Partnerschaft und Familie

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Transkript:

Partnerschaft und Familie Lösungen zu den Verstanden-Aufgaben 7.1 Wann hat die Schweiz den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zugestanden? Erst 1971 erhielten die Schweizerinnen das Stimm-und Wahlrecht auf eidgenössischer Ebene. 7.2 Warum hat der Kanton Appenzell Innerrhoden 1990 das Frauenstimm- und -wahlrecht eingeführt? Das Bundesgericht hat den Kanton Appenzell Innerrhoden zur sofortigen Einführung des Frauenstimm-und - wahlrechts gezwungen. 7.3 Was ist der Grundgedanke im heutigen Familienrecht? Das heutige Familienrecht geht von einem partnerschaftlichen Grundgedanken aus; Mann und Frau sorgen gemeinsam für das Wohl der Familie. 7.4 Mit welchen Aussagen wird auf den Plakaten für oder gegen das Stimm- und Wahlrecht der Frauen geworben? Aufgrund des Frauenstimmrechts würden die Frauen die Kindererziehung und die Haushaltspflichten vernachlässigen, meinten die eher konservativen Stimmen. «Frauen haben in der Gesellschaft Verpflichtungen, also sollen sie auch mitbestimmen können», meinten die anderen Stimmen. 7.5 Was bedeutet der Begriff «Konkubinat»? Das Zusammenleben zweier Menschen in einer eheähnlichen Gemeinschaft wird Konkubinat (Ehe ohne Trauschein) genannt. 7.6 Welche gesetzlichen Vorschriften gelten beim Konkubinat? Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt. 7.7 Zählen Sie je zwei Vor- und Nachteile des Konkubinats auf. Vorteile: Die Gründung und Auflösung des Konkubinats erfolgt ohne Formalitäten. Im Konkubinat sind meistens beide Partner erwerbstätig. Da sie nicht verheiratet sind, werden die Einkommen getrennt besteuert, was zu Einsparungen bei der Steuerrechnung führen kann. Rentnerinnen und Rentner erhalten zwei ganze Altersrenten (200 Prozent) statt eine auf 150 Prozent gekürzte Altersrente (wie dies bei einem Ehepaar der Fall ist). Im Konkubinat lässt sich ausprobieren, ob das Zusammenleben klappt. Sollte es nicht klappen, ist die Auflösung eines Konkubinats einfach. Seit dem 1.7.2014 gilt das gemeinsame elterliche Sorgerecht. Nachteile: Während der Dauer und vor allem bei der Auflösung des Konkubinats sind beide Partner rechtlich nicht geschützt. Das Gesetz enthält keine Bestimmungen zum Konkubinat. Beim Tod eines Konkubinatspartners hat der Lebensgefährte keinen Erbanspruch und kann keine Ansprüche auf eine AHV geltend machen.

7.8 Welche Inhaltspunkte sollten in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden? Wohnen (Unterzeichnung des Mietvertrages, Aufteilung der Miete) Eigentumsverhältnisse (Gegenstände, Mobiliar, Neuanschaffungen) Aufteilung der Haushaltskosten, Lebensunterhaltskosten, Schulden Gegenseitige Absicherung, Unterstützung und Begünstigung (z.b. Testament, Lebensversicherung) Regelung zur Auflösung des Konkubinats 7.9 Welche Bedeutung hat eine Verlobung? Eine Verlobung gilt als Heiratsversprechen und stellt einen Vertrag dar. Trotzdem kann man aufgrund der Verlobung niemanden zwingen, nachher auch zu heiraten. ZGB 90 7.10 Können sich nicht volljährige Personen verloben? Ja, aber nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. ZGB 90 7.11 Welche Folgen kann die Auflösung eines Verlöbnisses haben? Wird ein Verlöbnis aufgelöst, können gegenseitige Geschenke zurückgefordert werden (keine gewöhnlichen Gelegenheitsgeschenke, sondern z.b. teure Perlencolliers oder ähnliche, kostspielige Geschenke). Hat einer der Verlobten in guten Treuen Aufwendungen in Hinblick auf die Eheschliessung getätigt (z.b. Buchung der Hochzeitreise), so kann er bei der Auflösung des Verlöbnisses vom anderen einen angemessenen Beitrag verlangen. ZGB 91/92 7.12 Nennen Sie zwei Voraussetzungen, damit jemand heiraten kann. Die Braut und der Bräutigam müssen mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. ZGB 94 7.13 Zählen Sie zwei Ehehindernisse auf. Verwandtschaft (sowohl Bluts-wie auch Adoptivverwandtschaft) Noch verheiratet (Bigamie ist verboten) ZGB 95/96 7.14 Wo wird eine Trauung durchgeführt? Die zivile Trauung findet in einem amtlichen Trauungslokal des vom Brautpaar gewählten Zivilstandsamtes statt, und zwar in Anwesenheit zweier handlungsfähiger Zeugen. Die Trauung ist öffentlich. Die religiöse Trauung darf erst nach der zivilen stattfinden. ZGB 97/102 7.15 Welches sind die Wirkungen der Ehe in Bezug auf den Familiennamen? Grundsätzlich kann jeder Ehegatte seinen Ledignamen beibehalten. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. ZGB 160 7.16 Wer ist zuständig für den Unterhalt der Familie? Die beiden Ehegatten übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Familie und sorgen, ihren Möglichkeiten entsprechend, für den Unterhalt. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Rollenverteilung. Die Ehepartner bestimmen, wer erwerbstätig ist und wer den Haushalt besorgt. ZGB 163 7.17 Weshalb hat der Ehepartner, der den Haushalt führt, Anrecht auf einen Betrag zur freien Verfügung? Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass der haushaltführende Ehepartner finanziell benachteiligt wird, weil er zugunsten der Hausarbeit ganz oder weitgehend auf ein eigenes Einkommen verzichtet. ZGB 164

