6. swissgee Feierabend-Seminar
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- Charlotte Walter
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1 6. swissgee Feierabend-Seminar Bauprodukteverordnung Kabel Christian Appert, CEO Amstein + Walthert AG
2 Agenda 1. Einleitung 2. Begriffsbestimmungen 3. Normierung 4. Planung und Ausführung. Planung. Submission. Kosten. Ausführung 5. Normen und Hilfsmittel Seite 2
3 Ursprung Die europäische Bauprodukteverordnung wurde am 1. Oktober 2014 in das nationale Gesetz (BauPG) und die nationale Verordnung (BauPV) überführt. Kabel sind nun mit der BauPV bezüglich Brandverhalten und Funktionserhalt nach europäischen Normen zu bewerten und klassifizieren. Seite 3
4 Ursprung Einsatz und Auswahl klassifizierter Kabel sind nicht in der BauPV geregelt. Zuständig dafür sind die für den Brandschutz verantwortlichen Stellen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die nötigen Anpassungen in der Schweiz wurden in den VKF Brandschutzrichtlinien und der Empfehlung des KBOB umgesetzt. Seite 4
5 Inverkehrbringen Seit dem 10. Juni 2016 dürfen Kabel nach der Norm SN EN 50575:2014 auf ihr Brandverhalten geprüft werden. Bis am 1. Juli 2017 durften Kabel ohne Leistungserklärung in Verkehr gebracht werden. Seit dem 1. Juli 2017 müssen die Kabel eine entsprechende Leistungserklärung aufweisen. Seite 5
6 Inverkehrbringen Prüfung Brandverhalten nach SN EN 50575:2014 Seite 6
7 Agenda 1. Einleitung 2. Begriffsbestimmungen 3. Normierung 4. Planung und Ausführung. Planung. Submission. Kosten. Ausführung 5. Normen und Hilfsmittel Seite 7
8 Bauprodukteverordnung BauPG - Abkürzung Bauproduktegesetz BauPV - Abkürzung Bauprodukteverordnung CPR - englisch Construction Products Regulation Seite 8
9 Klassifizierung besteht aus einer Haupt- und drei Zusatzklassen. Aus der Hauptklasse D ca und den Zusatzklassen s2, d2 und a2 entsteht somit die Klassifizierung D ca s2-d2-a2. Diese entspricht der alten Kabelbezeichnung FE0. Die gültigen Kombinationen werden in der VKF-Brandschutzrichtlinie ausgewiesen. Seite 9
10 Anforderungen an Brandtest Flammwidrigkeit Brandfortleitung Flamme 45 1 KW Während 60 sec. Flamme 20 KW Während 20 min Seite 10
11 Anforderungen an Brandtest Rauchgasdichte Korrosivität von Brandgasen Die Lichtdurchlässigkeit darf 60% nicht unterschreiten. PH-Wert > 4.3 Leitfähigkeit < 10 ms/mm Seite 11
12 Brandtest Prüfung von Kabeln im Brandofen am Beispiel Kabel mit Funktionserhalt Seite 12
13 Hauptklassen Seite 13
14 Zusatzklassen Seite 14
15 Leistungserklärung Die Klassifizierung und Informationen zu gefährlichen Inhaltsstoffen werden in einer Leistungserklärung dokumentiert. Diese wird von demjenigen bereitgestellt, der das Kabel in Verkehr bringt (Hersteller, Importeure, Händler). Seite 15
16 Agenda 1. Einleitung 2. Begriffsbestimmungen 3. Normierung 4. Planung und Ausführung. Planung. Submission. Kosten. Ausführung 5. Normen und Hilfsmittel Seite 16
17 NIN 2015 Kapitel Elektrische Kabel in Fluchtwegen Seite 17
18 VKF Brandschutzrichtlinien Seite 18
19 Bauprodukteverordnung Kabel VKF Brandschutzrichtlinien Seite 19
20 KBOB Seite 20 in Fluchtwegen kein cr-kabel einsetzen (hier gilt die VKF)
