Brandschutzseminar TS Pfäffikon vom 19. April Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Brandschutzseminar
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- Gerhard Vogel
- vor 6 Jahren
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1 Brandschutzseminar
2 Referenten Georg Kenel dipl. Architekt HTL Brandschutzexperte VKF Abteilungsleiter Brandschutz Josef Ruoss Brandschutzexperte VKF Abteilungsleiter-Stv. Brandschutz Peter von Wyl eidg. dipl. Zimmermeister Techniker TS Holzbau eidg. dipl. Brandschutzexperte Sachbearbeiter Brandschutz Seite 2
3 Inhalt Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 Georg Kenel Teilrevision 2017 geplante Teilrevision 2018/19 Merkblatt Brandschutzpläne - Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne Stand der Technik Papiere Lignum Dokumentation Brandschutz Abgasanlagen / Ofen- und Cheminéebau Lüftungsanlagen in Wohnbauten Josef Ruoss Seite 3
4 Inhalt Erfahrungen aus der Praxis - Teil 1 Anwendung von Aussenwärmedämmung Anwendungen im Holzbau Peter von Wyl Erfahrungen aus der Praxis - Teil 2 Georg Kenel Planung, Qualitätssicherung (Aufgaben Bauherr / QS-Verantwortlicher Brandschutz / Brandschutzbehörde) Entrauchungen (Lüfter-RWA / natürliche Entrauchung / maschinelle RWA) Fragen Seite 4
5 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 Teilrevision 2017 Hauptänderung Anwendung von Baustoffen der Klasse «E» Zusätzliche Anpassungen Begriffsdefinitionen und Präzisierungen Seite 5
6 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 Klassifizierungsmöglichkeiten BKZ (18 Kl.) SN EN Baustoffe (40 Kl.) Bodenbeläge (11 Kl.) Rohrisolierungen (40 Kl.) SN EN Bedachungen (13 Kl.) pren Elektrische Kabel (183 Kl.) Allgemein anerkannte Baustoffe RF1 RF2 cr RF3 cr RF4 cr 305 mögliche Klassifizierungen 4 Brandverhaltensgruppen Seite 6
7 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 Zuordnung Klassierung Anwendungsbeschränkung aufgrund des kritischen Verhaltens im Brandfall resp. aufgrund eines unzulässigen Brandbeitrages. Seite 7
8 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 Bauproduktegesetz (BauPG) neues BauGP Art. 5 Leistungserklärung 1 Ist ein Bauprodukt von einer bezeichneten harmonisierten technischen Norm erfasst oder ist für ein Bauprodukt eine ETB ausgestellt worden, so darf es nur in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Herstellerin eine Leistungserklärung für das Produkt erstellt hat. Art. 8 Funktion und Inhalt der Leistungserklärung 4 Ist eine Leistungserklärung nach Artikel 5 zu erstellen, so dürfen Angaben über die Leistungen eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale nur in der Leistungserklärung zur Verfügung gestellt werden. Seite 8
9 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 Anwendung harmonisierter Baustoff nach BauPG Problemfall Wärmedämmstoffe Fast alle brennbaren Wärmedämmstoffe erreichen nach SN EN nur die Klasse «E». Sie unterstehen einer harmonisierten EN-Norm und sind in der Kombination BSV BauPG fast nicht mehr anwendbar. Lösung Die Klassierungen E, E-d2, EL und EL-d2 werden seit 2017 der RF3(cr) zugeordnet. Seite 9
10 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 Zuordnung Baustoffklassierung ab 2017 Seite 10
11 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 Begriffsdefinitionen und Präzisierungen Änderungen sind auf Seite 2 der jeweiligen Richtlinie dokumentiert: Seite 11
12 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 geplante Teilrevision 2018/19 Brandschutzrichtlinie / Qualitätssicherung im Brandschutz Übereinstimmungserklärung führte in der Praxis zu folgenden Problemen: Zusicherungen, die der QS-Verantwortliche Brandschutz abgeben muss, sind zu umfangreich. Mitunterzeichnung durch «Eigentümer- und Nutzerschaft» führt zu Vermischung von Kontrollfunktionen der Übereinstimmungserklärung und Werkeigentümerhaftung gemäss OR. Seite 12
