Stand: Februar Grundsätzliches

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Transkript:

Stand: Februar 2008 Grundsätzliches Grundsätzlich werden alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erforderlich sind. Dies sind die Materialkosten, die Kosten für die notwendigen Nebenarbeiten (z. B. Entsorgung, Neuverputzen nach Dämmung) sowie die Kosten für den fachgerechten Einbau/Verarbeitung durch die einzelnen Handwerker/Fachunternehmer. Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung) können nur die Kosten berücksichtigt werden, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche). Kosten die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie. z. B. Erneuerung der Fenster der Wohnungen dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. Bei Investitionen an bestehenden Wohngebäuden können auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit gefördert werden, die sich auch auf neue Wohnflächen beziehen. Wohnflächenerweiterungen ergeben sich z. B. durch Ausbau bisher nicht als Wohnfläche genutzter Flächen, Anbauten oder Aufstockungen. Die entsprechenden Kosten sind förderfähig, sofern die neu geschaffene Wohnfläche nicht mehr als 20 % der bisherigen Wohnfläche (gemäß II. Berechnungsverordnung bzw. seit 01.01.2004 gemäß Wohnflächenverordnung) beträgt und ausschließlich aus der neu geschaffenen Wohnfläche keine abgeschlossene Wohneinheit entsteht. Ist die neu geschaffene Fläche größer als 20 % bzw. wird ausschließlich aus der neuen Wohnfläche eine neue Wohneinheit geschaffen, sind nur die auf die bestehende Wohnfläche entfallenden Investitionskosten förderfähig. Die Kosten sind entsprechend aufzuteilen: In voller Höhe können Kosten berücksichtigt werden, die direkt der Bestandsfläche zurechenbar sind (z. B. Fenstererneuerung im Bestand). Sofern die Gebäudehülle unverändert bleibt, können auch die Kosten der Maßnahmen an der bestehenden Gebäudehülle (Dämmung Dach, Außenwände, Keller) in voller Höhe berücksichtigt werden. Alle weiteren nicht direkt zurechenbaren Kosten im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden anteilig im Verhältnis Bestandsfläche zur neuen Gesamtwohnfläche als förderfähig anerkannt. Es können grundsätzlich Bruttokosten (d. h. inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden. Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht (z. B. bei Installation eines Blockheizkraftwerks) können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden. Sofern die Maßnahmen nicht durch einen Handwerker/ein Fachunternehmen (bei Wohnungsunternehmen eigene angestellte Handwerker) erfolgen, sondern in Eigenleistungen erbracht werden, ist eine Förderung insgesamt (auch der Materialkosten) nicht möglich. Baunebenkosten Eine anteilige Einbeziehung der in der II. Berechnungsverordnung definierten Baunebenkosten ist möglich. Förderfähig sind insbesondere: - Architekten- und Ingenieurleistungen

- dem Bauherren obliegende Verwaltungsleistungen (z. B. Baubetreuungsgebühren) - Kosten von Behördenleistungen (Baugenehmigung, Gebrauchsabnahme, etc.) Darüber hinaus werden die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die direkt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt: - Kosten für Vorinformation, Beratung und Vorplanung (inklusive Energieberatungskosten) - Kosten für die Erstellung des Energieausweises sowie die Prüfung und Ausstellung der Nachweise gemäß den Programmbestimmungen, - Kosten für Detailplanung und Ausschreibung (u. a. Luftdichtigkeitskonzept, Auslegung des Heizungssystems, Unterstützung bei der Angebotsauswertung) - Kosten für die Unterstützung bei der Ausführung (u. a. Baustellenbegehung) - Kosten für die Abnahme und Bewertung (u. a. Blower Door Messung, Infrarot-Thermografie, Einweisung in die Haustechnik) Eine Übersicht über die Stufen der Beratung findet sich unter xxxxx. Gefördert werden weiterhin die ggf. anteiligen Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen: - Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen) - Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge) der Wärmedämmung der Außenwände - Abbrucharbeiten (Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern) und Entsorgung - notwendige Bauwerkstrockenlegung inkl. Kellerwände - Erhöhung des Dachüberstandes - Anbringen der Wärmedämmung wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien - Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke - Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden/Verschattungselementen - Dämmung der Rollladenkästen - Maler- und Putzarbeiten (inkl. Stuckateurarbeiten), Fassadenverkleidung (Klinker etc.) - Verlegung der Briefkasten- und Klingelanlage - Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen - Verlegung der Regenrohre - Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte Nicht übernommen werden z. B. die Kosten für den Anbau von Balkonen oder Treppenhäusern (auch nicht, wenn bereits bestehende thermisch nicht getrennte Balkone oder Treppenhäuser abgebrochen wurden). Hier ist eine Förderung im Programm Wohnraum Modernisieren, Seite 2 von 5

