AusBildung bis 18. Dachverband Österreischischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Theresa Fibich, MA

Ähnliche Dokumente
AusBildung bis 18 wie sie funktioniert, was sie bedeutet Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Steiermark

Umsetzung - Akteure - Zusammenarbeit

INFOSNACKS ZU LEHRE. VIELFALT FÖRDERN. Ausbildungspflicht bis 18 Fokus auf Lehre. Wo stehen wir?

Arbeitsassistenz Fachtage

Info-Veranstaltung Ausbildung bis 18

Koordinierungsstelle(n) AusBildung bis 18 Alte und neue Aufgaben im Zuge des Ausbildungspflichtgesetzes Theresa Fibich, MA

AusBildung bis 18 und Jugendcoaching Unterstützungsstrukturen am Übergang Schule - Beruf

Alle unter 18-jährigen sollen eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung/ Qualifikation abschließen

Jugendcoaching & AusBildung bis 18

Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) schafft Chancen

AusBildung bis 18. Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen.

Verfahrensablauf Koordinierungsstellen Jugendcoaching als zentrales Angebot

AusBildung bis 18. Vortrag am Veranstalter: Vöbb Vereinigung Österreichischer Bildungs- und Berufsberaterinnen und Berufsberater

AusBildung bis 18 & Jugendcoaching

Info AusBildung bis 18 AHS/Bildungsberatung

AK Arbeit Vernetzungstreffen, Thema: AusBildung bis 18

AusBildung bis 18 Chronologie

Infos zur Ausbildung bis 18 Wien, 03. Oktober 2016

Fakten und erste steirische Umsetzungserfahrungen zur AusBildung bis 18. Was nun? Herausforderung und große Chance für die Zielgruppe!?

Fachtage Jugendcoaching

Angebote des Sozialministeriumservice innerhalb der AusBildung bis 18

sozialministerium.at

Jugendcoaching Ein-Blick in das Angebot und die praktische Umsetzung

Information über Bildungs- und Ausbildungsangebote zur Erfüllung der Ausbildungspflicht

Informationen zur AusBildung bis 18

Information über Bildungs- und Ausbildungsangebote zur Erfüllung der Ausbildungspflicht

Mehr Bildung. Mehr Chancen. Mehr Zukunft.

Welche Veränderungen bringt das Jugendcoaching für die Bildungsberatung

AusBildung bis 18 aktuelle Einblicke, erste Umsetzungserfahrungen und neueste Zahlen

AusBildung bis 18. Umfassende Reformen zur Vermeidung von frühzeitigem AusBildungsabbruch

AusBildung bis 18. Umfassende Reformen und Chancen für die Jugend. Sonja Schmöckel, Sozialministerium

NEBA Schnittstellen im Jugendcoaching Die Gatekeepingfunktion des Jugendcoachings (PS, BAS)

Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA)

Übergangsmanagement für ausgrenzungsgefährdete Jugendliche

Jugendcoaching in Niederösterreich

Supported Employment/NEBA als Erfolgsmodell in der beruflichen Integration.

AusBildung bis 18. Umfassende Reformen zur Vermeidung von frühzeitigem AusBildungsabbruch. sozialministerium.at

Leistungen und Herausforderungen der Wiener Ausbildungsgarantie

Bundes KOST Bundesweite Koordinationsstelle Übergang Schule Beruf

AUSBILDUNG BIS 18 KOOPERATIONSVERANSTALTUNG AK / SSR / SMS

Übergang Schule - Beruf

Ausbildung bis 18 Gründe für die Ausbildungspflicht. sozialministerium.at

.. '... sozialministerium.at

AusBildung bis 18. sozialministerium.at. 2. Forum Jugendstrategie BMFJ 07. Mai 2015

Jugendcoaching in Niederösterreich. Region Waldviertel. Caritas. Diözese St. Pölten

Commitment und Verpflichtungen, die sich für Schulen aufgrund des Ausbildungspflichtgesetzes

AusBildung bis 18 jetzt geht s los!

