Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

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Quelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 172 FNA: FNA

Transkript:

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2 Bebauung 3.3 Ausgangsdaten 4 Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung 5 Darlegung der gewählten Schallschutzmaßnahmen 6 Kosten des Schallschutzes 7 Beschreibung der Varianten/Schallschutzmaßnahmen 7.1 Schutz baulicher Anlagen ausschließlich mit aktiven Schallschutzmaßnahmen unter Einhaltung der Immissionsgrenzwerte/Tag- und Nacht 7.2 Schutz baulicher Anlagen über aktive Schallschutzmaßnahmen unter Einhaltung der Immissionsgrenzwerte/Tag 7.3 Schutz baulicher Anlagen unter Berücksichtigung örtlich zu beachtender Gegebenheiten 7.4 Schutz baulicher Anlagen ausschließlich mit Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen 8 Zusammenfassung Anlagen (für Planfeststellungsunterlagen) B 1.1.1 16. BImSchV B 1.1.2 Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen B 1.1.3 Erläuterungen zur Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen

B 1.1 B 1-3 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung 1 Einleitung Die...-Straße BAB/B/L... soll im Abschnitt... -... neu-/ausgebaut werden. Eine Begründung für die Baumaßnahme sowie die straßenbauliche Beschreibung ist in der Unterlage 1, Erläuterungsbericht, enthalten. Der zu untersuchende Abschnitt beginnt bei Bau-km (Betr.-km)... und endet bei Bau-km (Betr.-km)... Der Bauabschnitt beinhaltet die Anschlussstelle/Knotenpunkte... Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen Neubau /eine (keine) wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV. Damit sind (keine) Maßnahmen der Lärmvorsorge zu treffen. Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden die erforderlichen Nachweise erbracht und die notwendigen aktiven/passiven Schallschutzmaßnahmen ausgewiesen. 2 Rechtliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen sind die 41 und 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom 14.05.1990 in Verbindung mit der gemäß 43 BImSchG erlassenen ΑSechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990". Nach 41 (1) BImSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (aktiver Schallschutz). Dies gilt nach 41 (2) BImSchG jedoch nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. In der Verkehrslärmschutzverordnung sind schallschutzauslösende Kriterien festgelegt, wie die Definition der wesentlichen Änderung, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte und die Einstufung betroffener Bebauung in eine Gebietskategorie (vgl. Anlage B 1.1.1). Kann eine bauliche Nutzung mit aktivem Schallschutz nicht oder nicht ausreichend geschützt werden, besteht nach 42 BImSchG ein Anspruch auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an den betroffenen baulichen Anlagen in Höhe der erbrachten notwendigen Aufwendungen (passiver Schallschutz). Hierzu legt die Α24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen-Verordnung - 24.BImSchV) vom 04.02.1997" die Art und den Umfang der notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen fest. Der Umfang der notwendigen Schallschutzmaßnahmen wird in einer Vereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Eigentümer der betroffenen baulichen Anlage festgelegt.

B 1-4 Bei Überschreitung des zutreffenden Immissionsgrenzwertes am Tage kann eine weitere Entschädigung in Geld als Ausgleich für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereichen wie Balkone, Loggien und Terrassen sowie unbebauten Außenwohnbereichen in Frage kommen. Die Wahl der Schallschutzmaßnahmen wird von der planenden Behörde unter Beachtung bautechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte und nach Abwägung mit sonstigen Belangen getroffen. Dem aktiven (straßenseitigen) Schallschutz wird hierbei der Vorrang eingeräumt, wobei jedoch zu beachten gilt, dass die hierfür erforderlichen Aufwendungen in einem vertretbaren Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. So kann aus verschiedenen Abwägungen heraus z. B. eine Kombination von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen als die optimalste Lösung erzielt werden. (Hinweis: Die rechtliche Beurteilung ist projektspezifisch zu beschreiben.) 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren Die Verkehrslärmemissionen und die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß 3 der Verkehrslärmschutzverordnung grundsätzlich zu berechnen. Die Methoden für die Berechnung des Straßenlärms ergeben sich aus den >Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90' sowie aus der Anlage 1 der Verkehrslärmschutzverordnung. Zur Bemessung der aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen sowie zur Durchführung der ggf. zu leistenden Entschädigungen für die Aufwendungen von passiven Schallschutz-maßnahmen und für den Ausgleich der Beeinträchtigung des Außenwohnbereiches ist eine Vielzahl von Vorschriften und Richtlinien maßgebend. (Für Planfeststellung: Weiterführende Ausführungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen und zum Berechnungsverfahren sind der Anlage B 1.1.2 zu entnehmen.) Die untersuchten Immissionsorte (Gebäude, Hausseiten, Etagen) sind in den Lageplänen und Berechnungsunterlagen durch Objekt-Nr. gekennzeichnet. Die Berechnung wurde unter Verwendung des elektronischen Rechenprogramms Α... durchgeführt. Das Programm entspricht den Anforderungen der ΑTestaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Test 94). Die Ergebnisse sind in den Berechnungsunterlagen als Emissionspegel (Unterlage 11.2.1) und als Beurteilungspegel (Unterlage 11.2.2) zusammengestellt.

