BRANDSCHUTZ INHALT. Markus Schenk Brandschutzexperte VKF Eidg. Dipl. Elektroinstallateur. Elektrokabel in Fluchtwegen
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1 BRANDSCHUTZ 2017 Markus Schenk Brandschutzexperte VKF Eidg. Dipl. Elektroinstallateur INHALT Elektrokabel in Fluchtwegen Revisionsschalter / Motorschutzeinrichtungen für Brandschutzeinrichtungen Brandfallsteuerungen 2 1
2 ELEKTROKABEL IN FLUCHTWEGEN 3 ELEKTROKABEL IN FLUCHTWEGEN GESETZLICHE GRUNDLAGEN Brandschutzvorschriften (BSV) Elektroinstallationsnorm (NIN) Bauprodukteverordnung (BauPV) 4 2
3
4 BRANDLAST IN FLUCHTWEGEN VERWENDUNG VON BAUSTOFFEN (VKF 14-15) 5.2 Kabel und Schaltgerätekombinationen Kabel 1 In vertikalen Fluchtwegen sind nur Kabel zulässig die zur Versorgung oder der Kommunikation der dort installierten Geräte und Installationen dienen. 2 In horizontalen Fluchtwegen sind Kabel bis zu einer gesamten Brandlast von 200 MJ/Laufmeter Fluchtweg zulässig. 3 Kabel mit einem kritischen Verhalten (cr gemäss Zuordnungstabelle in der Brandschutzrichtlinie Baustoffe und Bauteile ) dürfen in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen nicht eingesetzt werden
5 BRANDLAST IN FLUCHTWEGEN ELEKTRISCHE ANLAGEN IN FLUCHTWEGEN (NIN ).5 Kabel 1 In vertikalen Fluchtwegen sind nur Kabel zulässig die zur Versorgung oder der Kommunikation der dort installierten Geräte und Installationen dienen. 2 In horizontalen Fluchtwegen sind Kabel bis zu einer gesamten Brandlast von 200 MJ/Laufmeter Fluchtweg zulässig. 3 Kabel mit einem kritischen Verhalten (cr gemäss Zuordnungstabelle in der Brandschutzrichtlinie Baustoffe und Bauteile ) dürfen in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen nicht eingesetzt werden. 9 BAUPG UND BAUPV ANGEPASST AN BAUPV EU 10 5
6 BAUPRODUKTEVERORDNUNG EN 50575: A1:2016 Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel - Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten 12 6
7 BAUPRODUKTEVERORDNUNG 13 BAUPRODUKTEVERORDNUNG / LEISTUNGSERKLÄRUNG 14 7
8 BAUPRODUKTEVERORDNUNG / LEISTUNGSERKLÄRUNG 15 BEGRIFFE UND DEFINITIONEN 16 8
9 BEGRIFFE UND DEFINITIONEN Bauprodukte als übergeordneter Begriff für «Baustoffe und Bauteile» Baustoffe am Bau verwendeten Materialien (Brandverhalten) Bauteile als Bauteile gelten Teile mit Feuerwiderstands Anforderungen 17 BEGRIFFE UND DEFINITIONEN Horizonaler Fluchtweg früher Korridor 18 9
10 BEGRIFFE UND DEFINITIONEN Vertikaler Fluchtweg früher Treppenhaus 19 BEGRIFFE UND DEFINITIONEN Kabel gelten Energie-, Steuer- und Kommunikationskabel Kritisches Verhalten sind Bauprodukte mit starker Rauchentwicklung [s3], die brennend Abtropfen [d2] oder stark Korrosivität [a3] entwickeln wie Elektrokabel 20 10
11 BAUTEILE / BAUSTOFFE UNTERSCHEIDUNG BAUSTOFFE BAUTEILE Baustoffe Bauteile 22 11
