Notfallplan Freiburger Golfclub Stand:

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Transkript:

Notfallplan Freiburger Golfclub Stand: 01.09.2015

Inhalt Seite 1. Aufgabe 3 2. Grundlagen 3 3. Anwendungsbereich 3 4. Organisatorische Voraussetzungen 3 4.1 Übersichtsplan 3 4.2 Festlegung der Zufahrten 4 4.2.1 Aus Kirchzarten über Krüttweg 4 4.2.2 Aus Kirchzarten über Krüttweg und Zufahrt Pumpstation 4 4.2.3 Über L 121, Abzweigung Bruckmühle 4 4.2.4 Befahrbarkeit 4 4.2.5 Zugänge 4 4.3 Einsatz Rettungshubschrauber 5 4.4 Vorhaltung Rettungsgeräte 5 4.5 Ausbildung von Ersthelfern 5 4.6 Kommunikation Notfallplan 5 4.6.1 Intern Mitglieder 5 4.6.2 Gastspieler 5 4.7 Unwetterwarnung 5 5. Meldewege 6 6. Ablaufplan im Notfall 6 6.1 Absetzen eines Notrufes 6 6.1.1 Schadensereignis im Bereich des Clubhauses 6 6.1.2 Schadensereignis auf dem Platz 6 6.1.3 Einsatz Rettungshubschrauber 6 6.1.4 Einstellen des Spielbetriebes 7 6.2 Verhalten bei Gewittern 7

1. Aufgabe Aufgabe des Notfallplanes ist es, die Sicherheit der Platzbenutzer und Gäste des Freiburger Golf Clubs zu gewährleisten. Insbesondere sind durch den Notfallplan die organisatorischen Voraussetzungen für eine adäquate medizinische Versorgung im Notfall darzustellen. 2. Grundlagen Als Grundlagen für den Notfallplan dienen: Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg Spielbedingungen DGV Wettspielbedingungen BWGV Platzregeln FGC 3. Anwendungsbereiche Je nach Saison befinden sich bis zu 120 Personen auf den Spielbahnen und dem Clubgelände. Verschiedene medizinische Indikationen die von einer allergischen Reaktion auf einen Insektenstich bis zu einer Herz-Kreislauf-Insuffizienz reichen, können eine schnellstmögliche Intervention durch den Rettungsdienst bzw. durch einen Notarzt erfordern. 4. Organisatorische Voraussetzungen Um eine schnellstmögliche Intervention durch die Rettungskräfte mit Fahrzeugen oder einem Rettungshubschrauber zu ermöglichen bedarf es folgender organisatorischer Maßnahmen: 4.1. Übersichtsplan mit Koordinaten Dieser Übersichtsplan (Anlage 1) wird im Einsatzleitrechner der Rettungsleitstelle gespeichert und in den zuständigen Fahrzeugen des Rettungsdienstes mitgeführt. Der Übersichtsplan enthält: - Zufahrten - Befahrbare Wege - Überfahrbare Brücken - Gebäude - Nummerierte Spielbahnen und Greens - Gewässerläufe - Zuwegungen - Begehbare Brücken 4.2. Festlegung der Zufahrten Mögliche Zufahrten zum Gelände des Freiburger Golf-Clubs sind: Aus Richtung Kirchzarten: - Krüttweg - L 121, Abzweigung Bruckmühle Aus Richtung Freiburg: - L 121, Abzweigung Bruckmühle Hieraus ergeben sich folgende Festlegungen:

4.2.1. Anfahrt aus Kirchzarten über den Krüttweg bei Schadensereignissen auf den Spielbahnen: 9/ 12/ 13/ 14 4.2.2. Anfahrt aus Kirchzarten über den Krüttweg und Zufahrt Pumpstation bei Schadensereignissen auf den Spielbahnen: 2/ 3/ 4/ 5/ 6/ 7/ 10/ 11/ 17 4.2.3. Anfahrt über L-121 Abzweigung Bruckmühle bei Schadensereignissen auf: - der Driving Range - den Übungsgrüns - im Bereich des Club Hauses - Auf den Spielbahnen: 1/ 8/ 18 4.2.4 Befahrbarkeit Eine Befahrbarkeit der Fairways und Greens mit Rettungsfahrzeugen ist aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht möglich. Daher sollten grundsätzlich die gekennzeichneten Zufahrten nicht verlassen werden. 4.2.5 Zugänge Die Flächen des Freiburger Golfclubs sind für die Rettungskräfte frei zugänglich. Eine Ausnahme stellt das Tor für die Zufahrt vom Krüttweg zur Pumpstation der Badenova dar. Für das Schloß an diesem Tor erhält der Rettungsdienst Schlüssel. 4.3 Einsatz des Rettungshubschraubers Aus den unter Punkt 4.2.4 genannten Gründen ist bei dem entsprechenden Szenario die Entsendung eines RTH zu bevorzugen. 4.4 Vorhaltung von Rettungsgeräten Zu den Mitgliedern des Freiburger Golf-Clubs zählen einige Mediziner. Ebenso ist auch davon auszugehen, dass unter den Gastspieler Mediziner weilen. Um diesen Personen, die Möglichkeit zur medizinischen Intervention zu geben, ist ein Notfallrucksack sowie ein Defibrillator am Clubsekretariat hinterlegt und jederzeit zugänglich. 4.5 Ausbildung von Ersthelfern Unter den ständig anwesenden Mitarbeiter sollte ein Personenkreis zu Ersthelfern ausgebildet und in die Anwendung des AED eingewiesen werden. 4.6 Kommunikation des Notfallplans 4.6.1 Mitglieder Die Mitglieder des FGC wurden über den Notfallplan im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 12.04.2011 informiert. Der Notfallplan liegt im Informationsordner im Foyer aus und ist auf der Internetseite des FGC einsehbar. Ein in Anlage 2 beigefügtes Merkblatt mit den Verhaltensregen im Notfall liegt ebenfalls aus und ist im Internet einsehbar.

