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Transkript:

HERZOGSÄGMÜHLE HERZOGSÄGMÜHLE Von-Kahl-Straße 4 86971 Peiting-Herzogsägmühle Telefon 08861 219 0 www.herzogsaegmuehle.de

Fachbereich Menschen in besonderen Lebenslagen

Chancen für präventive Hilfen und integrierte Gesamthilfesystheme in Städten und Landkreisen Neue Qualität in der Wohnungslosehilfe in Bayern Praxiserfahrungen und Entwicklungsperspektiven Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern Tagung vom 22.und 23.06.2010 in Herzogsägmühle Martin Holleschovsky, Leiter Ambulante Dienste im Fachbereich Menschen in besonderen Lebenslagen in Herzogsägmühle, Dienststellen in Penzberg, Schongau und Marktoberdorf

Wo ist das Problem? Ausgangslage: Unterbringung von Mitmenschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, in Notunterkünften nach Art.6 und 7 LStVG Gemeinden in der Regel zuständig Gemeinden haben sofort ein Problem mit ihrer Zuständigkeit Geeigneter Wohnraum (Unterkunft) nicht vorhanden Notunterkunft vorhanden, kaum Chancen beim Auszug Konzentration von Problemgruppen problematisch - Ghetto Standard in Notunterkünften z.t. gefahrvoll Unterbringungskosten durch Gemeinde/Stadt bei fehlender Notunterkunft/ voller Notunterkunft/ Wiedereinweisungen in alten Wohnraum Kündigungen/Räumungsklagen und Räumungen wg. wirtschaftlichen Problematiken und Überschuldung, aber auch wg. psychosozialer Probleme wie Vermüllung u.v.a.m.

Weitere Problematiken Herausforderungen seit Einführung SGB II und SGB XII Unterschiedliche Zuständigkeiten Amtsgericht, Wohnungsamt, Obdachlosenbehörde, Vermieter auch öffentlich geförderten Wohnraumes, Gemeinde, Stadt etc. Unterschiedliche Transferleistungen für Betroffene: Jobcenter, Sozialamt, Agentur, Krankenkassen, LVA, verschiedene Rententräger, Wohngeld, Übergangsgelder, Eingliederungszuschüsse und Zuschüsse für Selbständigkeit Unterschiedliche Einkommen wie Kindergeld, Unterhalte, Arbeitseinkommen Antragsstellung und Bewilligungszeiträume, sowie Rückforderungen der Leistungsträger Ver- und Überschuldung Kontenpfändungen und Kontolosigkeit Stromsperre und Sperrung anderer Versorger

Normalwohnraumversorgung öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Normalwohnraumversorgung öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Normalwohnraumversorgung öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen drohende Wohnungslosigkeit Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Normalwohnraumversorgung öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen STOP Prävention Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Normalwohnraumversorgung öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Reintegration Normalwohnraumversorgung öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Reintegration Normalwohnraumversorgung öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen STOP Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Normalwohnraumversorgung Selbsthilfe öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Normalwohnraumversorgung Selbsthilfe informelle Hilfe öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Normalwohnraumversorgung institutionelle Hilfe öffentliche Unterbringung und Versorgung von Wohnungsnotfällen Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

kommunale Hilfen Prävention von Wohnungslosigkeit Unterbringung und Versorgung von Wohnungslosen Reintegration Wohnungsloser in normale Wohnverhältnisse Wohnungsnotfälle ambulante Hilfen stationäre Hilfen freiverbandliche Hilfen Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Modell Fachstellen in größeren kreisangehörigen Städten mit Versorgungsauftrag auch von Umlandgemeinden Fachstelle Fachstelle Fachstelle Copyright by Jürgen Evers (GISS, Bremen)

Sinnvollste Lösungen Möglichst mit allen Kompetenzen ausgestattete kommunale Fachstelle ohne Übertragung von Aufgaben nach 22 Abs. 5 auf die ARGEn Kooperation mit den ARGEn in Form eines Vertrages wg. Eckpunkten bei Wohnkosten, Wohnungsbeschaffung, Sanktionen, Hilfeplanung Kooperation mit Wohnungsbauunternehmen Vermeidung von Zuständigkeitskonflikten und Reibungsverlusten bei der Fallbearbeitung Kompetenzen Vernetzung weitergehender Hilfen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, Sozialpsychiatricher Dienst, sowie Hilfen nach 67 SGB XII Offensive Kriseninterventionsstrategien; Keine reine Komm-Struktur, aufsuchende Hilfen wichtig Systhematische Abstimmung und Koordination der Maßnahmen aller an der Bearbeitung der Wohnungsnotfallproblematik Beteiligten

