Kommentare zu den Lehrveranstaltungen und Studienhinweise Fachbereich Mathematik und Informatik Sommersemester 1999
Inhaltsverzeichnis Seite Studieninformation, Allgemeines Näheres zum Fach Mathematik Näheres zum Fach Informatik Aktuelle Hinweise zu Lehrämtern I-II II III IV V VI VIII Übersicht über die Lehrveranstaltungen 1 13 (Auszug aus dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis) Kommentare zu den Lehrveranstaltungen 14 52 (alphabetisch nach den Namen der Dozenten geordnet) Kommentare aus dem Institut für 53 70 Didaktik der Mathematik (alphabetisch nach den Namen der Dozenten geordnet) Anhang mit den Lehrveranstaltungen des Rechenzentrums ZIV 1 ZIV 5 Termine für das Sommersemester 1999 Vorlesungsbeginn 06.04.99 (Osterdienstag) Vorlesungsende 02.07.99 Pfingstferien (erster Tag, letzter Tag) 25. 29.05.99 Christi Himmelfahrt 13.05.99 Fronleichnam 03.06.99 Rückmeldung: Rückmeldeunterlagen werden vom Studentensekretariat zugesandt. Ein Plakat dazu wird im Eingang des Hörsaalgebäudes ausgehängt. Impressum ViSdP: Fachschaftsrat Mathematik Verantwortlich für die Richtigkeit des Inhalts: Die Dozenten des Fachbereichs Mathematik und Informatik.
I STUDIENINFORMATION Studienfächer: Mathematik, Informatik Anschriften Fachbereich 15 (Mathematik u. Informatik), Einsteinstraße 62, 48149 Münster Fachschaft Mathematik und Informatik, Einsteinstraße 62, 48149 Münster Prüfungssekretariat des Fachbereichs, Einsteinstraße 62, 48149 Münster, Zimmer Bibl. 121, Tel.: 02 51/83 3 30 18 (Frau Benedens, Sprechstunde 10 12 Uhr) Staatliches Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Bispinghof 2, Haus B, 48143 Münster, Tel.: 02 51/83 2 30 60 Studienberatung Möglichkeiten zur Studienberatung bestehen bei den Studienfachberatern des Fachbereichs, bei der Fachschaftsvertretung sowie bei der Zentralen Studienberatung der Universität. Studienberatung im Fach Mathematik Studienfachberater für Lehramtskandidaten der Primarstufe (Schwerpunktfach, kurz: P und weiteres Fach, kurz: K): Dr. Mosel Göbel, Zi. 301 B, Tel.: 02 51/83 3 83 60 Sprechstunde: Do ab 13 Uhr c.t., vierzehntägig für Lehramtskandidaten der Sekundarstufe I (kurz: S I): Dr. Kienel, Zi. 302, Tel.: 02 51/83 3 27 09 Sprechstunde: Di 11 Uhr für Lehramtskandidaten der Sekundarstufe II (kurz: S II): Prof. Dr. Dr. K. Langmann, Zimmer 206, Tel.: 02 51/83 3 37 04 Sprechstunde: Do 10 11 Uhr Studienfachberatung für Diplomstudenten: Prof. Dr. F. Ischebeck, Zimmer 216, Tel.: 02 51/83 3 37 02 Sprechstunde: Do 9 10 Uhr Studienberatung im Fach Informatik: Prof. Dr. A. Clausing, Zi. 518, Tel.: 02 51/83 3 37 79 Sprechstunde: Mo 10 11 BAFöG Höchstförderungsdauer: SII und Diplom 9 Semester; SI, P und K nur 7 Semester Auszug aus dem BAFöG: 48 (Mitwirkung von Ausbildungsstätten): (1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat
II ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist, oder eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, daß er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat. BAFöG Beauftragter für Diplom, Sekundarstufe II Prof. Dr. L. Bröcker, Zi. 318, Tel.: 02 51/83 3 37 26 Sprechstunde: Di 11 12 Uhr Vertretung Prof. Dr. H. Hamm, Zimmer 507, Tel.: 02 51/83 3 37 43 Sprechstunde: Di 10 Uhr BAFöG Beauftragter für die Sekundarstufe I Dr. Handschel, Zi. 301 A, Tel.: 02 51/83 3 84 46 Sprechstunde: Mo 11 12 Uhr Vertretung: Prof. Dr. M. Stein, Zimmer 311, Tel.: 02 51/83 3 94 30 Sprechstunde: Di 9.30 11 Uhr BAFöG Beauftragter für die Primarstufe Dr. Mosel Göbel, Zimmer 301 B, Tel.: 02 51/83 3 83 60 Sprechstunde: Do ab 13 Uhr c.t., vierzehntägig BAFöG Beauftragter für die Informatik Prof. Dr. A. Clausing, Zi. 518, Tel.: 02 51/83 3 37 70 Sprechstunde: Mo 11 12 Uhr STUDIENINFORMATIONEN ZUM FACH MATHEMATIK Abschlüsse 1. Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter der Primarstufe (Schwerpunktfach, weiteres Fach), der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II 2. Diplom 3. Promotion Beginn des Studiums Das Mathematikstudium sollte zum Wintersemester aufgenommen werden. In Sommersemestern wird nur eine der beiden Anfängervorlesungen angeboten. Zulassungsverfahren Studienbewerber für Wintersemester (Sommersemester), die keine Zulassung der ZVS benötigen, sollen sich zwischen dem 01.06. und 15.07. (01.12. und 15.01.) direkt bei der Universität (Studentensekretariat, Schloßplatz 2, 48149 Münster) anmelden. Wer von der ZVS einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, kann sich auch außerhalb der angegebenen Fristen für die freien Fächer anmelden, aber bitte unverzüglich nach der Ablehnung mit
beigefügtem Ablehnungsbescheid und Freiumschlag. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, daß alle Studienplätze für die Primarstufe von der ZVS Dortmund in einem Auswahlverfahren verteilt werden. Studienordnungen/Prüfungsordnungen für Mathematik im Lehramt Genehmigte Studienordnungen liegen für P, K, SI und SII vor. Sie sind beim Prüfungssekretariat des Fachbereichs, Zimmer Bibl. 123, und bei den Sekretariaten des Instituts für Didaktik der Mathematik (Frau Fischer, Zimmer 808; Frau Quellenberg, Zimmer 303; Frau Schodry, Zimmer 204) erhältlich. Diese Studienordnungen regeln auf der Grundlage des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz LABG) und der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung LPO) und der Anlage 15 zu 55 LPO das Studium in Mathematik für die verschiedenen Lehrämter. Sie gelten für alle Studierenden, die vor dem 30.09.98 ihr Grundstudium abgeschlossen haben. Die anderen Studierenden lesen bitte die aktuellen Hinweise auf Seite VI. Blockpraktikum Nach der Praktikumsordnung ist das Blockpraktikum in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in Erziehungswissenschaften durchzuführen. Aushänge findet man z.b. im 2. und 4. Stock des Mathematik Hochhauses. Zur Betreuung im Fach Mathematik sind sämtliche Hochschullehrer des Fachbereichs bereit. III Diplomstudiengang Mathematik Zulassung Das Studium der Mathematik (Diplomstudiengang) ist nicht zulassungsbeschränkt, wobei das Nebenfach unter den unten aufgeführten 7 Fächern beliebig gewählt werden kann. Merkblätter sind beim Prüfungsamt (Zimmer Bibl. 121), bei der Fachschaft und beim Studienfachberater erhältlich. Die Fachschaft bietet auch einen Führer durch das Hauptstudium an. Nebenfächer Als Nebenfächer sind zugelassen: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Biologie, Chemie, Informatik, Logik, Physik. Auf Antrag kann der Vorsitzende des Prüfungsausschußes weitere Nebenfächer zulassen, sofern in diesen Fächern wesentlich mathematische Methoden Anwendung finden. Ein entsprechender Antrag soll vom Studenten vor Beginn des Nebenfachstudiums gestellt werden. Prüfungsausschuß Vorsitzender: Prof. Dr. Bengel, Zimmer 519.
