Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft am 24.04.2008 Redebeitrag des Herrn H.-M. Buhlmann:



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Transkript:

Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft am 24.04.2008 Redebeitrag des Herrn H.-M. Buhlmann: Buhlmann: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen, meine Herren! Mein Name ist Hans-Martin Buhlmann. Ich bin Vorsitzender von VIP, Vereinigung Institutioneller Privatanleger e. V., und angesichts des Werts der Aktie auch glücklich und stolz, 1.528.271 Aktien zu vertreten. Diese Aktien haben keine Angst. Diese Aktien sind froh. Diese Aktien sind froh über die Leistung der Mitarbeiter, und diese Aktien sind stolz, dass sie eine Entscheidung getroffen haben, VW-gekauft zu sein, während Porsche diesen Kurs hergestellt hat. Das muss doch auch einmal gesagt sein. (Beifall) Und diese Aktien bekommen jetzt leider noch nicht Hockers 5 Dividende. Aber 1,80 ist ja auch schon einmal ein Anfang. Natürlich kann es mehr sein. Es sollte vielleicht auch mehr sein. Aber wenn es mehr werden soll, muss der Erfolg wachsen. Das sollten wir nicht vergessen, wenn wir daran denken, wer hier Sonderrechte hat und sie verteidigt. Die Verteidiger, die ich jetzt gerade mit sehr viel Verve gehört habe, die Verteidiger, an denen ich heute Früh vorbeimarschiert bin, bevor ich hier war, sollten einmal nicht ruhig sein, sondern innehalten und nachdenken, was sie denn wirklich verteidigen, wessen Sonderrechte sie denn wirklich verteidigen und vor wem sie denn Angst haben. (Zuruf: Vor dir! - Heiterkeit und vereinzelt Beifall) Ich habe keine Angst vor Erfolg, und ich habe auch keine Angst vor Zwischenrufen. Vor mir braucht keiner Angst zu haben, und das schon seit drei Dekaden nicht. (Vereinzelt Beifall) Ich bin den Mitarbeitern dankbar, dass sie - und das im laufenden Jahr - jeden Tag, auch sonntags, 15 Millionen operatives Ergebnis erwirtschaftet haben. Herr Minister Möllring, 50 Jahre - so haben Sie gesagt - war Volkswagen erfolgreich. Ich will Ihnen - nicht nur, weil Sie Minister sind - nicht widersprechen. Ich will aber, dass das so bleibt. Ich möchte stattdessen an dieser Stelle, Herr Minister, die Frage stellen: Wann ist denn Volkswagen besser als Porsche? Bekomme ich darauf, Herr Winterkorn, eine Antwort? Das VW-Gesetz hat nicht den Mitarbeitern von Volkswagen gedient, sondern eher den Funktionären, die dahinter stehen. (Vereinzelt Beifall, Pfiffe und Buhrufe) - Derjenige, der pfeift, hat mit Sicherheit das schlechtere Argument. Dann möge er pfeifen und dabei bleiben. Die Deutschland AG hat - warum auch immer - zweifellos in der Diskussion nicht nur in Frankfurt und Deutschland ausgedient. Da gibt es noch Reste. Aber selbst unter der Königinstraße ist der Tunnel gebrochen. Die Familien werden eine zunehmende Macht bekommen, haben bereits eine zunehmende Macht in der Führung und Dominanz in nicht nur we

nigen Unternehmen bekommen. Vor der Familie Porsche und Piëch kann man angesichts der mehrfachen Generationen von Erfolg durchaus Respekt haben. (Beifall einer Aktionärin) VW, Herr Minister, hat auch den Übergang von Käfer zu Golf geschafft, gerade so. Ich weiß nicht, was die Sonderberechtigten - das ist nicht nur das Land, sondern das ist auch der Bund - damals dafür getan haben, dass dieses Unternehmen heute als erfolgreiches Unternehmen dasteht. Fast hätte ein roter Hahn auf dem Dach gesessen. Diese Art von Mitbestimmungskultur - so könnte man sagen - ist durchaus auch ein wenig verhartzt. (Vereinzelt Beifall und Heiterkeit) Meine Hauptversammlung findet nicht auf der Straße statt. Ich finde es gut, dass das Alphabet ist, wie es ist. Herr Wulff und Herr Wiedeking sitzen dort oben nebeneinander, und ich hoffe - denn das ist ja nicht zu sehen -, ihre Füße treten nicht sozusagen das Ergebnis herbei, sondern sie sitzen Hand in Hand, so eng, dass es tatsächlich auch eine intellektuelle Einigung geben kann. Nun, der Schutz vor den Großaktionären - - - Das sagten Herr Windmüller und Herr Harmening. Ich sage Ihnen dazu: Ich möchte für meine 1,5 Millionen und vielleicht auch mehr Aktien keinen fremdbestimmten und keinen - bei allem Respekt, Herr Minister - politischen Schutz. Zweifellos ist das, was wir an Aktionären haben, nicht nur in Wolfsburg und nicht nur in Hamburg angesiedelt, und die orientieren sich an einigen Stimmungsgebern und an einigen Weisungsempfehlungsgebern