Information des Bürgermeisters. 32. Sitzung des Gemeinderates vom 18. September 2012

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Transkript:

Information des Bürgermeisters 32. Sitzung des Gemeinderates vom 18. September 2012 27. September 2012 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 27. September 2012 Zustellung an die Abonnenten

Information des Bürgermeisters 32. Sitzung des Gemeinderates vom 18. September 2012 Gemäss Informationsgesetz ist die Information der Öffentlichkeit Sache des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat die folgenden Punkte aus der Gemeinderatssitzung zur Veröffentlichung ausgewählt. Strassenbeleuchtung Umstellung auf LED Die Entwicklung der Strassenbeleuchtung führte von Kerzen, die in der Antike verwendet wurden, über Lampen die Öle, Fette (z.b. Walfett), Petroleum oder Gas verbrannten, zur heutigen elektrischen Strassenbeleuchtung. Die Elektrifizierung der Strassenbeleuchtung fand ihren Anfang Ende des 19. Jahrhunderts, als die Möglichkeit geschaffen wurde, elektrischen Strom mit relativ einfachen Mitteln (wirtschaftlich) zu erzeugen. Ihren Durchbruch schaffte sie jedoch erst, als neue Leuchtmittel entwickelt wurden. Waren es anfänglich noch Glühbirnen, wurden später Leuchtstoffröhren verwendet. Der nächste Evolutionsschritt war die Quecksilberdampf-Hochdrucklampe, welche dann Mitte der 80er-Jahre durch die Natriumdampf-Hochdrucklampe ersetzt worden ist. Die Motivation zur Entwicklung neuer Leuchtmittel war und ist in der Regel die Wirtschaftlichkeit. Das heisst, dass neue Leuchtmittel in erster Linie weniger Strom verbrauchen sollen. Weitere verbesserungswerte Aspekte einer neuen Strassenlampe sind Lichtstreuung, Unterhaltsfreundlichkeit, Lebensdauer. Diese Entwicklungen sind in Liechtenstein bzw. in Vaduz ebenfalls immer vollzogen worden. Die Gemeinde steht momentan am Ende der Umstellung von der Quecksilberdampf- auf die Natriumdampf-Hochdrucklampe, welche bis 2015 komplett abgeschlossen sein wird. Die grössten Unterschiede der zwei Leuchtmittel sind der Stromverbrauch, die Umweltverträglichkeit (Entsorgung) und, der Augenscheinlichste: die Lichtfarbe. Bereits steht die nächste Generation Leuchtmittel in den Startlöchern, um eingesetzt zu werden, bzw. wird in einzelnen Kommunen schon eingesetzt: die LED (Lumineszenz-Diode). Diese wird sie schon seit einigen Jahren als Wunderlampe angepriesen. Die Liechtensteinische Kraftwerke (LKW), welche für alle Liechtensteiner Gemeinden als Berater / Planer den Strassenbeleuchtungsmarkt verfolgen, konnten sich auf Grund der rasanten und teilweise unübersichtlichen Entwicklung der LED-Technologie der letzten Jahre nicht dazu durchringen, den Gemeinden die Empfehlung abzugeben, auf LED-Strassenbeleuchtung umzusteigen. Jetzt scheint der Zeitpunkt für die LKW gekommen, dass dieser Schritt von den Gemeinden vollzogen werden kann/soll. Aus diesem Grund wurde ein Evaluationsverfahren von den LKW durchgeführt, um eine geeignete Nachfolgeleuchte/-leuchtmittel für die Natriumdampf-Hochdrucklampe zu finden, welche den Gemeinden zur Verwendung empfohlen wird. Folgende Aspekte wurden bewertet: - Preis - Technik / Umwelt - Garantieleistungen - Wartung Unterhalt - Lieferfrist Auch die Optik wurde berücksichtigt, da diese ein wichtiger Faktor für die Bestimmung der Nachfolgeleuchte darstellt, denn die Neuen sollen sich nicht merklich von den Alten unterscheiden, damit sie sich harmonisch ins Gesamtbild einfügen. - 1 -