21 Empfehlungen Arbeitsgruppe electrosuisse Die Definitionen sind im Bulletin Kabel in Bauwerken ausgeführt. Seite 21
22 Seite 22 Bauprodukteverordnung Kabel
23 Agenda 1. Einleitung 2. Begriffsbestimmungen 3. Normierung 4. Planung und Ausführung. Planung. Submission. Kosten. Ausführung 5. Normen und Hilfsmittel Seite 23
24 Planung Grossisten und Produzenten dürfen Kabel, welche vor dem produziert wurden, noch ausliefern. Die Kunden müssen abgeholt werden, welche Kabelklassifizierung angewendet werden soll (Mindestanforderung gem. VKF oder je nach Bauobjekt evtl. KBOB). Seite 24
25 Planung Bundesbauten fallen immer unter die KBOB-Richtlinien. Der Brandschutzexperte definiert, welche Anforderungen für das Gebäude gelten. Die Kabeldefinitionen gelten ab dem Gebäudeübergabepunkt für alle Medien (z.b. HAK). Hauseinführungen müssen jedes Mal individuell beurteilt werden. Seite 25
26 Planung Bei den Herstellern muss für die Ausschreibung durch den Planer abgeklärt werden, welche Kabel-Warengruppen und Kabel-Klassen verfügbar sind (Energie, TV, UKV, Glas). Sicherheitsanlagen und Installationen welche mit funktionserhaltenden Kabeln ausgeführt werden, sind derzeit noch von der Bauprodukteverordnung ausgeschlossen. Für Kabel mit Funktionserhalt gilt die Norm SN EN 50577:2015 "Kabel und Leitungen". Seite 26
27 Planung Folgende Installationen sind von der Bauprodukteverordnung ausgeschlossen: - Bauprovisorische Installationen und Anlagen - Ortsveränderliche Leitungen Flexible Installationssysteme, z.b. für die Beleuchtung, sind mit dem zuständigen Brandschutzexperten zu klären (z.b. Verwendung von halogenfreiem Material). In Fluchtwegen dürfen keine Kabel mit kritischem Brandverhalten (cr) verbaut werden. Seite 27
28 Planung Beispiel Installationen im oder durch den horizontalen Fluchtweg: Kabel D ca s2-d1-a2 Normale Installationen: Kabel D ca s2-d2-a2 Seite 28
29 Submission NPK bietet ab 2018 neue Positionen für die Ausschreibung an. Da die neuen Positionen im NPK erst Anfangs 2018 zur Verfügung stehen werden, ist im Leistungsverzeichnis eine offene Position auszuschreiben. Seite 29
30 Kosten Seite 30
31 Ausführung Seite 31
32 Ausführung Kabel U72 und G51 sind noch nicht geprüft. TV-Kabel sind nur mit E ca erhältlich. GKN-Kabel sind nur mit E ca oder F ca erhältlich. Seite 32
33 Agenda 1. Einleitung 2. Begriffsbestimmungen 3. Normierung 4. Planung und Ausführung. Planung. Submission. Kosten. Ausführung 5. Normen und Hilfsmittel Seite 33
34 Normen NIN 2015 VKF Brandschutzrichtlinien VKF Brandschutzrichtlinien KBOB "Einsatz von Elektro-Kabeln Funktionserhalt und Brandverhalten" Juni 2014 Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Seite 34
35 Hilfsmittel Electrosuisse Bericht bulletin Kabel in Bauwerken VZEI White Paper "Brandschutzkabel erhöhen die Sicherheit" R+M Broschüre "Brandschutzklassen, CPR-Planungshilfe" Bettermann + Dätwyler "Funktionserhalt, Umfassende Sicherheitstechnik vom Profi" Dätwyler White Paper "EU-Bauproduktenverordnung" Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Seite 35
36 Vielen Dank Merci Grazie Thank You
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