AusBildung bis 18. sozialministerium.at. 2. Forum Jugendstrategie BMFJ 07. Mai 2015
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1 AusBildung bis Forum Jugendstrategie BMFJ 07. Mai 2015 Mag. Tanja Sommer
2 AusBildung bis 18 Hintergrund Österreich schneidet bei der Jugendarbeitslosigkeit im EU-Vergleich sehr gut ab (2. Platz (10,5%) hinter D: 7,2 % EU 28: gegenüber 20,9% ). Allerdings besteht durchaus Handlungsbedarf: Pro Jahrgang verlassen rd junge Menschen das Bildungs- oder Ausbildungssystem ohne über Pflichtschule hinausgehenden Abschluss. 13 % der Jährigen befinden sich nicht in Ausbildung und verfügen über keinen Abschluss über die Pflichtschule hinaus Ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt: Doppelt so hohes AL-Risiko Vierfaches Risiko von Hilfsarbeit Siebenfaches Risiko von erwerbsfernen Positionen ein Fünftel dieser Personen ist armutsgefährdet Mag. Tanja Sommer Sozialministerium, Abteilungsförderung
3 AusBildung bis 18 im Regierungsprogramm Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen Ausreichend niederschwellige Ausbildungsangebote auch in Zusammenhang mit der dualen Berufsausbildung Einschränkung der jugendlichen Hilfsarbeit bzw. Schaffung von Anreizmodellen zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen Verwaltungsstrafe analog zur Verletzung der Schulpflicht (Wirksamkeit ab dem Ausbildungsjahr 2016/17) (Regierungsprogramm 2013 bis 2018)
4 Wen wird die AusBildung bis 18 betreffen? Grundsätzlich jeden Jugendlichen nach Beendigung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kernzielgruppe der Ausbildung bis 18: unter 15-17Jährige bzw pro Jahrgang. Ein Großteil der jungen Menschen besucht aber schon heute eine, über den Pflichtschulbesuch hinausführende, (Aus-)Bildung.
5 Definition der AusBildung bis 18 Die AusBildung bis 18 kann jedenfalls erfüllt werden durch, den Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, das Absolvieren einer dualen Ausbildung, den Besuch einer für die/den Jugendlichen geeigneten, qualitativ hochwertigen und anerkannten arbeitsmarkt- oder bildungspolitischen Maßnahme, die auf eine Reintegration in weiterführende Ausbildungs- und Bildungsangebote vorbereitet die Teilnahme an einer Maßnahme für Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf ( ) Die Ausbildung bis 18 kann ruhen oder man kann von dieser beurlaubt werden. Offen: Zulässigkeit von Hilfsarbeit
6 Die Säulen der Ausbildung bis 18 Aufbauend auf bestehenden Angeboten; Ausbau, Optimierung, Ergänzung, besseres Ineinandergreifen
7 Säule 1: Beratung und niederschwellige Projekte Jugendcoaching Early Intervention in Kooperation mit den Schulen, Gatekeeping für Nachfolgeangebote, Perspektivenplanung Zielgruppe: SchülerInnen des 9. Schulbesuchsjahres, behinderte Jugendliche bis 24 Jahren sowie systemferne Jugendliche unter 19 Jahren, die Unterstützung bei der Lehrstellensuche bzw. beim direkten Berufseintritt brauchen und/oder Drop out-gefährdet sind. Ziel: nahtstellenübergreifende Beratung, Betreuung und Begleitung beginnend vor dem Ende der Pflichtschulzeit bis zur nachhaltigen Integration in ein weiterführendes (Aus- )Bildungssystem 2015 wird davon ausgegangen, dass rund Jugendliche durch das Jugendcoaching beraten werden können bei einem Mittelaufwand von rund 25 Mio. Hohe Erfolgsquote: nur 15 % nach JU ohne klares Entwicklungsziel, 98 % glauben, eine Arbeitsstelle zu finden, die zu ihnen passt und ihnen gefällt.
