Fachveranstaltung Brandsicherheit und Holz. Neue Brandschutzvorschriften 2015

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1 Fachveranstaltung Brandsicherheit und Holz Neue Brandschutzvorschriften 2015

2 Brandschutz-Gesetzgebung Gestützt auf den Beschluss des Interkantonalen Organs zum Abbau technischer Handelshemmnisse IOTH vom 18. September 2014 gelten die VKF Brandschutzvorschriften BSV2015 in der ganzen Schweiz seit 1. Januar 2015 Einige Kantone haben die Brandschutzgesetzgebung bezüglich des Vollzugs auf den Inkraftsetzungstermin anpassen müssen. Einzelne Kantone haben die Gelegenheit genutzt, und zeitgleich auch Intervalle periodischer Brandschutzkontrollen, Bewilligungsverfahren etc. angepasst. Der Vollzug ist und bleibt eine kantonale Angelegenheit! 2

3 Ziele Gebäudeversicherungen (KGV) Erfolgsdreieck 3

4 Leistung: Prävention Brandschutz Sicheres Bauen Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Feuer und Geräten Brandmelde- und Sprinkleranlagen 4

5 Kosten Prävention: Wirtschaftlichkeitsgebot Was darf der Brandschutz kosten? Wirtschaftliches Ziel und was ist ein Menschenleben wert? Sicherheit Gesellschaftliche Akzeptanz: Velohelm-Obligatorium? Tempo 80 auf Autobahnen? Rauchwarnmelder-Pflicht? 0.0-Promille am Steuer?.? 5

6 Optimierung Wirtschaftliche Optimierung im vorbeugenden Brandschutz Kosten Nutzen Der heutige Brandschutz ist grundsätzlich wirtschaftlich Brandschutz lohnt sich! 6

7 Brandschutzrecht Personenschutz Sachwertschutz = politischer Auftrag = Versicherer-Auftrag Die Gebäudeversicherungen investieren jährlich sehr viel Geld in die Prävention. Die privaten Sachversicherungen leisten über den «Löschfünfer» einen/ihren Beitrag an den Brandschutzkosten der Kantone. 7

8 Statistische Grundlage / Schweiz im internationalen Vergleich Schweiz: 3.5 Brandtote pro Million Einwohner und Jahr World Fire Statistics Bulletin #29, April

9 Ziele Personen und Sachwertschutz Das heutige Sicherheitsniveau bezüglich Personenschutz ist gesellschaftlich akzeptiert und wird somit unverändert belassen (ca. 3.5 Brandtote / Mio. Einwohner und Jahr). 88% der Brandopfer kommen in Wohngebäuden (inkl. landwirtschaftliche Wohngebäude und öffentliche Wohnheime) ums Leben. Bei 45% dieser Brandopfer ist Fahrlässigkeit die Brandursache. Quelle: VKF Bern und IBK Bericht Nr. 338, Juli 2012 «Wirtschaftliche Optimierung im vorbeugenden Brandschutz» Katharina Fischer, Jochen Kohler, Mario Fontana, Michael H. Faber Personenschutz beibehalten Sachwertschutz massvoll herunterfahren 9

10 Brandschutz ist: Personen- Schutz Tier- Schutz Umwelt- Schutz Sachwert- Schutz Kultur- und Denkmal- Schutz Brandschutz ist: Schutz vor Betriebsausfall Arbeitsplatz- Schutz Schutz vor Verlust von Marktanteilen Schutz vor Imageverlust 10

11 Brandschutzvorschriften 2015 Bestellung der Ordner bei der VKF: Ordner-Set (A+B) kostenloser Download unter: Brandschutz Shop Broschüre «Auszug aus den Brandschutzvorschriften»: Bestellung bei der VKF unter Shop Brandschutz oder Bezug bei den Brandschutzbehörden Als kostenlose APP für Tablets mit Betriebssystemen Apple, Android, Windows (nicht verfügbar für Smartphones) Suchbegriff «VKF Praever» 11

12 Brandschutzvorschriften Brandschutznorm BSN Brandschutzrichtlinien BSR : Begriffe und Definitionen neu Qualitätssicherung im Brandschutz neu Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Baustoffe und Bauteile Verwendung von Baustoffen Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Flucht- und Rettungswege Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung Löscheinrichtungen Sprinkleranlagen Brandmeldeanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Blitzschutzsysteme Beförderungsanlagen Wärmetechnische Anlagen Lufttechnische Anlagen Gefährliche Stoffe Nachweisverfahren im Brandschutz neu Anerkennungsverfahren 12

13 Brandschutzerläuterungen BSE: Brandschutzerläuterungen und Arbeitshilfen Brandmauern Bauten mit Atrien und Innenhöfen Bauten mit Doppelfassaden Cheminées Spänefeuerungen Schnitzelfeuerungen Pelletsfeuerungen Temporäre Aufstellung von Flüssiggasanlagen Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS) Brandschutzarbeitshilfen BSA: Gebäude mit geringen Abmessungen Wohnbauten Schulbauten 13

14 bis 11 m bis 30 m bis 100 m Gebäudegeometrie BSV 2003: Anzahl Geschosse Mehr als «8» - Hochhäuser BSV 2015: Gebäudehöhenkategorien Hochhäuser > 100 m = BSN Art. 12 Hochhäuser Gebäude mittlerer Höhe m m 2 > 1200 m 2 1 (und oberstes Geschoss) Gebäude geringer Höhe Gebäude mit geringen Abmessungen 14

