Herzlich Willkommen. BÄKO Fulda-Lahn eg SEMINAR FÜR BETRIEBSINHABER. Kassenführung in Bäckereien

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Transkript:

Herzlich Willkommen BÄKO Fulda-Lahn eg SEMINAR FÜR BETRIEBSINHABER Kassenführung in Bäckereien

Michael Abt Geschäftsführer der Abt GmbH Kassensysteme Seit 1991 selbstständig im Bereich Kassensysteme für Handel, Bäckereien und Gastronomie. Landesbeauftragter Hessen des DFKA e.v. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v. Kommissarisch auch zuständig für Rheinland-Pfalz und Saarland Sachverständiger im Bereich Kassensysteme Seit 2003 tätig für unsere Kunde bei Betriebsprüfungen, Amtsgerichte, Zoll, Polizei und Finanzbehörden.

Themen Vorstellung des DFKA e.v.

Themen Vorstellung des DFKA e.v. Anforderungen an Kassensysteme ab 2017 (2010).

Themen Vorstellung des DFKA e.v. Anforderungen an Kassensysteme ab 2017 (2010). Was bedeutet dies für mich in der täglichen Praxis?

Themen Vorstellung des DFKA e.v. Anforderungen an Kassensysteme ab 2017 (2010). Was bedeutet dies für mich in der täglichen Praxis? Anforderungen an Kassensysteme ab 2020.

Themen Vorstellung des DFKA e.v. Anforderungen an Kassensysteme ab 2017 (2010). Was bedeutet dies für mich in der täglichen Praxis? Anforderungen an Kassensysteme ab 2020. Insika erste zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung?

Themen Vorstellung des DFKA e.v. Anforderungen an Kassensysteme ab 2017 (2010). Was bedeutet dies für mich in der täglichen Praxis? Anforderungen an Kassensysteme ab 2020. Insika erste zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung? Muss ich 2019 wieder ein neues Kassensystem kaufen?

Themen Vorstellung des DFKA e.v. Anforderungen an Kassensysteme ab 2017 (2010). Was bedeutet dies für mich in der täglichen Praxis? Anforderungen an Kassensysteme ab 2020. Insika erste zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung? Muss ich 2019 wieder ein neues Kassensystem kaufen? Fragen.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Wer und was ist der DFKA e.v.? Der DFKA ist der Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeldund bargeldlosen Zahlungsverkehr (DFKA) e.v.. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Wer und was ist der DFKA e.v.? Der DFKA ist der Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeldund bargeldlosen Zahlungsverkehr (DFKA) e.v.. Er wurde 2012 von qualifizierten Kassenfachhändlern gegründet, um die Interessen von Herstellern, Fachhändlern, Softwarehäusern, Dienstleistern aus der Branche zu vertreten. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Wer und was ist der DFKA e.v.? Der DFKA ist der Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeldund bargeldlosen Zahlungsverkehr (DFKA) e.v.. Er wurde 2012 von qualifizierten Kassenfachhändlern gegründet, um die Interessen von Herstellern, Fachhändlern, Softwarehäusern, Dienstleistern aus der Branche zu vertreten. Ein wichtiger Anlass war die sehr unbefriedigende Situation bezüglich der steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen und die Nachfrage nach manipulierbaren Systemen führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Anbietern von Registrierkassen. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Wer und was ist der DFKA e.v.? Der DFKA ist der Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeldund bargeldlosen Zahlungsverkehr (DFKA) e.v.. Er wurde 2012 von qualifizierten Kassenfachhändlern gegründet, um die Interessen von Herstellern, Fachhändlern, Softwarehäusern, Dienstleistern aus der Branche zu vertreten. Ein wichtiger Anlass war die sehr unbefriedigende Situation bezüglich der steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen und die Nachfrage nach manipulierbaren Systemen führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Anbietern von Registrierkassen. Jedes DFKA-Mitglied ist dem DFKA-Ehrenkodex verpflichtet. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Welche Ziele verfolgt der DFKA? Verstärkung und Verbesserung der Steuerehrlichkeit für alle Beteiligten an den Finanzprozessen im Handel, Gastronomie und Einzelhandel. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Welche Ziele verfolgt der DFKA? Verstärkung und Verbesserung der Steuerehrlichkeit für alle Beteiligten an den Finanzprozessen im Handel, Gastronomie und Einzelhandel. Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht in Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel in Deutschland. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Welche Ziele verfolgt der DFKA? Verstärkung und Verbesserung der Steuerehrlichkeit für alle Beteiligten an den Finanzprozessen im Handel, Gastronomie und Einzelhandel. Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht in Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel in Deutschland. Vereinheitlichung der Kassen- und Abrechnungsprozesse und stärkere Definition und Spezifizierung der Kassen- und Bilanzprozesse zur Erhöhung der betriebswirtschaftlichen Transparenz durch einen kompetenten und etablierten Berufsstand. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Welche Ziele verfolgt der DFKA? Verstärkung und Verbesserung der Steuerehrlichkeit für alle Beteiligten an den Finanzprozessen im Handel, Gastronomie und Einzelhandel. Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht in Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel in Deutschland. Vereinheitlichung der Kassen- und Abrechnungsprozesse und stärkere Definition und Spezifizierung der Kassen- und Bilanzprozesse zur Erhöhung der betriebswirtschaftlichen Transparenz durch einen kompetenten und etablierten Berufsstand. Einführung einer zyklischen Überwachungspflicht der Kassen- und Abrechnungssystemtechnik zur Absicherung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnungsprozesse und der Datensicherheit zum Nachweis bilanz- und steuerrelevanter Datenbestände. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Fachgewerbe für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik Welche Ziele verfolgt der DFKA? Einführung des INSIKA-Verfahrens das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zusammen mit Unternehmen der Registrierkassenbranche entwickelte und vom BMWi gefördert wurde. Deutscher Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.v.

