WEITERFÜHRENDES BILDUNGSANGEBOT NACH DER 8. UND 9.SCHULSTUFE Dr. Arno Langmeier, Stadtschulrat für Wien

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Transkript:

WEITERFÜHRENDES BILDUNGSANGEBOT NACH DER 8. UND 9.SCHULSTUFE Dr. Arno Langmeier, Stadtschulrat für Wien 1

WEITERFÜHRENDES BILDUNGSANGEBOT NACH DER 8. UND 9.SCHULSTUFE Das Österreichische Bildungssystem POLYTECHNISCHE SCHULEN (FACHMITTELSCHULE) Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die SchülerInnen werden durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das Berufsleben vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Beginn des Schulhres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Arbeitswelt. Bei positivem Abschluss können die SchülerInnen ohne Aufnahmsprüfung in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule übertreten. LEHRLINGSAUSBILDUNG Die Lehrlingsausbildung erfolgt in einem Dualen System d.h. die berufliche Ausbildung im Rahmen eines Lehrverhältnisses wird im Lehrbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Das Lehrverhältnis wird durch den Lehrvertrag mit einem Betrieb begründet und geregelt. Der Inhalt des Lehrvertrages wird durch das Berufsausbildungsgesetz und durch arbeitsrechtliche Vorschriften bestimmt. Derzeit gibt es etwa 270 Lehrberufe, deren Ausbildungszeit 2 bis 4 Jahre dauert. Der Unterricht in der Berufschule kann ganzjährig (Unterricht an ein bis zwei Tagen wöchentlich) oder lehrgangsmäßig (geblockt auf 8 Wochen pro Schulhr) geführt werden. Nach Abschluss der Lehrzeit erfolgt die Lehrabschlussprüfung. Bereits während der Lehrzeit können Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung abgelegt werden, die aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich) besteht und einen allgemeinen Zugang zum Besuch von Universitäten ermöglicht. ALLGEMEINBILDENDE HÖHERE SCHULE Die allgemeinbildende höhere Schule umfasst eine vierjährige Unterstufe und eine vierjährige Oberstufe und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab. Als Oberstufenformen gelten einerseits die Fortsetzung der Schultypen der Unterstufe und anderseits das Oberstufenrealgymnasium (nur 5. bis 8. Klasse). ORg s für Studierende der Musik und LeistungssportlerInnen dauern 5 Jahre. BERUFSBILDENDE MITTLERE SCHULEN (BMS) Berufsbildende mittlere Schulen vermitteln neben der Allgemeinbildung eine Ausbildung in bestimmten Berufsfeldern. Die Schuldauer beträgt je nach Fachrichtung ein bis vier Jahre. Nach Absolvierung von mindestens dreijährigen mittleren Schulen führen an einigen Fachrichtungen Aufbaulehrgänge zur Reife- und Diplomprüfung. BERUFSBILDENDE HÖHERE SCHULEN (BHS) Die berufsbildenden höheren Schulen bieten eine umfassende Allgemeinbildung und höhere Berufsbildung in integrierter Form. Diese Doppelqualifikation ermöglicht den AbsolventInnen den unmittelbaren Zugang zu facheinschlägigen Berufen und durch die Matura den Zugang zu allen Studienrichtungen an Fachhochschulen und Universitäten. BILDUNGSANSTALTEN FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK Diese fünfjährige Schule schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Neben den Aufnahmevoraussetzungen für eine BHS muss auch eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Seit dem Schulhr 2010/11 wird auch eine 3jährige Ausbildung zur/zum KindergartenassistentIn als Schulversuch angeboten. 2