Danke

Wohnungsnotfallhilfen Diakonisches Werk Rosenheim

Grundsätzliches über Stadt Rosenheim/Landkreis Rosenheim Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt im Zentrum des Landkreises Rosenheim (Oberbayern), dessen Kreisstadt sie zudem ist. Die Stadt Rosenheim ist mit rund 61.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt in Oberbayern und eines von 23 bayerischen Oberzentren. Damit ist Rosenheim das wirtschaftliche Zentrum, sowie verkehrsreichster Ort der Region. Die Immobilienpreise sind auf hohem Niveau und stark geprägt durch die Nähe zu München. Der Landkreis Rosenheim liegt in Oberbayern und ist mit seinen knapp 250.000 Einwohnern nach dem Landkreis München der zweitgrößte Kreis in Bayern. Zum Landkreis Rosenheim gehören 46 Städte und Gemeinden. Die Immobilienpreise gliedern sich in verschiedene Preisregionen. Mit Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr oder in touristisch attraktiven Gegenden sind die Preise sehr hoch.

Delegation und Ziele Im Auftrag der Stadt und des Landkreises Rosenheim haben wir die präventive Arbeit übernommen. Ziel ist es Wohnungslosigkeit bereits im Vorfeld zu vermeiden = Fachstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit Für die Stadt Rosenheim haben wir einen Teilbereich der kommunalen Obdachlosenarbeit übernommen. In den Unterkünften betreuen wir obdachlose Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel ist die Vermittlung in Wohnraum oder stationäre Einrichtung = Unterkunftsbetreuung

Wohnungsnotfallhilfe Rosenheim Prävention Obdachlosenunterkünfte der Stadt Rosenheim Fachberatungsstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit Nachbetreuung Beratungsstelle für die Bewohner/Innen der Obdachlosenunterkünfte Streetwork Wohnraummanagement Stadt Rosenheim Landkreis Familienunterkunft 6 Wohnungen 3 Unterkünfte 42 Einzelplätze

Finanzierung Stadt Rosenheim Die Finanzierung des Gesamtkonzeptes, d.h. Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und die Betreuung von städtischen Obdachlosenunterkünften erfolgt kostendeckend durch die Stadt Rosenheim. Landkreis Rosenheim Die Finanzierung der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit erfolgt kostendeckend durch die Bezirkstagsumlage.

Langjähriges Know-How in der präventiven Obdachlosenarbeit Stadt Rosenheim Einführung 1992 Landkreis Ebersberg Einführung 2004 Landkreis München Einführung 2007 in Kooperation mit der AWO Kreisverband München Land e.v. Landkreis Rosenheim Einführung 2007 Landkreis Freising Einführung 2008 in Kooperation mit dem DW Freising Stadt München Aufsuchende Soziale Arbeit (ASA) Einführung 2009 in Kooperation mit dem Internationalen Bund

Prävention Je früher, desto besser! Generell gilt: Je früher die Fachstelle von drohendem Wohnraumverlust erfährt, desto mehr Möglichkeiten gibt es, präventiv tätig zu werden und die Chance, die Wohnung zu erhalten ist weitaus größer. Wir sind deshalb daran interessiert, schon zum Zeitpunkt der ausgesprochenen fristlosen Kündigung, spätestens zum Zeitpunkt der Klageerhebung Schritte zur Problemlösung einzuleiten. Liegt bereits ein gerichtlicher Räumungstitel vor, so sind die wenigsten Vermieter noch bereit, sich auf Einigungsangebote einzulassen.

