Neue Brandschutzvorschriften Was ändert sich für den Schreiner?
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- Dorothea Beltz
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1 Neue Brandschutzvorschriften Was ändert sich für den Schreiner? 1 Referatsinhalt Allgemein/Organisatorisch Wichtigste Gründe für neue Vorschriften Neue Instanz «QS-Verantwortliche Brandschutz» Umsetzung Neue Gebäudekategorien zur Festlegung der Brandschutz-Anforderungen Nachweisverfahren für Bauteile mit Feuerwiderstand (bisher/neu) Umsetzung «Verwendung von Baustoffen» in der Schweiz Neue Lignumdokumentation «4.1 Bauteile in Holz mit Feuerwiderstand» Brandschutzkonzepte, Brandabschnittbildung, Materialisierung (mit Praxisbeispiel) Fluchttüren (Mindestmasse, Öffnungsrichtung) Brandschutztüren (Brandabschnittbildung) wo noch nötig, wo nicht mehr? Kombination von Bauteilen, neue Abschlussfrontregelung 2 1
2 VKF Brandschutzvorschriften 2015 Eingeführt am per 1. Januar 2015 Grundsatz: CH-weit einheitlich (seit 2005) Ziele der Revision 2015: Wirtschaftliche Optimierung in der Summe aller Kosten QS-System für alle Bauweisen (Ableitung vom bisherigen QS-Holzbau) Zusammenführen, egalisieren, harmonisieren der gewachsenen Vorschriften Zusammenfassen der Brennbarkeit von Baustoffen, baustoffunabhängig (Holz ist nicht mehr einfach ein «Problem») 3 Gebäudekategorien (Gebäudegeometrie) BSR 10-15de 4 2
3 Gebäudekategorien (Gebäudegeometrie) BSR 10-15de a) Gebäude geringer Höhe: bis 11 m Gesamthöhe i.d.r. 1 bis 3 Geschosse b) Gebäude mittlerer Höhe: bis 30 m Gesamthöhe i.d.r. 4 bis 8 Geschosse c) Hochhäuser: mit mehr als 30 m Gesamthöhe i.d.r. 9 und mehr Geschosse Bilder: VKF 5 Gebäudekategorien (Gebäudegeometrie) Messweise: Höchster Punkt der Dachkonstruktion Lotrecht darunter liegender Punkt des massgebenden (gewachsenen) Terrains BSR 10-15de Bilder: VKF 6 3
4 Gebäudekategorien (Gebäudegeometrie) Dadurch interessante Zusammenfassungen (Arealüberbauungen) für Büro-, Gewerbe und Industriebauten möglich (nach dem Beispiel der Landwirtschaftsbetriebe) BSR 10-15de Mehr zu den Kategorien d) «Gebäude mit geringen Abmessungen» (z.b. EFH) e) Nebengebäude und «Arealüberbauungen» nachher im Referat der Kantonalen Brandschutzbehörde Bilder: VKF 7 Organisation / Zuständigkeiten bei Bauvorhaben BSR 11-15de SiBe Brandschutz (QSS 3 + 4) Eigentümer Gesamtleiter GU od. Architekt Brandschutzbehörde QS-Verantwortlicher Brandschutz Neu Fachplaner Fachplaner Fachfirmen (Errichter) Fachfirmen (Errichter) Fachfirmen (Errichter) Fachfirmen (Errichter) 8 4
5 Qualitätssicherung Brandschutz QS-Verantwortlicher Brandschutz und erforderliche QS-Stufen am Bau Massivbauweise: Holzbauweise: Bilder: Lignum 9 Verantwortlichkeiten Gesamtplaner und QS-Verantwortlicher Brandschutz erstellen vor der Ausführung für die Baueingabe einen Brandschutzplan, d.h. legen fest: Nutzungseinheiten/ Brandabschnitte Feuerwiderstände Materialisierung Fluchtwegkonzept Bild:
6 Verantwortlichkeiten QS-Verantwortlicher Brandschutz und Bauherrschaft erstellen nach Beendigung der Bauarbeiten z.hd. der Brandschutzbehörde eine Übereinstimmungserklärung, die beide unterzeichnen. Bild: VKF Vom Unternehmer verlangt der QSV-BS: Eine Leistungserklärung (für Brandschutzprodukte in Zusammenarbeit mit dem BBL/VKF erst in Vorbereitung ) 11 Stärkung «Standard-Brandschutzkonzepte» Brandschutzvorschriften Schutzziele, Rahmenbedingungen, Grundlagen Norm Artikel 10 Bauliches Konzept Löschanlagenkonzept Baulich Baulich Organisatorisch Norm Artikel 11 od. 12 Abweichungen (Art. 11) Nachweisverfahren (Art. 12) Baulich Organisatorisch Technisch Organisatorisch Technisch (Sprinkler) Technisch Standardkonzepte Objektbezogene Konzepte Brandsichere Gebäude 12 6
