Brandschutzexperte/in mit eidgenössischem Diplom Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF Bereich usbildung Bundesgasse 20 00 Bern Tel: 0 20 22 2 Fax: 0 20 22 99 info@vkf.ch
Einleitung Die VKF hat die seit 99 unter den Kantonen harmonisierten Brandschutzvorschriften überarbeitet und im Jahr 200 in ein rechtsetzendes Konkordat eingebracht. Diese neuen Brandschutzvorschriften sind gegenüber den alten Regelungen liberalisiert worden und erund Eigentümern. fordern daher mehr Eigenverantwortung bei den Bauschaffenden. usgangslage Durch moderne Bauweisen und neue Technologien wurde der Brandschutz in den letzten Jahren interdisziplinäre und komplexer. Grossschäden im In- und usland durch Brandoder 996 am Düssel- ereignisse, wie beispielsweise 2007 bei Swisspor in Steinhausen dorfer Flughafen, haben das von einem Brand ausgehende Gefahrenpotenzial verdeut- licht. Nur hohe Qualität in der usführung schafft auch Sicherheit in der Nutzung. Zu einem wirkungsvollen und wirtschaftlichen Brandschutz gehört nicht nur der abwehrende, sondern auch der vorbeugende Brandschutz. So müssen die Brandschutzkonzepte der Bauherrschaft durch die kantonalen resp. kommunalen Behörden geprüft und geneh- Behörde eine migt werden. Sowohl die Bauherrschaft als auch die Planer erwarten von der zuständigen kompetente und rasche bwicklung der Baugesuche. Im Gegensatz erwartett die Behörde, dass die Bauherrschaft und die Planer über die nötiverfügen und dieses gen Kenntnisse und Kompetenzen im vorbeugenden Brandschutz Know-How in das Brandschutzkonzept integrieren. Diese nforderungen können nur erreicht werden, wenn die Fachpersonen im Brand- sowie eine schutz über eine fundierte Grundausbildung, idealerweise in der Baubranche, vertiefte usbildung im vorbeugenden Brandschutz verfügen..2 usbildungsmodelll Höhere Fachprüfung (Eidg. Diplom) Berufsprüfung (Eidg. Fachausweis) nerkanntes Studium oder Berufsbildung Brandschutzexperte/in Brandschutzfachmann/-frau z.b. Berufslehre Berufliche Praxis 2 / 0
. Zielpublikum Der Kurs Brandschutzexperte/in richtet sich an Berufsleute und Ingenieure, die im vorbeufür interessierte Perso- genden Brandschutz tätig sind. Zudem eignet sich die usbildung nen, die sich vertiefte Kenntnisse im Brandschutz aneignen möchten..4 nforderungen Zum Kurs zugelassen wird, wer, a) den eidg. Fachausweis Brandschutzfachmann/-frau oder das VKF-Zertifikat Brandschutzfachmann/-frau VKF und mindestens Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Brandschutz nachweist. b) ein eidgenössisches Diplom einer Hoch- oder Fachhochschule der Branchen Industrie oder Bau besitzt und mindestens Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Brand- nzahl (sur dos- schutz nachweist. Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation können in beschränkter sier) aufgenommen werden. Über die Zulassung entscheidet die Fachkommission us- werden aufgeteilt in bildung Brandschutz (FB) der VKF..5 Kursdauer / Kursort Der Kurs umfasst insgesamt 90 Lektionen à 45 Minuten. Die Lektionen 0 Tage (exkl. Prüfung). Nebst den Kurstagen muss mit einem ufwand für Selbststudium und Prüfungsvorbereitung gerechnet werden. Kursort: Hochschule Luzern Technik und rchitektur Technikumstrasse 2 CH-6048 Horw Modul Modul 2 Modul Modul 4 Modul 5.08. - 4.08.202 04.09. - 05.09.202 09.0. - 0.0.202 06.. - 07..202.2. - 2.2.202.6 Teilnahmebestätigung Teilnehmer, die 90 Prozent des Kurses besucht haben, erhalten nach bschluss des Kur- ses eine Teilnahmebestätigung..7 Daten us Gründen der Lesefreundlichkeit wird in der vorliegenden usbildungsbeschreibung g stets die männliche Perso- für Personen bei- nenbezeichnung verwendet. Die entsprechenden Formulierungen sind aber als Sammelbezeichnung der Geschlechter zu verstehen. / 0
