Analgo-Sedierung. Version 2012

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Transkript:

Analgo-Sedierung Version 2012 Arbeitsgruppe Version 2012 Kommission für Struktur- und Prozessfragen: Catherine Chevalley, Yverdon-les-Bains; Martin Doser, Bern; Christof Heim, Chur/Bern; Sebastian Krayer, Zug; Alex Noser, Seuzach; Martin Tramèr, Genf; Christine Zehntner, Winterthur Lektorat: Mitglieder des SGAR-Vorstandes Zur einfacheren Lesbarkeit wird die männliche Form gewählt. Das weibliche Geschlecht ist dabei immer mit eingeschlossen. Die deutsche Fassung ist Stammversion Sekretariat: Postfach 604, 3000 Bern 25, Tel 031 332 34 33, Fax 031 332 98 79, Mail: info@sgar-ssar.ch

SGAR - Analgo-Sedierung Version 2012 2 Inhaltsverzeichnis Kernbotschaften...3 1. Sedierungsstufen...3 2. Voraussetzungen...4 3. Prozessqualität...4 3.1 Organisation der Patientenversorgung (muss)...4 3.2 Anforderung an den Patienten...4 4. Strukturqualität...4 4.1 Räumliche / technische Voraussetzungen (muss)...4 4.2 Personelle Voraussetzungen (muss)...4 4.3 Apparative und technische Voraussetzungen...4 5. Ablauf...5 6. Weiterführende Literatur...5 7. Anhang: Checkliste für -Anästhesisten...6

SGAR - Analgo-Sedierung Version 2012 3 Kernbotschaften Die Analgo-Sedierung ist eine medizinische Handlung unter ärztlicher Verantwortung. Ein Arzt kann nicht einen diagnostischen oder therapeutischen Eingriff und gleichzeitig die Analgo-Sedierung durchführen. Die Analgo-Sedierung soll diagnostische und therapeutische Eingriffe ermöglichen und erleichtern, darf aber das Gesamtrisiko nicht erhöhen. Die Analgo-Sedierung soll den Komfort des Patienten während des Eingriffes gewährleisten und nach Möglichkeit auch erhöhen. Die Analgo-Sedierung soll die Sicherheit des Patienten während des Eingriffes gewährleisten und darf diese auch danach nicht beeinträchtigen. Die Risiken einer Analgo-Sedierung sind abhängig vom Sedierungsgrad und von relevanten Begleiterkrankungen des Patienten. Eine tiefe Sedierung (Sedierungsstufe > II, Definition s.u.) erfordert zur Durchführung und Überwachung spezifische anästhesiologische Kompetenzen und Ressourcen. 1. Sedierungsstufen Stufe α I II Minimale Sedierung Moderate Sedierung III Tiefe Sedierung IV Allgemein- Anästhesie Bewusstsein Reaktion auf Stimulation Wach Schläfrig (somnolent) Schlafend (soporös) Bewusstlos Normale Reaktion auf Ansprechen Weckbar, Wachphasen mit normaler Reaktion auf Ansprechen und taktile Stimulation weckbar, gezielte Abwehrbewegungen auf Schmerzreiz Keine oder ungezielt Spontanatmung Schutzreflexe Kreislauf Intervention Ausreichend, adäquat Mit Beeinträchtigung ist zu rechnen Insuffizient oder fehlend Mit Beeinträchtigung ist zu rechnen Aufgehoben i.d.r. nicht i.d.r. nicht i.d.r. i.d.r. keine i.d.r. keine Sicherung der Atemwege/ Beatmung kann nötig werden Sicherung der Atemwege nötig α Continuum of depth of sedation: Definition of general anesthesia and levels of sedation/analgesia. Committee of Origin: Quality Management and Departmental Administration (Approved by the ASA House of Delegates on October 27, 2004, and amended on October 21, 2009). http://www.houstonanesthesiaconsultants.com/patient Page files/asa Standards.pdf (Letzter Zugriff 23.August 2012)

