Förderung von Kindertagespflegeangeboten für unter dreijährige Kinder

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Transkript:

Vorlage 2007 Nr. Bildung, Kultur, Sport, Soziale Lebenswelten Geschäftszeichen: FB 2/42/Zi 16.04.2007 VA 02.05. nö Beratung GR 09.05. ö Beschluss Thema Förderung von Kindertagespflegeangeboten für unter dreijährige Kinder Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stimmt einer Verlängerung der Förderung von Kindertagespflegepersonen auf der Grundlage der Vorlage Nr. 31/2006 bis zum 31.12.2008 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt einer Bezuschussung der Elternbeiträge für die Betreuung eines unter dreijährigen Kindes in der Tagespflege ab 01.09.2007 zu. Die Fördermaßnahme ist zunächst bis zum 31.12.2008 befristet. Frau Aschenbrandt Lechner Bolay Fachbereich 2 Bürgermeister Oberbürgermeister

- 2 - Erläuterungen 1. Förderung von Kindertagespflegepersonen 1.1 Ausgangslage Seit dem 01.09.2006 erhalten Tagesmütter, die Kinder aus Ostfildern betreuen, einen städtischen Zuschuss von 0,60 pro Betreuungsstunde bis zu 30 pro Woche; von 0,80 pro Betreuungsstunde, wenn die Betreuungszeit 30 pro Woche übersteigt. Diese Regelung ist bis zum 31.12.2007 befristet. Bis zum 31.12.2006 wurden insgesamt 6.166, 80 an 12 Tagesmütter ausbezahlt. Zwischenzeitlich werden 37 Kinder im Alter zwischen 0 bis 3 Jahren von 20 Tagesmüttern betreut. Weitere 9 Tagesmütter sind in Vermittlung bzw. sind bereit, ein oder mehrere Kind/er zu betreuen. 1.2 Verlängerung der Zuschussregelung Aus Sicht der Verwaltung hat sich die finanzielle Förderung der Tagesmütter für die Stadt gelohnt. Es konnten nach dem Qualifizierungskurs im Sommer 2006 weitere 6 Frauen als Tagesmütter gewonnen werden. Für diese Entscheidung war sicherlich auch die Gewährung des städtischen Zuschusses mit entscheidungsrelevant. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Befristung der Zuschussregelung bis zum 31.12.2008 zu verlängern. 2. Bezuschussung der Elternbeiträge 2.1 Ausgangslage Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) legt fest, dass die Tagespflege von Kindern durch Tagesmütter/Tagesväter der Betreuung in Einrichtungen gleichzustellen ist. Mit der unter Ziffer 1 beschriebenen städtischen Bezuschussung der Tagesmütter und der ortsnahen Qualifizierungsangebote des Tageselternvereins Esslingen scheint die Gewinnung neuer InteressentInnen erfolgreich zu sein. Gegenwärtig sind die Betreuungsangebote der Tagespflege und der Einrichtungen in Ostfildern für die abgebenden Eltern auf der Beitragsseite nicht vergleichbar. Folgende Elternbeiträge werden für die Tagespflege empfohlen: Wöchentliche Betreuungszeit Monatlicher Elternbeitrag 187 20 bis unter 30 304 30 bis unter 40 379 40 und mehr 446 Die Gebühren für eine Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Einrichtungen in Ostfildern umfassen folgende Spanne: Wöchentliche Betreuungszeit Alter der Kinder Monatlicher Elternbeitrag (1 Kind in der Familie) Bis zu 30 0 bis 2 Jahre 84 bis 226 2 bis 3 Jahre 72 bis 193 Ganztagesbetreuung bis zu 0 bis 2 Jahre 250 bis 512 50 2 bis 3 Jahre 223 bis 447