Auf den Scorekarten wird eine Kurzanleitung für den Notfall aufgedruckt. 4.6.2 Gastspieler Auf den Scorekarten werden der Notruf sowie eine Kurzanleitung für den Notfall aufgedruckt. 4.7 Unwetterwarnungen Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Unwetter schneller und heftiger über unsere Region ziehen. Daher erhält das Sekretariat per E-Mail Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und gibt Ankunft an die Mitglieder und Gäste. 5. Meldewege Die zuerst bei einem Schadensereignis eintreffenden Personen sollten ausschließlich den Notruf 112 benutzen, welcher von der Rettungsleitstelle Freiburg entgegengenommen wird. Somit besteht die Möglichkeit, dass die Disponenten der Leitstelle dem Anrufer Rückfragen stellen und u.u. Verhaltensregeln geben können. Bei Schadensereignissen außerhalb des Clubhauses verständigt die Leitstelle das - Sekretariat unter der Rufnummer 07661 98 47 0 - das Restaurant unter der Rufnummer 07661 3093 6. Ablaufplan im Notfall 6.1 Absetzen eines Notrufes über Notruf 112 Für das Absetzen eines Notrufes gelten folgende Regeln: WER ruft an WAS ist passiert WO ist etwas passiert WIEVILE WARTEN Verletzte sind dort auf Rückfragen durch den Disponenten Bereithalten der eigenen Telefonnummer für mögliche Rückrufe. Nach Entsendung der entsprechenden Rettungsmittel werden durch die Leitstelle das Sekretariat bzw. das Restaurant des FGC über das Schadensereignis informiert. 6.1.1 Schadensereignis im Bereich des Clubhauses Im Bereich des Clubhauses kann das Absetzen des Notrufes sowohl vom Festnetz als auch über Mobiltelefon erfolgen. Nach Absetzen des Notrufes sollten über das Sekretariat oder das Club- Restaurant ausgebildete Ersthelfer angefordert werden. Die Betreuung einer verunfallten Person muss ohne Unterbrechung gewährleistet werden. Falls genügend Helfer zur Stelle sind, sollten die eintreffenden Rettungskräfte zur Lokalität eingewiesen werden. 6.1.2 Schadensereignis auf dem Platz Um einen Notruf absetzen zu können sollte in jedem Flight ein aus-/bzw. stummgeschaltetes Mobiltelefon mitgeführt werden.

Nach Absetzen des Notrufs sollte die verunfallte Person betreut bzw., lebensrettende Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Falls genügend Helfer zur Stelle sind, sollten die eintreffenden Rettungskräfte zur Lokalität eingewiesen werden. 6.1.3 Rettungshubschrauber Ein eintreffender Rettungshubschrauber ist durch Handzeichen auf den Schadensort aufmerksam zu machen. Ausrüstungsgegenstände sollten an einen Ort im Abstand von ca. 50 m zu einem möglichen Landeplatz verbracht werden, um Verletzungen durch beim Landeanflug aufgewirbelte Teile zu vermeiden. 6.1.3 Einstellung des Spielbetriebes Um Verletzungen der Rettungskräfte zu vermeiden, sollte der Spielbetrieb auf den unmittelbar benachbarten Bahnen beim Heranfahren bzw. fliegen der Rettungsmittel eingestellt werden. 6.2 Verhalten bei Unwettern / Gewittern Bei Aufziehen von Unwettern oder Gewittern sollten unverzüglich das Clubhaus bzw. die Blitzschutzhütten auf dem Platz aufgesucht werden. Verfasser: Alexander Widmaier Ralf Götz Prof. Dr. Karlheinz Kopp Freiburger Golfclub Kreisbrandmeister Rettungsdienstleiter Freiburg Direktor Anästhesiologische Universitätsklinik