Was sind die Vorteile von LED- gegenüber Natriumdampf-Leuchtmittel: - Geringerer Stromverbrauch, da mit LED mit weniger Leistung die gleichen Lichtwerte erzielt werden; - geringerer Stromverbrauch, weil die Vorschaltgeräte weniger Strom benötigen (Elektronik); - längere Lebensdauer: garantierte 60 000 (LED) gegenüber 12-15 000 (Natrium) Betriebsstunden; - weniger Unterhaltsarbeiten auf Grund der längeren Lebensdauer; - geringere Streuung der Beleuchtung, weil x Lichtpunkte gezielt ausgerichtet werden können, gegenüber einem Lichtkegel der mittels Spiegeln gesteuert wird. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Lichtfarbe. Von orangen/gelben (Natrium) würde wieder auf weisses (Quecksilber/LED) Licht gewechselt werden. Es handelt sich dabei aber nur um einen optischen Effekt und nicht um eine qualitative Verschlechterung der Beleuchtung. Andere Lichtfarben sind bei den LED-Leuchtmitteln lieferbar, benötigen jedoch mehr Strom, da die Leistung für die Erreichung der geforderten Lichtwerte erhöht werden müsste. Ein Vorteil der neuen Leuchte ist zusätzlich, dass diese ohne Anpassung auf die bestehenden Kandelaber montiert werden kann. Nach Schätzung der LKW könnten bei einem kompletten Umstieg auf LED-Leuchtmittel gemäss heutiger Schaltung (halbnächtig gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juni 2008) und geltendem Strompreis etwa CHF 40 000 Stromkosten pro Jahr eingespart werden. Es sind dies eine Reduktion von heutigen ~ 96 auf neu ~ 60 kw montierter Leistung bzw. ~ 560 000 auf neu ~ 290 000 kwh jährlichem Verbrauch. Die Unterhaltsarbeiten könnten pro Jahr auch um zirka CHF 30 000.00 reduziert werden. Stromverbrauch der letzten 5 Jahre (~ 1 200 Kandelaber) 2007 CHF 113 262.25 2008 CHF 109 700.00 2009 CHF 107 893.85 2010 CHF 146 356.00 einmaliger Mehraufwand da die Abrechnungsperiode gewechselt worden ist 2011 CHF 96 717.45 1. reguläre Rechnung nach Umstellung auf halbnächtige Schaltung gemäss GRB vom 24. Juni 2008 Unterhaltsaufwand der letzten 5 Jahre (~ 1 200 Kandelaber) 2007 CHF 61 047.95 2008 CHF 81 644.70 2009 CHF 75 036.75 2010 CHF 81 368.90 2011 CHF 83 640.70 Die Zukunft der Steuerung der öffentlichen Beleuchtung ist eine adressierte Ansteuerung jedes Leuchten-Punktes und eine individuelle intelligente Regelung desselben. Dazu gibt es schon verschiedene Lösungen und Pilotprojekte im benachbarten Ausland. Die meisten dieser Systeme basieren entweder auf einem fix installierten Dimmprogramm in jeder Leuchte (z.b. Igis-Landquart), auf einer Dimmung oder Abschaltung per Funk jeder Leuchte oder einer Ansteuerung mittels Power Line -System. Bei den beiden letztgenannten Systemen können auch Bewegungsmelder, Verkehrsaufkommen, Festanlässe mit berücksichtigt werden. In Liechtenstein sehen die LKW als nächsten Schritt die Einführung eines Smart -Systems auf Power Line -Basis, welches von einem zentralen Rechner gesteuert werden kann. Mit der Einführung der neuen Leuchten verbaut sich die Gemeinde Vaduz diese Entwicklungsschritte nicht, da diese modular erweitert bzw. angepasst werden können. - 2 -

