SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1457 17. Wahlperiode 2011-04-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Zukunft von Demokratieinitiativen Vorbemerkung: Auf Initiative von Familienministerin Schröder (CDU) müssen Träger von Projekten zur Bekämpfung von Rechtsextremismus eine Extremismusklausel unterschreiben, wenn sie weiter Fördermittel aus dem Bundesprogramm Toleranz fördern Kompetenz stärken erhalten möchten. Darüber hinaus sollen die Träger auf eigene Verantwortung dafür Sorge tragen, dass die Partnerorganisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. 1. Nach welchen Kriterien werden Zuschüsse an Demokratieinitiativen in Schleswig-Holstein vergeben, welche sich gegen Rechtsextremismus engagieren? Das MASG fördert die Jugendverbände u. a. für die Aufgabe der außerschulischen politischen Jugendbildung. Gefördert werden die auf Landesebene an-

Drucksache 17/1457 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode erkannten Jugendverbände nach der entsprechenden Förderrichtlinie und den darin normierten Kriterien. Darüber hinaus beteiligt sich das MASG im Rahmen der Kofinanzierung an verschiedenen Bundesprogrammen zum Thema der Demokratie- und Toleranzförderung. Dazu zählen die Programme XENOS des BAMS seit 2002 und Toleranz fördern - Kompetenz stärken (früher: VIELFALT.TUT.GUT - Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie ) des BMFSFJ seit 2008. Eine Richtlinie gibt es hierzu nicht, zentrales Kriterium für die Förderentscheidung ist die Aufnahme eines Trägers in das jeweilige Bundesprogramm durch die Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums. Mit dem Ziel der Gewaltprävention sowie zur Vermeidung rechtsextremistischer Einstellungen, der Stärkung der Konfliktfähigkeit und des demokratischen Verhaltens fördert das Land Schleswig-Holstein darüber hinaus die Aktion Kinder- und Jugendschutz (AKJS) institutionell. Die Förderung erfolgt nach den in den Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe bestimmten Kriterien. 2. In welcher Höhe und aus welchen Programmen wurden in den Jahren 2005 bis 2011 Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagieren, durch das Land gefördert? (Bitte nach Jahren getrennt und nur originäre Landesmittel angeben.) Die in der Antwort zu Frage 1. genannte Aktion Kinder- und Jugendschutz wurde in den Jahren 2005 bis 2008 jährlich mit 136.500 Euro und seit 2009 bis 2011 mit jährlich 151.500 Euro gefördert. Darüber hinaus gibt die unten stehende Tabelle Auskunft über die Höhe der Landesförderung (MASG) und die entsprechenden Programme ab 2005. Die Landesmittel stammen aus der Maßnahmegruppe 06 Präventive Maßnahmen, Finanzierungsbeteiligung gemäß 58 JuFöG. 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1457 Träger / Jahr / Programm 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 CJD Eutin, XENOS I, Projekt: Dialog CJD Eutin, XENOS II, Projekt: Sichtweisen CJD Eutin, XENOS III, Projekt: Schulkultur CJD Eutin, XENOS IV, Projekt: Lebenswelt Europa DGB-Jugend Nord XENOS Projekt: Berufsschultour Jugendbildungsstätte Mühle VIELFALT.TUT.GUT, Projekt: Communis Aktion Kinder- und Jugendschutz (AKJS) Toleranz fördern - Kompetenz stärken, Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus 17,9 T 25 T 58,9 T 34,8 T 45 T 50 T 50 T 50 T 7,5 T 7 T 7,2 T 7,2 T 4 T 4 T 2 T 25 T 25 T Der Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein hat Maßnahmen gegen Rechtsextremismus mit Mitteln aus dem von ihm bis Anfang 2010 verwalteten FAIRSTÄNDNIS -Titel (Förderung von Maßnahmen und Projekten im Rahmen der 1991 von den Innenministern und Senatoren von Bund und Ländern beschlossenen Aufklärungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit) wie folgt gefördert: 2005: 32.972,10 Euro 2006: 42.914,90 Euro 2007: 29.424,74 Euro 2008: 31.609,23 Euro 2009: 16.376,03 Euro 2010: 2.560,00 Euro Gesamt: 155. 857,00 Euro 3. Wurden bzw. werden über die Antragssteller aus Schleswig-Holstein generell oder im Einzelfall Erkundigungen beim Landesverfassungsschutz eingeholt? Wenn ja, in wie vielen Fällen (absolut und prozentual) erfolgt dies? Nein. 4. Legt die Landesregierung bei ihren Förderentscheidungen Maßstäbe aus der so genannten Extremismusklausel der Bundesregierung an? Wie bewertet 3

Drucksache 17/1457 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode die Landesregierung diese Extremismusklausel? War die Landesregierung an der Erarbeitung der Extremismusklausel beteiligt? Die Landesregierung war nicht an der Erarbeitung der Extremismusklausel beteiligt. Das Land Schleswig-Holstein beachtet bei der Förderung und Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe das SGB VIII ( 75 Abs. 1 Nr. 4, 74 Abs.1 Nr. 5 SGB VIII), das von diesen als Voraussetzung der Anerkennung bzw. der Förderung verlangt, dass sie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Träger der Beratungsprojekte haben die Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Rahmen des Bundesprogramms Toleranz fördern Kompetenz stärken unterschrieben. Die Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung soll gemäß BMFSFJ verhindern, dass extremistische Organisationen von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden oder ihnen unwillentlich eine Plattform geboten wird und sie so ihre extremistischen Weltanschauungen mit staatlicher Hilfe verbreiten können. Dafür bedarf es einer hohen Sensibilität der Träger, die u.a. über die Zeichnung der Erklärung erreicht werden soll. 5. Der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin erklärte die Extremismusklausel in verschiedenen Medien als mit dem Grundgesetz in Teilen nicht vereinbar. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den verfassungsrechtlichen Bedenken des Staatsrechtlers Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis? Auch Professor Battis stellt die so genannte "Extremismusklausel" nicht grundsätzlich in Frage. Die Landesregierung sah sich bisher nicht veranlasst, zu den Einzelheiten der Begründung von Professor Battis Position zu beziehen. 4

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1457 6. Wer bewertet, ob ein Projektträger den Forderungen aus der so genannten Extremismusklausel ausreichend nachgekommen ist? Welche Rechtsfolgen erwachsen aus einem Verstoß? Die Unterzeichnung der Erklärung ist gemäß BMFSFJ Teil des Zuwendungsbescheids und somit Voraussetzung für eine Förderung durch das BMFSFJ. Die Nichtunterzeichnung oder Missachtung der Bestätigung kann zu einem teilweisen oder vollständigen Widerruf der Bewilligung führen. Wenn das BMFSFJ bzw. die Regiestelle beim BAZ Hinweise erhält, dass der Zuwendungsempfänger selbst oder sein Partner möglicherweise gegen das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstößt, überprüft das BMFSFJ bzw. das BAZ in Abstimmung mit den anderen zuständigen Bundesministerien bzw. mit den Verfassungsschutzbehörden - diese Hinweise. Die Einhaltung wird falls es nicht zuvor bereits Anhaltspunkte für einen Verstoß gab zudem im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise überprüft. 5