Programmvariante Standard möglich. einer Kern- bzw. Innenwanddämmung - notwendige Bauwerkstrockenlegung inkl. Kellerwände - Bohrungen für Kerndämmungen - An- bzw. Einbringen der Wärmedämmung - notwendige Maler- und Putzarbeiten der Wärmedämmung des Daches - Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen) - Erneuerung der Dachlattung - Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre - Einbringen der Wärmedämmung - Vergrößerung der Sparren bei Zwischensparrendämmung - Dachgauben dämmen - Verkleidung der Dämmung (z. B. Rigipsplatten) sowie Maler- und Tapezierarbeiten bei bereits ausgebautem Dachgeschoss - Austausch von Dachziegeln (inkl. Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach - Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn ect. (auch Gründach) - Änderung des Dachüberstands - Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche - notwendige Arbeiten an Antennen, Elektrik, Blitzableiter - Schornsteinkopf neu einfassen Nicht übernommen werden Kosten für die Erneuerung des Dachstuhls. der Dämmung der obersten Geschossdecke - Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dachbodenverkleidung) - Aufbringen der Wärmedämmung - Wiederherstellung Begehbarkeit Seite 3 von 5

der Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume sowie von Wänden und Decken zwischen beheizten und unbeheizten Räumen - Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen - notwendige Abbrucharbeiten - Bauwerkstrockenlegung - Aufbringen der Wärmedämmung - notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen - notwendige Maler- und Putzarbeiten - Estrich, Trittschalldämmung (sofern von oben gedämmt wird) - notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, z. B. Verlegung von Elektroanschlüssen Nicht übernommen werden Kosten für einen neuen Fußboden (Fliesen, Parkett, Teppich, etc.). der Erneuerung der Fenster Hinweis: Nicht förderfähig im Programm Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS Fenstererneuerung erforderlichen Arbeiten: - Ausbau und Entsorgung der alten Fenster - Einbau der neuen Fenster (inklusive Balkontüren und Austausch der bereits vorhandenen Fensterelemente von Loggien und Wintergärten) - Austausch vorhandener Verglasung - Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster oder Mauerwerk - Abdichtung der Fugen - Dämmung der Rollladenkästen - Einbau neuer Fensterbänke und von Rollläden/ Verschattungselementen - notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (ggf. anteilig) - Erneuerung Hauseingangstüren - Erneuerung von energetisch relevanten Türen z. B. zum Dachboden oder zum Keller Nicht übernommen werden die Kosten für die erstmalige Verglasung von Balkonen und Loggien sowie die Neuerrichtung von Wintergärten. Sofern die Erneuerung der Fenster in Eigenleistung erbracht wird, können auch die Seite 4 von 5

beim Austausch der Heizung für die im Zusammenhang mit der gemäß Programm-Merkblatt durchgeführten Heizungserneuerung erforderlichen Arbeiten: - Ausbau Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks - Austausch Heizkessel, Einzelöfen und Heizkörper - Austausch und Erneuerung Fernwärmeübergabestation - Anschlusskosten Fernwärme (inklusive vom Antragsteller zu tragende Baukostenzuschüsse bei erstmaligem Anschluss an Fernwärme) - Fußbodenheizung (inklusive Estrich) - Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik - Einbau oder Austausch von Thermostatventilen - hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems - Austausch oder Dämmung des Rohrsystems - Nebenarbeiten wie Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen, Putz- und Malerarbeiten im Innenraum - Umstellung des Warmwassersystems, d. h. Integration in die Heizungsanlage (inklusive notwendige Sanitärarbeiten (Austausch der Armaturen)) - Anpassung und des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inkl. Verkleidung - Einrichtung und Anbau eines Heizraums bzw. eines Bevorratungsbehälter für Biomasse - bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum Sofern die Heizungsanlage in Eigenleistungen installiert wird, können auch die beim Einbau einer solarthermischen Anlage für die im Zusammenhang mit dem Einbau der solarthermischen Anlage erforderlichen Arbeiten: - notwendige Arbeiten am Dach - Lieferung und Einbau der solarthermischen Anlage - Anschluss an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen - hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems - Elektroinstallation Sofern die solarthermische Anlage in Eigenleistungen installiert wird, können auch die beim Einbau einer Lüftungsanlage für die im Zusammenhang mit dem Einbau der Lüftungsanlage erforderlichen Arbeiten: - Einbau der Lüftungsanlage - Wand- und Durchbrucharbeiten - Lüftungsdurchlässe - Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelement - Elektroanschlüsse - Verkleidungen - notwendige Putz- und Malerarbeiten (ggf. anteilig) - bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale Sofern die Lüftungsanlage in Eigenleistung installiert wird, können auch die Seite 5 von 5