STADT BAD KREUZNACH. Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Bundesbahn und Nahe

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1 STADT BAD KREUZNACH Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Bundesbahn und Nahe Oktober 2015 Ingenieurbüro Giloy & Löser GbR Dr.-Karl-Aschoff-Straße Bad Kreuznach

2 G & L 1. Aufgabenstellung Zur Erschließung eines neuen Bebauungskonzeptes für den Bebauungsplan Zwischen Bundesbahn und Nahe im Bad Kreuznacher Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg ist die Bewertung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens für die derzeitige Wohnstraße Bäderweg zu führen. Ziel der Bewertung ist die Verdeutlichung der Rahmenbedingungen unter denen die Ansiedlung des Vorhabens in den Bestand des angrenzenden Wohngebietes erfolgt. Die Ergebnisse der verkehrlichen bzw. lärmtechnischen Begutachtung stellen eine der Grundlagen zur Genehmigung des Bebauungskonzeptes durch die Stadt Bad Kreuznach dar. 2. Lagebeschreibung Der Bebauungsplan Zwischen Bundesbahn und Nahe liegt im Stadtzentrum des Bad Kreuznacher Stadtteils Bad Münster am Stein-Ebernburg. Die verkehrliche Erschließung kann ausschließlich über den Bäderweg und in der Folge über die Berliner Straße an das überörtliche Straßennetz mit der B 48 erfolgen, da der Bäderweg eine Sackgasse darstellt (sie mündet unmittelbar in die Fußgängerzone mit der Kurhausstraße => wenden im Zuge der Einmündung oder auf dem jeweiligen Anliegergrundstück). Lediglich für Radfahrer und Fußgänger ist eine Fortführung über das Straßenende des Bäderweges hinaus in die sich anschließende Fußgängerzone bzw. in den durch die Kurhausstraße geführten Naheradweg gegeben. Der Standort selbst erhält ca. 18 Parkplätze, die entweder in die Kurhausstraße oder in den Bäderweg geführt werden. 3. Grundlagen - Bebauungsplan Zwischen Bundesbahn und Nahe der Stadt Bad Kreuznach, 11.Änderung, Entwurf vom

3 G & L 4. Bestehende Verkehrsverhältnisse Zur Ermittlung der bestehenden Verkehrsverhältnisse fand am Donnerstag, den am Knotenpunkt Berliner Straße/ Bäderweg / Alter Salinenweg eine Verkehrszählung statt. Die Wahl der Zählstelle begründete sich an der Haupterschließung des Standortes über den Bäderweg, der als äußere Erschließung Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Am Erhebungstag herrschte geringe Bewölkung, es waren keine Niederschläge zu verzeichnen. Im Einzugsbereich der Zählstelle waren keine Beeinträchtigungen (Baumaßnahmen, Umleitungsbeschilderungen, Veranstaltungen etc.) festzustellen. Am Zähltag wurden der Nachmittagsverkehr im Zeitraum zwischen 15 und 19 Uhr erhoben. Die Zählzeit wurde so gewählt, dass die Abendspitze des täglichen Verkehrs sowie eine Tagesbelastung im Querschnitt durch Hochrechnung erhalten werden konnte. Alle vorkommenden Fahrzeugarten wurden getrennt festgehalten. Als Abendspitzenstunde konnte der Zeitraum zwischen 16 bis 17 Uhr ermittelt werden. Die einzelnen Verkehrswerte sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Da der Bäderweg sowie der Alte Salinenweg ab der Einmündung mit der Berliner Straße jeweils eine Sackgasse darstellen, ergeben sich Verkehrswerte, die durch den ausschließlich vorkommenden Ziel- und Quellverkehr bestimmt sind (Richtungsbezogen gleich große Tagesverkehrswerte). Mit der Durchführung der Verkehrserhebung im Winterhalbjahr ist zur Bestimmung der Bemessungsverkehrsstärke mit Hilfe von differenzierten Faktoren für den Zählmonat nach HBS 2001 (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) der DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres) berechnet worden. Der Bäderweg besitzt demnach einen DTV in einer Größenordnung von ca. 245 KFZ/ 24 h. Nach der RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) besitzt der Bäderweg die Funktion einer Wohnstraße mit ausschließlicher Erschließungsfunktion. Zur Aufenthalts- und Erschließungsfunktion kommt noch das Parken dazu. Die Verkehrsstärke kann bis 400 KFZ/h ansteigen, was aber bedingt durch den reinen Ziel- und Quellverkehr der Straße nicht eintritt (Abendspitze: 19 KFZ/h gemäß Verkehrszählung). 3

