BRANDSCHUTZ - INSPEKTORAT. Leitfaden Erstellung von einfachen Brandschutzplänen. Legende. Glossar
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- Timo Holzmann
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1 BRANDSCHUTZ - INSPEKTORAT Gemäss der VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15de Qualitätssicherung im Brandschutz sind grundsätzlich für sämtliche Bauten und Anlagen Brandschutzpläne zu erstellen. Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen müssen Brandschutzpläne nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde erstellt werden. Der vorliegende beschreibt den Ablauf zur für kleinere Objekte der Qualitätssicherungsstufe 1 und allenfalls 2. Er dient als Hilfestellung für Bauplaner, welche im Rahmen des Baugesuchsverfahrens Brandschutzpläne zu erstellen haben. Der Prozess auf den folgenden Seiten zeigt auf, wie auf Basis von Architekturplänen und gestützt auf die VKF-Brandschutzvorschriften Brandschutzpläne systematisch erstellt werden können. Die nebenstehenden Hinweise auf die VKF-Brandschutzvorschriften verweisen auf die für den jeweiligen Schritt relevantesten Artikel in diesem Regelwerk. Es ist zu beachten, dass der lediglich auf diejenigen Punkte hinweist, welche zur Erstellung von Brandschutzplänen relevant sind. Weitergehende Regelungen, welche erst im Rahmen der Ausführungsplanung von Bedeutung sind, werden nicht berücksichtigt (z.b. Verwendung von Baustoffen, Kennzeichnung von Fluchtwegen, Tragwerke, Lufttechnische Anlagen etc.). Die auf den Seiten 4 9 dargestellten Beispiele basieren auf einem einfachen Zeichentool auf Power-Point-Basis. Dieses Tool kann auf der Website der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung unter nachstehendem Link kostenlos heruntergeladen werden: Glossar BSN = VKF-Brandschutznorm BSR = VKF-Brandschutzrichtlinie BSE = VKF-Brandschutzerläuterung Legende Brandabschnitt EI 30 Brandabschnitt EI 60 Nicht brennbar LRWA Fluchtkorridor Fluchttreppenhaus Notausgang Sicherheitsbeleuchtung Lüfter-RWA Türe E 30 Handfeuerlöscher Türe EI 30 Wasserlöschposten Türe / Tor selbstschliessend BMA-Überwachung Türe / Tor brandfallgesteuert Sprinklergeschützt Seite 1 / 9
2 Ablauf Hinweise auf Regularien, Bemerkungen Architekturpläne Anhang 1 Gebäudeklassierung Schutzkonzept BSN 10, 11, 12 Nutzung Landwirtschaft, Wohnbau, Schule, Büro, Gewerbe, Industrie, Gefährliche Stoffe, Beherbergungsbetrieb [a], Beherbergungsbetrieb [b], Verkaufsgeschäft, Grosse Personenbelegung, Parking, Hochregallager, Fahrnisbaute Gebäudegeometrie BSR 10-15, Seite 21 Sonderanlagen BSR 19-15, Sprinkleranlagen BSR 20-15, Brandmeldeanlagen BSR 22-15, Blitzschutzsysteme Qualitätssicherungsstufe Nutzungsbezogen BSR 11-15, Ziffer Qualitätssicherungsstufe Besondere Brandrisiken BSR 11-15, Ziffer Anhang 1 BSR 15-15, Ziffer 2 BSE (Brandmauern) Anhang 2 Brandabschnitte BSR 15-15, Ziffer 3 Anhang 3 Flucht- und Rettungswege BSR 16-15, Ziffern 2-3 Anhang 4 Prüfung Brandschutzabstände Sicherheitsbeleuchtung BSR 17-15, Ziffer 2.2 (Tabelle im Anhang) Seite 2 / 9
3 Anhang 4 Beförderungsanlagen Löscheinrichtungen BSR 18-15, Tabelle im Anhang zu Ziffer 2 sowie Ziffer 3 Anhang 5 Sprinkleranlagen BSR 19-15, Ziffer 2.2 Anhang 5 Brandmeldeanlagen BSR 20-15, Ziffer 2.2 Anhang 4 BSR 21-15, Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 BSR 22-15, Ziffer 2 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Blitzschutzsysteme BSR 23-15, Ziffer 3 Lufttechnische Anlagen Brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen werden in der Regel in speziellen Lüftungskonzepten und nicht in den Brandschutzplänen dargestellt Wärmetechnische Anlagen BSR 24-15, Ziffern 3.2 und 3.3 (Aufstellungsraum), Ziffer (Führung von Abgasanlagen), Ziffer (ung von Brennstoffen) BSE (Spänefeuerungen) BSE (Schnitzelfeuerungen) BSE (Pelletsfeuerungen) Gefährliche Stoffe BSR Anhang 6 Fertiger Brandschutzplan Seite 3 / 9
4 Anhang 1 Gebäudeklassierung Brandschutzabstände?? Seite 4 / 9
5 Anhang 2 Brandabschnittbildung Seite 5 / 9
6 Max. Belegung: 50 Personen Max. Belegung: 120 Personen Anhang 3 Flucht- und Rettungswege 22 m / 31 m Seite 6 / 9
7 LRWA Anhang 4 Sicherheitsbeleuchtung, Löscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Seite 7 / 9
8 Anhang 5 Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen Seite 8 / 9
9 LRWA Max. Belegung: 100 Personen Anhang 6 Gesamtansicht Brandschutzplan Seite 9 / 9
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