WANN KANN ICH WELCHE SCHULE BESUCHEN? Aufnahme für ein Oberstufenrealgymnasium (ORG) Für alle AufnahmsbewerberInnen gilt grundsätzlich: positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Pflichtgegenstände Latein/Zweite lebende Fremdsprache und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände sind ausgenommen! Folgende Übersicht bezieht sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache; die übrigen Fächer dürfen in der HS/KMS und der PTS (FMS) keine schlechtere Beurteilung als Befriedigend aufweisen; bei der AHS, der NMS und der WMS reicht eine positive Beurteilung. bisher besuchte Schulart Aufnahmsprüfung / AHS positiv WienerMittelSchule - WMS mit AHS-Zeugnis: positiv - WMS mit NMS-Zeugnis: vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen - WMS mit NMS-Zeugnis: grundlegende Allgemeinbildung in einem einzigen Pflichtgegenstand - WMS mit NMS-Zeugnis: grundlegende Allgemeinbildung in 2-3 Pflichtgegenständen NMS - vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen - grundlegende Allgemeinbildung in einem einzigen Pflichtgegenstand - grundlegende Allgemeinbildung in 2-3 Pflichtgegenständen HS, KMS, PTS (auf der 9. Schulstufe) mit Leistungsgruppen: - 1. Leistungsgruppe (LG) - 2. LG mit Sehr gut und Gut - 2. LG mit Befriedigend - 2. LG mit Genügend - 3. LG Ausgezeichneter Erfolg PTS, FMS mit heterogen (ohne Leistungsgruppen) geführten Schülergruppen - mit Sehr gut und Gut - mit Befriedigend - mit Genügend Ausgezeichneter Erfolg Übergangsstufe am ORG positiv für ORG Schulen mit eigenem Organisationstatut *) *) Anmerkung: "Für die Aufnahme von Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmsprüfungen für die Aufnahme in die 9. Schulstufe (keine Prüfung ist für die PTS und die Übergangsstufe des ORGs abzulegen) vorzunehmen. - (bmukk/bm:bwk Rundschreiben Nr. 18/2001) 3

Aufnahme in eine berufsbildende Schule (BMHS) Für alle AufnahmsbewerberInnen gilt grundsätzlich: positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Pflichtgegenstände Latein/Zweite lebende Fremdsprache und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände sind ausgenommen! Achtung AHS: für Aufnahme BMS: 4. oder 5. Kl. positiv, für Aufnahme BHS: 4. oder höhere Kl. positiv. Für eine eventuell abzulegende Aufnahmsprüfung an BMHS werden nur die Noten in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache herangezogen. Aufnahme wird angestrebt in eine berufsbildende mittlere Schule: bisher besuchte Schulart Aufnahmsprüfung: / AHS (4. oder 5. Klasse positiv) WienerMittelSchule: - WMS mit AHS-Zeugnis: positiv - WMS mit NMS-Zeugnis: vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen - WMS mit NMS-Zeugnis: grundlegende Allgemeinbildung bis Befriedigend einem einzigen Pflichtgegenstand mit Genügend 2-3 Pflichtgegenständen mit Genügend NMS: - vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen - grundlegende Allgemeinbildung bis Befriedigend - grundlegende Allgemeinbildung in einem einzigen Pflichtgegenstand mit Genügend - grundlegende Allgemeinbildung in 2-3 Pflichtgegenständen mit Genügend HS, KMS mit Leistungsgruppen: - 1. Leistungsgruppe (LG) - 2. LG mit Sehr gut und Gut - 2. LG mit Befriedigend - 2. LG mit Genügend - 3. LG Polytechnische Schule positiv in der 9. Schulstufe (gilt auch für die Fachmittelschule) Übergangsstufe BMHS positiv Schulen mit eigenem Organisationsstatut Anmerkung: "Für die Aufnahme von Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmsprüfungen für die Aufnahme in die 9. Schulstufe (keine Prüfung ist für die PTS und die Übergangsstufe des ORGs abzulegen) vorzunehmen. - (bmukk/bm:bwk Rundschreiben Nr. 18/2001) Für alle ein- und zweijährigen BMS genügt der positive Abschluss der 8. Schulstufe 4

