Teilnahmeerklärung Tierhalter Anmeldung zur Initiative Tierwohl

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Anmeldung zur Initiative Tierwohl - separate Anmeldung für jeden Standort/VVVO-Nummer und jede Produktionsart erforderlich - Unternehmensdaten Unternehmen/Firma: Straße/Nr.: Postleitzahl: Ort: Land Vor- und Nachname gesetzlicher Vertreter: Telefon (Festnetz und/oder Mobil): Telefax/E-Mail: In der Initiative Tierwohl wurde ein umfassendes Programm zur Förderung des Tierwohls auf der landwirtschaftlichen Produktionsebene der Tierhalter entwickelt. Tierhalter, die von der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbh (Trägergesellschaft) für die Teilnahme zugelassen sind, erhalten für die Umsetzung definierter Anforderungen an die Tierhaltung ein Tierwohlentgelt. Ich möchte an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Ich beauftrage und bevollmächtige als Bündler, meine Interessen in der Initiative Tierwohl wahrzunehmen, rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber der Trägergesellschaft und den von der Trägergesellschaft hinzugezogenen Dienstleistern abzugeben und den folgenden Standort in der Datenbank der Initiative Tierwohl zu registrieren: Produktionsart Standort zertifiziert nach EG-Öko-Verordnung oder einem Standard ökologischer Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren, als die EG-Öko-Verordnung Registriernummer, in Deutschland VVVO-Nr.: Standortdaten Sauenhaltung Ferkelaufzucht Schweinemast nein Name/Bezeichnung Hähnchenmast Putenmast ja, und zwar nach: Straße/Nr. PLZ/Ort Land Ansprechpartner für Initiative Tierwohl Vor- und Nachname Telefon (Festnetz und/oder Mobil) Telefax/E-Mail Seite 1 von 6

Bankverbindung Kontoinhaber SWIFT-BIC IBAN Bankinstitut Steuernummer Steuernummer USt.-ID Umsatzsteuerlicher Status pauschalierender Landwirt nach 24 Abs. 1 UStG optierender Landwirt nach 24 Abs. 4 UStG Gewerbebetrieb Anmerkung: Nach einer Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sind die Umsätze im Zusammenhang mit der Initiative Tierwohl unabhängig vom individuellen umsatzsteuerlichen Status nach allgemeinen Grundsätzen (19 Prozent Umsatzsteuer) zu versteuern. Mit der Registrierung bin ich für die Teilnahme in der Initiative Tierwohl angemeldet. Mir ist bekannt, dass die Trägergesellschaft über meine Teilnahme an der Initiative Tierwohl entscheidet. Einen Anspruch auf Zulassung zur Initiative habe ich nicht. Werde ich von der Trägergesellschaft für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl zugelassen, wird mich mein Bündler unverzüglich über die Zulassung informieren und meine Teilnahme an der Initiative Tierwohl organisieren. Mit Unterzeichnung dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich für den Fall der Zulassung meines Standorts, 1. das Programmhandbuch der Initiative Tierwohl, insbesondere die Teilnahmebedingungen für Tierhalter, in der jeweils gültigen Fassung anzuerkennen. Mir ist bekannt, dass die Anforderungen der Initiative Tierwohl, die Teilnahmebedingungen für Tierhalter (Handbuch Landwirtschaft Teilnahmebedingungen Schwein und Teilnahmebedingungen Geflügel), die Prüfsystematik und alle weiteren für die Durchführung des Programms relevanten Dokumente auf der Website der Initiative Tierwohl unter www.initiative-tierwohl.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht sind und in ihrer Gesamtheit das Programmhandbuch der Initiative Tierwohl bilden. Dieses Programmhandbuch kann von den Gremien der Trägergesellschaft laufend weiterentwickelt und geändert werden. Ungeachtet dessen bleiben die von mir in der Initiative Tierwohl gewählten Anforderungen während der Zertifikatslaufzeit unverändert. Die zum Zeitpunkt meiner Anmeldung gültigen Teilnahmebedingungen für Tierhalter habe ich gelesen. 