IV STUDIENINFORMATIONEN ZUM FACH INFORMATIK Abschlüsse 1. Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter S II und S II/S I 2. Promotion Darüber hinaus ist Informatik als Nebenfach in mehreren Diplomstudiengängen zugelassen. Beginn des Studiums: Möglichst zum Winter; aber auch ein Beginn mit dem Sommersemester ist möglich. Zulassungsverfahren: Wie beim Fach Mathematik Anschrift des Instituts Institut für Informatik, Einsteinstr. 62, 48149 Münster Gebiete und Lehrangebot Informatik wird in Münster als Lehramtsstudiengang für die Sekundarstufe I/II sowie als Nebenfach für diverse Diplomstudiengänge, z.b. Mathematik, angeboten. Die Informatik gliedert sich auf in eine Reihe von Arbeitsgebieten, von denen in Münster die folgenden vertreten sind: Algorithmische Geometrie, Datenstrukturen, Datenbanken, Informationssysteme, Neuronale Netze, Fuzzy-Logik, Computergrafik, Compilerbau, Programmiersprachen, Parallele Systeme, Geoinformatik, Wirtschaftsinformatik. Das Lehrangebot in Münster orientiert sich an diesen Arbeitsgebieten. Studienordnungen / Prüfungsordnungen für Informatik im Lehramt: Eine genehmigte Studienordnung liegt vor für S II und S II/I. Sie ist beim Studienfachberater erhält. Hinweise zum Studienverlauf: Das Studium in Informatik für das Lehramt der Sekundarstufe II könnte z.b. in folgender Weise absolviert werden: 1 Informatik I 6 SWS 2 Informatik II, Proseminar zur Didaktik der Informatik 8 SWS Tagespraktikum (muß nicht in Informatik absolviert werden) 3 Informatik III 6SWS 4 Theoretische Informatik, Programmierpraktikum 6 SWS Zwischenprüfung 5 Vorlesungen aus Bereichen B und C 10 SWS Blockpraktikum 6 Vorlesungen aus Bereichen A und D, Seminar aus B 8 SWS 7 Vorlesung aus Bereich B, Seminar aus D 8 SWS 8 Vorlesungen aus Bereichen A und B 8 SWS Erste Staatsprüfung Informatik ist als Nebenfach in (diversen) Diplomstudiengängen zugelassen. Hier ein
Studienverlaufsplan für das Nebenfach Informatik im Diplomstudiengang Mathematik Veranstaltung Semester SWS Grundstudium: Informatik I (Theorie und Praxis der Programmierung) 1. 6 Informatik II (Algorithmen und Datenstrukturen, 2. 6 Softwareentwicklung) Theoretische Informatik 3. 6 Informatik III (Hardware, Systemsoftware) 4. 6 Programmierpraktikum (ab 2.) 3 Summe Grundstudium 27 Hauptstudium Säule 1 (Praktische Informatik) 5. 6 Säule 2 (Grundlagen/Theoretische Informatik) 6. 6 Säule 3 (Angewandte Inforamtik) 7. 4 Summe Hauptstudium 16 Summe Studium 43 Aus dem Grundstudium sind zur Anmeldung zum Vordiplom zwei Scheine aus Informatik I III und der Schein zur Theoretischen Informatik vorzulegen. Alternativ zum Schein Theoretische Informatik kann auch ein Programmierpraktikumsschein vorglegt werden, dann wird im Vordiplom Theoretische Informatik mit besonderem Gewicht geprüft. Bei der Anmeldung zum Hauptdiplom wird in jedem Fall der Nachweis über einn Programmierpraktikum verlangt. Die Säulen des Hauptstudiums können in beliebiger Reihenfolge studiert werden, aber die drei genannten Bereiche sollen abgedeckt sein. Der Gesamtumfang an Semesterwochenstunden im Hauptstudium muß (ohne Programmierpraktikum) wenigstens 16 SWS betragen, die oben genannte Aufteilung ist als Beispiel gemeint. Die Zuordnung einzelner Veranstaltungen zu den Säulen ist nicht immer eindeutig, zur Klärung der genauen Zuordnungen und zur Planung des Hauptstudiums insgesamt soll Rücksprache mit mindestens einem der Dozenten genommen werden. Dieser Text ohne Gewähr wurde vom ALSA, d.h. Ausschuß für Lehre und studentische Angelegenheiten, des Fachbereichs Mathematik und Informatik, aufgesetzt. V
