Passerelle Berufsmatura Universitäten (Entwurf) 1 Passerelle Berufsmatura - Universitäten Vorgehenskonzept für die Vernehmlassung (Entwurf) Im Rahmen des LEONARDO DA VINCI-Programmes der Europäischen Union arbeiteten seit 1996 innerhalb des Projektes EURO-BAC (European Baccalaureat) verschiedene Staaten an einem gemeinsamen Standard für ein «Europäisches Diplom eines berufsbildenden Abiturs». Der Abschluss sollte den Zugang zu den Universitäten in allen EU-Staaten sicherstellen. Die Schweiz beteiligte sich seit 1999 als «stiller Partner» am Projekt. Trägerin von EURO-BAC SCHWEIZ ist die Schweizerischen Direktoren-Konferenz gewerblich-industrieller Berufs- und Fachschulen (SDK-CSD). Das EU-Projekt wurde im Sommer 2001 beendet. Die Evaluation der Standards in der Schweiz zeigte, dass das Niveau der Schweizer Berufsmatura trotz des unterschiedlichen Grundkonzeptes mit EURO-BAC vergleichbar ist. Auch wenn die Evaluation in der Schweiz positiv verlaufen ist, die Berufsmaturandinnen und maturanden aus der Schweiz haben trotzdem noch nicht die Möglichkeit an den Universitäten Europas zu studieren. Voraussetzung für die Zulassung von (Berufs-) Maturandinnen und Maturanden an die Hochschulstufe einer andern Nation ist die Regelung der Zulassung innerhalb des eigenen Landes. Solange die Berufsmatura die Türen von Schweizer Universitäten nicht öffnet, solange bleiben auch die Türen der Universitäten Europas geschlossen. Das Projekt EURO-BAC SCHWEIZ verfolgt in seiner jetzigen Phase v.a. das Ziel des allgemeinen Hochschulzugangs. Im Auftrag des Eidg. Departement des Innern (EDI), Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)und Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) erarbeitete eine von Prof. Dubs geleitete Gruppe einen Vorschlag für eine Passerelle Berufsmatura Universitäten. Der Vorschlag lautet als Formael ausgedrückt berufsmatuura + 1 Jahr + bestandene Zulassungsprüfung = Aufnahme an die Universität. Dieser Vorschlag wird im Rahmen von EURO-BAC SCHWEIZ unterstützt. Dazu wird die jetzt anlaufende Vernehmlassung zum erwähnten Vorschlag mit Informationen begleitet. Bisherige Gespräche mit Vertretungen von Universitäten haben gezeigt, dass die Kenntnisse über die Berufsbildung bei den universitären Hochschulen recht gering sind und dass Überzeugungsarbeit am besten in persönlichen Gesprächen geschieht. In erster Linie werden deshalb Gespräche mit den universitären Hochschulen geführt. Der untenstehende Vorgehensvorschlag soll mit Partnerorganisationen innerhalb der Berufsbildung abgesprochen und gemeinsam umgesetzt werden. 1 Vorgehen Schritt 1 (schon geschehen) Universitäten und Eidg. Hochschulen wurden schriftlich um Information über Zulassung von Menschen ohne gymnasiale Matura gebeten. Für allfällige Gespräche wurde nach einer Kontaktperson gefragt. Schritt 2 Es werden Partnerorganisationen innerhalb der Berufsbildungskreise gesucht, die das Vorgehen unterstützen. Mit einer möglichst breiten Abstützung wird eine stärkere Überzeugungskraft erreicht. Mögliche Partnerorganisationen sind: SBBK/EDK (Robert Galliker), EBMK (Judith Renner-Bach, Aldo Widmer,), BBT (Rolf Peter), B-
Passerelle Berufsmatura Universitäten (Entwurf) 2 CH (Ruedi Siegrist), KV-Schulen (Herr Lätsch),? SDK-CDS (Cornelia Oertle),? SRK (Johannes Flury), etc.... Schritt 3 Eingegangene Antworten der Hochschulen werden in einer Synopse zusammengetragen. Nach Möglichkeit werden mit allen universitären Hochschulen persönliche Gespräche geführt. Die zu führenden Gespräche werden aufgeteilt auf Vertretungen der SDK-CSD, der Partnerorganisationen und auf die Projektleitung. Schritt 4 Die Gesprächspartner werden mit Informationsunterlagen und einem Argumentationskatalog versorgt. Beides bringen sie in die Gespräche ein. Schritt 5 Die Gesprächsergebnisse werden zusammengefasst und das weitere Vorgehen wird darauf abgestützt und mit allen Partnerorganisationen besprochen. 2 Argumente für den allgemeinen Hochschulzugang mit der Berufsmatura Durchlässigkeit und Wahlmöglichkeit des Bildungsweges Durchlässigkeit ist eine zentrale Forderung der Bildungspolitik. Nur mit der Möglichkeit, vom berufsbildenden Weg in den schulisch-universitären zu wechseln und umgekehrt ist diese Forderung erfüllt. Die Passerelle für Absolventinnen und Absolventen der gymnasialen Maturität in die Fachhochschule ist im eidg. Fachhochschulgesetz geregelt. Wenn die Prämisse der Gleichwertigkeit trotz Andersartigkeit ernst genommen werden soll, muss nicht nur der Umstieg aus der allgemein bildenden Sekundarstufe II ins anwendungsorientierte Segment der Tertiärstufe offen und geregelt sein, sondern auch der Weg von der berufsbildenden Sekundarstufe II in den akademischen Bereich der Tertiärstufe. Diese beidseitig geregelte Durchlässigkeit ist ein bildungspolitisches, aber auch bildungssystemisches Muss. Will die Schweiz als Bildungs- und Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich bestehen, muss sie flexible Bildungsmöglichkeiten anbieten. Die Möglichkeit für begabte Berufsleute an Universitäten zu studieren muss gewährleistet sein. Unnötig lange Bildungswege sollen vermieden werden. Das zweimalige Absolvieren der Sekundarstufe II, wie sie heute von Berufsleuten mit dem Nachholen der gymnasialen Matura verlangt wird, ist eine volkswirtschaftliche Belastung.... Qualität der Schweizer Berufsmatura Das Forschungsprojekt EURO-BAC hat gezeigt, dass die Schweizer Berufsmatura mit den entsprechenden Standards im Grossen und Ganzen mithalten kann, d.h. das Niveau der Abschlüsse vergleichbar ist. Der Zugang an alle Hochschulen mit EURO-BAC ist z.b. in Österreich möglich. Andere Länder mit einer ebenfalls starken Berufsbildung erlauben den Zugang an die universitären Hochschulen mit der Berufsmatura schon lange (z.b. Deutschland, Niederlande, Dänemark).
