Freiwillige Einkäufe (Stand )

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Transkript:

Freiwillige Einkäufe (Stand 01.01.2017) Zweck eines freiwilligen Einkaufs Geschätzte Destinatäre der Kantonalen Versicherungskasse Mit freiwilligen Einkäufen können Sie Ihre berufliche Vorsorge verbessern: Mit Einkäufen erhöhen sich Ihre späteren Altersleistungen und es lassen sich die Leistungen an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Auch Vorsorgelücken, welche z.b. durch einen späten (Wieder-)Eintritt ins Berufsleben oder bei Unterbrüchen in der Erwerbskarriere entstanden sind, können mit freiwilligen Einkäufen teilweise oder vollständig wieder gefüllt werden. Bei der kantonalen Versicherungskasse können freiwillige Einkäufe getätigt werden in 1. die maximalen Leistungen 2. das Sondersparkonto vorzeitige Pensionierung 3. das Sondersparkonto AHV-Ersatzrente Die Voraussetzungen und Auswirkungen sind teilweise unterschiedlich, teilweise jedoch gleich. Dieses Merkblatt zeigt Ihnen, was Sie bei einem Einkauf beachten sollten. Steuerliche Abzugsfähigkeit Sämtliche Einkäufe können im Grundsatz in der Steuererklärung als Abzug geltend gemacht werden. Die von uns zugesandte Einkaufsbestätigung können Sie der Steuerklärung beilegen. Über die Zulassung des Abzugs entscheidet die zuständige Steuerbehörde. Allfällige Fragen hierzu können wir nicht beantworten. Die steuerlichen Konsequenzen von Einkäufen müssen von der versicherten Person mit den Steuerbehörden selbst abgeklärt werden. Voraussetzungen und Auswirkungen für alle freiwilligen Einkäufe Voraussetzung für die Einkäufe ist, dass Sie sämtliche Freizügigkeitsguthaben aus früheren Vorsorgeverhältnissen in die Kantonale Versicherungskasse (KVK) eingebracht haben. Ebenso muss ein Einkaufspotential vorhanden sein. Im jährlichen Vorsorgeausweis der KVK sehen Sie Ihr Einkaufspotential auf der 2. Seite. Nachfolgend werden die drei Einkaufsarten erläutert. Kantonale Versicherungskasse 1-5

1. Einkauf in die maximalen Leistungen Falls Sie arbeitsfähig sind und die maximalen Leistungen gemäss Vorsorgereglement noch nicht erreicht haben, können Sie mit einer Einzahlung Ihr Sparkapital und somit Ihre späteren Altersleistungen erhöhen. Die mögliche Einkaufssumme ist auf der 2. Seite Ihres Vorsorgeausweises ersichtlich. 2. Einkauf in das Sondersparkonto vorzeitige Pensionierung Bei einer vorzeitigen Pensionierung ergeben sich im Vergleich mit einer ordentlichen Pensionierung Leistungseinbussen. Der Arbeitgeber und Sie zahlen weniger lang Beiträge ein und Sie beziehen früher eine Rente. Das zeigt sich in einem tieferen Sparkapital bei der vorzeitigen Pensionierung und auch der Umwandlungssatz ist tiefer, weil die Rente länger ausbezahlt wird. Um die erwähnten Einbussen zu vermeiden, kann ein Einkauf auf das Sondersparkonto vorzeitige Pensionierung erfolgen. Der Einkaufsbetrag ist abhängig von der Anzahl Jahre, um welche die Pensionierung vorverlegt wird. Der mögliche Einkaufsbetrag ist auf der 2. Seite Ihres Vorsorgeausweises ersichtlich. Bevor Sie jedoch eine Einzahlung auf dieses Sondersparkonto tätigen können, müssen Sie zuerst vollständig in die maximalen Leistungen gemäss Vorsorgereglement eingekauft sein (siehe Abschnitt 1). In diesem Fall ist auf Ihrem Vorsorgeausweis das Potential für den Einkauf in die maximalen Leistungen mit Null angegeben. Es muss betont werden, dass ein Einkauf in die vorzeitige Pensionierung nur dann vorgenommen werden sollte, wenn Sie effektiv beabsichtigen, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Andernfalls kann gemäss bundesrechtlichen Vorschriften ein Teil Ihres getätigten Einkaufs verfallen. 3. Einkauf in das Sondersparkonto AHV-Ersatzrente Der Anspruch auf die AHV-Altersrente beginnt mit dem AHV-Rentenalter. Die AHV- Altersrente kann um maximal zwei Jahre vorbezogen werden, das führt aber zu lebenslänglichen Rentenkürzungen. Für den Fall einer vorzeitigen Pensionierung können Sie daher von der KVK eine AHV-Ersatzrente beziehen. Die Höhe kann frei gewählt werden, sie entspricht jedoch höchstens der maximalen AHV-Altersrente. Diese AHV-Ersatzrente wird ausgerichtet ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung bis zum AHV-Rentenalter. Die Leistung ist damit befristet. Durch Einkäufe auf das Sondersparkonto AHV-Ersatzrente können Sie die AHV- Ersatzrente vorfinanzieren. Der mögliche Einkaufsbetrag ist auf der 2. Seite des Vorsorgeausweises ersichtlich. Die eingekaufte AHV-Ersatzrente beginnt auch dann zu laufen, wenn Sie über den ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt für die vorzeitige Pensionierung hinaus weiterarbeiten. Kantonale Versicherungskasse 2-5