7.18 Wie beurteilen Sie die Auskunftspflicht? ( ZGB 170) Individuelle Lösungen 7.19 Nennen Sie einen wesentlichen Unterschied zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe. Partner, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind weder zur Adoption zugelassen noch dürfen sie fortpflanzungstechnische Verfahren in Anspruch nehmen. Die eingetragene Partnerschaft hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Namensgebung der Partner sowie auf deren Bürgerrechte 7.20 Wie entsteht das Kindesverhältnis zwischen Mutter / Vater und Kind? Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und der Mutter entsteht durch Geburt oder durch Adoption. Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und dem Vater entsteht: durch die Ehe mit der Mutter des Kindes (bei einem ehelichen Kind), durch freiwillige Anerkennung (bei einem ausserehelichen Kind), durch ein Vaterschaftsurteil (bei einem ausserehelichen Kind), durch Adoption (wenn Ehefrau und Ehemann gemeinsam ein fremdes Kind annehmen). ZGB 252 7.21 Wie lange haben die Eltern für die Ausbildungskosten eines Kindes aufzukommen? Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes zu sorgen, bis es volljährig ist. Dauert die Ausbildung über die Volljährigkeit hinaus, so besteht die Unterhaltspflicht der Eltern, soweit zumutbar, bis zum ordentlichen Abschluss weiter (keine Alterslimite). ZGB 276/277 7.22 Wer hat in der Ehe das elterliche Sorgerecht? In der Ehe üben die Eltern dieses gemeinsam aus. ZGB 297 7.23 Wie ist das elterliche Sorgerecht geregelt, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind? Auch wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, gilt das gemeinsame Sorgerecht (seit dem 1.7.2014). ZGB 298/298a 7.24 Kann ein 17-Jähriger von zu Hause ausziehen? Grundsätzlich darf ein minderjähriger Jugendlicher ohne die Einwilligung der Eltern die häusliche Gemeinschaft nicht verlassen. ZGB 301 7.25 Worauf sollten die Eltern bei der Berufswahl ihres Kindes achten? Jedes Kind hat das Recht auf eine schulische und berufliche Ausbildung, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Begabungen entspricht. ZGB 302 7.26 Wer verfügt über Ihren Lernendenlohn? Ich kann über meinen Lernendenlohn selbst verfügen. Wohne ich noch bei meinen Eltern, so können diese verlangen, dass ich einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten leiste. ZGB 323 7.27 Wie beurteilen Sie den Sachverhalt, dass Ihre Eltern, sofern Sie bei ihnen wohnen, von Ihnen einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten verlangen können? Individuelle Lösungen

7.28 Welche möglichen Scheidungsformen gibt es? Scheidung auf gemeinsames Begehren Scheidung auf Klage 7.29 Welche möglichen Folgen kann eine Scheidung haben? Nachehelicher Unterhalt, elterliche Sorge, Unterhaltsbeiträge Kinder, Güterrecht, Erbrecht 7.30 Was sind Vor- bzw. Nachteile einer Trennung? Vorteil/Nachteil: Gütertrennung (keine Haftung), separate Besteuerung, Erbberechtigung bleibt bestehen, gemeinsames Sorgerecht, «Des einen Vorteil ist des anderen Nachteil!» 7.31 Was regelt die Errungenschaftsbeteiligung? Darin werden die Vermögensverhältnisse der Eheleute während der Ehe und bei deren Auflösung geregelt. 7.32 Was ist der Unterschied zwischen Eigengut und Errungenschaft? Das Vermögen von Frau und Mann vor der Ehe wird als Eigengut bezeichnet. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden zum Eigengut gerechnet. Während der Ehe gebildete Ersparnisse und Erträge aus dem Eigengut (z.b. Zins) gehören zur Errungenschaft. ZGB 197/198 7.33 Wie wird das Familienvermögen bei einer Auflösung der Ehe geteilt? Jeder Ehegatte behält sein Eigengut (= Eigengut vor der Ehe und zusätzliches Eigengut während der Ehe). Jeder Ehegatte behält die Hälfte seines Vorschlages und hat Anspruch auf die Hälfte des Vorschlages des anderen Ehegatten. ZGB 205/215 7.34 Was passiert mit den Schulden? Diese werden vorgängig von der Errungenschaft abgezogen. Sind die Schulden grösser als das Vermögen, ist die Rede von einem Rückschlag. Diesen hat jeder Ehegatte alleine zu tragen. 7.35 Wer kann ein Testament hinterlassen? Damit eine Person ein Testament hinterlassen kann, muss die Person handlungsfähig sein. 7.36 Was bezweckt man mit einem Testament? Mit einem Testament kann der Erblasser über einen bestimmten Teil seines Erbes frei verfügen. 7.37 Welches ist die sicherste Art den letzten Willen zu bekunden? Die sicherste Art, seinen letzten Willen zu bekunden, ist das öffentlich beurkundete Testament. 7.38 Wer sind die gesetzlichen Erben? Die Nachkommen Der elterliche Stamm Der grosselterliche Stamm Der überlebende Ehegatte ZGB 457 459/462

7.39 Wie kann der Erblasser gesetzliche Erben auf den Pflichtteil setzen? Indem er das durch Testament oder Erbvertrag mitteilt. ZGB 470/471 7.40 Was kann der Erblasser mit der frei verfügbaren Quote machen? Über diesen Teil des Nachlasses kann der Erblasser frei verfügen. ZGB 481 7.41 Wann kann ich eine Erbschaft ausschlagen? Ich kann eine Erbschaft dann ausschlagen, wenn mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind. ZGB 566