Auftrag der FOL Präventionsarbeit - vorwiegend aufsuchende Hilfen Kompetente Beratung und Begleitung der Betroffenen Entlastung der Obdachlosenbeauftragten der Stadt/ Gemeinden und anderer Behörden Vermeidung der (erheblichen) Folgekosten, die durch Obdachlosigkeit entstehen würden Senkung der Unterbringungskosten für den Landkreis/Stadt

Was wir tun: Kontaktaufnahme durch Anschreiben und mehrere Hausbesuche Unterstützung bei mietrechtlichen Problemen Beratung zur Sicherung bestehender Sozialleistungen Sicherstellung der laufenden Miete Moderation zwischen MieternInnen, VermieternInnen, Rechtsanwälten und Gerichtsvollziehern Hilfestellung bei der Verbesserung der Haushaltsführung und Geldeinteilung; Vermittlung zu spezifischen Beratungsstellen (Schuldner- oder Suchtberatung, usw.) Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei Bedarf Begleitgänge

FOL - Statistik 2009 Wohnungsnotfälle 2009 Stadt 350 - Landkreis 371 300 232 Stadt Landkreis 250 176 200 150 47 49 40 82 31 64 100 50 Einzelpersonen Paare Familien Allein Erziehende 0

FOL Statistik 2009 Beratungsaufkommen 2009 1600 1400 1200 1000 1267 1546 Stadt Landkreis 800 740 600 400 200 0 241 179 136 Persönliche Beratung Telefonische Beratung Hausbesuche

Stadt Rosenheim Kontaktaufnahmen 2009 Sonstige Beratung 159 Kündigung droht 35 Kündigungen 56 Räumungsklagen 133 Zwangsräumungen 37 Zwangsversteigerung 1 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Bei 77 % der Kündigungsfälle konnte zu den Betroffenen ein Kontakt hergestellt werden. Bei den Räumungsklagen waren es 73 % und bei den Zwangsräumungen nur noch 51 %.

Landkreis Rosenheim Kontaktaufnahmen 2009 Sonstige Beratung 136 Kündigung droht 47 Kündigungen 63 Räumungsklagen 167 Zwangsversteigerung 2 Zwangsräumungen 48 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180

FOL - Ausgang der Fälle 2009 Stadt und Landkreis Rosenheim offen negativ positiv unbekannt 2009 konnten 635 Fälle für die Stadt und den Landkreis abgeschlossen werden. Davon verliefen 430 Fälle positiv, was einer Erfolgsquote von 68 % entspricht. 430 118 86 87 Als positiver Abschluss wurden die Fälle gewertet, in denen der Wohnraum erhalten werden konnte, ein Umzug in eine andere Wohnung stattfand, eine Vermittlung in eine Einrichtung erfolgte. Fälle, bei denen eine Unterbringung in eine Obdachlosenunterkunft oder eine Vermittlung in Pension stattgefunden hat, sind negativ.

FOL Stadt Statistik 2009 Stadt Rosenheim Ergebnis der 56 Fristlosen Kündigungen Mietschuldenübernahme Einigung mit Vermieter Umzug in Wohnung 3 6 15 OLU/Obdachlosigkeit Räumungsklage Ausgang unbekannt noch nicht beendet verstorben 1 1 6 10 14 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20

FOL Stadt Statistik 2009 Stadt Rosenheim Ergebnis der 133 Räumungsklagen Mietschuldenübernahme Umzug in andere Wohnung Einigung mit Vermieter Zwangsräumungstermin OLU/Obdachlosigkeit Ausgang unbekannt noch nicht beendet 1 4 7 9 28 32 52 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60

FOL Stadt Statistik 2009 Stadt Rosenhei m Ergebnis der 37 Zwangsräumungstermine Mietschuldenübernahme 1 Umzug in andere Wohnung 11 Einigung mit Vermieter 4 Umzug zu Verwandten, Pension 5 OLU/Obdachlosigkeit unbekannt 4 11 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20

Obdachlose Bedarfsgemeinschaften Stadt Rosenheim 100 90 80 70 60 50 82 40 30 20 10 0 männliche Alleinstehende 31 weibliche Alleinstehende 3 1 3 Paare Familien allein Erziehende Insgesamt waren von den 350 Gesamtvorsprachen 120 Bedarfsgemeinschaften bereits obdachlos oder unzureichend untergekommen. Im Vergleich zum Vorjahr (2008: 78) kam es zu einem Anstieg von obdachlosen Bedarfsgemeinschaften. Vor allem aber auch von obdachlosen Frauen. 62 Bedarfsgemeinschaften wurden in den städtischen Unterkünften aufgenommen.

