EEX Produktbroschüre Kohle Datum / Date 02.08.2010 Ort / Place Dokumentversion / Document Release Leipzig 0001B
1. Inhalt 1. Inhalt... 2 2. Vorbemerkung... 3 3. Kohlefutures am EEX-Terminmarkt... 4 3.1. Kontraktspezifikation... 4 3.1.1. Instrumente... 4 3.1.2. Handelbare Lieferperioden... 4 3.1.3. Kontraktvolumen... 5 3.1.4. Notierung... 5 3.2. Clearing und Settlement... 5 3.2.1. Clearing-Struktur... 5 3.2.2. Verfahren zur Feststellung des täglichen Abrechnungspreises... 5 3.2.3. Täglicher Gewinn- und Verlustausgleich (Variation Margin)... 6 3.2.4. Kaskadierung und Schlussabrechnung... 6 3.2.5. Sicherheiten... 7 4. Beispiel zu Kohle-Futuresgeschäften... 8 EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 2
2. Vorbemerkung Dieses vorliegende Konzept ist eine Einführung in den Handel mit Kohle-Futures (Coal-ARA- Futures/Coal-RB-Futures) an der European Energy Exchange, nachfolgend EEX genannt. Es soll potentielle Börsenteilnehmer über den Handel mit Kohle-Futures am EEX-Terminmarkt informieren. EEX verweist darauf, dass sich Änderungen an diesem Konzept ergeben können. Maßgeblich sind die Regelungen in der Börsenordnung, den Bedingungen für den Handel an der EEX, den Kontraktspezifikationen, den OTC-Clearingbedingungen, der Prüfungsordnung und den Clearing- Bedingungen der European Commodity Clearing AG (ECC). EEX behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an dem vorliegenden Konzept vorzunehmen, ohne hierüber explizit zu informieren. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 3
3. Kohlefutures am EEX-Terminmarkt Am EEX Terminmarkt ist sowohl der börsliche Handel als auch die Registrierung von außerbörslich abgeschlossen Geschäften zum OTC-Clearing möglich. Es können die folgenden Kohlefutures gehandelt werden: ARA-Futures (Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen; Barausgleich) RB-Futures (Richards Bay; Barausgleich) 3.1. Kontraktspezifikation 3.1.1. Instrumente Die folgenden sechs Instrumente stehen im Eurex-System, dem Handelssystem am EEX Terminmarkt, für den Handel von ARA- und RB-Futures zur Verfügung: ISIN Wertpapierkennnummer Kürzel Beschreibung DE000A0G87V0 A0G87V FT2M ARA-Month-Future DE000A0G87W8 A0G87W FT2Q ARA-Quarter-Future DE000A0G87X6 A0G87X FT2Y ARA-Year-Future DE000A0G87Y4 A0G87Y FT4M RB-Month-Future DE000A0G87Z1 A0G87Z FT4Q RB-Quarter-Future DE000A0G8706 A0G870 FT4Y RB-Year-Future 3.1.2. Handelbare Lieferperioden Es sind Futureskontrakte mit jeweils mehreren Lieferperioden handelbar. Handelbare Lieferperioden sind maximal die jeweils nächsten sechs Monate in der Zukunft, der aktuelle Monat, zu dem die dem Futureskontrakt zugrunde liegende Kohlelieferung bereits begonnen hat, die jeweils nächsten sieben Quartale in der Zukunft und die jeweils nächsten sechs Jahre in der Zukunft. Die genaue Anzahl der handelbaren Lieferperioden wird durch die Geschäftsführung bestimmt. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 4
3.1.3. Kontraktvolumen Das Kontraktvolumen der Kohlefutures beträgt 1.000 Tonnen pro Monat. Das monatliche Volumen wird mit der Anzahl der Monate einer jeden Lieferperiode multipliziert. Daraus ergeben sich die folgenden Kontraktgrößen: 1.000 Tonnen für einen ARA- bzw. RB-Month Future 3.000 Tonnen für einen ARA- bzw. RB-Quarter Future (1.000 t x 3 Monate) 12.000 Tonnen für einen ARA- bzw. RB-Year Future (1.000 t x 12 Monate) 3.1.4. Notierung Die Preisangabe für Kohlefutures erfolgt in USD/t mit zwei Nachkommastellen. Die kleinste Preisveränderung beträgt somit 0,01 Punkte pro t, jeweils multipliziert mit dem Kontraktvolumen. Die kleinste Preisveränderung beträgt somit: 10.00 USD für einen ARA- bzw. RB-Month Future 30.00 USD für einen ARA- bzw. RB-Quarter Future 120.00 USD für einen ARA- bzw. RB-Year Future 3.2. Clearing und Settlement 3.2.1. Clearing-Struktur Das Clearing (Abwicklung und Besicherung) der Geschäfte in Kohlefutures erfolgt durch die European Commodity Clearing AG (ECC) als zentraler Vertragspartner (zentraler Kontrahent) und über das jeweilige Clearing-Mitglied des Börsenteilnehmers. Innerhalb dieser Struktur wickeln die Börsenteilnehmer ihre Geschäfte mit einem Clearing-Mitglied ihrer Wahl ab, während die Clearing-Mitglieder diese Geschäfte ihrerseits mit der ECC abwickeln. Für eingegangene Verpflichtungen aus Geschäften müssen die Börsenteilnehmer Sicherheiten bei ihrem Clearing-Mitglied, Clearing-Mitglieder bei der ECC hinterlegen. Durch diese Struktur wird die Erfüllung aller Geschäfte sichergestellt. 3.2.2. Verfahren zur Feststellung des täglichen Abrechnungspreises Am EEX-Terminmarkt wird börsentäglich ein Abrechnungspreis (Settlement Price) ermittelt. Die Feststellung des Abrechnungspreises findet nach Ende des Handels an jedem Börsentag statt. Ausschlaggebend für die Feststellung ist die Auftragsbuchlage am Ende des entsprechenden Handelstages. Die diesbezüglich angewendeten Grundsätze und Parameter sind separat beschrieben und können der Dokumentation Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen entnommen werden, welche auf der EEX Website unter folgendem Link veröffentlicht sind: EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 5