Einkauf und Kapitalbezug Leistungen, welche aus Einkäufen resultieren, können innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden. Als Kapitalbezug gilt: - Alterskapital anstelle der Altersrente - Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF-Bezug) - Auszahlung infolge Auswanderung, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Geringfügigkeit. Diese Beschränkungen sind im Bundesrecht festgehalten. Wird innerhalb der dreijährigen Sperrfrist dennoch ein Kapitalbezug geltend gemacht, wird der beim Einkauf gewährte Steuerabzug in der Regel rückgängig gemacht. Damit muss selbst dann gerechnet werden, wenn nur ein teilweiser Kapitalbezug erfolgt. Wir empfehlen Ihnen daher, aus steuerlichen Gründen nur dann einen Einkauf vorzunehmen, wenn Sie innerhalb der darauffolgenden drei Jahre keinen Kapitalbezug beabsichtigen. Die KVK übernimmt keine Haftung für Beanstandungen der Steuerbehörden. Einkauf nach WEF-Bezug Falls Sie einen Vorbezug zur Förderung von Wohneigentum (WEF-Bezug) gemacht haben, ist ein Einkauf erst möglich, nachdem Sie die vorbezogene Summe wieder vollständig einbezahlt haben. Bei einer solchen Rückzahlung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung der beim Vorbezug bezahlten Steuer. Ab Alter 62 hingegen darf ein Einkauf auch erfolgen, ohne dass zuerst der WEF- Bezug vollständig zurückbezahlt wird. Von einem Einkauf ab Alter 62 können Sie steuerlich jedoch nur dann profitieren, wenn Sie die gesamte Altersleistung in Rentenform beziehen (siehe dazu die Ausführungen unter Einkauf und Kapitalbezug). Vorsorgelücke infolge Scheidung Falls bei der Scheidung ein Teil Ihres Sparkapitals auf die Pensionskasse des bzw. der geschiedenen Ehepartners oder Ehepartnerin übertragen wurde, kann das übertragene Guthaben mit einer Rückzahlung wieder ausgeglichen werden. Dies auch dann, wenn sonst keine Einkaufsmöglichkeit besteht. Zuzüger aus dem Ausland Für Arbeitnehmer, welche aus dem Ausland zuziehen und die noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, darf in den ersten fünf Jahren nach erstmaligem Eintritt in eine Vorsorgeeinrichtung die jährliche Einkaufssumme 20 % des versicherten Jahreslohnes nicht übersteigen. Kantonale Versicherungskasse 3-5