Sollte sich der Gemeinderat für einen Umstieg auf LED-Leuchtmittel entscheiden, so kann dies nach verschiedenen Varianten bzw. Zeitplänen umgesetzt werden. kontinuierlich Jedes Jahr werden je nach Alter (25 Jahre = Lebensdauer der Leuchte) Strassenzüge auf LED umgestellt: - Dauer 25 Jahre (bis 2038), Investitionskosten ca. CHF 40 000.00 bis CHF 50 000.00 pro Jahr, Ausnützung der vollen Lebensdauer jeder Leuchte gesamt Einmalige Aktion, alle Kandelaber werden innerhalb von 2 bis 3 Jahren auf LED umgerüstet: - Dauer max. 3 Jahre (2014 bis 2016), Investitionskosten geschätzt CHF 900 000.00, die neueren Natriumdampf-Hochdruckleuchten werden an den Hersteller zurückverkauft (geschätzter Ertrag CHF 100 000.00), je nach Verhandlungen kann mit einer Amortisation von 12 bis 15 Jahren ausgegangen werden (gemäss heutigem Strompreis und Schaltung). Antrag des Bürgermeisters und der Bauverwaltung, Tiefbau: Der Gemeinderat befürwortet die Umstellung der Strassenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel und beauftragt die Bauverwaltung, dem Gemeinderat den entsprechenden Verpflichtungskredit, nach abgeschlossener Verhandlung und Submission, zur Beschlussfassung vorzulegen. Bannholzstrasse Sanierung Abwasserleitung Auftragsvergabe Der Gemeinderat hat sich an der Sitzung vom 03. Juli 2012 mit der Thematik der Sanierung der Abwasserleitung an der Bannholzstrasse befasst und beschlossen, dass diese mittels Schlauchrelining in Stand gestellt werden soll. In der Folge ist durch das Ingenieurbüro eine Offerte bei der renommierten Kanalsanierungsfirma ISS Kanalservices AG, Boswil, eingeholt worden. Mit dieser Firma werden an diversen Stellen Grundwassereinbrüche in der Gemeinde Vaduz saniert, was Synergien in den Arbeitsabläufen generiert. Die Offertsumme beläuft sich auf CHF 76 098.25 (inkl. MWSt). Es handelt sich dabei um ein wirtschaftlich günstiges Angebot, welches den vorherrschenden Marktpreisen entspricht. Im Kostenvoranschlag wurde für diese Arbeit CHF 85 000.00 eingesetzt. Antrag der Bauverwaltung, Tiefbau: Der Gemeinderat erteilt der Firma ISS Kanal Services, Boswil, den Auftrag für die Abwasserleitungssanierung, Schlauchrelining, gemäss ihrem Angebot vom 25. Juli 2012 zum Betrag von CHF 76 098.25 (inkl. MWSt). - 3 -

Fussweg Äulestrasse bis Pappelweg Bauabrechnung Nachdem die Arbeiten für dieses Projekt abgeschlossen sind, liegt die entsprechende Bauabrechnung vor. Zusammenstellung Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juli 2012 CHF 90 000.00 Bauabrechnung CHF 49 947.95 Minderkosten - 44.50 % - CHF 40 052.05 Die Minderkosten begründen sich mit den geringeren Baumeisterkosten als angenommen. Baubeginn: Oktober 2011 Baufertigstellung: Mai 2012 (Belagseinbau) Antrag der Bauverwaltung: Der Gemeinderat genehmigt die Bauabrechnung im Betrag von CHF 49 947.95 (inkl. MWSt) einstimmig. Landstrasse, Feldstrasse bis Hintergass Gemeindewerkleitungen Bauabrechnung Nachdem die Arbeiten für dieses Projekt abgeschlossen sind, liegt die entsprechende Bauabrechnung vor. Zusammenstellung: Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 1. Februar 2011 CHF 580 000.00 Bauabrechnung CHF 651 009.00 Mehrkosten +12.24 % + CHF 71 009.00 Die Mehrkosten begründen sich wie folgt: Projekterweiterung Herrengasse CHF 29 445.00 Signalisation und Verkehrsregelung im KV CHF 9 400.00 (Projektanpassung) Nachtarbeiten Querungen Wasserleitung nicht im KV CHF 20 650.00 (Projektanpassung) Anteil Installationsplatz nicht im KV CHF 3 200.00 Bepflanzungsarbeiten nicht im KV CHF 12 260.00 Malerarbeiten nicht im KV CHF 4 000.00 Total ausgewiesene Mehrkosten CHF 78 955.00-4 -