12 UNTERSCHEIDUNG BAUSTOFFE BAUTEILE Baustoffe Baustoffe Bauteile Bauteile Als Baustoffe gelten alle für die Herstellung von Bauten, Anlagen und Bauteilen sowie für den Ausbau verwendeten Materialien, an deren Brandverhalten Anforderungen gestellt werden. Als Bauteile gelten alle Teile eines Bauwerks, an deren Feuerwiderstand Anforderungen gestellt werden. => Brandausbreitung einschränken 23 ANFORDERUNGEN AN BAUSTOFFE / BAUTEILE Bedachungen Aussenwandverkleidungen Bodenbeläge Dekorationen Innenwände und Decken Träger und Stützen Türen 24 12
13 BAUSTOFFKLASSIERUNG SN EN & BAUSTOFFKLASSIERUNG SN EN Bauprodukte (Lineare Rohrdämmung L und Bodenbeläge fl ) Die folgenden Brandeigenschaften werden in den Klassierungen bewertet: Brandverhalten (A1, A2, B, C, D, E) Die Brennbarkeit nimmt von A1 nach E zu. Rauchentwicklung s1, s2, s3 Die Rauchentwicklung nimmt von s1 nach s3 zu. Brennendes Abtropfen / Abfallen d0, d1, d2 d0 = kein, d1 = kurzzeitiges, d2 = anhaltendes brennendes Abtropfen / Abfallen 26 13
14 ANFORDERUNGEN AN BAUSTOFFE KLASSIFIKATION NACH EN (Brandverhalten) 27 ANFORDERUNGEN AN BAUSTOFFE KLASSIFIKATION NACH EN (Rauchentwicklung s) Baustoffe der Klassifikation A2, B, C und D erhalten hinsichtlich der Rauchentwicklung eine zusätzliche Klassifikation. Kennzeichnung der Rauchentwicklung s1 bis s3 s1: strengere Kriterien als für s2 werden erfüllt; s2: die gesamte freigesetzte Rauchmenge sowie das Verhältnis des Anstiegs der Rauchentwicklung sind beschränkt; s3: es wird keine Beschränkung der Rauchtentwicklung gefordert
15 ANFORDERUNGEN AN BAUSTOFFE KLASSIFIKATION NACH EN (brennendes Abtropfen/Abfallen d) Baustoffe der Klassifikation A2, B, C und D erhalten hinsichtlich des Auftretens von brennendem Abtropfen / Abfallen eine zusätzliche Klassifikation. Für Baustoffe der Klassifikation E kommt nur die Klassifikation d2 zur Anwendung. Kennzeichnung für brennendes Abtropfen / Abfallen d0 bis d2 d0: kein brennendes Abtropfen / Abfallen; d1: kein brennendes Abtropfen / Abfallen, das länger als eine vorgegebene Zeit andauert; d2: keine Beschränkung. 29 BAUSTOFFE / BRANDVERHALTENSGRUPPEN KLASSIFIKATION NACH EN
16 BAUSTOFFKLASSIERUNG SN EN (elektrische Kabel ca ) Die folgenden Brandeigenschaften werden in den Klassierungen bewertet: Brandverhalten (A1, A2, B, C, D, E) Die Brennbarkeit nimmt von A1 nach E zu. Rauchentwicklung s1, s2, s3 Die Rauchentwicklung nimmt von s1 nach s3 zu. Brennendes Abtropfen / Abfallen d0, d1, d2 d0 = kein, d1 = kurzzeitiges, d2 = anhaltendes brennendes Abtropfen / Abfallen Korrosivität (Elektrokabel) Die Korrosivität nimmt von a1 nach a3 zu. 31 ANFORDERUNGEN AN BAUSTOFFE KLASSIFIKATION NACH EN (Korrosivität a / nur bei elektrischen Kabeln) Elektrische Kabel der Klassifikation B1 ca, B2 ca, C ca und D ca erhalten hinsichtlich des Auftretens von korrosiven Brandgasen eine zusätzliche Klassifikation. Die Korrosivität nimmt von Klassifikation a1 nach a3 zu. Kennzeichnen der Korrosivität a1 bis a3 a1: strengere Kriterien als für a2 werden erfüllt; a2: die Menge und die Korrosivität der Rauchentwicklung wird beschränkt; a3: keine Beschränkung