3.2 Bebauung B 1-5 (3.2a) vorliegender Bebauungsplan Für die Gemeinde... liegt ein bestätigter Bebauungsplan >...= (Datum der Verabschiedung..) vor. Die hierin festgelegten Gebietskategorien sind dem Übersichtslageplan (Unterlage U 3/11.3) zu entnehmen. Das Kleingartengebiet... entspricht den Gebieten im Sinne des Kleingartenrechts mit ausschließlicher Tagnutzung. Vereinzelt sind Wohnhäuser mit zulässiger Nutzung nach 20 a BundeskleingartenG vorhanden. Hier wurde zusätzlich eine Einhaltung des Immissionsgrenzwertes/ Nacht überprüft. (3.2b) fehlender Bebauungsplan Für den Bereich des Untersuchungsraumes existieren keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Die Gebietsnutzung wurde entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Nutzung beurteilt. Als Besonderheiten sind zu benennen:... Folgende Problemfälle haben sich herauskristallisiert:... 3.3 Ausgangsdaten Grundlage der Berechnung bilden die Ausgangsdaten des RE-Vorentwurfes. Insbesondere gehen in die schalltechnische Untersuchung folgende Daten ein: - die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Prognosejahr DTV = Kfz/24h - der Lkw-Anteil für Tag und Nacht p T/N = % - die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw v zul = 130/100/50 km/h für Lkw v zul = 80/50 km/h - der Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche D StrO = db(a) - die Steigung und das Gefälle der Straße (wenn > 5 %) - die Anteile aus der Einfachreflexion der Schallquelle an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen. Die erhöhte Störwirkungen von lichtsignalgesteuerten Kreuzungen und Einmündungen wurde durch den Zuschlag K in den Bereichen...berücksichtigt. Weiterhin werden beachtet: - die Luftabsorption - die Boden- und Meteorologiedämpfung - topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen. Zur Erstellung des digitalen Geländemodells wurden folgende Pläne verwendet:...

4 Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung B 1-6 (4a) Immissionsgrenzwert-Überschreitung Die Ergebnistabelle Unterlage 11.2.2.2 enthält eine Übersicht aller ermittelten Beurteilungspegel mit/ohne Schallschutzmaßnahmen an den ausgewählten Immissionsorten. In der Unterlage 11.2.2.1 sind die Gebäude und Außenwohnbereiche aufgeführt, an denen Grenzwertüberschreitungen auftreten. (4b) keine Immissionsgrenzwert-Überschreitung Wie aus der Unterlage 11.2.2 erkennbar, sind keine Immissionsgrenzwert-Überschreitungen zu erwarten. Die Kriterien der 16. BImSchV werden nicht erfüllt, die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen ist rechtlich nicht notwendig. (Ende der Darlegung, keine weiteren Ausführungen notwendig.) 5 Darlegung der gewählten Schallschutzmaßnahmen Es wurde der Einsatz lärmmindernder Straßenoberflächen geprüft, mit dem Ergebnis, dass für die Bereiche Bau-km... bis Bau-km... und...(aufzählung) lärmmindernde Straßenoberflächen mit einem Korrekturwert D StrO von 2.00/-4.00 bzw. 5.00 db(a) vorgesehen werden. Unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes wird des Weiteren folgende Lösung vorgesehen: (gegliedert nach Konfliktbereichen einschließlich Begründung) (5a) keine Restbetroffenheit Eine Restbetroffenheit liegt nicht mehr vor. (5b) vorliegende Restbetroffenheit An den Gebäuden ( Gebäudeseiten mit insgesamt Stockwerken) mit Restbetroffenheit sind dem Grunde nach passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, um das vorhandene bewertete Schalldämmmaß der Umfassungsbauteile ggf. zu verbessern. (Für Planfeststellung: Ausführungen zur Verfahrensweise bzgl. der Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen sind der Anlage B 1.1.3 zu entnehmen)

6 Kosten des Schallschutzes B 1-7 Die Kosten der gewählten Schallschutzmaßnahmen belaufen sich auf... (brutto). 7 Beschreibung der Varianten/Schallschutzmaßnahmen Um den Ansprüchen des BImSchG zu entsprechen, wurden die im folgenden Text beschriebenen Varianten geprüft. Folgende Ansätze wurden für den Vergleich der Kosten gewählt: Schallschutzwand: /m5 Schallschutzwall: /m; Schallschutzfenster: /m5 Lüfter: /Stück (Die Ansätze wurden der >Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 19..= entnommen.) Für die Entschädigung wegen verbleibender Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches wurde folgender Ansatz gewählt:... 7.1 Schutz baulicher Anlagen ausschließlich mit aktiven Schallschutzmaßnahmen unter Einhaltung der Immissionsgrenzwerte/Tag und Nacht Bau-km (Betr.-km) Lage aktive Schallschutzmaßnahme Höhe Fläche/Volumen Preis (brutto) von bis [m] [m5/m;] beidseitig nördlich Wall Wand...... Gesamt

B 1-8 7.2 Schutz baulicher Anlagen über aktive Schallschutzmaßnahmen unter Einhaltung der Immissionsgrenzwerte/Tag Bau-km Lage aktive Schallschutzmaßnahme Höhe Fläche/Volumen Preis (brutto) von bis [m] [m5/m;] [ ] beidseitig nördlich Wall Wand...... Gesamtkosten aktive Schallschutzmaßnahmen Restbetroffenheit/passive Schallschutzmaßnahmen Bemerkung/Betroffenheit Immissionsort Schallschutzfenster Lüfter......... Gesamt m5 Stück Kosten: Kosten/passive Schallschutzmaßnahmen: Entschädigung Immissionsort Außenwohnbereich Kosten... Kosten/Entschädigung: Gesamtkosten (7.3 Schutz baulicher Anlagen unter Berücksichtigung örtlich zu beachtender Gegebenheiten. Tabelle wie unter Punkt 7.2)

7.4 Schutz baulicher Anlagen ausschließlich mit Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen B 1-9 Bereich: passive Schallschutzmaßnahmen Bemerkung/Betroffenheit Immissionsort Schallschutzfenster Lüfter......... Gesamt m5 Stück Kosten: Kosten/passive Schallschutzmaßnahmen: Entschädigung Immissionsort Außenwohnbereich Kosten... Kosten/Entschädigung: Gesamtkosten 8 Zusammenfassung