Jugendcoaching damit drop outs erst gar nicht passieren!

AusBildung bis 18. KOST Vernetzung. sozialministeriumservice.at. Gabriele Krainz

Angebote des Sozialministeriumservice (SMS) in der (Re-)Integration in den und Verbleib im (Aus-)Bildungs-und Arbeitsmarkt

ARMUTSBEKÄMPFUNG DURCH BILDUNG UND ARBEITSMARKTINTEGRATION SILVIA HOFBAUER I SOZIALE STADT

Frühe SchulabgängerInnen (in %) (ohne Ausbildungsabschluss über dem Pflichtschulabschluss ( Early School Leavers )

Zweck. Geltungsbereich

Einführung in die Angebotslandschaft für Jugendliche Wien

Umsetzungsregelungen Koordinierungsstellen AusBildung bis 18

Fragen & Antworten Stand

Tagung NEETs something to do. Jugend, Bildung, Armut.

Aktuell DAS. JUGENDAUSBILDUNGSGESETZ und AUSBILDUNGSPFLICHTGESETZ (APflG) RECHT INFOSERVICE DER AK. Nr 07/2016

Bildungsbezogenes Erwerbskarrieren Monitoring und die Schlussfolgerungen für die Ausbildungsverpflichtung

Mädchen* in männlich konnotierten Berufen AMS Tirol

AusBildung bis 18 jetzt geht s los!

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Juli 2016 Teil I

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR AUSBILDUNG BIS

Umsetzungsregelungen Koordinierungsstellen AusBildung bis 18*

in.come Jugendcoaching und Jugendarbeitsassistenz

Ausbildung bis 18. Mag. a Christina Tsohohey Andrea Schmidbauer, MSc Juni 2018

Programme des Bundessozialamts zur beruflichen Integration unter besonderer Berücksichtigung des Jugendcoachings

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis. Artikel. (Verfassungsbestimmung) Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis. Artikel. (Verfassungsbestimmung) Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring Wien. Wien, 08. März 2016

Vorläufiges Positionspapier Ausbildung bis 18

Meine Chance für die Zukunft

Entwurf. Inhaltsverzeichnis

Angebotslandschaft: Tätigkeiten, Darstellung, Zugänglichkeit Status quo 2017

Jugendcoaching Konzept und Umsetzungsregelungen Version

Auf dem Weg zur AusBildung bis 18

Berufsbildung in Österreich: Daten, Fakten, Problemlagen Vortrag im Rahmen der Tagung des Katholischen Familienverbandes Österreich Roland Löffler

Jugendcoaching Konzept und Umsetzungsregelungen Version

Jugendcoaching: Kurzkonzept. Version Oktober neba.at/jugendcoaching. Gefördert von: NEBA ist eine Initiative des Bundessozialamtes

BERUFSAUSBILDUNGSASSISTENZ WALDVIERTEL der Caritas St. Pölten

Grundinformationen zum Konzept AusbildungsFit

Meine Chance für die Zukunft

Jugendcoaching 2014 Jahresbericht

Eine solide Basis für die Zukunft

Eine solide Basis für die Zukunft

Case Management im Netzwerk berufliche Assistenz (NEBA) ANHAND EINES FALLBEISPIELS PHILIPP MÖLLER MA BA

Neue Wege der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche (mit Fokus auf der Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18) Roland Löffler, öibf

AHS. NIEDERÖSTERREICH Wir fördern Talente.

ESF Europäischer Sozialfonds

Intern: FAQs der AusBildung bis 18 des SMS Stand:

ÜBERGANG SCHULE -BERUF

Jugendcoaching in Wien.

