Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership

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Transkript:

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 201) Version:.1.0 gültig ab: 01.05.201 Seite 1 von 5

Die Hochschulleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 201, beschliesst: 1 Geltung Dieser Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 201 den Weiterbildungs-Masterstudiengang (MAS) in Communication Management des Departements der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. 2 Kosten Die Kosten für den Masterstudiengang in Communication Management werden in den Anmeldeunterlagen veröffentlicht. Zulassung a. Reguläre Zulassung Zum Masterstudiengang in Communication Management wird zugelassen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: - Abschlussdiplom einer staatlich anerkannten Fachhochschule bzw. einer Vorgängerschule wie ZHW, HWV, HTL oder Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Universität oder einer Technischen Hochschule (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschlüsse) - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Anmeldung - Davon mindestens Jahre Berufserfahrung mit Projektleitungs- und/oder Führungsverantwortung in den Berufsfeldern Kommunikation oder Journalismus. b. Sur Dossier Zulassung Personen, die nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, können sich für eine Zulassung bewerben, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: - Abschlussdiplom einer höheren Fachprüfung - Mindestens 7 Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Anmeldung - Davon mindestens 5 Jahre Berufserfahrung mit Projektleitungs- und/oder Führungsverantwortung in den Berufsfeldern Kommunikation oder Journalismus - Nachweis über die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten - Personen, die weder über einen Hochschulabschluss noch über einen Abschluss einer höheren Fachprüfung verfügen, müssen für eine Zulassung mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen, davon mindestens 7 Jahre Berufserfahrung mit Projektleitungs- und/oder Führungsverantwortung in den Berufsfeldern Kommunikation oder Journalismus. Version:.1.0 gültig ab: 01.05.201 Seite 2 von 5

c. Entscheid über die Zulassung Die Studienleitung entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung. Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 0 Credits. Es wird als berufsbegleitendes Studium geführt. Die Höchststudiendauer beträgt 5 Jahre. In begründeten Fällen kann die Studienleitung Ausnahmen bewilligen. 5 Anrechnung von Vorkenntnissen Andernorts erworbene Vorkenntnisse können während maximal 5 Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet werden. Noten werden ausschliesslich bei Anrechnung von Vorkenntnissen aus ZHAW- Weiterbildungsangeboten übernommen. Die Masterarbeit muss zwingend an der ZHAW im Weiterbildungs-Masterstudiengang Communication Management verfasst werden. Modulplan und Modulbewertung Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Anzahl Credits CAS Leadership (15 Credits) Modul 1: Theorien und Methoden Modul 2: Beziehungsmanagement Modul : Profilierung Noten 1-5 CAS Kommunikationsmanagement (15 Credits) Modul 1: Theorien und Methoden Modul 2: Klassische Aufgabenfelder Modul : Spezifische Aufgabenfelder Prüfung und Projektarbeit Noten 1-5 CAS Kommunikationsberatung (15 Credits) Modul 1: Beratungsmodelle Modul 2: Beratungsfelder Modul : Beratungsprofil 2 Version:.1.0 gültig ab: 01.05.201 Seite von 5

Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Anzahl Credits CAS Politische Kommunikation (15 Credits) Modul 1: Akteure und Perspektiven Modul 2: Strategien und Methodik Modul : Massnahmen und Transfer Transferarbeit Noten 1- CAS Wirtschaftskompetenz (15 Credits) Modul 1: Unternehmensführung Modul 2: Marketing und Finanzkommunikation Modul : Volkswirtschaft Schriftliche Prüfung Noten 1- CAS Community Communication (15 Credits) Modul 1: Modelle und Konzepte Modul 2: Organisation und Prozesse Modul : Evaluation und Transfer Projektarbeit Noten 1- Masterphase (15 Credits) Masterarbeit Noten 1-12 Fachgespräch Noten 1- Für den Eintritt in die Masterphase müssen aus diesen sechs mindestens drei CAS absolviert und werden. Die Auswahl der drei CAS ist grundsätzlich frei, erfolgt aber in Abstimmung mit der Studiengangleitung. Die Bewertung der mittels Noten bewerteten Module erfolgt in Viertel-Noten. 7 Wiederholung von Modulen Leistungsnachweise können einmal wiederholt werden. Bei Leistungsnachweisen mit der Note zwischen.5 und.99 ist eine Nachbesserung möglich, wobei höchstens die Note erreicht werden kann. Leistungsnachweise mit einer Note unter.5 können nicht nachgebessert werden, sondern sind zu wiederholen. Die Wiederholung von Leistungsnachweisen wird in Rechnung gestellt. 8 Präsenz im Unterricht Für den Unterricht ist eine Präsenz von 80% obligatorisch. Version:.1.0 gültig ab: 01.05.201 Seite von 5 5 5

9 Modulanmeldung Die Anmeldung zu einem CAS beinhaltet auch die Anmeldung für die Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10 Masterarbeit Studierende sind zur Masterarbeit zugelassen, wenn mindestens 5 Credits erworben sind. Weitere Details sind in der Modulbeschreibung und im Prüfungsreglement des MAS in Communication Management ersichtlich. 11 Studienabschluss Die Weiterbildung ist, wenn die Präsenzpflicht erfüllt ist, alle Module von drei CAS und die Masterarbeit sind und somit gesamthaft mindestens 0 Credits erworben wurden. 12 Abschlussbewertung Im Abschlusszeugnis werden die drei en CAS sowie die Noten der Masterarbeit und des Fachgesprächs einzeln ausgewiesen. 1 Diplom Nach erfolgreich absolviertem Studiengang wird der Titel Master of Advanced Studies ZFH in Communication Management verliehen. 1 Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften am 1. Mai 201 in Kraft. Sie ersetzt die Studienordnung vom 1. Juli 201. 15 Übergangsbestimmung Studierende, die ihr Studium unter der Studienordnung vom 1. Juli 201 aufgenommen haben bzw. in diese überführt wurden, unterstehen für das weitere Studium der vorliegenden Studienordnung. Erlassverantwortliche/-r Leiter/-in Weiterbildung IAM Ablageort 1.0.01 Führungsgrundlagen Beschlussinstanz HSL Publikationsort Public Version Beschluss Beschlussinstanz Inkrafttreten Beschreibung Änderung 1.0.0 10.0.200 HSL 10.0.200 Originalversion 2.0.0 01.07.201 HSL 01.07.201 Anpassung ans neue Format 2.0.1 - - - 2.0.201: Überarbeitung für GPM 2.1.0 - - 0.11.201 Anpassung aufgrund der Inkraftsetzung des HFKG: Im Abschnitt 12 Diplom wurde der Begriff eidgenössisch geschützter - Titel gestrichen..0.0 2.0.201 Rektor/-in 01.05.201 Neu: CAS Community Communications.1.0 - - 01.05.201 Anpassung aufgrund der Inkraftsetzung der neuen RSO für Weiterbildungsmasterstudiengänge der ZFH: Im Abschnitt 1 Geltung sowie im Titel wurde das Erlassdatum der neuen RSO aktualisiert. Version:.1.0 gültig ab: 01.05.201 Seite 5 von 5