17 BRANDLAST IN FLUCHTWEGEN VERWENDUNG VON BAUSTOFFEN A, B1, B2, C, D = Brandverhalten (verhalten bei Einwirkung von Feuer / Entzündbarkeit, Flammausbreitung und Wärmefreisetzung) ca = Kabel (Cabel) s (1a, 1b, 2, 3) = Rauchentwicklung a (1, 2, 3) = Korrosivität / Azidität (entstehende Gase / ph-werte) d (0, 1, 2) = brennendes Abtropfen / brennendes Abfallen cr = kritisches Verhalten 33 BAUSTOFFE / BRANDVERHALTENSGRUPPEN KLASSIFIKATION NACH EN Elektrische Kabel (z.b. B1ca-s2,a1,d0) 34 17
18 BRANDLAST IN FLUCHTWEGEN VERWENDUNG VON BAUSTOFFEN QUELLE VKF BRANDSCHUTZRICHTLINIE SEPTEMBER 2014 TECHNISCHER BRANDSCHUTZ - ELEKTROINSTALLATION 35 BAUSTOFFE / BRANDVERHALTENSGRUPPEN KLASSIFIKATION NACH EN ELEKTRISCHE KABEL Klassizifierungsbeispiel: a3: stark korrosiv Cca-s2,a3,d0 C: Brandverhalten s2: mittler Qualmer d0: kein brennendes Abtropfen 36 18
19 BKZ (18 Kl.) SN EN Baustoffe (40 Kl.) Bodenbeläge (11 Kl.) Rohrisolierungen (40 Kl.) SN EN Bedachungen (13 Kl.) pren Elektrische Kabel (183 Kl.) Allgemein anerkannte Baustoffe RF1 RF2 cr RF3 cr RF4 cr 305 mögliche Klassifizierungen 4 Brandverhaltensgruppen 37 EINTEILUNG IN BRANDVERHALTENSGRUPPEN (RÉACTION AU FEU) RF4 RF3 RF2 RF1 Unzulässiger Zulässiger Geringer Kein Brandbeitrag Brandbeitrag Brandbeitrag Brandbeitrag 38 19
20 EINTEILUNG IN BRANDVERHALTENSGRUPPEN 39 EINTEILUNG IN BRANDVERHALTENSGRUPPEN A1 A2 s1, d0 A2 s1, d1 A2 s2, d0 A2 s2, d1 BKZ 6.3 BKZ 6q.3 BKZ 5.2 BKZ 5.3 BKZ 5.1 A2 s1, d2 A2 s2, d2 A2 s3, d0 A2 s3, d1 A2 s3, d
21 EINTEILUNG IN BRANDVERHALTENSGRUPPEN RF3 BKZ 4.1 BKZ 4.2 BKZ 4.3 BKZ 5.1 BKZ 5.2 BKZ 5.3 RF2 B s1, d0 B s1, d1 B s1, d2 B s2, d0 B s2, d1 B s2, d2 B s3, d0 B s3, d1 B s3, d2 C s1, d0 C s1, d1 C s1, d2 C s2, d0 C s2, d1 C s2, d2 C s3, d0 C s3, d1 C s3, d2 D s1, d0 D s1, d1 D s1, d2 D s2, d0 D s2, d1 D s2, d2 D s3, d0 D s3, d1 D s3, d2 41 EINTEILUNG IN BRANDVERHALTENSGRUPPEN RF3 cr BKZ 4.1 BKZ 5.1 RF2 cr B s1, d2 B s2, d2 B s3, d0 B s3, d1 B s3, d2 C s1, d2 C s2, d2 C s3, d0 C s3, d1 C s3, d2 D s1, d2 D s2, d2 D s3, d0 D s3, d1 D s3, d
22 TABELLE 4.2 BAULICHES KONZEPT Gebäudehöhen Fluchtwege Nutzungen 43 TABELLE 4.2 LÖSCHANLAGENKONZEPT Reduktion mit Löschanlage 44 22
23 ROHRLEITUNGEN UND ISOLATIONEN [1] Anforderung an die Brandabschnittsbildung gemäss der Brandschutzrichtlinie Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte. In vertikalen Fluchtwegen Nur Rohrleitungen und Rohrdämmungen aus Baustoffen RF1 45 KABEL In vertikalen Fluchtwegen Nur Kabel zulässig die der Versorgung oder der Kommunikation der dort installierten Geräte oder Installationen dienen. Keine Kabel mit kritischem Verhalten (cr) In horizontalen Fluchtwegen Kabel bis zu einer maximalen Brandlast von 200 MJ / Laufmeter zulässig. Keine Kabel mit kritischem Verhalten (cr) Brennbarkeit A ca B1 ca B2 ca C ca D ca Rauchentwicklung s1 bis s3 Abfallen / -tropfen d0 bis d2 Korrosivität a1 bis a