Obdachlosenunterkünfte Unterstützung und Motivation zur aktiven Wohnungssuche (Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen, Hinwirken auf mietfähiges Verhalten) Klärung von Rechtsansprüchen und Hilfestellung zur Durchsetzung, Begleitung zu Behörden) Motivationsarbeit im Bereich Sucht Beratung bei persönlichen Schwierigkeiten/Krisen intervention Schuldenregulierung/Geldeinteilung Vermittlung von weitergehenden Hilfen/Fachberatungsstellen Durchführung von Bewohnerversammlungen und Freizeitveranstaltungen

Statistik der Obdachlosenunterkünfte Unterkunftsanlagen Gesamtzahl der Betreuten: Männlich Weiblich 114 85 34 Kinder 15 Durchschnitt Alter 39 Jahre Durchschnitt Aufenthalt 3,8 Monate 31 Monate Auszüge 65 16 davon in Wohnungen 50 3

Trends in Stadt und Landkreis In der Praxis weniger Mietschuldenübernahmen durch ARGE/SA Wohnungsmarkt in Rosenheim zeichnet sich aus durch: - hohe Nachfrage an billigem Wohnraum durch Mietpreisobergrenzen von Hartz IV - drastischen Rückgang von Sozialwohnungen durch Verlust des Sozialwohnungsstatus - verschwindend geringer Neubau Fehlende adäquate Unterkünfte für Familien mit Kindern Mangel an barrierefreien Wohnungen für Menschen mit Handicap Immer geringere Bereitschaft der Wohnbaugenossenschaften Wohnungsnotfällen eine Wohnung zu geben

Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit.

HERZOGSÄGMÜHLE HERZOGSÄGMÜHLE Von-Kahl-Straße 4 86971 Peiting-Herzogsägmühle Telefon 08861 219 0 www.herzogsaegmuehle.de

HERZOGSÄGMÜHLE Das Diakoniedorf im Pfaffenwinkel, liegt zwischen Schongau und Peiting. In der nahezu 900 Einwohner umfassenden Dorfgemeinschaft erfahren Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Menschen im Alter Erziehung, Förderung, Schulbildung, Ausbildung, Therapie, Pflege, christliche Orientierung und Heimat durch Fachleute aus sozialen, medizinischen, pflegerischen, handwerklichen, kaufmännischen und technischen Berufen.

Fachbereich Menschen in besonderen Lebenslagen

Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit - im Auftrag der Stadt Penzberg - Am Alten Kraftwerk 4 82377 Penzberg Tel.: 08856 804 29 99 Fax.: 08856 803 20 90 mail: fachstelle.penzberg@herzogsaegmuehle.de www.herzogsaegmuehle.de Sabine Barth, Dipl.-Sozialpäd. (FH) 0,5 Stellenanteil Elisabeth Hofmann, Dipl.-Sozialpäd. (FH) 0,5 Stellenanteil

Ausgangslage Penzberg befindet sich mit 16.243 Einwohnern in einer Randlage des Landkreises Weilheim-Schongau in Oberbayern Notunterkunft war seit Jahren an Kapazitätsgrenze Sehr alte Bausubstanz Barackencharakter, Zimmer sind beheizbar mit Holz und Kohle Gemeinschaftstoiletten und Waschräume, einzelne Zimmer abschließbar, Stromzähler durch Geldeinwurf aktivierbar Verstärkte Nachfrage in der Vergangenheit nach Unterbringung wg. Mietrückständen und Räumungen 2007 - intensive Vorgespräche mit Wohnungs- und Ordnungsamt; schließlich Zustimmung durch Stadtrat, eine Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu gründen Seit März 2008 Beauftragung durch die Stadt Penzberg als Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Entlastung zu sorgen

Aufgaben der Fachstelle Vermeidung Obdachlosigkeit zu 1. Beratung und Betreuung von Bewohnern in bereits bestehenden Obdachlosenunterkünften zu 2. Vermeidung von zukünftiger Obdachlosigkeit wg. Mietrückstände/Räumungsklagen (Prävention) zu 3. Nachbetreuung und Nachsorge zur weiteren persönlichen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Betroffenen (Prävention)

zu 1. Beratung und Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Nonnenwaldsiedlung 2008: 47 Bewohner in der Nonnenwaldsiedlung!! Altersstruktur: 25 Altersstruktur 23 2008 2009 20 14 14 15 10 10 7 5 0 0 Alter unter 25 Jahre 25-50 Jahre über 50 Jahre