Aufnahme wird angestrebt in eine berufsbildende höhere Schule *): bisher besuchte Schulart Aufnahmsprüfung: / AHS (4. oder höhere Klasse positiv) WienerMittelSchule - WMS mit AHS-Zeugnis: positiv - WMS mit NMS-Zeugnis: vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen einem einzigen Pflichtgegenstand 2-3 Pflichtgegenständen NMS - vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen - grundlegende Allgemeinbildung in einem einzigen Pflichtgegenstand - grundlegende Allgemeinbildung in 2-3 Pflichtgegenständen HS, KMS mit Leistungsgruppen: - 1. Leistungsgruppe (LG) - 2. LG mit Sehr gut und Gut - 2. LG mit Befriedigend - 2. LG mit Genügend - 3. LG Polytechnische Schule positiv in der 9. Schulstufe (gilt auch für die Fachmittelschule) Übergangsstufe BMHS positiv Schulen mit eigenem Organisationsstatut **) Anmerkung: **) "Für die Aufnahme von Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmsprüfungen für die Aufnahme in die 9. Schulstufe (keine Prüfung ist für die PTS und die Übergangsstufe des ORGs abzulegen) vorzunehmen. - (bmukk/bm:bwk Rundschreiben Nr. 18/2001) *) Für die Aufnahme in eine BA für Kindergartenpädagogik gelten die gleichen Bedingungen wie für die Aufnahme in eine BHS allerdings mit der Einschränkung, dass nur Zeugnisse von AHS, WMS, NMS und HS/KMS herangezogen werden keine Anerkennung von Zeugnissen PTS, BMHS oder Übergangsstufe BMHS. Gesetzliche Grundlagen: SchOG 97 Abs. 1 und 1a und Aufnahms- und Eignungsprüfungsverordnung 5 Abs. 3 Bei einigen BMHS und ORG s künstlerischer Ausrichtung und bei den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik werden zusätzlich Eignungsprüfungen durchgeführt. 5

WANN UND WO MELDE ICH MICH AN? Die persönliche Anmeldung für einen Schulplatz erfolgt generell nach den Semesterferien grundsätzlich bei jener Schule, die gewählt wurde. Mitzunehmen zur Anmeldung ist das Original und eine Kopie der Schulnachricht sowie die Geburtsurkunde, Meldebestätigung, e-card, und eine die Staatsbürgerschaft der/des Schülerin/s nachweisende Urkunde (andernfalls eine gültige Aufenthaltsbewilligung) Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuell von der Schule weitere gewünschte Unterlagen. Auf dem Original der Schulnachricht wird der Zeitpunkt der Antragstellung der besuchten Schule bestätigt d.h. die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich! Beachten Sie, dass an manchen weiterführenden Schulen (Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, usw.) eine vorläufige Schulplatzzuweisung nur dann ausgesprochen werden kann, wenn der/die Bewerber/in die dafür vorgesehene Eignungsprüfung positiv absolviert hat. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die Anmeldung zur Eignungsprüfung für die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik bereits im Jänner erfolgen wird. Erfragen Sie die jeweiligen Anmeldezeiten sowie nähere Informationen zum genauen Anmeldeablauf bei der in Betracht gezogenen weiterführenden Schule. POLYTECHNISCHE SCHULEN (gilt nicht für FMS): Die Entgegennahme des Antrags auf Aufnahme gilt als vorläufige Schulplatzzuweisung. AHS-OBERSTUFE UND BMHS: Bis Ende März wird von der Schulleitung ein Schulplatz vorläufig zugewiesen (Jahreszeugnis muss die Aufnahmekriterien erfüllen). Sollte Ihr Kind nicht an der gewünschten Schule aufgenommen werden, so werden Sie darüber informiert, an welchen Schulen noch freie Schulplätze sind, wo Sie Ihr Kind anmelden können. Etwaige Aufnahmsprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche des laufenden Schulhres statt. WAS KANN ICH NOCH TUN? VOR ALLEM INFORMATIONEN SAMMELN!!! Besuch beim Tag der Offenen Tür Die Schulhomepage informiert über Stundentafel, Angebote und Anmeldemodus. Beratungsstellen aufsuchen L 14 Bildungs- und Berufsinformationstage der AK (21.-24.11.2012) besuchen Falls eine Aufnahmsprüfung notwendig ist, bereite dich gut darauf vor 6