13 Änderungen Brandschutzvorschriften 2015 geplante Teilrevision 2018/19 geplante Änderungen Präzisierung, was der QSV Brandschutz mit seiner Unterschrift bestätigt Eigentümer- und Nutzerschaft müssen Übereinstimmungserklärung nicht mehr unterschreiben Termine Jan. - März 2018 technische Konsultation bei Brandschutzbehörden Mai - Juli 2018 ev. Sept ev. Okt Publikation und Verbänden politische Vernehmlassung bei Kantonsregierungen Genehmigung durch IOTH Seite 13
14 Rückblick 2008: Revision Planungs- und Baugesetz Kanton Schwyz Brandschutznachweis notwendig Musterbrandschutznachweise Kanton Schwyz 2015: Revision Brandschutzvorschriften Brandschutznachweis für alle QS-Stufen verlangt Musterbrandschutznachweise Zentralschweizer Kantone 2017: VKF-Merkblatt VKF-Brandschutzmerkblatt Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne Musterbrandschutznachweise Zentralschweizer Kantone überarbeitet Seite 14
15 Brandschutzpläne Fluchtund Rettun gswegpläne Feuerwehrpläne Seite 15
16 Zielsetzung einheitliche Plandarstellung für die ganze Schweiz zwischen VKF und Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) abgestimmte Empfehlungen Symbole in den gängigen Formaten für CAD- und Zeichenprogramme zur Verfügung stellen Visualisierung vorbeugender und abwehrender Brandschutzmassnahmen im Gesamtkontext Vereinfachung der Kommunikation zwischen den verschiedenen involvierten Akteuren (Planer / Unternehmer / Eigentümer / Behörden / Einsatzkräfte) Grundlage für Wartung / Unterhalt und spätere Umbauten Seite 16
17 Inhalt regelt wann, wie und in welchem Umfang Brandschutz-, Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne zu erstellen sind Feuerwehrpläne fokussieren nicht nur auf Ereignis «Brand» Nahtstellen zu anderen Ereignisarten wie Naturgefahren und Störfälle thematisiert Anforderungen weiterer Ereignisdienste (Sanität, Polizei) nicht berücksichtigt Feuerwehrpläne Feuerwehreinsatzpläne (Feuerwehrpläne sind eine Grundlage für die Einsatzplanung der Feuerwehr) Seite 17
18 Brandschutzdokumente in Abhängigkeit des Projektverlaufs Seite 18
19 Notwendigkeit Brandschutzpläne in Abhängigkeit der Gebäudegeometrie und Nutzung einfache Brandschutzpläne oder detaillierte Brandschutzpläne ausgenommen EFH, Nebenbauten, landwirtschaftliche Bauten, Gebäude mit geringen Abmessungen (nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde) Flucht- und Rettungswegpläne grundsätzlich empfohlen, notwendig in Beherbergungsbetrieben auf Verlangen der Brandschutzbehörde Feuerwehrpläne für Bauten mit erhöhter Gefährdung auf Verlangen der Brandschutzbehörde Seite 19
20 Planniveau einfache Brandschutzpläne detaillierte Brandschutzpläne Seite 20
21 Anforderungen Grundrisse generalisieren (Masse, Texte, Einrichtungen weglassen) Reduktion auf das Wesentliche, keine langen Texte auf den Plänen Farben gezielt und sparsam einsetzen Symbole nicht zu klein Legende der Symbole / Nordpfeil ein Grundrissplan pro Geschoss ein repräsentativer Schnitt weitere Pläne nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde (Ansichten, Detailschnitte, Konstruktionsdetails) Massstab 1:200 / 1:100 Format A4 oder A3 gratis download der Symbole auf oder Seite 21
22 Brandschutzplan einfach Seite 22
23 Brandschutzplan einfach Seite 23
24 Brandschutzplan detailliert Seite 24
25 Brandschutzplan detailliert Seite 25
26 Flucht- und Rettungswegplan Seite 26
27 Feuerwehrplan Seite 27
28 Feuerwehrplan Seite 28
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