Passerelle Berufsmatura Universitäten (Entwurf) 3... Attraktive Berufsbildung Die Möglichkeit, auch vom berufllichen Weg aus an alle Hochschulen zu gelangen, ist eine Voraussetzung für eine starke und attraktive Berufsbildung. Dies ist auch im Interesse der universitären Hochschulen. Mit der Berufsmatura steht eine Möglichkeit der Vorbereitung auf ein Studium offen, der sich von der gymnasialen Matura unterscheidet, aber gleichwertig ist. Der bildenden Kraft der Berufsbildung wird damit Rechnung getragen und die Identität der Berufsbildung bewahrt.... Nutzen für die universitären Hochschulen Die Mittelschulen öffnen die Türen zu allen Hochschulen. Erst wenn diese Aussage auch für die Berufsbildung gilt, können leistungsfähige Jugendliche echt zwischen Berufslehre und Gymnasien wählen. Damit entstünde ein begabungsgerechtes Ausbildungsangebot, von dem auch die Universitäten profitieren. Berufsleute, die sich bewusst für ein Studium entschieden haben, sind hochmotivierte Studierende, zum Vorteil für die Hochschulen.... Chancengleichheit und Gleichwertigkeit der Bildungssysteme Menschen, die sich für den beruflichen Bildungsweg entschieden haben, sollen die Möglichkeit haben, an die Spitze von Unternehmen aufzusteigen. Immer mehr ist das aber nur mit einem Hochschulabschluss möglich. Der Aufwand, einen solchen Abschluss an einer Universität zu erlangen, ist in der heutigen Situation nicht vertretbar. Der Übergang vom Gymnasium an die Fachhochschulen, d.h. vom schulischen in den beruflichen Bildungsweg, lautet: gymnasiale Matura plus ein Jahr. Die Zulassungsbedingungen der universitären Hochschulen für Absolvierende des beruflichen Bildungsweges müsste entsprechend heissen: Berufsmatura plus ein Jahr.... Internationale Anerkennung der Fachhochschulen Die Staaten der EU anerkennen Fachhochschulen nur dann als Hochschulen, wenn der Zulassungsausweis den Zugang an alle Hochschulen erlaubt.... Antworten auf mögliche Einwände Einwand Studentenlawine: Zahlen aus Österreich und Deutschland zeigen, dass nur wenige Menschen aus dem beruflichen Weg an die universitären Hochschulen wechseln. Einwand der fehlenden Studierfähigkeit von Absolvierenden des beruflichen Weges: Die Berufsmaturität bescheinigt deren Inhaberinnen und Inhabern die Studierfähigkeit auf der anwendungsorientierten Hochschulstufe. Ein Blick
Passerelle Berufsmatura Universitäten (Entwurf) 4 nach Deutschland zeigt, dass nur die besten an die Universitäten wechseln. Sie beweisen mit guten Studienabschlüssen, dass sie studierfähig sind. Einwand der fehlenden Allgemeinbildung und Kultur von Absolvierenden des beruflichen Weges: Die Berufsbildung und das Berufsleben vermitteln ebenfalls Allgemeinbildung und Kultur. Sie entsprechen möglicherweise nicht ganz der gängigen Definition.... 3 Unterlagen Informationsbroschüre zu EURO-BAC SCHWEIZ (F/D/I) Positionspapier der SDK-CSD (D/F) Übersicht Zulassungsregelung an Schweizer Universitäten (D) Zugangsregelungen in anderen europ. Ländern, Schwerpunkt Deutschland (D)
Passerelle Berufsmatura Universitäten (Entwurf) 5 4 Übersicht der Kontakte mit den Schweizer Hochschulen Gespräch mit wird geführt von 1 Unterlagen, Argumente Termin EPFL Lausanne: ETH Zürich: Uni Basel: Uni Bern: Uni Fribourg: Uni Genève: Uni Lausanne: Uni Luzern: Uni Neuchatel: Uni St. Gallen: Uni Tessin: Uni Zürich: Ks/1824ebac_passerelle 1 Gespräche Westschweiz: J.-P. Gindroz (Vizepräsident SDK-CSD) hat sich bereit erklärt, Gespräche mit Westschweizer Unis zu führen. Er wird auch den Kontakt mit der CRFP herstellen.