Verweildauer im Nonnenwald 25 2008 2009 20 21 15 15 14 10 10 5 2 2 1 3 0 unter 2 Jahre 2-5 Jahre 5-10 Jahre über 10 Jahre

Wirtschaftliche Lage der Bewohner und Vermittlungserfolge 47 insgesamt davon verschuldet 50 42 45 40 35 Bewohner 30 25 20 21 12 15 10 5 0 2008 2009

Wirtschaftliche Lage und Vermittlungserfolge in Wohnraum der Bewohner der Obdachlosenunterkunft Nonnenwald Stand 10/08: Stand 10/09: 42 von 47 Bewohnern sind verschuldet und haben deshalb wirtschaftliche Folgeprobleme nur noch 12 von 21 Bewohner sind verschuldet und haben deshalb wirtschaftliche Folgeprobleme. Bei 26 Auszügen konnten die Betroffenen wirtschaftlich stabilisiert und in adäquaten Wohnraum vermittelt werden.

Aktueller Stand und Ergebnisse unserer Tätigkeit 2008 2009 Auszüge generell denkbar 13 Auszug aktuell nicht realisierbar (z.b. Sucht, psych. Erkrankung, Pflegebedarf) 8 16 Auszug aus Nonnenwald durch unsere Hilfe 14 19 Auszug aus Nonnenwald selbständig: 0 5 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20

zu 2. Vermeidung von zukünftiger Obdachlosigkeit wegen Räumungsklagen, Mietrückständen (Prävention) betreffend Bewohnerinnen und Bewohner im übrigen Stadtgebiet/Quartieren:

Lebenssituation der Betroffenen in der Stadt Penzberg und lfd. Beratungen (Präventionsarbeit) 80 70 2008 2009 78 60 50 40 36 35 57 30 20 10 11 21 16 1 11 7 10 31 0 allein erziehend allein lebend in Partnerschaft in Partnerschaft mit Kindern laufende Beratungen davon mit Schulden Wegen der Schulden ergeben sich wirtschaftliche Folgeprobleme 2008 = 88 % -/- 2009 = 73 %

Wovon leben die im Stadtgebiet wohnenden und beratenen Menschen Lehr / Fördermaßnahmen; 2 Rente / Grundsicherung; 9 kein Einkommen; 7 Einkomen; 16 SGB II; 42 AlG I; 4

zu 3. Nachsorge / Nachbetreuung Stabilisierung Stärkung Belastungsfähigkeit erhöhen Wohnbegleitende Hilfen Integration in Normalwohnraum und neues soziales Umfeld Reduzierung des Betreuungsaufwandes und Beendigung Insgesamt beendete Beratungen; 25 aus der Obdachlosenunterkunft und dem Stadtgebiet in Nachsorge befindliche Menschen; 47

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 78 Betroffene sind im übrigen Stadtgebiet beraten und betreut worden Diese Personen konnten die ihnen zustehenden Leistungen beantragen und somit weitere Verschuldung vermieden werden. Die Betroffenen sind dadurch in der Lage den geforderten Mietzins zu entrichten, auch an die Stadt Penzberg als Vermieter. Der Stadt Penzberg und weiteren Wohnungsgebern sind teure Räumungs- und Unterbringungskosten erspart geblieben. Aufgrund der Halbierung der Belegzahlen im Nonnenwald ist der Stadt Penzberg Handlungsspielraum entstanden, der eine weitere Planung für die Zukunft der Obdachlosenunterkunft zulässt. Rechnet man in Einzelfällen mit Räumungskosten von 6-15.000 Euro, ergeben sich für die Kommunen aus der Fachstellenarbeit erhebliche Einsparpotentiale.

Wohin wir möchten Keine Ghettoisierung Reduzierung von Obdachlosenunterkünften Versorgung von Personen sehr früh, beim Beginn von Zahlungsproblemen Mobilisierung geht nur zusammen mit den Betroffenen! Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit