.2007 30.06.2007 0,500% 01.072007 30.09.2007 0,750% 01.10.2007 31.12.2007 1,250% 01.01.2008 31.03.2008 1,375% 01.04.2008 30.06.2008 1,125% 01.07.2008 30.09.2008 1,625% 01.10.2008 31.12.2008 1,750% 01.01.2009 31.03.2009 1,000% 01.04.2009 30.06.2009-1,250% 01.07.2009 30.09.2009-1,875% 01.10.2009 31.12.2009-2,250% 01.01.2010 30.06.2010-2,375% 01.07.2010 1) 30.09.2010-2,375% 01.10.2010 1) 31.12.2010-2,250% ab 01.01.2011-2,125% 2 Der errechnete variabler Grundzinssatz kann auch ein negativer Wert sein und wird am Schalteraushang dargestellt.

Anhang 2 Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die Einlage auf BAWAG Sparbücher der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft G:\Drucksorten & Geschäftsbestimmung 5.5 Sofern eine Bindung der Spareinlagen auf bestimmte Dauer (Bindungsfrist) vereinbart wird, kann der Einleger zwischen dem BAWAG Wachstumssparbuch (Pkt. 5.5.2) und dem BAWAG Bonussparbuch (Pkt. 5.5.3) wählen, sodass sich der Zinssatz nach der Art des vom Einleger gewählten Sparbuchs wie folgt bestimmt: 5.5.1 Es gilt ein variabler Zinssatz (sog. variabler Grundzinssatz). Der variable Grundzinssatz ist an die Entwicklung des von der Oesterreichischen Nationalbank ( OeNB ) z.b. auf ihrer Homepage (www.oenb.at) veröffentlichten Monatsdurchschnitts-wertes des 3-Monats-EURIBOR gebunden und ändert sich jeweils am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. jeden Jahres entsprechend der Änderung des Monatsdurchschnittswertes des 3-Monats-EURIBOR des zweiten Monats des letzten Quartals (November, Februar, Mai, August) im Vergleich zum Monatsdurchschnittswert des 3-Monats- EURIBOR des zweiten Monats des Quartals, in dem zuletzt eine Änderung des Grundzinssatzes tatsächlich erfolgt ist. Der jeweils aktuelle variable Grundzinssatz kann dem jeweils aktuellen Schalteraushang für BAWAG Sparbücher entnommen werden. 5.5.3 Beim BAWAG Bonussparbuch wird der variable Grundzinssatz (Pkt. 5.5.1) auf volle Achtelprozentpunkte kaufmännisch auf- oder abgerundet. Er entspricht mindestens dem im Zeitpunkt der Sparkontoeröffnung (Pkt. 1.2) für Sparbücher ohne Bindung der Spareinlagen geltenden Zinssatz (Pkt. 5.4). Abweichend vom jeweils aktuellen variablen Grundzinssatz (Pkt. 5.5.1) kann ein höherer Bonuszinssatz individuell für einen bestimmten Zeitraum fix vereinbart werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird die Spareinlage wieder mit dem jeweils aktuellen variablen Grundzinssatz (Pkt. 5.5.1) solange verzinst, bis wieder eine Zinsenvereinbarung individuell getroffen wird. Aus einer einmaligen oder mehrmaligen Zinsenvereinbarung kann kein Anspruch auf neuerliche Einräumung derselben Zinsenvereinbarung abgeleitet werden.