24 REVISIONSSCHALTER MOTORSCHUTZEINRICHTUNGEN STROMVERSORGUNG FÜR SICHERHEITSZWECKE VERZICHT AUF MOTORSCHUTZEINRICHTUNGEN NIN Verzicht auf Einrichtung zum Schutz bei Überlast Der Verzicht auf Einrichtungen zum Schutz bei Überlast ist für Stromkreise erlaubt, bei denen eine unvorhergesehene Unterbrechung des Stromkreises eine Gefahr oder einen Schaden verursachen kann: - Speisestromkreise von Feuerlöscheinrichtungen Empfehlung GVZ: Motorschutzschalter nur für Testzwecke einbauen Im Brandfall ist diese Motorschutzeinrichtung zu überbrücken! (Auslösung durch BMA) Anmerkung: In diesen Fällen sollte eine Überlast-Meldeeinrichtung in Betracht gezogen werden
25 STROMVERSORGUNG FÜR SICHERHEITSZWECKE VERZICHT AUF MOTORSCHUTZEINRICHTUNGEN Wärmepaket Motorschutzschalter Frequenzumformer 49 STROMVERSORGUNG FÜR SICHERHEITSZWECKE REVISIONSSCHALTER Feuerwiderstand? Hilfskontakt
26 STROMVERSORGUNG FÜR SICHERHEITSZWECKE STROMQUELLE Zusätzliche Einspeisung Für die Kennzeichnung der Fluchtwege und für die Sicherheitsbeleuchtung nicht erlaubt 51 STROMVERSORGUNG FÜR SICHERHEITSZWECKE STROMQUELLE STANDORT STROMVERSORGUNG Zusätzliche Einspeisung Funktionserhalt von wo bis wo? Anhang zu Ziffer Die Anschlussleitung Niederspannung EW muss innerhalb des Gebäudes bis zum Brandabschnitt Technikraum Sicherheitsstromversorgung gegen Brandeinwirkung geschützt werden
27 BRANDFALLSTEUERUNGEN BEGRIFFE Brandfallsteuerung Eine von einer technischen Brandschutzeinrichtung (Brandmelde-, Sprinkleranlage, usw.) im Brandfall automatisch angesteuerte oder in Betrieb gesetzte Brandschutzeinrichtung, welche zur Erreichung eines sicheren Zustandes im Brandfall bewegt werden muss
28 BEGRIFFE Schnittstelle für Brandfallsteuerungen 61 BETRIEBSBEREITSCHAFT UND WARTUNG Verantwortlich / Brandschutznorm, Artikel 55 Eigentümer- und Nutzerschaft sind verantwortlich, dass organisatorisch und personell sämtliche Massnahmen getroffen werden, die zur Gewährleistung einer ausreichenden Brandsicherheit notwendig sind. Eigentümer- und Nutzerschaft sind dafür verantwortlich, dass die Brandfallsteuerungen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind. Eigentümer- und Nutzerschaft sind dafür verantwortlich, dass die internen Kontrollen sowie die Wartungsarbeiten an den angesteuerten Komponenten nach einem festgelegten Plan und nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden
29 ANFORDERUNGEN Brandfallsteuerungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten werden, dass sie wirksam und jederzeit betriebsbereit sind. Brandfallsteuerungen müssen beim Ausfall der Brandmeldezentrale manuell ausgelöst werden können. Die Bedienstelle für die manuelle Ansteuerung ist beim Feuerwehrzugang anzuordnen und zu bezeichnen. 57 PLANUNG, EINBAU UND BETRIEB Dokumentation Nach Abschluss der Inbetriebnahme ist der Eigentümer- und Nutzerschaft eine vollständige Dokumentation der Brandfallsteuerung abzugeben. Zusätzlich ist eine vollständige Dokumentation bei der Brandmeldezentrale zu deponieren. Sämtliche Ereignisse und deren Ursachen sind im Kontrollbuch der Brandmeldeanlage lückenlos mit Datum, Zeit- und Ortsangabe sowie der verantwortlichen Person einzutragen. Die Brandschutzbehörde kann die Dokumentation zur Einsicht verlangen