SGAR - Analgo-Sedierung Version 2012 4 2. Voraussetzungen Qualitäts-Anforderungen sind je nach Wertigkeit und Konsequenz im klinischen Alltag zu gewichten. In den folgenden Ausführungen verwenden wir die nachstehenden Begriffe: muss = soll = verpflichtender Standard (= Minimalanforderung) dringend erwünscht verfügbar = muss in der Nähe des Arbeitsplatzes, nicht aber im OP-Trakt / Eingriffsraum vorhanden sein, muss aber in angemessener Zeit in Betrieb genommen werden können Sowohl bei geplanter wie bei unbeabsichtigter Sedierungsstufe >II sind spezifische anästhesiologische Kompetenzen erforderlich. Die folgenden Voraussetzungen bilden die Arbeitsbasis in der Anästhesie: 3. Prozessqualität 3.1 Organisation der Patientenversorgung (muss) Anästhesiologische Voruntersuchung bei Patienten mit relevanten Begleiterkrankungen und geplanter tiefer Sedierung (> Stufe 2). Zur Evaluation müssen die erforderlichen Patientenunterlagen verfügbar sein Aufklärung / Einverständnis (Informed Consent) Möglichkeit der Überwachung nach der Analgo-Sedierung, inklusive Schmerzbehandlung Definierte Entlassungskriterien bei ambulanten Patienten 3.2 Anforderung an den Patienten Im Rahmen der Patienten-Evaluation sind folgende Eignungskriterien der Patienten abzuklären und für die Nachsorge abzusichern: Kooperation und Verlässlichkeit Stabiler psychischer Zustand 4. Strukturqualität 4.1 Räumliche / technische Voraussetzungen (muss) Adäquate Arbeitsplatzverhältnisse (Raum, Licht, Infrastruktur, Kommunikationsmittel). Möglichkeit der raschen und ungehinderten Evakuation eines liegenden Patienten 4.2 Personelle Voraussetzungen (muss) Im Minimum eine Anästhesiefachperson unter Verantwortung eines Anästhesiefacharztes, der abrufbereit zur Verfügung steht. 4.3 Apparative und technische Voraussetzungen muss = soll = Pulsoximetrie Intravenöser Zugang Sauerstoffversorgung (zentral oder mit tragbarer O 2 -Flasche) Beatmungsbeutel mit O 2 -Anschluss und Reservoir Absaugung Material zur Sicherung der Atemwege EKG NIBD-Messung Kapnographie verfügbar = Defibrillator Medikamente zur Reanimation