Anforderungen an Kassensysteme seit November 2010 (2017) Laut dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 muss ein Kassensystem / Registrierkasse ab sofort alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen und mindestens 10 Jahre archivieren! Das Schreiben führt auf, welche Daten als steuerlich relevant angesehen werden: Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten. Diese Forderungen sind sehr allgemein, entscheidend dabei ist jedoch, dass sich die Abrechnungsdaten (also z.b. die Tagesumsätze) lückenlos aus den einzelnen Verkaufsvorgängen (also den einzelnen Produkten) herleiten lassen, auch wenn inzwischen Stammdaten oder andere Einstellungen an den Kassen verändert wurden.

Anforderungen an Kassensysteme seit November 2010 (2017) Die Archivierung kann auch auf einem nachgeschalteten System erfolgen (Software auf PC). Diese Daten müssen bei Betriebsprüfungen elektronisch in einem auswertbaren Format und mit Strukturinformationen zur Verfügung gestellt werden, womit eine direkte Schnittstelle zur IDEA-Software der Prüfer gemeint ist. Sollten die Kassensysteme / Registrierkassen eines Betriebes diese Anforderung nicht erfüllen, kann die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt werden in diesem Fall droht eine Schätzung der Einnahmen mit unkalkulierbaren Folgen.

Was bedeutet dies für mich in der Praxis? Überprüfung, ob mein Kassensystem eine Einzeldatenaufzeichnung kann und die auch entsprechend eingestellt ist!!!! Können die Kasseneinzeldaten auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z. B. CD, DVD, USB-Stick) dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden? Überprüfung, ob alle nötigen Organisationsunterlagen im Bezug auf das Kassensystem vorhanden sind. Bedienungsanleitung, Programmieranleitung, Installationsprotokoll, Verfahrensdokumentation, Datensicherung der Kassensoftware bei Auslieferung Kassenanweisungen gegenüber dem Personal. Vollständigkeit der unveränderbaren Journaldaten. Dokumentation eines Datensicherungskonzepts.

Was bedeutet dies für mich in der Praxis? Ist das Kassensystem vor unbefugten Änderungen geschützt. Trennung von Bar und unbaren Zahlungsmitteln. Tägliches erstellen eines Zählprotokolls (Soll / Ist Abgleich). Möglichst keine Buchungen auf Warengruppentasten (unerlaubte Verdichtung der Einzelaufzeichnung). Erfassung aller Warenabgaben auch ohne Bezahlung (Verkostung Kunden, Mitarbeiter u.s.w.) Barabschöpfungen müssen in dem Kassensystem erfasst werden. Werden die Tagesendsummenbons auf Thermopapier ausgedruckt, sollte sichergestellt werden, dass diese auch noch am Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen lesbar sind (im Notfall kopieren!). Stornobelege vorsichtshalber archivieren.