VI Aktuelle Hinweise für P, S I, S II-Studierende Für alle Lehrämter (P, S I, S II) und für alle Fächer ist der 30.09.98 ein wichtiger Stichtag, sofern Sie das Lehramtsstudium nach dem WS 94/95 aufgenommen haben: In den Fächern, in denen das Grundstudium (Zwischenprüfung bzw. Grundstudiumsabschlußbescheinigung für Pädagogik) vor dem 30.09.98 abgeschlossen wird, gilt altes Recht; in den anderen Fächern schon neues. Somit kann es vorkommen, daß man im Staatsexamen nach gespaltenem Recht geprüft wird (neues Recht in einem Fach; altes Recht im anderen Fach). Exemplarisch für S II/I das neue Recht (gültig für all diejenigen, die ab WS 94/95 das Lehramtsstudium angefangen haben und nach dem 01.10.98 die Zwischenprüfung in Mathematik S II bestehen). Grundstudium. Nachweis durch Belegen folgender Vorlesungen und Übungen: (a) Infinitesimalrechnung I, II, Lineare Algebra I, II (b) Eine 6stündige Vorlesung Angewandte Mathematik (z.b. Stochastik, Numerik, Differentialgleichungen, nicht jedoch Informatik) Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung müssen ein Leistungsnachweis aus Infinitesimalrechnung I,II, ein Leistungsnachweis aus Lineare Algebra I/II, davon mindestens ein Leistungsnachweis aus Infinitesimalrechnung II oder Lineare Algebra II, und ein Leistungsnachweis aus b) vorliegen. Zwischenprüfung. Man kann sich selbst einen Prüfer aussuchen und mit ihm einen Termin vereinbaren. (Es gibt keine festen Prüfungstermine; Prüfung jederzeit möglich!) Die Prüfung dauert 30 Minuten und erstreckt sich über die Grundzüge von a). Die Zwischenprüfung im anderen Fach ist zeitlich von der Zwischenprüfung Mathematik völlig unabhängig. Praktika. Im Grundstudium muß ein Tagespraktikum in einem der Fächer oder in Erziehungswissenschaften, im Hauptstudium ein Blockpraktikum in einem der Fächer absolviert werden. Hauptstudium. Es gibt folgende Bereiche: A ANALYSIS z.b. Funktionentheorie I, II Funktionalanalysis Infinitesimalrechnung III Differentialgleichungen B ALGEBRA und GRUNDLAGEN z.b. Algebra I, II Elementare Zahlentheorie Algebraische Zahlentheorie Mathematische Logik
VII C GEOMETRIE UND TOPOLOGIE z.b. Elementargeometrie Differentialgeometrie Topologie Kurven und Flächen D Angewandte Mathematik z.b. Informatik II oder III Numerik I, II Wahrscheinlichkeitstheorie I, II Stochastik Differentialgleichungen Kodierungstheorie (Ein Nachweis aus D darf nicht mit dem im Grundstudium vorgelegten Nachweis übereinstimmen.) E DIDAKTIK der Mathematik z.b. Didaktische Analyse ausgewählter Gegenstände des Mathematikunterrichts Vorlesungen aus dem Hauptstudium können in Mathematik (nicht aber in jedem anderen Fach!) schon vor der Zwischenprüfung gehört werden. Im Hauptstudium gibt es Leistungsnachweise (LN) und Qualifizierte Studiennachweise (Qualis). Für die LN muß eine Klausur geschrieben werden, für die Qualis reichen in der Regel Übungsaufgaben und Vorrechnen. Unklug wäre es, in den späteren Klausurgebieten für das Staatsexamen nur einen Quali zu erwerben (da man ja im Staatexamen den Stoff können soll, sollte man auch vorher eine Klausur darüber bestanden haben). Es müssen 3 LN und 2 Qualis erworben werden, darunter genau ein LN aus E und ein LN als Seminarschein aus A D. Ferner müssen die beiden Bereiche