dieser Welt. Hier wurde abgewogen, was denn die richtige Abstimmung für den Tagesordnungspunkt 9.1 oder 9.2 sei. Es gibt durchaus einen großen Dienst - das hätten Sie, Herr Windmüller, zitieren können -, der sagt, dass das Gegengewicht eines 80-Prozentigen ein gutes Gewicht neben einem Großaktionär sei. Aber dieser Autor sagt zugleich, dass er möglicherweise in Kürze auch ein anderes Ergebnis hat. Will sagen: Die Diskussion - wird sie heute nicht positiv beendet - über das Beenden eines Spezialgesetzes, das ja eo ipso schon ungesund ist - Herr Liesen wird mir zustimmen; gerade sehe ich Sie dort sitzen -, ist ungesund. Dieses Spezialgesetz muss weg. Wenn es heute nicht wegkommt, dann kommt es später weg. Diese Diskussion ist ungesund für das Unternehmen. Der zweite Dienst schreibt: nicht so weitreichend wie der von Porsche Automobil Holding SE und tritt daher subsidiär hinter diesen Vorschlag zurück. Dieser Antrag ist - ebenso wie der andere Antrag - trotz der Übereinstimmung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kritisch zu bewerten. Herr Möllring, Sie haben sich über die Zulässigkeit der einen oder anderen Variante ausgelassen. Beides ist zulässig; darüber brauchen wir nicht zu streiten, Dummheit ist zulässig, und Intelligenz ist zulässig. Beides ist zulässig; darüber brauchen wir nicht zu streiten. Aber es ist eindeutig so: Einzig in Hannover sagt man, dass man für 9.2 votiert, und alle anderen in der Welt sind eigentlich sehr offen und wägen ab, ob sie nicht auch - und das tun sie mehrheitlich - für 9.1 stimmen, d. h. für Porsche stimmen. Im Übrigen, nur im das gesagt zu haben: Eine goldene Aktie ist auch in Deutschland zulässig. Nun, was hat dieser Kommissar McCreevy denn wirklich geschrieben? - McCreevy ist - im Unterschied zu seinem Vorgänger - dafür bekannt, möglichst wenig zu tun. Der tut am liebsten nichts. Wenn er schon nichts für Schottland tun kann, tut er für den Rest der Welt am

liebsten nichts. Und hier hat er ganz klar ausgeführt: Alle Spuren der gemeinschaftsrechtswidrigen Vorschriften müssen verschwinden. Jede einzelne der drei in dem Gerichtsverfahren bzw. in der Gerichtsentscheidung erwähnten Vorschriften, sehr geehrte Frau Müller, muss verschwinden; alle drei Vorschriften müssen verschwinden. Auch schreibt er präzise: die 20-prozentige Sperrminorität gemäß 4 Abs. 3 des Volkswagen-Gesetzes. Und wenn das Gesetz weg ist, dann hat die Satzung da nichts mehr zu suchen. Ein solcher Antrag sollte von der Volkswagen Verwaltung eingereicht werden, schreibt der wesentliche deutsche Empfehlungsdienst, und da hat er Recht. Warum hat die Volkswagen Verwaltung einen solchen Antrag eigentlich nicht eingereicht? Herr Vorsitzender, die Frage ist ernsthaft und an den Aufsichtsrat gestellt. Herr Professor Winterkorn, die Frage ist ernsthaft und an den Vorstand gestellt: Warum hat sich die Verwaltung um dieses europäische Recht nicht ein wenig gekümmert? Sie wissen, dass ich Sie dies auch in zwei Zeilen schriftlich gefragt habe und dass ich dabei auf das ja weiterhin bestehende, noch existierende Entsenderecht der Bundesrepublik Deutschland verwiesen habe. Frau Merkel muss zwei Aktien kaufen und bekommt zwei Mandate ins Entsenderecht. Das kann doch nicht angehen! Weg damit, wie die rote Lampe! (Vereinzelt Beifall und Heiterkeit) Was hat der Vorstand in dieser Weise getan? Was denken Sie über 35 BGB? - Ich will das nicht vertiefen. 35 BGB, ein Satz; den kann jeder nachlesen. Deswegen und genau wegen dieses Interessenkonflikts haben wir von VIP den Gegenantrag eingereicht, und deswegen haben Sie mich wahrscheinlich auf der Rednerliste ein bisschen verschoben, Herr Vorsitzender. Wir haben den Gegenantrag eingereicht, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten und auf jeden Fall die Einzelentlastung desselben durchzuführen, weil er offensichtlich bei der Interessenwahrung seine internen Interessenkonflikte a) nicht ausgeglichen hat und b) insbesondere nicht veröffentlicht hat, wo die Interessenkonflikte stattgefunden haben. Jeder mag dann für sich selber entscheiden, wem er die Abstimmung positiv oder negativ quittiert. Klar und unstrittig ist, dass der Antrag Nr. 9.1 für Corporate Governance besser ist. Natürlich ist das kurios. Vor zwei Jahren habe ich Herrn Wiedeking noch aufgefordert, aus der Kodex-Kommission zurückzutreten, weil er ad personam eine schlechte Corporate Governance bietet; das