7 Konsequente inhaltliche Trennung in den Richtlinien Brandschutzanforderungen Baulich Feuerwiderstand / Materialisierung Metrisch (Fluchtwege) Anzahl/Abmessung 13 Nachweis Feuerwiderstand Nachweisverfahren Feuerwiderstand a) Geprüfte Bauteile - mit VKF-Zulassung - mit Zulassung der Brandschutzbehörde* - Bewegliche Bauteile - Feste Bauteile (Wände, Decken, Böden) - Wand- und Deckenbekleidungen b) Genormte Bauteile VKF-anerkannter «Stand der Technik» z.b. Lignum-Dok Feste Bauteile (Wände, Decken, Böden) - Wand- und Deckenbekleidungen c) Mit rechnerischem Nachweis mit VKF-anerkanntem Berechnungsverfahren z.b. Lignum-Dok Feste Bauteile (Wände, Decken, Böden) - Wand- und Deckenbekleidungen Gleichwertige Nachweise des Feuerwiderstands! *Bilaterale Verträge mit der EU: «Abbau von Handelshemmnissen» 14 7
8 Nachweis Feuerwiderstand Klassierung nach EN Klassierung nach VKF (nationale Prüfungen) 15 Klassierung von Baustoffen Klassierung von Baustoffen nach VKF Prüfverfahren: Schichtweise Prüfung unabhängig der Lage Klassierung von Baustoffen nach EN Prüfverfahren: SBI=«Single Burning Item» Brennbarkeitsgrad 1 als Baustoff nicht zugelassen 2 als Baustoff nicht zugelassen 3 leichtbrennbar 4 mittelbrennbar 5 schwerbrennbar bei 200 C 6q quasi nicht brennbar 6 nicht brennbar Qualmgrad 1 stark (max. Lichtabsorbtion > 90 %) 2 mittel (max. LA 50 bis 90 %) 3 schwach (max. LA 0 bis 50 %) z.b. Duripanel 6q.3, Eiche 5.3 z.b. Gipsfaserplatte A2-s1,d0 16 8
9 Klassierung von Baustoffen VKF-Umsetzung: Vereinfachung für die Praxis BSR 13-15de Bild: Lignum 305 mögliche Klassierungen 4 Brandverhaltensgruppen 17 Klassierung von Baustoffen VKF-Umsetzung: Vereinfachung für die Praxis BSR 13-15de 18 9
10 Klassierung von Baustoffen VKF-Umsetzung: Vereinfachung für die Praxis BSR 13-15de 19 Klassierung von Baustoffen VKF-Umsetzung: Vereinfachung für die Praxis Liste «Allgemein anerkannte Bauprodukte» VKF
11 Konsequente inhaltliche Trennung in den Richtlinien Feuerwiderstand von Bauteilen BSR Brandverhalten von Baustoffen BSR Unterscheidung «Holzbauteile» «Bauteile RF1 mit Holzanteilen» Neue Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» (seit ) Neu Bilder: Lignum 22 11
12 Unterscheidung «Holzbauteile» «Bauteile RF1 mit Holzanteilen» Neue Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» (seit ) Neu Bilder: Lignum Neu Neu Bauteile mit Holzständer in der Gruppe Beton bzw. «beton-äquivalent» Bauteile mit Feuerwiderstände bis EI 90 möglich 23 Unterscheidung «Holzbauteile» «Bauteile RF1 mit Holzanteilen» Neue Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» (seit ) Neu Holzbauteile (wie bisher, optimiert) neue Bauteile RF1 Bilder: Lignum 24 12
13 Mehr Beplankungen Neue Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» (seit ) Neu Version 2007 Version 2015 Bilder: Lignum 25 Bekleidungen Neue Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» (seit ) Neu Neue Begriffe in der Anwendungen von Bekleidungen in beiden Kategorien Bilder: Lignum Details dazu im Referat Fermacell 26 13
14 Brandschutzkonzept (Feuerwiderstand/Materialisierung) Wohnungsbau (Gebäude mittlerer Höhe bis 30 m) BSR 15-15de Bauliches Konzept Bestimmung Feuerwiderstand Frage 1: Tragwerk Antwort: R 60 Frage 2: vertikaler Fluchtweg Antwort: REI 60 Frage 3: Geschossdecke Antwort: REI 60 Frage 4: Wohnungstrennwand Antwort: EI Brandschutzkonzept (Feuerwiderstand/Materialisierung) Wohnungsbau (Gebäude mittlerer Höhe bis 30 m) BSR 14-15de Bauliches Konzept Bestimmung Materialisierung 28 14
15 Brandschutztüren wo? Brandschutztüren liegen immer zwischen 2 Brandabschnitten Immer eine Stufe tiefer als die umgebenden Wände, aber mind. EI 30 BSR 15-15de >20 Personen >20 Personen Brandschutztüre EI 30 Türe ohne Feuerwiderstandanforderung 29 Brandschutztüren Garagen/Einstellhallen Garagen/Fahrzeugunterstände 150 m 2 : EFH, Gebäude mit geringen Abmessungen, Nebenbauten keine Brandschnittbildung und keine Brandschutztüren erforderlich Beibehaltung Brandabschnittbildung freiwillig BSR 15-15de Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen 600 m 2 : Brandabschnittbildung Brandschutztüren EI 30 Zugänge zu «vertikalen Fluchtwegen» bei Einstellhallen 1200 m 2 zusätzlich: Schleusen mit Feuerwiderstand 2x Brandschutztüren EI 30 selbstschliessend 30 15