.8 Kurskosten Kurskosten Verpflegung CHF 5'500.00 CHF 750.00 (exkl. MwSt.) Mitglieder der VKF erhalten auf die Lehrgangsgebühren einen Rabatt von 20 Prozent. Die- ser Betrag deckt die Kosten für die Kursunterlagen und Verpflegung (eine Hauptmahlzeit und zwei Pausenerfrischungen pro Tag). llfällige weitere Kosten (Übernachtungen, Rei- sespesen etc.) gehen zu Lasten der Teilnehmer..9 Prüfung / VKF nerkennung Die Prüfung ist per Bundesgesetz geregelt (Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 0.0.2004). Die Durchführung der Prüfung wird von der Prüfungskommission der VKF organisiert. Sie legt die Prüfungsdaten sowie die Gebühren fest. Die Prüfungsordnung und die Wegleitung sind bei der VKF (www.vkf.ch; E-Mail: education@vkf.ch) erhältlich. Ein Besuch des Kurses ohne Prüfungsabsicht ist auch möglich. Jeder Teilnehmer ist für die Prüfungszulassungg und -anmeldung selber verantwortlich. Prüfungsgebühren CHF 600.00 (exkl. MwSt.) Teilnehmer, welche die Prüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten das Zertifikat als VKF anerkannte Fachperson im Brandschutz und werden im Verzeichnis der anerkannten Fachpersonen im Brandschutz registriert. VKF nerkennung (Eintrag ins VKF Register) CHF 70.00 (exkl. MwSt.).0 nmeldung / nnulierung nmeldungen sind online auf der Lernplattform der VKF unter www.vkf.ausbildung.ch / Lernkatalog anzeigenn möglich. Eine bmeldung musss schriftlich erfolgen. Wenn ein Rücktritt bis 6 Wochen vor Beginn des. Kurstages erfolgt, bleibt dieser ohne Kostenfolge. Erfolgt der Rücktritt kurzfristiger, hat dies die aufgeführten nnulationsgebühren zur Folge (in Prozenten der Kursgebühren gemäss usschreibung): Bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses: Bis zu 2 Wochen vor Beginn des Kurses: 20 Prozent 0 Prozent Weniger als 2 Wochen vor Beginn des Kurses: 00 Prozent Die nnulationsgebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. 4 / 0
. Weitere Informationen Weitere Informationen n sind erhältlich bei: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Bereich usbildung - Personenzertifizierung Bundesgasse 20 00 Bern T +4 (0) 20 22 222 F +4 (0) 20 22 999 ndre Grubauer, usbildungskoordinator Tel: +4 (0) 20 22 89 E-Mail: andre.grubauer@vkf.ch 2. Berufsbild und zu erreichende Kompetenzen 2. Berufsbild rbeitsgebiet Brandschutzexperten/-innen sind in der Beratung, Planung, usführung, Vollzug oder Kontrolle von vorbeugenden Brandschutzmassnahmen für folgende Bereiche tätig: - Landwirtschaftliche Bauten - Wohnbauten und Hochhäuser - Einstellräume und -hallen für Motorfahrzeuge - Gewerbe- und Industriebauten - Warenhäuser und Einkaufszentren - Restaurations- und Gastbetriebe - Beherbergungsbetriebe (Hotels, Krankenhäuser, Heime etc.) - Schulhäuser, Kindergärten, Mehrzweckhallen - Räume mit grosser Personenbelegung (> 00 Personen) - Chemikalienlager und Lager von brennbaren Flüssigkeiten Brandschutzexperten/-innen richten ihre berufliche Tätigkeit nach brandschutztechnischen Grundsätzen und bieten dadurch Gewähr, dass Bauvorhaben brandschutztechnisch vorschriftsgemäss realisiert werden und die Erreichung des geforderten Personen- und Sachwertschutzes im Zentrum steht. 5 / 0