Mag. Heinrich Ostermann, Stellvertretender Leiter der Arbeitsassistenz, Jugend am Werk, NEBA-Netzwerk

Ihre Gesprächspartner: Ausbildungspflicht bis 18: AK fordert Nachbesserungen. Pressekonferenz Freitag, 19. August 2016, 10 Uhr Arbeiterkammer Linz

Transkript:

AusBildung bis 18 Dachverband Österreischischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen 25.11.2016 Theresa Fibich, MA www.bundeskost.at Gefördert von:

Inhalt Ziele der AusBildung bis 18 Entstehungsgeschichte des Ausbildungspflichtgesetzes (APflG) Für wen gilt die Ausbildungspficht (nicht)? Erfüllen der Ausbildungspflicht Sanktionierung und Pflichten der Erziehungsberechtigten Meldesystem & Datenfluss Netzwerkstruktur Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 Jugendcoaching Materialien, Übersichten, Kontakte 2

Ziele der AusBildung bis 18 Alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Qualifikation hinzuführen Chance auf nachhaltige Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben erhöhen Prävention von frühzeitigem Bildungs- und Ausbildungsabbruch Abgestimmte Angebote und Programme in verschiedensten Bereichen Ausbau eines lückenlosen Ausbildungsangebots soll erreicht werden 3

Entstehungsgeschichte, APflG 2013 Verankerung im Regierungsprogramm Mai 2014 Bis Ende 2015 März 2016 erste Steuerungsgruppensitzung unter der Leitung des BMASK mit dem BMB, BMWFW und BMFJ Arbeitsgruppen bestehend aus Ministerien, Sozialpartnern, AMS, SMS und Ländervertretungen erarbeiten Grundlage für den Gesetzesentwurf Ausbildungspflichtgesetz (APflG) geht in Begutachtung Juli 2016 August 2016 ab 01.07.2017 ab 01.07.2018 APflG wird im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen APflG tritt (schrittweise) in Kraft Erster Jahrgang wird ausbildungspflichtig (Meldepflicht für Erziehungsberechtigte) Möglichkeit der Sanktionierung 4

Für wen gilt die Ausbildungspflicht? Die Ausbildungspflicht gilt für alle Jugendlichen ab dem 01.07.2017 deren Schulpflicht mit dem Schuljahr 2016/17 oder danach endet die sich dauernd in Österreich aufhalten bis zu ihrem 18. Geburtstag. Die Ausbildungspflicht gilt auch für Jugendliche die sich in Justizanstalten befinden für behinderte Jugendliche für subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte 5

Für wen gilt die Ausbildungspflicht nicht? Die Ausbildungspflicht gilt nicht für Jugendliche, die bereits im Schuljahr 2015/16 oder davor ihre Schulpflicht beendet haben AsylwerberInnen Die Ausbildungspflicht ruht für Jugendliche, die Kinderbetreuungsgeld beziehen ein Freiwilliges Soziales Jahr/ Umweltjahr absolvieren, Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland leisten, ein Freiwilliges Integrationsjahr absolvieren, Präsenzdienst/Zivildienst leisten, akut erkrankt sind. 6

Wie kann die Ausbildungspflicht erfüllt werden? Erfüllung I durch Schulbesuch (z.b.: AHS, BMS, BHS) oder privaten Unterricht Durch einen gültigen Lehr- oder Ausbildungsvertrag (nach BAG oder LFBAG), Gesundheitsberufliche Ausbildung nach gesundheitsrechtlichen Vorschriften, Besuch von vorbereitenden Kursen für schulische Externistenprüfungen oder für einzelne Ausbildungen, Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Teilnahme an einer Maßnahme für Jugendliche mit Assistenzbedarf durch eine im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehene Beschäftigung Ausbildungsfreie Zeiträume (bis zu 4 Monate) oder Wartezeiten stellen keine Verletzung der Ausbildungspflicht dar! Liste der Angebote zur Ausbildungspflicht: https://www.ausbildungbis18.at 7