Zeitpunkt und Höhe des Einkaufs Sie können zum von Ihnen gewählten Zeitpunkt einen Einkauf tätigen. Entsprechende Einzahlungsscheine senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Bitte beachten Sie, dass zum Jahresende bei den Banken und der Post Engpässe bestehen. Falls ein Einkauf im laufenden Jahr verbucht und bestätigt werden soll, muss die Zahlung zwingend bis am 31. Dezember bei uns eintreffen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Einzahlung bis Mitte Dezember oder früher vorzunehmen. Wir bitten Sie, bei der Überweisung via E-Banking oder mit Einzahlungsschein als Mitteilung bzw. Zahlungsgrund den Zweck anzugeben (z.b. Einkauf AHV- Ersatzrente ). Falls die Überweisung von einem gemeinsam mit andern Personen genutzten Konto erfolgt, bitten wir Sie auch den Namen der Person, für die die Einzahlung gedacht ist, zu nennen. Damit ersparen Sie uns allfällige Rückfragen und Ihr Einkauf wird so verbucht, wie Sie das gewünscht hatten. Die Höhe des Einkaufsbetrags kann von Ihnen grundsätzlich frei gewählt werden. Einschränkungen ergeben sich aus den maximalen Einkaufsbeträgen, welche auf der 2. Seite des Vorsorgeausweises ersichtlich sind. Rückzahlungen nach WEF- Bezug oder Vorsorgeausgleich infolge Scheidung können maximal in der Höhe des ursprünglichen Bezuges erfolgen. Der Mindestbetrag für eine WEF-Rückzahlung beträgt Fr 20 000.-- bzw. weniger, wenn der ausstehende Vorbezug tiefer ist. Beim Austritt Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Austritt aus der KVK wird der eingekaufte Betrag inklusive Zinsen an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Im Todesfall Im Todesfall werden Einkäufe in die maximalen Leistungen, die AHV-Ersatzrente und die vorzeitige Pensionierung vollständig an die Erben ausbezahlt (vollständige Rückgewähr). Allfällige Hinterbliebene erhalten zudem nach Massgabe des Vorsorgereglements Hinterlassenenrenten. Falls das vorhandene Sparkapital (ohne die Einkäufe) beim Tod vor der Pensionierung für die Finanzierung der Renten der Hinterbliebenen nicht ausreicht, gelangt kein zusätzliches Todesfallkapital zur Auszahlung. Falls hingegen keine Hinterlassenenrenten geschuldet sind, wird bei Vorhandensein von anspruchsberechtigten Hinterbliebenen das gesamte oder halbe Sparkapital als Todesfallkapital fällig. Sie können den Anspruch auf das Todesfallkapital in gewissen Grenzen selbst festsetzen (sog. Begünstigtenordnung). Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang des Vorsorgereglements. Kantonale Versicherungskasse 4-5

Vor- und Nachteile eines Einkaufs Häufig wird gefragt, ob sich ein Einkauf lohne oder ob die KVK einen solchen empfehle. Es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf. Die individuelle Vorsorgesituation kann sehr unterschiedlich sein und je nach den persönlichen Umständen kann ein Einkauf sinnvoll sein oder nicht. Generell lässt sich sagen: Vorteile + persönliche Vorsorge wird verbessert + Einkauf ist steuerlich abzugsfähig + kein Anlagerisiko, da die Kasse insgesamt alle Leistungen garantiert + meist bessere Verzinsung als bei Sparkonti + vollständige Rückgewähr im Todesfall vor der Pensionierung bedeutet, dass die Erben über den gesamten eingekauften Betrag zuzüglich Zins verfügen können + Im Todesfall vor der Pensionierung werden ausserdem die vollständigen reglementarischen Leistungen ohne Kürzungen erbracht. Nachteile - kein Kapitalbezug innerhalb der nächsten drei Jahre möglich - die einbezahlten Mittel sind blockiert und werden erst im Leistungsfall ausbezahlt. Ausnahme sind Vorsorgefälle und die Bezugsmöglichkeiten Wohneigentumsförderung, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und definitives Verlassen der Schweiz. Zum Schluss Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben. Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Bitte beachten Sie, dass ausführliche Gespräche nur nach telefonischer Voranmeldung möglich sind. Kantonale Versicherungskasse Geschäftsstelle Gerbestrasse 4 9050 Appenzell Tel. 071 788 92 91 Kantonale Versicherungskasse 5-5