Wer kann mir Auskunft geben, ob mein Kassensystem den aktuellen Anforderungen entspricht? Ein Kassenfachhändler mit entsprechendem Fachwissen! Liste der Mitgliedsfirmen des DFKA: http://dfka.net/der-dfka/mitgliedsfirmen/ Ihr Steuerberater Investieren Sie in ein gemeinsames Beratungsgespräch mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Kassenlieferanten.

Anforderungen an Kassensysteme ab 2020 Der am 13.7.2016 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen) fordert einen technischen Manipulationsschutz für Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme. Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" wird voraussichtlich bis Ende 2016 verabschiedet und sieht vor, dass ab dem 01.01.2020 jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden muss. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809535.pdf

Anforderungen an Kassensysteme ab 2020 Die Anforderungen an die technischen Lösungen sollen erst später durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezifiziert werden.

Anforderungen an Kassensysteme ab 2020 Die Anforderungen an die technischen Lösungen sollen erst später durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezifiziert werden. Das BSI soll auch die auf dieser Basis entwickelten Sicherheitseinrichtungen zertifizieren.

Anforderungen an Kassensysteme ab 2020 Die Anforderungen an die technischen Lösungen sollen erst später durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezifiziert werden. Das BSI soll auch die auf dieser Basis entwickelten Sicherheitseinrichtungen zertifizieren. Die im Gesetzentwurf festgelegten Eckdaten laufen zwangsweise auf eine Lösung ähnlich zum INSIKA-Verfahren (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) hinaus.

Anforderungen an Kassensysteme ab 2020 Die Anforderungen an die technischen Lösungen sollen erst später durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezifiziert werden. Das BSI soll auch die auf dieser Basis entwickelten Sicherheitseinrichtungen zertifizieren. Die im Gesetzentwurf festgelegten Eckdaten laufen zwangsweise auf eine Lösung ähnlich zum INSIKA-Verfahren (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) hinaus. Auszug aus dem Gestzentwurf (Stand 05.09.2016): Durch die Technologieoffenheit ermöglicht das Zertifizierungsverfahren auch den Einsatz der INSIKASmartcard als Sicherheitsmodul in einer technischen Sicherheitseinrichtung, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Was ist INSIKA? Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat ein System entwickelt, das Bargeldgeschäfte lückenlos und manipulationssicher aufzeichnet. Der Name des Systems lautet INSIKA, kurz für "Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme".

INSIKA Entwicklung Insikalösung Smart -Card für jedes Kassensystem Bedienung der Kasse nur mit Smart-Card möglich Verschlüsselung der Umsätze Speicherung im Journal Speicherung aller Einnahmen auf der Smart-Card und einem Speichermodul

INSIKA Funktionsweise Der Manipulationsschutz basiert auf einer digitalen Signatur jedes Geschäftsvorfalls. Durch diese Signatur können die Daten nicht mehr unerkannt verändert werden. Die Signatur wird von einer Smartcard erzeugt. Die Signatur wird zusammen mit den Daten gespeichert und außerdem auch auf jedem Beleg gedruckt. Damit kann jederzeit einfach und sicher kontrolliert werden, ob das System vorschriftsmäßig benutzt wird. Auf der Smartcard werden monatsweise Gesamtumsätze erfasst, so dass auch beim Verlust der gespeicherten Verkaufsdaten wesentliche Umsatzzahlen vorhanden sind.

INSIKA Welche Komponenten werden benötigt für INSIKA Benötigte Hardware: Softwareupdate für Ihr Kassensystem:

2017 / 2020

Fragen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Abt GmbH Kassensysteme Falderbaumstr. 35 34123 Kassel Telefon 0561/585560 www.abt-kassel.de Besuchen Sie uns auch bei Facebook einfach nach abt kassensysteme suchen