Brandschutzexperten/-innen sind fähig, - die wesentlichen Bestimmungen und Schnittstellen zu den gesetzlichen Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung, Störfallverordnung und zum rbeitsschutz zu erklären, - Brandschutzkonzepte für bestehende Gebäude und für Neubauprojekte in den unter rbeitsgebiet aufgeführten Bereichen zu erkennen, zu beurteilen und erforderliche Massnahmen zur Erfüllung der nforderungen zu bestim- men, - die Planung und Erstellung von technischen Brandschutzeinrichtungen (z.b. Brandmeldeanlagen, Wasserlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugs- anlagen etc.) zu beurteilen und erforderliche Massnahmen abzuleiten, - Berechnungen von Brandrisiken mit gängigen Berechnungsmethoden zu erstellen und erforderliche Massnahmen abzuleiten, - die Entwicklung und usbreitung von Feuer und Rauch anhand von Ingeni- eurmethoden zu beurteilen und erforderliche Massnahmen abzuleiten, - für ihre Kunden praktikable und regelkonforme Lösungen im vorbeugenden Brandschutz in den aufgeführten Bereichen zu entwickeln, - in der Diskussion mit allen an einem Bauwerk beteiligten Personen die n- zu liegen des vorbeugenden Brandschutzes sachkompetent vertreten. Wichtigste Handlungskompetenzen Berufsausübung Brandschutzexperten/innen sind in unterschiedlichen Funktionen tätig. Sie kön- nen z..b. eine der folgenden Positionen innehaben: - Mitarbeitende bei einer Kantonalen Brandschutzbehörde im Vollzug - Planer von vorbeugenden Brandschutzmassnahmen für Bauprojekte in den aufgeführten Bereichen - Projektleiter für die Umsetzung von vorbeugenden Brandschutzmassnahmen für Bauprojekte in den aufgeführten Bereichen - Qualitätsbeauftragte für die Umsetzung von vorbeugenden Brandschutzmass- - Selbständige Berater für den vorbeugenden Brandschutz - Verantwortlicher für den Teilbereich Brandschutz in einem nahmen für Bauprojekte in den aufgeführten Bereichen Unternehmen Beitrag des Berufes an Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur Brandschutzexperten/innen bilden ein wichtiges Glied im vorbeugenden Brand- schutz und sind massgeblich an der ufrechterhaltung der sozialen Wohlfahrt und Sicherheit beteiligt. Es handelt sich um eine interdisziplinäre usbildung mit vertieften nforderungen im vorbeugenden Brandschutz, die theoretische Kenntnisse mit praktischen Fähigkeiten unter der Berücksichtigung von wirt- schaftlichen, sozialen und umweltspezifischen spekten, verbindet. 6 / 0
. Kurs Brandschutzexperte/in. Dozenten Die Inhalte werden durch kompetente und erfahrene Referenten aus dem Kreis der Brandschutzbehörden, Industrie und Wirtschaft sowie der VKF vermittelt..2 Methodik Die Wissensvermittlungng erfolgt in Form eines Blended Learnings. Die Teilnehmer erhalten die theoretischen Grundlagen in Form von Kursunterlagen. Mit praktischen Übungen, Gruppen- und Einzelarbeiten sowie Diskussionen im Plenum werden die Inhalte vertieft. Benutzungsanleitungg der nachfolgenden Tabellen In der ersten Spalte stehen die Lernziele In der zweiten Spalte wird der vermittelnde Inhalt beschrieben In der dritten Spalte wird das nspruchsniveau des Inhalts umschrieben. Damit wir der Schwierigkeitsgrad des zu vermittelnden Stoffes wie folgt