Der Arbeitsablauf für die Querungen der Wasserleitungen war anders ausgeführt worden als im Bauprojekt vorgesehen. Durch diese Massnahme konnte die Verkehrsbehinderung geringer gehalten und auch Bauzeit eingespart werden. Um den Verkehrsfluss während des Tages besser zu gewährleisten, wurden Verkehrskadetten eingesetzt. So konnte die Wartezeit und der Rückstau minimiert werden. Baubeginn: April 2011 Baufertigstellung: Mai 2012 (Deckbelag Trottoir und Seitenstrassen) Antrag der Bauverwaltung: Der Gemeinderat genehmigt die Bauabrechnung im Betrag von CHF 651 009.00 (inkl. MWSt) und gewährt den entsprechenden Ergänzungskredit in der Höhe von CHF 71 009.00. Bünt, Baulanderschliessung Bauabrechnung Nachdem die Arbeiten für dieses Projekt abgeschlossen sind, liegt die entsprechende Bauabrechnung vor. Zusammenstellung: Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 7. September 2010 CHF 957 600.00 Bauabrechnung CHF 769 356.85 Minderkosten -19.66 % - CHF 188 243.15 Die Minderkosten begründen sich wie folgt: Differenzen gesamte Werkverträge Kostenvoranschlag - CHF 110 000.00 Mehrausmass Baumeisterarbeiten +CHF 25 000.00 Minderausmass Belagsarbeiten - CHF 16 000.00 ein Molok (Abfallentsorgung) ist wie projektiert nicht eingebaut worden - CHF 13 000.00 Diverse Minderaufwendungen Diverses als wie gemäss KV angenommen (Bepflanzung, Beleuchtung, Schachtleitern, etc.) - CHF 55 000.00 weniger Ingenieurhonorar auf Grund geringerer Baukosten - CHF 20 000.00 Total ausgewiesene Minderkosten - CHF 189 000.00 Baubeginn: Februar 2011 Baufertigstellung: Juni 2012 (Feinbelageinbau) - 5 -

Antrag der Bauverwaltung: Der Gemeinderat genehmigt die Bauabrechnung im Betrag von CHF 769 356.85 (inkl. MWSt). Egertastrasse Bauabrechnung Nachdem die Arbeiten für dieses Projekt abgeschlossen sind, liegt die entsprechende Bauabrechnung vor. Zusammenstellung: Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 23. Juni 2009 CHF 3 340 000.00 Bauabrechnung CHF 2 624 229.10 Minderkosten - 21.43 % - CHF 715 770.90 Die Minderkosten begründen sich wie folgt: Differenzen gesamte Werkverträge Kostenvoranschlag - CHF 345 000.00 kein Ausbau des Trottoirs, wo Landerwerb nicht möglich war - CHF 65 000.00 Anpassung an Hintergasse in Belag statt Porphyr- Flächenpflästerung - CHF 55 000.00 Minderausmass Baumeisterarbeiten - CHF 35 000.00 Minderausmass Pflästerungsarbeiten - CHF 100 000.00 Minderausmass Belagsarbeiten - CHF 150 000.00 Mehrkosten Ingenieurleistungen verglichen mit dem Werkvertrag +CHF 35 000.00 Total ausgewiesene Minderkosten - CHF 715 000.00 Der Werkvertrag Ingenieurleistungen wurde auf Basis der Planungsstudie erstellt, bei welcher von einer honorarberechtigten Bausumme von CHF 2 000 000.00 ausgegangen worden ist. Weil die dem Werkvertrag zu Grunde liegende honorarberechtigte Bausumme niedriger ist, als diejenige der effektiven Endabrechnung Ingenieurleistungen, wird der Werkvertrag Ingenieurleistungen überschritten. Baubeginn: September 2009 Deckbelageinbau August 2011 Baufertigstellung: Mai 2012 letzte Restarbeiten im Zusammenhang mit der Baustelle Landstrasse, Feldstrasse bis Hintergass bzw. private Baustelle Walser/Thöny -Altenbach - 6 -