ist überhaupt nicht strittig. Aber der Antrag von Herrn Wulff, der Antrag des Ministerpräsidenten, oder der Antrag des Landes, Herr Minister, ist nur von einer Seite her sachgerecht: Er ist egoistisch und auf die Sonderrechte gemünzt. Ein Ministerpräsident hat aber eine begrenzte Halbwertzeit. Im Übrigen sind die Minister des Landes keine ordentlichen Aufsichtsräte, von der Hauptversammlung, sozusagen vom Volk gewählt, sondern das sind nur entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats. Und wenn Sie schon entsenden, dann sagen Sie mir bitte auch, was Sie denn dafür tun, dass Sie dieses Recht behalten. Stimmen Sie gegen eine vier Jahrzehnte dauernde Blockade bei VW! Dafür ist die rote Lampe sicherlich zu Recht an. Stimmen Sie gegen eine vier Dekaden laufende rote Blockade! Die alte Kultur der Gemütlichkeit muss ein wenig aufgemischt werden. Sonder rechte ohne Ertragszusage sind ungesund. Stimmen Sie für den Antrag Nr. 9.1! Es ist mit Sicherheit der richtige für den bewiesenen Erfolg. Jetzt lassen Sie mich nur noch ein paar Fragen nachreichen, Herr Vorsitzender. Wenn Sie mögen, unterbrechen Sie mich. Herr Frenzel kann Ihnen helfen, wenn Sie Fragen stellen, wie so etwas geht.

Wie viele Unternehmen haben einen 25 in der Satzung in Deutschland bzw. in Europa? Muss dieser 25 der Satzung nicht genauso aus dem Leben gestrichen werden? Lassen Sie mich zum Aufsichtsrat in aller Kürze, aber mit der Bitte um ausführliche Beantwortung fragen, was denn der Ausschuss für die von Herrn Oetker geleitete Arbeit getan hat, mit welchen Techniken er gearbeitet hat und wie er sich seine Arbeit als Bericht an die Hauptversammlung vorstellt. Ich mache das an dieser Stelle genauso kurz wie gerade gefragt. Ist bei SEAT der Lagerabbau nicht ursächlich dafür, dass per Saldo in etwa - und das nur so behauptet; ich kann es Ihnen vorrechnen - 400 Millionen Ertrag bei dieser Unternehmensgruppe gehoben wurde? Was verbindet im Übrigen SEAT mit Bentley? Zu Scania: Warum lassen Sie Herrn Härter nicht Scania kaufen? Wenn der genauso erfolgreich ist wie bei dem Kauf von Porsche, dann kann das für uns Aktionäre ja nur gut sein. Ich habe heute gehört, Herr Vorsitzender, dass 475 Kostenkommissare eingerichtet wurden. Wo ist eigentlich unser Europa-Kommissar? Wo ist der Kommissar, der sich für das europäische Recht bei Volkswagen eingesetzt hat? Wer für das Modell des Landes stimmt, hat nur Angst vor dem besseren. Das will ich an den Schluss stellen, bevor ich mit der Bemerkung ende: Volkswagen, das Auto. Porsche als Volksaktie. Die Stärke der guten Familie ist sicherlich die Einigkeit. Das würde uns helfen; denn heute sind es 17 % des anwesenden Kapitals, die die Freiheit haben, sich zu entscheiden, zu einer Entscheidung zu kommen, die für den Fortgang des Unternehmens sehr wesentlich ist. Ich votiere pro Freiheit. Votieren Sie mit uns! - Danke schön. (Beifall) Vors. Prof. Dr. Piёch: Danke, Herr Buhlmann. Vors. Prof. Dr. Piëch: Herr Buhlmann hat gefragt, was VW bezüglich 35 BGB getan habe. - Nach 35 BGB können Sonderrechte eines Vereinsmitglieds nicht ohne dessen Zustimmung durch die Vereinsmitglieder beschränkt oder abgeschafft werden. Das Land Niedersachsen hat die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder Wulff und Hirche mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung widerrufen. Herr Buhlmann fragt, wie viele andere Unternehmen ebenfalls Sonderregelungen bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung haben und ob das nicht auch unter 25 der Satzung gestrichen werden müsste. - 25 der Satzung beruht auf einer entsprechenden Regelung des VW-Gesetzes, die von der EU-Kommission nicht beanstandet worden ist. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob andere Unternehmen entsprechende Regelungen in ihrer Satzung haben. Herr Buhlmann fragt, was der Ausschuss für die von Herrn Oetker geleitete Arbeit getan hat, mit welchen Techniken er gearbeitet hat und wie er sich seine Arbeit als Bericht an die Hauptversammlung vorstellt. - Der Ausschuss - kurz AfGA - wird von jeder Aufsichtsratssitzung über alle Geschäftsbeziehungen zu Porsche informiert. Bei Volkswagen hat der zuständige Bereich Produkte eine entsprechende Organisation geschaffen, die geschäftsübergreifend dafür Sorge trägt, dass die notwendigen Informationen und Abläufe unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben abgewickelt werden.