beschrieben: B C Einfaches nspruchsni- veau Mittleres nspruchsniveau: Hohes nspruchsniveau Es werden nur die wichtigsten Grundsätze vermittelt Es werden Kenntnisse vermittelt, die es dem Lehrgangs- rbeiten des Berufs- teilnehmenden erlauben, die normalen alltages (wichtigste berufliche Handl ungskompetenzen) zu ver- stehen Dem Lehrgangsteilnehmenden werden umfassende Kenntnisse über ein bestimmtes Fachgebiet vermittelt In der vierten Spalte wird das nspruchsniveau des Verhaltens umschrieben. Damit wird das gewünschte Endverhalten von Brandschutzfachleuten erläutert. Wissen, Die Wissensvermittlung der wesentlichen Punkte zum Thema erfolgt theoretisch. Kenntnisse Verständnis Zur Förderung des Verständnisses wird die theoretische Wissensvermittlung mittels Übungen und Diskussionen vertieft. nwendung Die Kursteilnehmenden können auf Grund der theoretischen Wissensvermittlung und der Förderung des Verständnisses mittels Übungen und Diskussionen selbstän- dig oder in Gruppen Problemlösungen zu Projekten bearbeiten. 7 / 0
Für eine detaillierte Feineinteilung des gewünschten Endverhaltens wird die Lernziel Taxonomie nach Bloom verwendet, welche 6 Stufen umfasst (Die ufzählung der Verben ist nicht abschliessend). Leistungsniveau Vollzugs- (ktions-) Verben Wissen - Wissen, Kenntnisse (K) - Reproduktion des Gelernten - bstraktes Wissen nennen, aufsagen, aufzählen, aufführen, bezeichnen, beschreiben, schildern Verständnis 2 - Verstehen (K2) - Umformung des Gelernten erklären, erläutern, formulieren, bestimmen, definieren, darstellen, zusammenfassen - nwendung (K) - Übertragung des Gelernten anwenden, erstellen, berechnen, erarbeiten, eintragen, bearbeiten 4 - nalyse (K4) - Zerlegen von Inhalten analysieren, auswählen, einteilen, vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden, 5 - Synthese, Verknüpfen (K5) - Kombinieren von Elementen und Beziehungen zu neuen Inhalten planen, zuordnen, verbinden, in Beziehung setzen, entwickeln, ableiten, konstruieren nwendung 6 - Beurteilen (K6) - Gesamtheit von Vergleichs-, Kontrollund Bewertungsoperationen entscheiden, beurteilen, bewerten, bestimmen, begründen, prüfen. Kursinhalte.. Grundlagen Brandschutz Grobziel: Die Teilnehmer erarbeiten sich Kenntnisse über die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, die Organisation des Brandschutzes in der Schweiz, erkennen Geein. fahren und Risiken und schätzen deren Potenziale richtig Lernziel Inhalte Niveau Inh. Verh. Entwicklung des Brandschutzes in der Schweiz und in Europa Organisation des Brandschutzes Grundlagen Brandschutz - Geschichte des Brandschutzes in der Schweiz (Entwicklung) - Einflüsse der europäischen Normen und Richtlinien 2 - - Organisation des Brandschutzes in der Schweiz Verbände und Institutionen in der Schweiz 5 2 - Grundlagen zum Feuer 2 - Brandlehre, Brandentstehung, Brandverlauf 4 - Brandverhalten von Baustoffen B 4 8 / 0