Antrag der Bauverwaltung: Der Gemeinderat genehmigt die Bauabrechnung im Betrag von CHF 2 624 229.10 (inkl. MWSt). Gemeindestrassen Sicherheit von Fussgängerstreifen, Bestandesaufnahmen und Auswertung Auftrag Ingenieurleistungen Obwohl gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) die Zahl der schweren Unfälle auf Fussgängerstreifen in den letzten Jahren signifikant zurück gegangen ist, wurde in den Medien auch in unserem Land im Herbst / Winter 2011 über Unfälle auf Fussgängerstreifen berichtet. Dies hat zu einer Sensibilisierung in dieser Thematik nicht nur in der Bevölkerung geführt. Gestützt auf eine Umfrage und Hochrechnung der bfu erfüllt rund die Hälfte der Fussgängerstreifen in der Schweiz die Anforderungen gemäss den sicherheitsrelevanten Normen nicht. Viele Kantone und Gemeinden haben daraufhin eine Überprüfung in Angriff genommen. Neben den betrieblichen Voraussetzungen, wie beispielsweise Frequenzen der Fussgänger und Fahrzeuge, sind vor allem verkehrstechnische Bedingungen wie Sichtweiten, Erkennbarkeit, Beleuchtung oder Signalisation zu erfüllen. Das Tiefbauamt hat in enger Zusammenarbeit mit der bfu eine Überprüfung sämtlicher Fussgängerstreifen an den Landstrassen veranlasst. Dazu werden von einem Ingenieurbüro die obengenannten Grundlagen erhoben und die Voraussetzungen gemäss den Vorgaben der Normen und der bfu überprüft. Mit der Überprüfung der Fussgängerstreifen an den Landstrassen, Gemeindegebiet Vaduz, ist das Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz, beauftragt worden. Die diesbezügliche Projektbearbeitung für die Gemeindestrassen umfasst rund 53 Fussgängerstreifen und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt. Die Erhebung vor Ort mit Auswertung der Daten sowie Bestimmung der Fussgängerstreifen zur Überprüfung durch die bfu ist auf Ende November 2012 abgeschlossen. Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau: Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Erhebung vor Ort mit Auswertung der Daten sowie Bestimmung der Fussgängerstreifen zur Überprüfung durch die bfu an den Gemeindestrassen zum Kostendach von CHF 45 000.00 (inkl. MWSt und Nebenkosten aller Art) an das Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz. Rheinpark Stadion Vaduz Ost- und Nordtribüne Sanierung Wassereintritte Auftragsvergabe Spezielle Feuchtigkeitsabdichtungen Remo Guntli Anstalt, Vaduz CHF 66 244.25 Einstimmig - 7 -

Rheinpark Stadion Ersatzanschaffung für Traktor 2004 wurde als Betriebsfahrzeug ein Traktor (Hakotrak 2100) zum Preis von CHF 27 000.00 angeschafft. Dieses Fahrzeug wurde in den vergangenen neun Betriebsjahren intensiv für die Rasenpflege, dessen Unterhalt sowie den Winterdienst im Stadion genutzt (770 Arbeitsstunden). Beim letzten Einsatz ereignete sich ein Getriebeschaden (Defekter Hydrostat). Die Reparaturkosten wurden vom Hersteller mit rund CHF 5 000.00 veranschlagt. Nach nunmehr acht Betriebsjahren beträgt der Restwert dieses Traktors noch etwa CHF 2 500.00, wodurch der vorliegende Schaden als Totalschaden zu qualifizieren ist. Der Grund für den rascheren Verschleiss liegt darin, dass der im Einsatz stehende Traktor für die zu tätigenden Aufgaben eher untermotorisiert ist und beim Betrieb der An- und Aufbauten (Locher, Schlitzer, Walze, Gras-/ Laubaufnahmegerät) grenzwertig belastet wird. Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine Reparatur abzulehnen, zumal eine Ersatzanschaffung dieses Traktors auf das Jahr 2014 vorgesehen wäre. Als Ersatz für den defekten Traktor hat die Firma Chesi Motorgeräte Anstalt einen Traktor der Firma Yanmar offeriert. Dieser verfügt über etwas mehr Leistung und ist damit optimal für das vorgesehene Einsatzgebiet geeignet. Die bestehenden An- und Aufbauten können bei diesem Traktor auch eingesetzt werden. Den defekten Traktor nimmt die Firma Chesi Motorgeräte Anstalt in Zahlung und entrichtet hierfür noch eine Gutschrift von CHF 2 500.00 Anbieter Chesi Motorgeräte Anstalt, Vaduz CHF 42 850.25 Antrag Rheinpark Stadion Vaduz: - Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit zu Lasten der Rechnung 2012 über CHF 42 850.25 zur Anschaffung eines Yanmar Traktors EF 235 H. - Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Lieferung dieses Traktors der Firma Chesi Motorgeräte Anstalt, Vaduz. Beschluss: Gemäss Antrag, 11 Ja ( 6 FBP, 4 VU, 1 FL); 1 Nein (VU) Strassenverbindung Vaduz Triesen, SUP Stellungnahme zur Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Projektvorhaben "Strassenverbindung Vaduz-Triesen" wird gemäss Beschluss der Regierung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichts erhalten die Behörden und die Öffentlichkeit gemäss Art. 10 Abs. 4, Art. 11 und Art. 12 des Gesetzes zur SUP (LGBl. 2007, Nr. 106) die Möglichkeit zur Mitwirkung resp. Stellungnahme in einer ersten Phase in Bezug auf die Festlegung des Untersuchungsrahmens und in einer zweiten Phase zum Entwurf des Schlussberichtes. Die Bauverwaltung Vaduz, Abteilung Tiefbau, hat die strategische Umweltprüfung (SUP) Strassenverbindung Vaduz Triesen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens geprüft und stellt fest, dass der Bericht ausführlich, vollständig und umfassend erstellt worden ist. Der Bericht befasst sich mit folgenden Themen: - Ausgangslage - Analyse Ist-Zustand - Definition des Untersuchungsrahmens - Bewertungsmethode - 8 -

Der Vorsitzende der Umweltschutzkommission weist in den Beratungen darauf hin, dass sich die Kommission mit der SUP beschäftigt hat und ergänzend zur Bauverwaltung die Meinung vertritt, dass auch noch weitere Möglichkeiten der Erschliessung geprüft werden sollen und eine Durchschneidung der nämlichen Zone vermieden werden sollte. Folgende zusätzlichen Varianten werden auf Grund der Beratungen zusätzlich in die SUP aufgenommen: 1. Prüfung des Ausbaus der Neugutstrasse zur Erschliessung der Industriezone Neugut zwischen Rheindamm und Austrasse. 2. Prüfung einer Verlängerung der Spange entlang des Windschutzes (Varianten 1A und 2A) und entlang der Grenze zwischen Vaduz und Triesen in östliche Richtung über den Binnenkanal bis zum Hovalweg. Antrag des Bürgermeisters und der Bauverwaltung, Abt. Tiefbau: Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden SUP-Bericht betreffend Festlegung des Untersuchungsrahmens zur Kenntnis und erachtet den Bericht, mit den vom Gemeinderat beschlossenen Ergänzungen, als ausführlich, vollständig und umfassend. Beschluss: Gemäss Antrag, 7 Ja-Stimmen (6 FBP, 1 VU), 5 Nein-Stimmen (4 VU, 1 FL) Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft, Abänderung Vernehmlassungsbericht der Regierung Stellungnahme der Gemeinde Vaduz Mit Schreiben vom 04. Juli 2012 ersucht die Regierung um eine Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft. Antrag des Bürgermeisters und der Bauverwaltung, Abt. Hochbau: Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Stellungnahme. Beschluss: Gemäss Antrag, (Stichentscheid Bürgermeister), 6 Ja-Stimmen (FBP); 6 Nein-Stimmen (5 VU, 1 FL) Die vom Gemeinderat verabschiedete Vernehmlassungsantwort kann im gesamten Wortlaut unter www.vaduz.li/24-stunden-schalter/vernehmlassung heruntergeladen werden. Zwischenbericht Natur- und Landschaftsentwicklungs-Konzept (NLEK) Michael Fasel, Firma Econat Anstalt, Landstrasse 40, 9495 Triesen, präsentiert dem Gemeinderat einen ersten Zwischenbericht zum Natur- und Landschaftsentwicklungs-Konzept der Gemeinde Vaduz. Insbesondere legt er seine Arbeitsweise dar, beschreibt die dem Projekt unterlegten Vorgaben und stellt erste wesentliche Erkenntnisse vor. - 9 -

Städtle, Weihnachtsbeleuchtung 2012, Neuinstallation LED, Bäume Auftragserteilung Am 27. März 2012 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass er an der bestehenden Baumbeleuchtung festhalten will und auf dieser Grundlage die Abklärungen weitergeführt werden sollen. Bekanntlich sind für die jetzt verwendeten Lichterketten keine Ersatzteile mehr erhältlich. Eine Neuinstallation der Lichterketten ist deshalb notwendig. Als erster Schritt ist die Umrüstung der Kastanienbäume im Städtle vorgesehen. Mit der Umrüstung der Bäume beim Adlerkreisel sowie Lindenkreisel kann voraussichtlich bis 2015 noch zugewartet werden. Bis dahin werden diese Bäume mit dem überschüssigen alten Material von den Bäumen im Städtle in Betrieb gehalten. Das vorliegende Angebot der Ospelt Elektro-Telekom AG, Vaduz beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen: Entfernen und lagern der alten Lichterketten sowie Neuinstallation der LED Lichterketten bei 9 Kastanienbäumen im Städtle. Kostenrahmen pro Baum CHF 7 000.00. Materialkosten pro Baum rund CHF 4 500.00. Die verwendeten Lichterketten sind die gleichen wie beim Baum bei der Pfarrkirche. Die Aufwendungen sind im Gesamtbudget Tiefbau 2012 abgedeckt. Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau: Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Neuinstallation LED der Bäume im Städtle zum Kostendach von CHF 63 000.00 (inkl. MWSt und Nebenkosten aller Art) an die Firma Ospelt Elektro-Telekom AG, Vaduz. Beschluss: Gemäss Antrag, 11 Ja-Stimmen (6 FBP, 5 VU); 1 Nein-Stimme (FL) Sanierung Brücke Lochgasse, Baumeisterarbeiten, Arbeitsvergabe Anton Ospelt AG, Vaduz CHF 90 314.10 Gemeinderat Manfred Ospelt tritt während der Beschlussfassung in den Ausstand. Einstimmig Freiwillige Feuerwehr Vaduz Anschaffung eines Einsatzleitwagens, Auftragsvergabe Das heute noch im Einsatz stehende Transport- und Einsatzleitfahrzeug (ELW) der Feuerwehr Vaduz wurde 1997 zu einem Preis von CHF 109 500.00 angeschafft. Es diente sowohl als Mannschaftstransporter, wie auch dem Kommandanten als Arbeitsplatz im Einsatz. Das Kommando der Feuerwehr Vaduz hat den Mitgliedern der Sicherheitskommission anlässlich der Sitzung vom 20. September 2011 dargelegt, weswegen das bestehende Fahrzeug zu ersetzen sei. Insbesondere sind es der Mangel an Raum für die Einsatzleitung, Mängel am Fahrzeug selbst (technische Ausfälle / Defekte) und die fehlenden Installationen (Übermittlungs- und Ein- - 10 -

satzleitgeräte), welche eine Ersatzanschaffung erforderlich machen. Zudem wurde mit der Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges (TLF) und dem Mannschaftstransporter 2012 (MTF) auch hinreichend Raum für die Mannschaft geschaffen, dass es das nämliche Fahrzeug hierfür nicht mehr braucht. Die Sicherheitskommission ist dieser Argumentation gefolgt und befürwortete die Aufnahme von CHF 280 000.00 in das Budget 2012, das auch vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Der Preisunterschied zwischen der letztmaligen und der jetzigen Anschaffung ist auf zwei Umstände zurückzuführen. Der neue ELW ist zum einen grösser (5.7 t / 1997: 3.5 t), zum anderen sind die technischen Installationen viel umfangreicher. Der Anteil der Investitionen für die elektrischen Installationen und für die Übermittlung liegt nun bei gut 40 % (1997: 7 %) des gesamten Fahrzeugwertes. Bei der vorgenommenen Ausschreibung wurde zudem darauf geachtet, dass die heute gängigsten und zukünftig vorgesehenen Produkte (Polycom / GSM / Datenübermittlung) verbaut werden. Damit ist auch sichergestellt, dass die Ausstattung in Übereinstimmung mit den in- und ausländischen Rettungsorganisationen steht und das ELW auch längerfristigen Ansprüchen genügt. Das zu ersetzende Fahrzeug wird ausgeschrieben und an den Meistbietenden verkauft. Es ist nicht vorgesehen, dieses dem Lieferanten in Zahlung zu geben, wobei es ihm selbstredend freigestellt ist, auch hierfür ein Angebot einzureichen. Das Kommando der Feuerwehr Vaduz hat gemeinsam mit der Verwaltung die Ausschreibungsunterlagen ausgearbeitet und diese den in Frage kommenden Anbietern am 30. August 2012 zugestellt. Folgende Unternehmen wurden eingeladen: - Rosenbauer Schweiz AG, Oberglatt - Rüegg AG, Ibach - Sanwald Fahrzeugbau AG, Bühler Bis zum Fristablauf am 14. August 2012 sind drei Antworten eingegangen, wovon zwei Anbieter auf die Einreichung eines Angebotes verzichtet haben. Der Feuerwehrkommandant, der Vizekommandant und der Materialwart der Feuerwehr Vaduz haben die Offerten am 15. September 2012 in Anwesenheit des Leiters Kanzlei geöffnet, geprüft und für korrekt befunden. Offertsteller Preis exkl. MWSt Preis inkl. MWSt Rüegg AG, Ibach CHF 267 070.00 CHF 288 436.00 Rosenbauer Schweiz AG, Oberglatt verzichtet Sanwald Fahrzeugbau AG, Bühler verzichtet Die Firma Rosenbauer AG, verzichtete auf die Einreichung einer Offerte, da sie momentan in diesem Bereich keine wirtschaftliche und konzeptionelle Lösung anbieten kann (Schreiben vom 10. September 2012). Die Firma Sanwald Fahrzeugbau AG verzichtete auf Grund der technisch umfangreichen Anforderungen auf ein Angebot (Mail vom 7. September 2012). Auf Grund des einzigen vorliegenden Angebotes und der ausgezeichneten Referenzen dieser Unternehmung, ist der Auftrag an die Firma Rüegg AG, Ibach, zu vergeben. Zwischen den budgetieren und den tatsächlichen Kosten beim Kauf des ELW (Konto 140.506.00) besteht eine Differenz von knapp CHF 8 500.00, die durch den Verzicht auf den Kauf eines Batterieladesystems kompensiert wird. In der Summe wird der Budgetrahmen auf dem nämlichen Konto eingehalten. - 11 -

Antrag des Bürgermeisters und der Feuerwehr Vaduz: Der Gemeinderat genehmigt den Kredit zur Anschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) zum Angebotspreis von CHF 288 436.00 (inkl. MWSt) und erteilt den Auftrag zur Lieferung der Firma Rüegg AG, Ibach. Beschluss: Gemäss Antrag, 11 Ja-Stimmen (6 FBP, 5 VU); 1 Nein-Stimme (FL) Ewald Ospelt, Bürgermeister Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 27. September 2012-12 -