Prof. Dr. Winterkorn, Vorsitzender des Vorstands: Herr Buhlmann fragt: Wann ist Volkswagen besser als Porsche? - Dazu kann ich nur sagen, der Volkswagen Konzern ist in seiner Gesamtstruktur und seinem Geschäftsmodell völlig anders als die Firma Porsche aufgestellt. Dies wird auch an den erzielten Renditen im Jahr 2007 deutlich. Naturgemäß ist die Rendite bei Marken im Volumensegment eine andere als bei den sogenannten Luxusherstellern. Der Vorstand verfolgt mit der Strategie 2018 das Ziel, die Position des Volkswagen Konzerns zu seinen wesentlichen Wettbewerbern zu verbessern und zu festigen. Porsche gehört sicher nicht zum Kreis der wesentlichen Wettbewerber. Herr Buhlmann hat gefragt, weshalb es keinen entsprechenden Antrag der VW-Verwaltung bezüglich des EU-Urteils zur Umsetzung gibt. - Ich kann nur sagen, wir haben immer Wert darauf gelegt zu betonen, dass die Entscheidung über den Fortbestand von Gesetzen in einem demokratischen Rechtsstaat den dafür zuständigen Gesetzgebungsorganen obliegt. Das gilt selbstverständlich auch hinsichtlich des VW-Gesetzes. Wie Sie wissen, haben unsere beiden größten Aktionäre und deren Vertreter im VW-Aufsichtsrat diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen. Es ist sicherlich nicht die Aufgabe der Verwaltung, darüber zu entscheiden, mit welchen Mehrheiten sich eine Gruppe unserer Aktionäre als unsere Eigentümer gegenüber einer anderen Gruppe unserer Aktionäre oder Eigentümer durchsetzen sollte. Als Vorstand sind wir allen unseren Aktionären gegenüber im gleichen Maße verpflichtet. Pötsch, Mitglied des Vorstands: Damit komme ich zu einer Frage von Herrn Buhlmann, der gefragt hat, wo die Europa-Kommissare sind, die das europäische Recht bei Volkswagen vertreten. Hierzu ist zu sagen, dass sich nach dem EU-Recht EU-Kommissare nicht direkt an einzelne Unternehmen wenden, sondern an andere Ansprechpartner. Im Wesentlichen sind die Ansprechpartner der EU-Kommissare nach dem EU-Recht die Regierungen der EU- Mitgliedstaaten. Garcia Sanz, Mitglied des Vorstands: Eine Frage zu SEAT. Herr Buhlmann fragt nach dem Lagerabbau bei SEAT und ob dadurch bei dieser Unternehmensgruppe ein Ertrag von 400 Millionen gehoben wurde. - Wie im Geschäftsbericht von SEAT beschrieben, fand der Lagerabbau bei SEAT in der Handelsorganisation statt. Daraus resultiert keinesfalls ein Ertrag, weder für die Marke noch für den Konzern. Die Marke SEAT selbst verbesserte das operative Ergebnis von einem Verlust von 159 Millionen im Vorjahr auf einen Überschuss von 8 Millionen in diesem Jahr. - So weit zu der Frage von Herrn Buhlmann. Prof. Dr. Winterkorn, Vorsitzender des Vorstands: Herr Buhlmann fragt, was SEAT mit Bentley verbindet. - Die direkte Verbindung ist, dass zunächst beide Marken in unserem Konzern geführt und gesteuert werden und dass beide unterschiedliche Kunden als Ziel haben. Trotz der völlig unterschiedlichen Ausrichtung und Produktpalette dieser beiden Marken verfolgt der Vorstand das Ziel, beide Marken noch attraktiver und noch erfolgreicher aufzustellen. Natürlich nutzen beide Marken die Synergieeffekte im Konzern und das große Wissen, das im Konzern zum Thema Automobilbau vorhanden ist. HV-Stelle / K-FR-2/2 08.05.08 ast