A, B durch mindestens einen LN oder Quali abgedeckt sein. Die Gebiete zu diesen 5 Scheinen (3 LN und 2 Qualis) sind automatisch die Prüfungsgebiete! Natürlich darf und soll man auch mehr als diese 5 Scheine machen; beim Anmelden zum Staatsexamen sollen aber nur diejenigen 5 Scheine eingereicht werden, über deren Gebiete man auch geprüft werden will. Da ein Seminarschein und ein Didaktikschein dabei notwendig sind, liegen diese beiden Gebiete schon einmal fest. Zusätzlich zu den 5 Scheinen muß bei der Anmeldung zum Staatsexamen noch eine Bescheinigung über die beiden Praktika vorgelegt werden. Hausarbeit. Die dreimonatige Hausarbeit kann ab dem 6. Semester geschrieben werden; bei der Anmeldung dazu muß das Grundstudium abgeschlossen sein (Zwischenprüfungszeugnis!), und in dem Fach der Hausarbeit müssen mindestens ein Quali und ein LN aus einem Vertiefungsgebiet vorliegen (laut LPO ist dies eine Vorlesung von mindestens 6 Stunden; in Mathematik heißt das aber wohl, daß man auch mindestens von einer Vorlesung den Teil II gehört haben muß); beide Scheine müssen aus demselben Bereich stammen. Staatsexamen. Spätestens 3 Jahre nach Zulassung zur Hausarbeit muß man sich zum 2. Teil des Staatsexamens anmelden. Dazu muß man alle restlichen Scheine vorlegen. Da die Scheine die Prüfungsgebiete bestimmen, ist schon frühzeitig eine Kontaktaufnahme mit dem Prüfer nötig. Die Prüfung in Mathematik besteht aus der 60minütigen Prüfung über 5 Gebiete (die durch die eingereichten Scheine bestimmt sind) u.a. beim Prüfer X und zwei 4stündigen Klausuren aus zweien dieser 5 Gebiete bei den Prüfern X und Y mit X Y (falls die Arbeit in Mathematik bei Prüfer X geschrieben wurde, nur eine 4stündige Klausur beim Prüfer Y X, wobei zusätzlich X automatisch der mündliche Prüfer ist). Beispiele für Aufteilung der Prüfungsgebiete (die Aufteilung ist unbedingt vorher mit dem Prüfer zu besprechen!)
VIII Beispiel 1) Arbeit nicht in Mathematik: Bereich B Algebra I (LN) mündlicher Klausurprüfer X Bereich B Zahlentheorie (Quali) Prüfer X Bereich E Didaktik (LN) Bereich A FT I (Quali) mündlicher Prüfer Klausurprüfer Y Bereich A Seminar FT (LN) bestimmt Prüfungsamt Wie oben schon erwähnt, ist ein Quali in FT und in ZT sehr unklug, wenn man dort die Klausuren zu schreiben gedenkt; deswegen reichen Sie besser nur LN ein! Außerdem sollte man zusätzlich eine weiterführende Vorlesung gehört haben (also z.b. Algebra II, FT II). Entsprechendes gilt bei dem 2. Beispiel. Beispiel 2) Arbeit in Mathematik (beim Prüfer X): Bereich D Numerik I (LN) mündlicher keine Klausur Bereich D Seminar Numerik (LN) Prüfer X Bereich A FA I (Quali) Bereich B Logik I (Quali) mündlichen Prüfer Klausurprüfer Y Bereich E Didaktik (LN) bestimmt Prüfungsamt Auch hier wird man aus dem Gebiet der Hausarbeit sicher noch zusätzliche Vorlesungen gehört haben müssen. Ergänzungsprüfung S I. In jedem Fach und in Erziehungswissenschaften sind 6 SWS mehr zu belegen (also keine Scheine notwendig!). Für die Prüfung bestimmen Sie zwei Teilgebiete (z.b. Differentialrechnung und Integralrechnung). In Erziehungswissenschaften und in einem von Ihnen zu wählenden Fach wird die mündliche Prüfung darüber in 15 Minuten (im Anschluß an die 60-Minuten-Prüfung von demselben Prüfer) abgenommen; die 4stündige Klausur im verbleibenden Fach wird von einem von Ihnen zu wählenden Prüfer (der verschieden von dem Steller der Hausarbeit sein muß) gestellt.