http://www.eex.com/de/downloads/dokumentation/konzepte_und_beschreibungen 3.2.3. Täglicher Gewinn- und Verlustausgleich (Variation Margin) Für jeden Futureskontrakt mit einem Open Interest legt die ECC täglich einen Abrechnungspreis (Settlement Price) entsprechend dem aktuellen Marktpreis des Futureskontraktes fest. Die Wertveränderung der Futuresposition, die sich aus der Veränderung im Abrechnungspreis vom letzten zum aktuellen Börsentag ergibt bzw. bei Positionen, die erst am Börsentag eröffnet wurden, aus der Differenz zwischen dem Preis des Geschäftes und dem täglichen Abrechnungspreis des Börsentages, wird dem Börsenteilnehmer in bar gutgeschrieben oder belastet. Diese tägliche Gewinnund Verlustrechung heißt Mark-to-Market-Verfahren, die Zahlungsströme werden Variation Margin genannt. Die Variation Margin für Kohlefutures wird in USD berechnet. 3.2.4. Kaskadierung und Schlussabrechnung Year Futures kaskadieren in Quarter Futures; Quarter Futures kaskadieren in Month Futures. Month Futures werden letztendlich durch Barausgleich auf Grundlage des Argus/McCloskey s Kohlepreis-Index erfüllt. Die Abrechnung für ARA- bzw. RB-Futures gestaltet sich wie folgt: Jede offene Position in einem Year Future wird durch gleichlautende Positionen von drei Month Futures für die Liefermonate Januar bis März und drei Quarter Futures für das zweite bis vierte Lieferquartal des Jahres ersetzt. Deren Kontraktvolumen entspricht zusammen dem des Lieferjahres. Jede offene Position in einem Quarter Future wird durch gleichlautende Positionen in den drei korrespondierenden Month Futures ersetzt. Deren Kontraktvolumen entspricht zusammen dem des Lieferquartals. Die Ermittlung der Schlussabrechnungspreise für die ARA- bzw. RB-Futures erfolgt auf Basis der zugrunde liegenden Kohle-Indizes aus dem Argus/McCloskey Coal Price Index Report. Der monatliche Index bildet die Grundlage für den Schlussabrechnungspreis für die an der EEX gehandelten ARA- bzw. RB-Futures. Der Monatsindex wird um ca. 20:00 Uhr MEZ am letzten Freitag eines jeden Monats im Argus/McCloskey Coal Price Index Report veröffentlicht. Falls dieser Freitag ein Feiertag in Großbritannien ist, wird er am vorhergehenden Arbeitstag veröffentlicht. Dies ist der Fall an folgenden Tagen: Karfreitag 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Die Schlussabrechnung erfolgt ebenfalls in US-Dollar an dem letzten Handelstag folgenden Abwicklungstag über die im Abschnitt 3.2.1 erwähnte Clearing-Struktur. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 6
3.2.5. Sicherheiten Zur Absicherung möglicher Glattstellungsverluste im Falle des Ausfalls eines Handelsteilnehmers erhebt die ECC für alle offenen Positionen in Kohle-Futures eine Initial Margin. Die Initial Margin wird durch SPAN 1 berechnet. Details zur Sicherheitenberechnung und die aktuellen Inter- Commodity Spreads und Scanning Ranges sind auf der Webseite der ECC unter www.ecc.de veröffentlicht. 1 'SPAN ' is a registered trademark of Chicago Mercantile Exchange Inc. Chicago Mercantile Exchange Inc. assumes no liability in connection with the use of SPAN by any person or entity. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 7
4. Beispiel zu Kohle-Futuresgeschäften Folgendes Beispiel soll die Funktionsweise eines Absicherungsgeschäftes unter Anwendung eines ARA-Month-Futures verdeutlichen. Ein Erzeuger plant die Stromproduktion seines Kohlekraftwerks im Monat September 2006 vollständig zu verkaufen. Er kalkuliert dabei mit einem Preis für Kohle von maximal 70,00 USD/t inklusive Fracht und Versicherung für den Lieferort Amsterdam/Rotterdam/Antwerpen. Da der Preis von Kohle zur Befeuerung des Kraftwerks nicht sicher vorhersehbar ist und er steigende Preise erwartet, entscheidet er sich am 1. August 2006 ein Preissicherungsgeschäft abzuschliessen. Er kauft 5 Monatskontrakte des ARA-Month-Futures für den Monat September 2006 zum aktuellen Marktpreis von 68,50 USD/t. Wie geplant produziert der Erzeuger im gesamten Monat September ca. 22 MW pro Stunde und verkauft diese am EEX Spotmarkt für einen durchschnittlichen Preis von durchschnittlich 54 /MWh. Der Erlös aus Produktion und Verkauf beträgt 22 MW x 24 h/tag x 30 Tage x 54 /MWh = 855.360. Da der Preis für Kohle zur Befeuerung des Kraftwerks im September auf 75 /t gestiegen ist, erhöhen sich die geplanten Kosten für die zur Produktion benötigten 5.000 t Steinkohle von maximal geplanten 350.000 USD (70 USD/t x 5.000 t) auf 375.000 USD (75 USD/t x 5.000 t). Durch die Gewinne aus dem Futures Kontrakt in Höhe von 25.000 USD werden die gestiegenen Kosten für Steinkohle im Vergleich zu den geplanten Kosten ausgeglichen. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 8