Wie kann die Ausbildungspflicht erfüllt werden? Erfüllung II Es besteht keine Ausbildungspflicht (mehr), wenn bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine mind. 2-jährige (berufsbildende) mittlere (oder auch höhere) Schule oder eine Lehrausbildung (gemäß BAG/LFBAG) oder eine Teilqualifizierung (gemäß BAG/LFBAG) erfolgreich abgeschlossen wurde. (ausschließliches Nachholen des Pflichtschulabschlusses reicht nicht aus). 8

Jugendliche Hilfsarbeit Jugendliche Hilfsarbeit ist nur dann erlaubt, wenn sie neben dem Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung stattfindet wenn sie ausdrücklich im Perspektiven- und Betreuungsplan (zeitlich befristet) festgelegt wurde. 9

Ausbildungspflicht Sanktionierung Im Vordergrund der Ausbildung bis 18 stehen die Unterstützungsangebote nicht die Sanktion. Die Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass Jugendliche der Ausbildungspflicht nachkommen, liegt bei den Erziehungsberechtigten! (APflG 4,1). Jugendliche können nicht gestraft werden! Strafe nur, wenn Erziehungsberechtigten die Mitwirkung bei einer Problemlösung bzw. die Kooperation vorsätzlich verweigern. Verwaltungsstrafe von EUR 100-500,- bzw. EUR 200-1000,- im Wiederholungsfall möglich. Sanktionen erst ab 01.07.2018 möglich Meldepflicht der Erziehungsberechtigten bei nicht Erfüllung der Ausbildungspflicht des Kindes (bei Koordinierungsstellen) ab 01.07.2017 10

Meldesystem & Datenfluss (Automatisierte) Einmeldung über Zuund Abgänge in verschiedenen Systemen bzw. Datentransfer an Statistik Austria Identifizierung von Fällen, die die Ausbildungspflicht verletzen bzw. Einzelfallmeldung an Koordinierungsstelle Aktivierung des Netzwerks der Unterstützung* Hoher Datenschutz ist gewährleistet! *Unterstützung (z.b.: Jugendcoaching) kann bzw. soll auch bereits vor einem möglichen AusBildungsabbruch herangezogen werden! 11

Administrativer Fallverlauf im Monitoring AusBildung bis 18 (MAB) BundesKOST übergibt einen Fall an die regionale KOST. Mindestanzahl von Kontaktversuchen mit Jugendlichen und / oder Erziehungsberechtigten (schriftlich, telefonisch, auf Wunsch auch aufsuchend) durch Jugendcoaching bzw. KOST. Wenn alle Versuche scheitern, meldet KOST an Landesstelle des SMS. Diese melden ggf. Sachverhaltsdarstellung an Bezirksverwaltungsbehörde. 12

AB18 Steuerungsgruppe (BMASK, BMWFW, BMB, BMFJ, BMGF, BMLFUW)) NETZWERK STRUKTUR AusBildung bis 18 (AB18) Initiative von: Sozialministerium Sektion IV und VI) AB18 Beirat (SMS, AMS, AK, WKO, IV, ÖAR, Landwirtschaftskammer, Landarbeiterkammertag, BJV, ÖGB, Städte- und Gemeindebund, Verbindungsstelle der Bundesländer) Sozialministeriumservice SMS Stabstelle / Kompetenzstelle AB18 SMS Landesstellen Arbeitsmarktservice Bezirksverwaltungsbehörde Bundesweite Koordinierungsstelle Regionale Koordinierungsstellen Regionales Netzwerk der Unterstützung Jugendcoaching Abbildung: BundesKOST 2016-11 Steuerungsgruppen Bundesländer (SMS, AMS, Länder, AK, WK, Schulsystem ) Schulsystem, Offene Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, AMS, SMS, Jugendberatungsstellen, Gemeinden 13

Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 (ab 2017) 1 Bundesweite Koordinierungsstelle (BundesKOST) und 9 Regionale Koordinierungsstellen (KOST) in den Bundesländern. Kontaktliste: http://www.bundeskost.at/kooperation/regionale-koordinationsstellen.html Beauftragung der BundesKOST durch SMS Stabsabteilung Beauftragung KOST durch SMS Landesstellen und diesen jeweils fachlich unterstellt. Aufgaben: Steuerung und Matching der AusBildung bis 18 sowie Übergang Schule und Beruf Information, Koordination und Vernetzung Schnittstellenmanagement Allgemeine Aufgaben 14

Jugendcoaching Aufgaben & Funktionen Individuelle Beratung und Begleitung für schulabbruchs- und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche am Übergang Schule-Beruf Unterstützung ausbildungsferner Jugendlicher bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht Unterstützung in persönlichen und sozialen Problemfeldern, welche AusBildungsfähigkeit behindern können Gatekeeping Funktion für die SMS Angebote Produktionsschule und Berufsausbildungsassistenz Keine Übernahme von Aufgaben des Schulsystems, der Unterstützungssysteme in/für/um die Schule (zb. Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Schüler- und Bildungsberatung) oder sonstiger Beratungseinrichtungen (Drogen-, Schuldenberatung etc.) Fokus liegt auf AusBildung! 15

Zielgruppe Jugendcoaching Jugendliche ab dem 14. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr Jugendliche mit Behinderung und/oder Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) bis zum 24. Lebensjahr Jugendliche, die Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung bzw. ihrer weiteren AusBildung benötigen Schulabbruchsgefährdete Jugendliche Außerschulische Jugendliche, die weder in Ausbildung, Beschäftigung oder Weiterbildung sind oder deren Teilnahme an einem AMS- oder SMS-Angebot abbruchgefährdet ist Delinquente Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr Potenzielle Teilnehmer_innen der Produktionsschule bis zum 21. Lebensjahr Eltern/Erziehungsberechtige 16

Weitere Unterstützungsprogramme für Menschen mit Behinderung des Sozialministeriumservice (SMS) eine Auswahl Begleitende Hilfen (NEBA Netzwerk berufliche Assistenz) Flächendeckende Unterstützung in ganz Österreich Jugendcoaching (für ausgrenzungsgefährdete 15-19 Jährige sowie für Jugendliche mit Behinderung bis 24 Jahre) Produktionsschule (eine Nachreifung für Menschen zwischen 15 und 24 Jahren) Berufsausbildungsassistenz (Unterstützung bei einer verlängerten Lehre und einer Teilqualifikation) Arbeitsassistenz (für Menschen mit Behinderung von 15-65 Jahre) Jobcoaching (für Menschen mit Behinderung von 15-65 Jahre) 17

Kontaktlisten und Übersichten Angebotslandschaft Jugendcoaching (bundesweit und regional) http://www.bundeskost.at/information/jugendcoaching.html Kontaktliste zu Jugendcoaching und anderen NEBA Angeboten: http://www.neba.at/ Angebotslandschaft Übergang-Schule Beruf in Wien http://www.koordinationsstelle.at/angebotslandschaft.html Informationen/Berichte/Übersichten zu bestehenden Steuerungsgruppen: http://www.bundeskost.at/kooperation/steuerungsgruppe-jups.html Kontaktliste regionale Koordinationsstellen http://www.bundeskost.at/kooperation/regionale-koordinationsstellen.html 18

Projektträger 19

20

Links https://www.ausbildungbis18.at/ Serviceline: 0800 700 118 (Mo-Do 09:00-16:00 Uhr, Fr 09:00-12:00 Uhr), E-Mail: Info@AusBildungbis18.at http://www.bundeskost.at Bundesweite Koordinationsstelle Übergang-Schule Beruf http://www.koordinationsstelle.at Regionale Koordinatonsstelle in Wien -> Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung www.neba.at Informationen und AnbieterInnen aller NEBA Angebote, u.a. Jugendcoaching 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? www.ausbildungbis18.at Theresa Fibich, BEd BA MA BundesKOST Kontakt: theresa.fibich@wuk.at AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung 22