WIRTSCHAFTSRAT Recht Adenauerallee 10 30175 Hannover Ihr Zeichen Unser Zeichen Sekretariat Datum Austen Jäkel 24.08.2016 Standort Hannover: Dr. Henrik Bremer und Partner Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dr. Sebastian Melz und Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Carsten Fricke Fachanwalt für Familienrecht Antje Heister Rechtsanwältin Erik Weidemann Fachanwalt für Arbeitsrecht Philip Beckmann Meike Austen Rechtsanwältin Dr. Niels Gercke Markterkundungsverfahren gemäß 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung für die Stadt Oberlungwitz Sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass uns die Stadt Oberlungwitz, Hofer Straße 203 in 09353 Oberlungwitz mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vollmacht wird anwaltlich versichert. Kontakt: Adenauerallee 10 30175 Hannover Tel.: 0511 856149-0 Fax: 0511 856149-22 E-Mail: Website: info@wr-recht.de www.wr-recht.de Standort Hamburg Bleichenbrücke 11 20354 Hamburg Tel.: 040 / 37669-210 Fax: 040 / 37669-222 Standort Berlin Beisheim Center Ebertstraße 2 10117 Berlin Telefon: 030 / 263 95 59 0 Fax: 030 / 263 95 59-26 Standort Göttingen Wiesenstraße 1 37073 Göttingen Telefon: 0551 / 28 87 55-0 Fax: 0551 / 28 87 55-29 I. Geplantes Erschließungsvorhaben Die Stadt Oberlungwitz plant für das Gemeindegebiet den flächendeckenden Ausbau eines Next Generation Access Netzes (NGA) zu unterstützen, um die derzeitige Unterversorgung im Gemeindegebiet zu beheben. BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb PartReg. Amtsgericht Hamburg PR 986 In großen Teilen der Gemeinde steht den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern kein NGA-fähiger Internetanschluss zur Verfügung. Die Stadt Oberlungwitz möchte in einem ersten Schritt diese sogenannten weißen Flecken der NGA-Versorgung verifizieren, um anschließend in den Gemeindeteilen, in denen ein Marktversagen festgestellt wurde, die Versorgung mittels Fördermaßnahmen sicherzustellen. Bankverbindung: Kreissparkasse Köln IBAN: DE03 3705 0299 0000 4339 49 BIC: COKSDE33XXX Deutsche Bank Hamburg IBAN: DE73 2007 0000 0817 6729 00 BIC: DEUTDEHHXXX Anderkonto: Deutsche Bank Hamburg IBAN: DE76 2007 0000 0817 6711 00 BIC: DEUTDEHHXXX Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE 281 534 170
II. Vorhandene Breitbandversorgung Laut Breitbandatlas des Bundes (www.zukunft-breitband.de; Stand 19.08.2016) ist das Zielgebiet wie folgt strukturiert: Gemeinde Oberlungwitz Gemeindeschlüssel 14 5 24 230 Anzahl Einwohner (Hauptwohnung) 5.895 (Stand: 30.06.2016) Anzahl Haushalte 2.918 (Stand: 09.05.2011) Anzahl Gewerbebetriebe 680 Gewerbetreibende (davon 551 im Haupterwerb und 129 im Nebenerwerb) Verfügbare Technologien DSL, CATV, HSDPA, LTE III. Inhalt der Markterkundung Die Europäischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (Stand: Juni 2015) verlangen für die Förderung eines NGA-Ausbaus zunächst die Rückfrage bei bereits vorhandenen Anbietern nach deren Ausbauabsichten. Wir richten daher an Sie als tatsächlichen oder potentiellen Anbieter im Gebiet der oben bezeichneten Gemeinde die nachstehend aufgeführten Fragen: 1 a) Welche Up- und Downloadgeschwindigkeiten werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in dem vorbezeichneten Gemeindegebiet erreicht? 1 b) Werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in dem vorbezeichneten Gemeindegebiet NGA-Netze betrieben, die jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglichen oder haben Sie bereits in solche Netze im Gemeindegebiet investiert? 1 c) Wenn Sie Frage 1b) mit Ja beantwortet haben: Werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in dem vorbezeichneten Gemeindegebiet NGA-Netze betrieben, die eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zu- Seite 2 von 6
verlässig ermöglichen oder haben Sie bereits in solche Netze in dem Gemeindegebiet investiert? 1 d) Wenn Sie Frage 1b) und/oder Frage 1c) mit Ja beantwortet haben: In welchen Ortsteilen/Bereichen genau ist dies jeweils der Fall? Bitte stellen Sie die Antwort anhand einer Karte oder mittels Nennung von Straßen und Hausnummern dar. 2 a) Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Ausbaupläne, die in den nächsten drei Jahren einen entsprechenden Ausbau des vorbezeichneten Gemeindegebietes mit einem NGA-Netz vorsehen, das eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht? 2 b) Wenn Sie Frage 2a) mit Ja beantwortet haben: Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Ausbaupläne, die in den nächsten drei Jahren einen entsprechenden Ausbau des vorbezeichneten Gemeindegebietes mit einem NGA-Netz vorsehen, das eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht? 2 c) Wenn Sie Frage 2a) und/ oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: Sind Sie bereits gegenüber der Bundesnetzagentur tätig geworden? 2 d) Wenn Sie Frage 2a) und/oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Ortsteilen/Bereichen genau ist dies jeweils der Fall? Bitte stellen Sie die Antwort anhand einer Karte oder mittels Nennung von Straßen und Hausnummern dar. Seite 3 von 6
2 e) Wenn Sie Frage 2a) und/oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten (up- und downstream) sollen realisiert werden? 3 a) Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Modernisierungs- und Ausbaupläne, in den nächsten drei Jahren in ein bereits in dem Gemeindegebiet bestehendes Infrastrukturnetz zu investieren, so dass jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht wird? 3 b) Wenn Sie Frage 3a) mit Ja beantwortet haben: Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Modernisierungs- und Ausbaupläne, in den nächsten drei Jahren in ein bereits in dem Gemeindegebiet bestehendes Infrastrukturnetz zu investieren, so dass jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht wird? 3 c) Wenn Sie Frage 3a) und/ oder Frage 3b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Ortsteilen/Bereichen genau ist dies der Fall? Bitte stellen Sie die Antwort anhand einer Karte oder mittels Nennung von Straßen und Hausnummern dar. 3 d) Wenn Sie Frage 3a) und/oder Frage 3b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten sollen realisiert werden? 4 a) Wird durch Ihr Unternehmen der Aufbau eines NGA-Netzes, dass jedem Teilnehmer mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig bietet, durch die Nutzung bestehender alternativer Inf- Seite 4 von 6
rastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens in den nächsten drei Jahren erfolgen? 4 b) Wenn Sie Frage 4a) mit Ja beantwortet haben: Wird durch Ihr Unternehmen der Aufbau eines NGA-Netzes, dass jedem Teilnehmer mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig bietet, durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens in den nächsten drei Jahren erfolgen? 4 c) Wenn Sie Frage 4a) und/oder Frage 4b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Ortsteilen/Bereichen genau ist dies der Fall? Bitte stellen Sie die Antwort anhand einer Karte oder mittels Nennung von Straßen und Hausnummern dar. 4 d) Wenn Sie Frage 4a) und/oder Frage 4b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten sollen realisiert werden? Die Antworten richten Sie bitte bis spätestens 26.10.2016 an folgende Adresse: Wirtschaftsrat Recht Frau Meike Austen Adenauerallee 10 30161 Hannover Seite 5 von 6
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Meike Austen Rechtsanwältin Seite 6 von 6