- 3 - In vielen Fällen ist somit die Betreuung in einer Einrichtung für die Eltern preiswerter als die Betreuung durch eine Tagesmutter. Eine gleichwertige Wahlmöglichkeit zwischen der Betreuung in der Tagespflege und in einer Einrichtung besteht somit nicht. 2.2 Lösungsansätze in anderen Kommunen Sowohl Esslingen als auch Leinfelden-Echterdingen subventionieren seit dem Kindergartenjahr 2006/07 die Elternbeiträge für die Tagespflege mit dem Ziel, eine Vergleichbarkeit der Tagespflege für die abgebenden Tageseltern auch in finanzieller Hinsicht und damit eine echte Wahlmöglichkeit i.s. von 5 KJHG zu erreichen. Bei der Subventionierung gehen die beiden Kommunen unterschiedliche Wege. Esslingen In Esslingen werden die Elternbeiträge für die Tagespflege pauschal mit 30 % bezuschusst. Wöchentliche Betreuungszeit 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 und mehr Monatlicher Elternbeitrag Tagespflege Monatlicher städt. Zuschuss von 30 % Verbleibender Elternbeitrag 187 56 131 304 91 213 379 114 265 446 134 312 Leinfelden-Echterdingen Die Tageseltern bezahlen die Gebühr, welche sie bei einer Betreuung in einer Einrichtung entrichten müssten, an die Stadt. Die Stadt bezahlt an die Tagesmütter das Entgelt, das den Empfehlungen (s.o.) zum Aufwandersatz in der Tagespflege entspricht. Das Entgelt für die Tagespflege ist in der Regel höher als die von den Eltern zu bezahlende Kindergartengebühr. Deshalb übernimmt die Stadt den entstehenden Differenzbetrag. Diese Regelung hat für die Tagesmütter den Vorteil, dass das Betreuungsentgelt als Zahlung aus öffentlichen Kassen laut OFD Karlsruhe nicht versteuert werden muss. 3. Vorschlag für Ostfildern 3.1 Übernahme Modell Leinfelden-Echterdingen Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, das Modell von Leinfelden-Echterdingen in Ostfildern zu übernehmen, da es gut in das System der einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgebühren passt und steuerliche Vorteile für die Tagesmütter bietet (weiterer Anreiz zu Gewinnung zusätzlicher Tagesmütter). 3.2 Verfahrensablauf in Ostfildern Antragstellung durch die Tageseltern unter Vorlage von Einkommensnachweisen und des Betreuungsvertrags mit der Tagesmutter Prüfung der Einkommensverhältnisse und Festsetzung der maßgeblichen (fiktiven) Benutzungsgebühr Errechnung Unterschiedsbetrag zwischen Benutzungsgebühr und Tagespflegeentgelt Bescheid an Tageseltern und Ausbezahlung an Tagesmutter

- 4-3.3 Zahlenbeispiel Betreuungszeit Benutzungsgebühr (0 bis 2 Jahre; Stufe 3; 1 Kind; Monat) 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 und mehr 3.4 Finanzielle Auswirkungen Tagespflegeentgelt (Monat) Städtischer Zuschuss 149 187 38 149 304 155 358 379 21 358 446 88 Nachdem die Datenlage noch sehr dürftig ist, können die finanziellen Auswirkungen nur grob geschätzt werden. Dies scheint aber vertretbar, da die Förderung zunächst bis zum 31.12.2008 befristet ist. Betreuungszeit 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 und mehr Anzahl der Kinder (Stand 31.12.2006) Benutzungsgebühr (0 bis 2 Jahre; Stufe 3; 1 Kind; Monat) Tagespflegeentgelt (Monat) Städtischer Zuschuss 10 1.490 1.870 380 6 894 1.824 930 1 358 379 21 1 358 446 88 18 3.100 4.519 Gesamt (Monat) 1.419 Gesamt (Jahr) 17.028 Ausgehend von einem durchschnittlichen Jahreszuschuss von 948 je Kind beträgt bei 50 Kindern der Gesamtjahreszuschuss 47.400, für 2007 anteilig noch ca. 15.800. Die Finanzierung im Jahr 2007 ist durch Mehreinnahmen bei der Stromkonzessionsabgabe (HHSt. 1.8100.220000), welche sich aus der Abrechnung des Jahres 2006 sowie aus höheren Vorauszahlungen 2007 ergeben, gesichert. 3.5 Gesamtaufwand Tagespflege im Vergleich zum Gesamtaufwand Krippenbetreuung Gesamtaufwand Tagespflege für 50 betreute Kinder Zuschuss an Tagesmütter Monatlicher Gesamtzuschuss Jahresgesamtzuschuss 50 Kinder à 128 6.400 76.800 50 Kinder à 79 3.950 47.400 Gesamt 124.200 Gesamtaufwand Krippe für 50 betreute Kinder Kosten eines Krippenplatzes 50 Std. Öffnungszeit Kosten von 50 Krippenplätzen 9.660 (Netto) 483.000

- 5 - Der Zahlenvergleich zeigt, dass die gleiche Anzahl von Tagesplätzen für die Betreuung unter dreijähriger Kinder eine Kostenersparnis in Höhe von 358.800 im Vergleich zur gleichen Anzahl von Plätzen in einer institutionellen Krippenbetreuung erbringen.