4 G & L 5. Ermittlung der einzelnen Verkehrswerte an den Zufahrten des Bebauungskonzepts für den Prognosehorizont Der aufgestellte Bebauungsplan sieht eine reine Wohnnutzung für das Gebäude vor. Gemäß der Größe des Grundstückes und den Vorgaben im Bebauungsplan von GRZ und GFZ könnten ca. 4 Wohnungen pro Geschoß, also insgesamt ca. 12 Wohneinheiten entstehen. Unter Einhaltung des Stellplatzschlüssels der Stadt bzw. den Verwaltungsvorschriften mit 1,5 Stellplätzen/ Wohneinheit sind demnach für die 12 Wohneinheiten 18 Stellplätze zu errichten. Da derzeit kein konkretes Bebauungskonzept vorliegt, wurde die nach zu weisende Anzahl von 18 Stellplätzen für die Verkehrsprognose herangezogen. Für die 18 Stellplätze der Wohnungen ist bei einem Mobilitätsfaktor von 3 KFZ-Fahrten pro Einwohner ein Verkehrsaufkommen von 54 KFZ-Fahrten pro Tag zu erwarten. Somit erhöht sich die Verkehrsmenge des Bäderweges auf einen DTV-Wert von ca. 353 KFZ/ 24 h. Die zukünftigen Verkehrswerte der einzelnen Straßenzüge können der Anlage 1 entnommen werden. Für die Ermittlung der Verkehrswerte in den Spitzenstunden (gemäß der gezählten Spitzenstundenzeit von 16 bis 17 Uhr) wurden die spezifische Kenngrößen des Parkverhaltens für reine Wohngebiete aus der Tabelle D-7 der Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) mit folgenden Ansätzen herangezogen: Abendspitze: Quellverkehr: 5,8 % Zielverkehr: 9,3 % Somit werden sich folgende Verkehrswerte an den 18 Parkplätzen während der Spitzenstunden einstellen: Abendspitze: Quellverkehr: 1 KFZ-Fahrten Zielverkehr: 2 KFZ-Fahrten 4

5 G & L Für die voraussichtliche Verkehrsverteilung am Knotenpunkt Berliner Straße/ Bäderweg / Alter Salinenweg konnte nur eine Annahme vorgenommen werden. Hierbei orientiert man sich an der Verteilung der Verkehrszählung gemäß der Abendspitzenstunde. Verkehrsverteilung des Baugebietsverkehres : Fahrtrichtung Innenstadt Bad Kreuznach/ BME: 40 % Fahrtrichtung B 48 / Ebernburg: 60 % Somit wird sich folgender Verkehrszustand für die maßgebende Abendspitzenstunde einstellen: Quellverkehr: 0 KFZ-Fahrten in Richtung Innenstadt Bad Kreuznach 1 KFZ-Fahrt in Richtung B 48 / Ebernburg Zielverkehr: 1 KFZ-Fahrt aus Richtung Innenstadt Bad Kreuznach 1 KFZ-Fahrt aus Richtung B 48 / Ebernburg Die Verkehrsprognosebelastung für den betroffenen Knoten kann der Anlage 4 entnommen werden, wobei von einer Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2016 ausgegangen wird. 6. Bewertung des zukünftigen Verkehrsablaufs Die Qualität des Verkehrsablaufs wird durch die Abgleichung der geplanten Kapazität mit der vorhandenen Straßensituation bestimmt. Im vorliegenden Fall ist bedingt durch das Bebauungskonzept von einer Verkehrsstärke von ca. 22 KFZ/h in der Nachmittagsspitzenstunde für den Bäderweg aus zu gehen. Da als Richtwert für Wohnstraßen mit Erschließungsfunktion eine Größenordnung von 400 KFZ/h gilt, ist noch ein ausreichender Puffer trotz der Neuansiedlung vorhanden. Somit ist auch zukünftig mit einer guten Qualität des Verkehrsablaufs für die Verkehrsteilnehmer aus zu gehen, d. h. sie werden äußerst selten von anderen beeinflusst. 5