2. die Umsetzung der im Datenblatt (Anlagen 1 a) bis e)) dieser Teilnahmeerklärung gewählten Anforderungen ab dem von mir angegebenen Umsetzungszeitpunkt in einem Programmaudit nachzuweisen. Eine vom Bündler beauftragte Zertifizierungsstelle führt dieses Programmaudit durch. Ihre Auditoren sind berechtigt, die a) am Standort meines Unternehmens angetroffenen Verhältnisse, insbesondere betreffend die Umsetzung der Anforderungen der Initiative Tierwohl, im Programmaudit und in allen folgenden Audits durch das Anfertigen von Fotos oder von Kopien der relevanten Unterlagen zu dokumentieren. Seite 2 von 6

Zertifizierungsstellen und Auditoren sind berechtigt, die Dokumente an die in der Initiative Tierwohl zuständigen Stellen weiterzuleiten. Ungeachtet dessen sind Zertifizierungsstellen und Auditoren vom Bündler auf den vertraulichen Umgang mit Dokumenten und Daten aus meinem Betrieb zu verpflichten. b) Auditberichte des Qualitätssicherungssystems (QS-System oder vergleichbares, von der Trägergesellschaft anerkanntes Qualitätssicherungssystem) einzusehen, an dem ich mich mit dem Standort meines Unternehmens beteilige. Mir ist bekannt, dass die Verweigerung der Einsichtnahme in Unterlagen, der Anfertigung von Kopien oder der Dokumentation durch Fotos zu einem General-K.O. und damit zum Verlust meiner Anspruchsberechtigung in der Initiative Tierwohl führen kann. Die Zertifizierungsstelle wird nach einem erfolgreichen Programmaudit die Umsetzung der gewählten Anforderungen bestätigen. 3. die von der Zertifizierungsstelle dokumentierten und zertifizierten Anforderungen während der gesamten Laufzeit des Zertifikats lückenlos umzusetzen und die Umsetzung in unangekündigten Bestätigungsaudits sowie den sonstigen, nach der Prüfsystematik im Programmhandbuch vorgesehenen Audits nachzuweisen. Mir ist bekannt, dass ich Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen der von mir gewählten Anforderungen nur im Ausnahmefall und nur nach Maßgabe der auf der Website der Initiative Tierwohl (www.initiative-tierwohl.de) in ihrer jeweils aktuellen Fassung veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Ziff. 2.4.2.) für Tierhalter vornehmen darf. In jedem Fall der Streichung, Änderung oder Ergänzung von Anforderungen ist von der Zertifizierungsstelle ein neues Audit durchzuführen, in dem a) die bislang umgesetzten Anforderungen verifiziert (Bestätigungsaudit) und b) neue Anforderungen oder Änderungen dokumentiert und zertifiziert werden (Programmaudit). Meine Zahlungsansprüche können entfallen, wenn ich die bislang umgesetzten Anforderungen nicht verifizieren und neue Anforderungen oder Änderungen nicht dokumentieren und zertifizieren lasse. Entfallen meine Zahlungsansprüche, muss ich das seit dem letzten Audit erhaltene Tierwohlentgelt zurückzahlen. Geschäftsgrundlage der Initiative Tierwohl ist die Finanzierung der Tierwohlentgelte durch die Handelsunternehmen (Lebensmitteleinzelhandel). Da die Programmentgelte der Handelsunternehmen an die Gesamtvermarktungsmenge Frischfleisch anknüpfen und die Anzahl der an der Initiative Tierwohl teilnehmenden Handelsunternehmen und Tierhalter Schwankungen unterworfen ist, ist nicht sicher und vollständig auszuschließen, dass die Auszahlungsansprüche der Tierhalter die Summe der von der Trägergesellschaft erzielten Programmentgelte übersteigen (Unterdeckung). Bei der Trägergesellschaft ist ein mit Fachleuten besetzter Finanzausschuss eingerichtet, der die Höhe des von den Handelsunternehmen an die Trägergesellschaft zu zahlenden Programmentgelts festlegt und für den Aufbau und die Kontrolle einer Liquiditätsreserve sowie für die Festlegung und erforderlichenfalls Verschiebung von Auszahlungszeitpunkten der Tierwohlentgelte zuständig ist. Sollte trotz