Gefahren und Risiken - - - - - Gefahren beim alltäglichen Umgang mit Stoffen Gefahren durch Mängel und Defekte bei Installationen Gefahren durch Mängel bei brandschutztechnischen nlagen Schutzziele Brandrisiko Management 2 Prüfung von Brandschutzprodukten und nerkennung - Baustoff- und Bauteilprüfung / Klassierung B - nerkennungsverfahren für Brandschutzprodukte und Brandschutzregister B..2 Vorschriften und Normen Grobziel: Die Teilnehmer wenden die relevanten Vorschriften im Brandschutz an und haben einen hohen Informationsstand über die allgemeinen Vorschriften im Brandschutz. Lernziel Information / Inhalte Niveau Inh. Verh. Brandschutzvorschriften VKF Weitere gesetzliche Grundlagen Richtlinie Brandverhütung / Sicherheit in Betrieben und auf der Baustelle Brandschutzrichtlinien für den Baulichen Brandschutz Brandschutzrichtlinien für den Technischen Brandschutz Brandschutzrichtlinien für Haustechnische nlagen Brandschutzrichtlinien Gefährliche Stoffe / Brenn-bare Flüssigkeiten - - - - - - - - Ziele und Grundsätze llg. Brandschutz Baulicher Brandschutz Technischer Brandschutz Haustechnische nlagen Gefährliche Stoffe Stand der Technik / Papiere Kantonaler Vollzug 2 - - - Umweltschutzgesetzgebung / Störfallverordnung rbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Versicherungsrecht - nforderungen an die Brandverhütung im Betrieb und auf der Baustelle B 4 - Organisation und Durchführung von Eigenkontrollen 4 - larmierungskonzepte 4 - - - - - Baustoffe und Bauteile Verwendung brennbarer Baustoffe Tragwerke Schutzabstände / Brandabschnitte Flucht- und Rettungswege B B B B B 5 5 5 5 5 - Kennzeichnung von Fluchtwegen / Sicherheitsbeleuchtung / Sicherheitstromversorgung B 5 - Löscheinrichtungen 4 - Sprinkleranlagen 2 - Brandmeldeanlagen 2 - Gasmeldeanlagen - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 2 - Blitzschutzanlagen - ufzugsanlagen 2 - Wärmetechnische nlagen B 4 - Lufttechnische nlagen - Lagerung von und Umgang mit gefährlichen Stoffen 4 - Lagerung von und Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten 4 9 / 0
..2 Planung und usführung Grobziel: Die Teilnehmer lernen die praxisgerechte Umsetzung von Projekten, die dem Berufsprofil entsprechen und erarbeiten wirtschaftliche Detaillösungen, mit denen die nforderungen an den baulichen, und organisatorischen Brandschutz erfüllt werden können. Lernziel Inhalte Niveau Inh. Verh. Relevante Brandschutzerläuterungen für die Planung und usführung Relevante Brandschutz rbeitshilfen für die Planung und usführung - - - - - - - - - - - - - - - - - triumbauten Bauten mit Doppelfassaden Cheminées Spänefeuerungen Schnitzelfeuerungen Pelletsfeuerungen Bühnen Feuerwehraufzüge bgelegene Beherbergungsbetriebe Zivilschutzbauten und Truppenunterkünfte Tourismus in der Landwirtschaft nbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden Dämmschichtbildende Brandschutzanstriche Munitionslager Bewertung Brandabschnittsgrössen Temoräre ufstellung von Flüssiggasanlagen Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen B B B B - Wohnbauten - Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge - Büro- und Gewerbebauten - Beherbergungsbetriebe - Bauten mit Räumen grosser Personenbelegung - Verkaufsgeschäfte 2 - Hochhäuser Weitere Bestimmungen - nwendungsdokumente gemäss Richtlinie (Merkblätter, Stand der Technik Papiere) Brandbekämpfung - Praktischer Umgang mit Brandbekämpfungsmitteln (Löschdecken, Handfeuerlöscher etc.) Brandschutzkonzepte - - - - - Bestandteile von Brandschutzkonzepten Standardkonzepte Schutzzielorientierte Brandschutzkonzpete Ingenieurmethoden im Brandschutz Wirtschaftlichkeit von Brandschutzmassnahmen B B 2 2 2 Umsetzung von Lösungen bei Planung und usführung - Durcharbeiten von Projekten, die dem Berufsprofil gem. Pkt. 4 entsprechen, unter Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Massnahmen B 6 0 / 0