6 G & L Als weiteres Qualitätskriterium gilt es die eigentliche Verkehrsabwicklung am Knoten Berliner Straße/ Bäderweg / Alter Salinenweg zu bewerten. Am Knotenpunkt liegt eine rechts-vor-links Vorfahrtsregelung nach 8 der StVO, Abs. 1 vor. Die Verkehrsmenge in der Nachmittagsspitzenstunde stellt hier, wie bei den meisten Straßenzügen und Knotenpunkten, die maßgebende Spitzenstunde zur Bemessung des Knotenpunktes dar. Die Summe des in den Knoten einfahrenden Verkehrs liegt dabei heute bei ca. 258 KFZ/h. Im vorliegenden Fall kommt es bedingt durch das Bebauungskonzept nur zu einer nur geringfügigen Erhöhung der in die Kreuzung einfahrenden Verkehrsmenge auf ca. 261 KFZ/h. Als Anhaltswert für die Einsatzgrenze einer rechts-vor-links -Regelung kann eine Belastung von 600 KFZ/h als Summe aller Zufahrten herangezogen werden. Da dieser Wert auch zukünftig nicht erreicht wird, kann trotz Neuansiedlung im Bäderweg die Verkehrsregelung am Knoten verbleiben! Abschließend ist die Neuansiedlung /Umstrukturierung durch das Konzept des B-Planes im Bäderweg als unkritisch für die Verkehrsqualität der betroffenen Straßenzüge zu bewerten. 7. Bewertung des Verkehrslärms Im bestehenden Eckgrundstück Bäderweg / Kurhausstraße wird mittels Bebauungsplan ein Planungsgebiet ausgewiesen, wonach die Stadt nach 1 Abs.5 und 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu ausreichendem Lärmschutz für die Nachbarschaft verpflichtet ist. Im Bebauungsplan ist zwar die Kurhausstraße Bestandteil der äußeren Erschließung des Planungsgebietes, sie soll aber keinen Ausbau im Sinne einer wesentlichen Änderung (Grunderneuerung, bauliche Erweiterung um einen zusätzlichen Fahrstreifen etc.) erfahren. Ein erheblicher baulicher Eingriff nach der 16. der Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) könnte aber doch vorliegen, sollte sich der Beurteilungspegel um mindestens 3 db(a) maßnahmenbedingt erhöhen! Somit wurde eine schalltechnische Berechnung für das in der Nachbarschaft am dichtesten stehende, betroffene Gebäude Bäderweg 1A-1B durchgeführt. Die Auswertung der Lärmpegel am Berechnungspunkt ergab keine Überschreitungen der Grenzwerte. 6

7 G & L Mit der Umsetzung des Bebauungskonzeptes kommt es zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels von 1,5 db(a) am Tag und von 1,3 db(a) in der Nacht (Siehe Anlage 6), so dass für das Anwesen Bäderweg 1A-1B die Anspruchsvoraussetzung für einen erheblichen baulichen Eingriff und damit der Lärmvorsorge nach dem BImSchG nicht gegeben ist (Lärmpegelerhöhung ist kleiner als 3 db(a)). Bad Kreuznach im Oktober 2015 Ingenieurbüro Giloy & Löser 7

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12 Anlage 5: Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen Straße: Bäderweg DTV(2015): 245 (Kfz/24h) v zul : 30 (km/h) D v,t/n : - 8,75 / - 8,75 (db(a)) Ort: Bad Münster am Stein p T : 0,0 (%) p N : 0,0 (%) Straßenoberfläche: Asphaltbeton D StrO : 0,0 (db(a)) Berechnungspunkt (Station) Fahrstreifen Emissions pegel Tag Nacht S D s H h m D BM Beurteilungspegel Straße Tag Nacht Tag Nacht h D B Fahr strei fen Stra ße Beurteilungspegel Fahrstreifen Straße Tag Nacht Tag Nacht Immissions- grenzwerte Tag Nacht Bemerkungen Lm,ET Lm,EN Lr,T Lr,N Lr,T Lr,N Lr,T Lr,N Lr,T Lr,N Bäderweg 1A- 1B db(a) db(a) m db(a) m m db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) m db(a) m m db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 40,3 33,3 6,50 7,60 3,20 1,85 0,00 47,9 40, Verwendete Abkürzungen: D s... Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände DTV:... Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke H... Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahr- P T/N... maßgebender LKW-Anteil (Tag/Nacht) streifen bzw. Straßenoberfläche v zul... zulässige Höchstgeschwindigkeit h m... mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Ver- D v... Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten bindungslinie zwischen Emissions- und Immissionsort D StrO... Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen D BM... Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung s... Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort h... Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. d ü... Überstandslänge der Abschirmeinrichtung D B... Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen

13 Anlage 6: Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen, Prognose Straße: Bäderweg DTV(2015): 353 (Kfz/24h) v zul : 30 (km/h) D v,t/n : - 8,75 / - 8,75 (db(a)) Ort: Bad Münster am Stein p T : 0,0 (%) p N : 0,0 (%) Straßenoberfläche: Asphaltbeton D StrO : 0,0 (db(a)) Berechnungspunkt (Station) Fahrstreifen Emissions pegel Tag Nacht S D s H h m D BM Beurteilungspegel Straße Tag Nacht Tag Nacht h D B Fahr strei fen Stra ße Beurteilungspegel Fahrstreifen Straße Tag Nacht Tag Nacht Immissions- grenzwerte Tag Nacht Bemerkungen Lm,ET Lm,EN Lr,T Lr,N Lr,T Lr,N Lr,T Lr,N Lr,T Lr,N Bäderweg 1A- 1B db(a) db(a) m db(a) m m db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) m db(a) m m db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 41,8 34,6 6,50 7,60 3,20 1,85 0,00 49,4 42, Verwendete Abkürzungen: D s... Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände DTV:... Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke H... Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahr- P T/N... maßgebender LKW-Anteil (Tag/Nacht) streifen bzw. Straßenoberfläche v zul... zulässige Höchstgeschwindigkeit h m... mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Ver- D v... Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten bindungslinie zwischen Emissions- und Immissionsort D StrO... Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen D BM... Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung s... Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort h... Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. d ü... Überstandslänge der Abschirmeinrichtung D B... Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen

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