SGAR - Analgo-Sedierung Version 2012 5 5. Ablauf Eine Analgo-Sedierung soll unter Zielfestlegung der Sedierungsstufe I-III erfolgen. Der Ablauf einer tiefen Analgo-Sedierung > Stufe II erfolgt gemäss dem Entscheid des verantwortlichen Anästhesiefacharztes. Die Wahl der Medikamente steht in seiner Kompetenz und Verantwortung. Atemwegssicherung und Wiederherstellung der übrigen Vitalfunktionen müssen jederzeit gewährleistet sein. Speziell bei länger dauernden Verfahren sollte der Sedierungsgrad mit einem validierten Sedierungs- Score monitorisiert und dokumentiert werden. Es sollen möglichst kurzwirksame und gut steuerbare Medikamente eingesetzt werden. Opioide sollen bei nur bei schmerzhaften Eingriffen eingesetzt werden. Eine Medikamenten-Kombination soll wegen der potentiellen Interaktionen und der eventuell verlängerten Wirkzeiten der Einzelsubstanzen möglichst vermieden werden. Innerhalb einer Institution sollen nur wenige, dafür allen Beteiligten vertraute Verfahren und bekannte Medikamente zur Analgo-Sedierung angewendet werden. Beim Vorliegen folgender Situationen sind spezielle Vorsichtsmassnahmen zu treffen: Aspirationsgefahr Kritischer bzw. schwieriger Atemweg Respiratorische Insuffizienz Erhöhter intrakranieller Druck mit Übelkeit und / oder Bewusstseinsstörung Stark eingeschränkte kardiovaskuläre Funktion Geistige u./o. körperliche Behinderung Psychisch-psychiatrischer Erkrankung Soziales Umfeld ohne Möglichkeit der sicheren Betreuung nach Analgo-Sedierung KSP-CSP: 30.09.2012 (deutsche Fassung) Genehmigt durch Vorstand SGAR: 9.7.2013 6. Weiterführende Literatur Werner C, Smith A, Van Aken H. Guidelines on non-anaesthesiologist administration of propofol for gastrointestinal endoscopy: a double edged sword. Eur J Anaesthesiol 2011; 28: 553-555 Perel A. Non-anaesthesiologists should not be allowed to administer propofol for procedural sedation: a Consensus Statement of 21 European National Societies of Anaesthesia. Eur J Anaesthesiol 2011; 28: 580-584 Knape JT, Adriaensen H, van Aken H, Blunnie WP, Carlsson C, Dupont M, Pasch T; Board of Anaesthesiology of the European Union of Medical Specialists. Guidelines for sedation and/or analgesia by non-anaesthesiology doctors. Eur J Anaesthesiol 2007; 24: 563-567 Analgosedierung für diagnostische und therapeutische Massnahmen bei Erwachsenen. Entschliessung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten. Anästh Intensivmed 2010; 51: S598-S602 Analgosedierung für diagnostische und therapeutische Massnahmen im Kindesalter. Entschließung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten. Anästh Intensivmed 2010; 51: S603-S614 Sédation, analgésie et curarisation en réanimation. Recommandations pour la pratique clinique. SRLF-SFAR 2000. http://www.sfar.org/accueil/articles.php?id_article=68 (Letzter Zugriff 23.August 2012)

SGAR - Analgo-Sedierung Version 2012 6

SGAR - Analgo-Sedierung Version 2012 7 7. Anhang: Checkliste für -Anästhesisten Indikationen und Abläufe der anästhesiologischen Betreuung bei Diagnostik und Interventionen Indikationen für anästhesiologische Betreuung bei Diagnostik und Interventionen: - Geplante oder sehr wahrscheinlich nötige Sedierungsstufe > II - Relevante Begleiterkrankungen mit deutlicher Einschränkung des Allgemeinzustandes (ASA-Klasse 3 gemäss American Society of Anaesthesiologists) - Hochgradige Aspirationsgefahr - Kritischer bzw. bekannt schwieriger Luftweg - Respiratorische Insuffizienz - Erhöhter intrakranieller Druck mit Übelkeit u./o. Bewusstseinsstörung - Bewusstseinsstörung im Rahmen von Intoxikation, Trauma, neurologischer Störung - Schwere geistige u./o. körperliche Behinderung - Psychisch-psychiatrische Erkrankung Abläufe bei anästhesiologischer Betreuung für Diagnostik und Interventionen: 1. Anästhesiologische Evaluation mit Aufklärung und Einverständnis (Informed Consent): Rechtzeitige Anmeldung bei der Anästhesiepraxis oder -abteilung für: - Planung von allfälligen Abklärungen und Optimierung vor Diagnostik/Intervention - Zeitliche Planung der Eingriffe (z.b. Pooling der Eingriffe mit anästhesiologischer Betreuung) 2. Anästhesiologische Methode für Diagnostik/Intervention: MAC oder Allgemeinanästhesie gemäss Entscheid des verantwortlichen Anästhesisten 3. Informationsfluss (Zeitpunkt, Nüchternheit, Überwachung, Heimkehr etc.): Mündliche und schriftliche Information an Patient gemäss interdisziplinärer Absprache 9.7.2013