16 Brandschutztüren Heizungen EFH, Gebäude mit geringen Abmessungen keine Brandschnittbildung und keine Brandschutztüren erforderlich bei: Wärmepumpen Feuerungsaggregate für flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Öl, Gas ) ohne Brennstofflagerung im Aufstellungsraum BSR 15-15de Brandabschnittbildung freiwillig Brandschnittbildung und Brandschutztüren EI 30 erforderlich bei: Feuerungsaggregate für feste Brennstoffe (Holz, Briketts, Schnitzel, Pellets ) Feuerungsaggregate für flüssige Brennstoffe mit Brennstofflagerung im Aufstellungsraum Gebäude mit mehreren Brandabschnitten Brandschnittbildung und Brandschutztüren EI 30 Bei Heizungen bis 70 kw (ohne Wärmepumpen) nach innen öffnend Bei Heizungen ab 70 kw Nennwärmeleistung in Fluchtrichtung öffnend Bilder: VKF 31 Fluchttüren Mindestmasse nach Fluchtwegkonzept, mindestens aber: Höhe 2.0 m Lichte Durchgangsbreite 0.9 m Nur 0.8 m Breite erforderlich bei Hotelzimmertüren Büro + Gewerberäume mit einer Belegung von max. 20 Personen Keine Mindestmasse haben Wohnungsinterne Türen, innerhalb von Hotelsuiten... Untergeordnete Räume (Putz-/Kleinräume) Bilder: VKF BSR 16-15de Öffnungsrichtung: Bis 20 Personen nach innen öffnend Ab 21 Personen in Fluchtrichtung öffnend 21 bis 50 Personen 32 16
17 Kombination von Bauteilen mit Feuerwiderstand Genormte Wand Aus der Beschluss-Sammlung der Fachkommission Bautechnik VKF für EN-normierte Baustoff- und Bauteilprüfungen Art. 1.14: «Wird eine Brandschutztür in einer genormten Leichtbauwand gemäss EN geprüft, kann sie in gleicher Weise in eine Wand mit Holz- oder Stahlständer und einer brennbaren oder nichtbrennbaren Plattenverkleidung eingebaut werden.» Erlaubte Kombination Geprüftes Türelement mit VKF-Nr. Genormte Wand (Normtragkonstruktion, z.b. Lignum-Dok 4.1) mit gleicher Feuerwiderstandsdauer wie die anschliessenden Wände Lignum Dok. 8.1 Bedingung: Einbau/Montage wie geprüft! (Verschraubung, Brandschutzband ) 33 Kombination von Bauteilen mit Feuerwiderstand Geprüfte Wand Ausnahme: Zusammen geprüft ergibt neue VKF-Nr. für Gesamtbauteil Nicht erlaubte Kombination Geprüftes Türelement mit VKF-Nr. Geprüfte Wand mit VKF-Nr
18 Neue Abschlussfront-Regel Ausgangslage: Bauteil «Wand» mit Feuerwiderstand EI 60 od. EI 90 VKF-FAQ Bauteil «EI 30-Türe, geprüft und zugelassen» zusammen mit festen Bauteilen «EI30- Verglasung, und/oder EI 30-Vollwand» geprüft und Gesamtfrontgrösse 9 m 2 ganze Abschlussfront EI 30 Fläche > 9 m 2 : Türe EI 30, feste Wand- und Sturzelemente mit gleichen Feuerwiderstand wie die benachbarte Wand Nicht zulässig: Zusammenhängen mehrerer solcher EI 30-Einzelfronten 35 Was ist beim VSSM geplant? Komplet neuer Inhalt Fachordner Brandschutz (in Arbeit, geplant für 2016 ) Neue Prüfungen geplant: Sicherheitstüre (Innentüre EI 30, RC2/RC3) Erweiterungen und Optionen für Einzellizenzen und Brandabschlusssystem (Stahlzarge, Doppel, andere Materialien, zusätzliche Beschläge ) Div. Herstelllizenzen ( Technik Lizenzprodukte zum Nachbau) Fachauskünfte Mitglieder / Nichtmitglieder
19 Fachanlässe 2015 Neue Brandschutzvorschriften Zum Schluss Achten Sie auf eine korrekte Aufgabenteilung: Muss definieren, was geliefert werden muss Muss wissen, wie er die Anforderungen erfüllt 37 Fachanlässe 2015 Neue Brandschutzvorschriften Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Pierre Scheidegger VSSM Technik & Betriebswirtschaft Dipl. Schreinermeister Fachauskünfte Beratungen, Schätzungen, Expertisen, Vorkalkulationen Referate und Schulungen zu Themen wie: Brandschutz, Einbruchschutz, Schallschutz, Wärme-/Feuchteschutz Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten Gladbachstrasse Zürich Direktwahl Fax
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