8 Säule 2: Vorqualifizierung Produktionsschulen Aktuell: Zusammenführung AusbildungsFit und Produktionsschulen (Konzept Ausbildungsfit, Begriff: Produktionsschule, Federführung: Sozialministeriumservice) Flächendeckendes, niederschwelliges und standardisiertes Angebot für benachteiligte Jugendliche, das konsequent darauf abzielt, den Jugendlichen durch individuelle Förderung in eine Berufsausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zielgruppe: Jugendliche ab 15 ohne abgeschlossene Erstausbildung; Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen, Entwicklungsbedarf im Bereich der sozialen Kompetenzen und Kulturtechniken Zugang über eine Empfehlung des Jugendcoachings erfolgt die Zusammenführung der Produktionsschulen des AMS und des Sozialministeriumservice mit rund Plätzen
9 Säule 3: Ausbildung Ausbildungsgarantie Überbetriebliche Lehrausbildung Die Ausbildungsgarantie, die jedem Jugendlichen, der eine Lehre beginnen will, einen betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsplatz garantiert, gilt auch nach Zielgruppe: nicht direkt vermittelbare Lehrstellensuchende mit abgeschlossener Schulpflicht und LehrabbrecherInnen Kernstück: Lehrgänge zum Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten eines Lehrberufs inkl. Berufsschulpflicht, wenn notwendig bis zur Absolvierung des Lehrabschlusses Zusätzlich: ausbildungsbegleitende Unterstützung (Lernunterstützung, Praktikumsbegleitung, Soft Skills und sozialpädagogische Betreuung) Für das Ausbildungsjahr 2014/2015 wurden Plätze für ca TeilnehmerInnen geplant
10 Säule 3: Ausbildung Drop Out Prävention im Bereich der betrieblichen Lehre Problem: Relativ hohe Drop out-quote von 16 % 11 % aller LehrzeitabsolventInnen treten zur LAP nicht an oder fallen durch Große regionale und sektorale Unterschiede Schätzung: % aller Lehrlinge haben Unterstützungsbedarf Interventionsstrategie: Beratungs- und Coachingsangebot für Lehrlinge und Lehrbetriebe Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und Unterstützung des positiven Ablegens der Lehrabschlussprüfung
11 Säule 3: Ausbildung Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching Lehrlingscoaching: Erstgespräch, Aufzeigen von beruflichen oder persönlichen Perspektiven, längerfristiges Case Management inkl. der Einbeziehung von außerbetrieblichen Problemfeldern (Schule, Familie, etc.), Betreuung bei der Auswahl von Nach- bzw. Höherqualifizierungen oder Weiterbildung sowie Hilfestellung bei der Vorbereitung auf die LAP inkl. Nachbetreuung Lehrbetriebscoaching: Unterstützung bei den Herausforderungen im Ausbildungsalltag, wie Kommunikation mit Lehrlingen, Umgang mit Jugendlichen, Entwicklungspotential aufzeigen oder Schlüsselkompetenzen fördern
12 So wird an der AusBildung bis 18 gearbeitet
13 Stufenplan und Netzwerk der Unterstützung Unterstützung statt Sanktionierung im Mittelpunkt trotzdem Ziel der Erhöhung der Verbindlichkeit Verantwortung der Eltern und Verantwortung der Institutionen (Schule, Lehrlingsstellen, AMS, SMS, Stellen der Länder auch Meldepflicht bei Abbrüchen) Etablierung eines Netzwerks der Unterstützung unter Beteiligung relevanter regionaler Akteure (Aufbau auf Bestehendem) Zentrale Rolle von Koordinationsstellen in den Bundesländern Erarbeitung eines Mehrstufenplans der Intervention und Unterstützung (Schreiben an die Jugendlichen, Schreiben an die Erziehungsberechtigten, aufsuchende Betreuung, Fallkonferenz mit Beteiligung des Jugendlichen)
14 Der weitere Weg zur AusBildung bis 18 Konkrete Definition der AusBildung bis 18 Möglichkeiten des Monitorings der AusBildung bis 18 Erhebung hinsichtlich des Bedarfs an Zusatzangeboten oder Kapazitätserweiterungen von Programmen und Projekten Folgen (Sanktionierung) einer Verletzung der AusBildung bis 18 Einschränkung jugendlicher Hilfsarbeit Optimierung der ÜBA Qualitätssteigerung der betrieblichen Lehrausbildung, Unterstützungs- und Vorbereitungsangebote Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungs- und Ausbildungssystemen Verbesserung der Abstimmung der Angebote aufeinander Evaluierungen von Einzelmaßnahmen zwecks Weiterentwicklung Mag. Tanja Sommer Sozialministerium, Abteilung für Arbeitsmarktförderung
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