15 Gebäudegeometrie Gebäude geringer Höhe: bis 11 m Gesamthöhe i.d.r. 1-3 Geschosse Gebäude mittlerer Höhe: bis 30 m Gesamthöhe i.d.r. 4-8 Geschosse Hochhäuser: mehr als 30 m Gesamthöhe i.d.r. 9 und mehr Geschossen 15

16 Messweise nach IVHB (Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe) Zu Gesamthöhe (BSR Begriffe und Definitionen, Seite 22 und 41) 16

17 Definitionen Raum Teil einer Nutzungseinheit; kann auch Brandabschnitt sein Nutzungseinheit Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnen Räumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung (z. B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Hotelsuiten). Alle für die Flucht notwendigen Räume innerhalb der Nutzungseinheit sollen den Nutzern frei zugänglich sein, so dass diese die Nutzungseinheit über den Fluchtweg verlassen können. Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein. Brandabschnitte Brandabschnitte sind Bereiche von Bauten und Anlagen, die durch brandabschnittsbildende Bauteile voneinander getrennt sind. 17

18 Definition Gebäude geringer Abmessungen Neue Definition: «Gebäude mit geringen Abmessungen» Brandschutzarbeitshilfe BSA Gebäude geringer Höhe, d.h. bis 11 m max. 2 Geschosse über Terrain; max. 1 Geschoss unter Terrain; Summe aller Geschossflächen max. 600 m 2 ; keine Nutzung für schlafende Personen mit Ausnahme einer Wohnung; keine Nutzung als Kinderkrippe; Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss. 18

19 Beispiel für ein Gebäude mit geringen Abmessungen Holzbearbeitung und Wohnatelier 19

20 Definition Nebenbauten eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden (z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m 2 nicht übersteigt. 20

21 Definition Fluchtweglänge Benötigte Fluchtzeit bei unterschiedlicher Geschwindigkeit laufen 5 km/h rennen 10 km/h 20 m 14.4 Sekunden 7.2 Sekunden 35 m 25.2 Sekunden 12.6 Sekunden 21

22 Fluchtweglänge BSV 2003 BSV

23 100 m 100 m Anzahl vertikale Fluchtwege Ab 900 m 2 (BSV 2003 = 600 m 2 ) ist ein zweites Treppenhaus erforderlich. Ab 900 m 2 ist bezüglich Anzahl Treppenhäusern die zulässige Fluchtweglänge massgebend (BSV 2003: 1 Treppenhaus je 900 m 2 ). BSV 2003: 11 Treppenhäuser BSV 2015: 4 Treppenhäuser 23

24 Brandverhaltensgruppen Europäisch: Total 287 mögliche Klassifizierungen BKZ (18 Kl.) Europäische Klassifizierung Nationale Klassifizierung SN EN Baustoffe (40 Kl.) Bodenbeläge (11 Kl.) Rohrisolierungen (40 Kl.) SN EN Bedachungen (13 Kl.) SN EN Elektrische Kabel (183 Kl.) Allgemein anerkannte Baustoffe In BSV 2015 zusammengefasst auf vier Brandverhaltensgruppen! 24

25 VKF-anerkannte Konstruktionen Insbesondere (produktunabhängige) Fassadenkonstruktionen, welche das geforderte Schutzziel z.b. bezüglich Brandausbreitung über die Gebäudehülle erreichen. Aber auch Wände, Decken, Stützen, Bekleidungen usw. mit definiertem Feuerwiderstand. Die grundlegenden konstruktiven Vorgaben können dabei aus einer VKF-Anerkennung, einem VKF anerkannten Stand der Technik-Papier, den konstruktiven Vorgaben in den Brandschutzrichtlinien oder der Liste «Allgemein anerkannte Bauprodukte» stammen. 25

26 Wärmedämm-Verbundsysteme «EPS Verband Schweiz» und «V-WDVS Verband Wärmedämmverbundsystem» haben zusammen ein entsprechendes Stand der Technik-Papier erarbeitet. Fassadenschnitt 26

27 Musterlösung zur Verwendung von Bauprodukten (von der VKF erarbeitet) Vorschriften 2015 (Gültig ab ) Weitere Publikationen 27

28 FAQ Muster zu BSV

29 Was wurde erreicht? Die Abstimmung zwischen den BSV und der Eidgenössischen Bauproduktegesetzgebung ist vollständig erfolgt. Neuerungen enthalten zahlreiche Liberalisierungen. Baukosten für Brandschutzmassnahmen werden sinken. Konsequenzen der Liberalisierung: mehr Selbstverantwortung Qualitätssicherung höherer Stellenwert. Vermehrter Einsatz vom Ingenieurbrandschutz erfordert grösseren Kommunikationsbedarf zwischen Planer und Brandschutzbehörde. Abgleich der BSV mit dem Eidg. Arbeitsgesetz (SECO) weitgehend gelungen (Anzahl Treppenhäuser und Fluchtweglängen). Türbreiten werden in der BSV für Industrie- und Gewerbebauten angepasst (ArGV 4). 29

30 Die grösste Schwierigkeit der Welt besteht nicht darin, Leute zu bewegen, neue Ideen anzunehmen, sondern alte zu vergessen. - John Maynard Keynes, Ökonom und Mathematiker; 5. Juni April

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