30 PLANUNG, EINBAU UND BETRIEB Integrale Tests nach der Erstellung in regelmässigen Intervallen Überprüfung der korrekten Funktion und der Betriebsbereitschaft Grundlage bildet die Dokumentation sind zu protokollieren 59 PLANUNG, EINBAU UND BETRIEB Integrale Tests können erst durchgeführt werden wenn mindestens folgende Bedingungen erfüllt sind: Brandmelde- und Sprinkleranlagen sind vollständig erstellt und durch die Brandschutzbehörde ohne wesentliche Mängel abgenommen; alle angesteuerten Einrichtungen des technischen Brandschutzes sind erstellt und betriebsbereit; Bauten und Anlagen sind soweit fertig gestellt, dass die integralen Tests unter den gleichen Bedingungen durchgeführt werden wie sie später im Betrieb vorhanden sein werden 60 30
31 PLANUNG, EINBAU UND BETRIEB Integrale Tests Bei wesentlichen Änderungen an der Brandfallsteuerung Bei wesentlichen Änderungen an den Brandmeldeanlagen (wie Erweiterungen, Modernisierung, Softwarerelease) sind die Zuordnung und Funktion der potentialfreien Ausgänge mit der Matrix für die Brandfallsteuerungen zu überprüfen und zu protokollieren 61 PLANUNG, EINBAU UND BETRIEB Integrale Tests 62 31
32 PLANUNG, EINBAU UND BETRIEB Vorübergehende Ausserbetriebsetzung und Ausfall Unterbrüche infolge Servicearbeiten sind der Eigentümer- und Nutzerschaft anzuzeigen, damit diese geeignete Sicherheitsmassnahmen treffen können. Während des Ausfalles der Brandfallsteuerung sind andere geeignete Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Diese müssen die Schutzziele, welche durch die Brandfallsteuerung gewährleistet werden, auch während des Ausfalls sicherstellen. 63 PLANUNG, EINBAU UND BETRIEB Vorübergehende Ausserbetriebsetzung und Ausfall Eigentümer- und Nutzerschaft haben eine auf die Verhältnisse abgestimmte Sicherheitsorganisation Brandschutz zu erstellen. Die Schutzziele müssen während dem Ausfall und bei Störungen gleichwertig gewährleistet werden
33 FRAGEN ZUM BRANDSCHUTZ 1. Brandschutzexperte / Brandschutzfachmann 2. FP Standortgemeinde Ihres Bauvorhabens 3. Gebäudeversicherung Brandschutz (Kantonale Feuerpolizei) 4. Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF 65 BESTEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 33
34 Kontakt Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse Zürich Markus Schenk Brandschutzexperte VKF Eidg. Dipl. Elektroinstallateur T direkt markus.schenk@gvz.ch T F info@gvz.ch 48 34
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