der Tätigkeit des Finanzausschusses bei der Trägergesellschaft eine Unterdeckung zu erwarten sein, kann die Auszahlung meines Tierwohlentgelts teilweise oder ganz im Sinne einer Verschiebung der Fälligkeitstermine vorgetragen werden. Wird die Tätigkeit der Trägergesellschaft aus wichtigem Grund vollständig eingestellt, etwa weil die Finanzierung der Initiative nicht mehr gesichert werden kann, verfallen die vorgetragenen Tierwohlentgelte und alle meine sonstigen Vergütungsansprüche ersatzlos. Mit meiner Unterschrift unter diese Teilnahmeerklärung erkenne ich dies ausdrücklich an. Seite 3 von 6

4. die Anzahl der abgesetzten, aufgezogenen oder zur Schlachtung abgegebenen Tiere mit dem beigefügten Formular Meldung der Tierbestandsbewegungen (Anlage 2) tagesgenau an den Bündler zu melden. Die Tierzahlen kann ich auch unmittelbar an die Trägergesellschaft oder ihren Dienstleister melden, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind. 5. jederzeit angemeldete und unangemeldete Audits durch die von der Trägergesellschaft zugelassenen Zertifizierungsstellen, einen Mitarbeiter der Trägergesellschaft oder eine von der Trägergesellschaft beauftragte Person auf meinem Betrieb zuzulassen und die erforderlichen Prüfungen sowie Einsicht in die erforderlichen Dokumente zu gewähren. 6. Sanktionen zu befolgen und verhängte Vertragsstrafen unmittelbar an die Trägergesellschaft, der diese Ansprüche abgetreten sind, zu zahlen. Mir ist bekannt, dass ich im Fall der Nichtumsetzung der im Programmaudit dokumentierten und zertifizierten Anforderungen a) zur Rückzahlung des seit dem letzten bestandenen Audits an mich ausgezahlten Tierwohlentgelts verpflichtet bin. Gleichzeitig entfällt meine Anspruchsberechtigung in der Initiative Tierwohl auch für die Zukunft. b) zur Rückgabe des Zertifikats an die Zertifizierungsstelle verpflichtet bin. c) wegen des Verstoßes gegen die Anforderungen der Initiative Tierwohl mit der Einleitung eines Sanktionsverfahrens rechnen muss. Der bei der Trägergesellschaft gebildete unabhängige Sanktionsausschuss kann nach Maßgabe einer Sanktionsverfahrensordnung Programmstrafen bis zu einer Höhe von EUR 100.000 sowie den befristeten oder dauerhaften Ausschluss aus der Initiative Tierwohl aussprechen. d) in besonders schwerwiegenden Fällen mit der Erstattung einer Strafanzeige durch die Trägergesellschaft rechnen muss. 7. den Bündler, die Trägergesellschaft und sofern eine rechtliche Verpflichtung besteht die zuständigen Behörden unverzüglich über kritische Ereignisse zu informieren, die für die Initiative Tierwohl von Bedeutung sind. Kritische Ereignisse sind Vorkommnisse, die eine Gefahr für Mensch, Tier, Umwelt, Vermögenswerte oder die Initiative Tierwohl im Ganzen darstellen oder zu einer Gefahr für diese werden können. Hierzu zählen insbesondere a) alle Abweichungen von den Anforderungen der Initiative Tierwohl, wenn diese Abweichungen geeignet sind, das Tierwohl und die Tiergesundheit zu gefährden. b) alle gegen mich eingeleiteten strafrechtlichen oder aufsichtsbehördlichen Ermittlungsverfahren, wenn diese Verfahren direkt oder indirekt auf die Sicherstellung oder die Umsetzung der einschlägigen Tierschutzbestimmungen ausgerichtet sind. c) alle meinen Standort betreffenden Medienrecherchen, kritische Medienberichte sowie öffentliche Proteste, die direkt oder indirekt Fragen des Tierwohls oder den Tierschutz zum Gegenstand haben. 8. mich an den entstehenden Auditkosten sowie den Kosten für Verwaltung und Organisation (Bündelung der Tierhalter) durch eine Umlage zu beteiligen. Die Höhe der Umlage wird zwischen mir und dem Bündler (z.b. durch eine Gebührenordnung) bestimmt. Ich verpflichte mich, den Umlagebetrag fristgerecht an den Bündler zu zahlen. Mir ist bekannt, dass mein Bündler aus dieser Beauftragung und Bevollmächtigung selbst und für Erfüllungsgehilfen lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Seite 4 von 6

Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. In diesen Fällen haftet der Bündler nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Bündlers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Details zu meinen Rechten und Pflichten aus der Teilnahme an der Initiative Tierwohl habe ich dem Programmhandbuch, insbesondere den Teilnahmebedingungen für Tierhalter, entnommen, das auf der Website der Initiative Tierwohl (www.initiative-tierwohl.de) in seiner jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht ist. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass sämtliche für die Initiative Tierwohl erforderlichen Daten (Adressdaten, Auditberichte, Meldungen der Tierzahlen) von dem Bündler oder einer anderen Stelle in der Initiative Tierwohl gespeichert und diese Daten an die in der Initiative Tierwohl zuständige Stelle weitergeleitet werden. Personen- und betriebsspezifische Daten, außer der Tatsache, dass mein Unternehmen an der Initiative Tierwohl teilnimmt, oder vorübergehend bzw. dauerhaft gesperrt bzw. ausgeschlossen ist, dürfen nur nach meiner vorherigen Genehmigung an Dritte weitergegeben werden; die Trägergesellschaft und die von ihr hinzugezogenen und auf Vertraulichkeit verpflichteten Dienstleister gelten nicht als Dritte in diesem Sinne. Die Teilnahme an der Initiative Tierwohl kann ich mit der in den jeweiligen Teilnahmebedingungen Tierhalter (Ziffer 2.3.) genannten Frist kündigen. Mir ist bekannt, dass nach der Kündigung eine Sperrfrist gilt, während der ich mich mit dem zugelassenen Standort nicht erneut für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl registrieren lassen kann. Mit der Kündigung meiner Teilnahme an der Initiative Tierwohl endet auch die Beauftragung und Bevollmächtigung des Bündlers, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Die mit der Teilnahmeerklärung verbundene Beauftragung und Bevollmächtigung des Bündlers tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Will ich weiter an der Initiative Tierwohl teilnehmen, aber den Bündler wechseln, kann ich die mit der Teilnahmeerklärung verbundene Beauftragung und Bevollmächtigung des Bündlers bis zum dritten Werktag des Quartals zum Quartalsende schriftlich gegenüber dem Bündler kündigen. Mir ist bekannt, dass der Bündler mit derselben Frist kündigen kann. Mit Wirksamwerden der Kündigung, spätestens aber nach Ablauf von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung muss ich einen anderen, zugelassenen Bündler durch Unterzeichnung einer neuen Teilnahmeerklärung beauftragt und bevollmächtigt haben. Mir ist bekannt, dass ich für Zeiträume, in denen ich die Beauftragung und Bevollmächtigung eines Bündlers nicht nachweisen kann, kein Tierwohlentgelt erhalte, meine Teilnahme an der Initiative Tierwohl automatisch endet, wenn ich nach Ablauf von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung keinen neuen Bündler beauftragt und bevollmächtigt habe. Mein Recht, die Beauftragung und Bevollmächtigung des Bündlers oder die Teilnahme an der Initiative Tierwohl aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ort, Datum Tierhalter Unterschrift gesetzlicher Vertreter Die mit dieser Teilnahmeerklärung verbundene Beauftragung und Bevollmächtigung nehmen wir hiermit an. Ort, Datum Bündler Unterschrift gesetzlicher Vertreter Seite 5 von 6

Anlagen 1 a) bis 1e) Datenblätter zur Registrierung Anlage 2 a) bis b) Meldung der Tierbestandsbewegungen Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbh GF: Dr. Alexander Hinrichs Schedestraße 1-3, 53113 Bonn Tel +49 228 35068-0 info@initiative-tierwohl.de Seite 6 von 6