Orientierungshilfen für Ihre Referendarszeit

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Transkript:

1 Orientierungshilfen für Ihre Referendarszeit ALLGEMEINES Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Das ZfsL besteht aus fünf Seminaren für die verschiedenen Schulformen (Sonderpädagogische Förderung; Grundschule; Gesamtschule [nur Sek I]/Hauptschule/ Realschule; Berufskolleg; Gymnasium/Gesamtschule). Sie sind dem Seminar für das Lehramt an Gymnasien/ Gesamtschulen [= Gy/Ge] zugeordnet. Anschrift Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bielefeld Seminar für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen Herforder Straße 14 33602 Bielefeld Telefon: 0521-329555-73 (Leiter des Seminars: Herr Kottkamp) [Raum: 2.04] 0521-329555-63 (Geschäftszimmer: Sachbearbeiterin Frau Trojanovic) [Raum: 2.07a] 0521-329555-77 (Jahrgangsleiter: Herr Dr. Hilgers) [Raum: 2.22] Fax: 0521-329555-93 E-Mail: Geschäftszimmer (für dienstliche Mails); seminar-gyge@zfsl-bielefeld.nrw.de Herr Kottkamp: Martin.Kottkamp@zfsl.nrw.de Herr Dr. Hilgers: hilgers.u@gmx.de Öffnungszeiten des Tagesbüros (Raum 0.09) und des Geschäftszimmers (Raum 2.07a) Das Tagesbüro (Seminar Gy/Ge) ist am Seminartag (Montag) von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. Öffnungszeiten des Geschäftszimmers am Montagnachmittag und Dienstag bis Freitag nach Vereinbarung. VON A - Z Adressänderungen: Adressänderungen aller Art (Kontaktdaten wie Postanschrift, Fax-, E-Mail- oder Telefonverbindungen) bitte umgehend im Geschäftszimmer des Seminars und der Ausbildungsschule bekannt geben. Ferner sollten Sie Ihre Seminarausbilder und die Kern-/ Fachseminargruppen, denen Sie zugeordnet sind, informieren. Ausbildungsbeauftragte (ABB) An Ihrer Schule gibt es eine(n) für Sie zuständige(n) Ausbildungsbeauftragte(n). Sie/Er ist für Sie in allen schulrelevanten Fragen/Problemen erste Anlaufstelle. Genaueres regelt 13 OVP. BASS Informationsquellen

2 Beihilfe Beihilfeanträge werden von Ihnen selbst mit den entsprechenden Formblättern direkt (d.h. ohne Dienstweg) bei der Beihilfestelle der Bezirksregierung in Detmold eingereicht. Die bearbeiteten Anträge werden von dort an Ihre Privatadresse zurückgeschickt. Beihilfeanträge sind online über www.bezreg-detmold.nrw.de erhältlich. Beurlaubungen Der private Erholungsurlaub muss in den Schulferien genommen werden, wobei nur der für Sie gültige gesetzliche Zeitraum hierbei als Urlaubszeit gilt. Die Schule kann Sie persönlich auch in den Schulferien beanspruchen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über Regelungen an Ihrer Schule, insbesondere für die letzte Woche der Sommerferien (Konferenzen/Nachprüfungen). Nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW (s. BASS oder Internetrecherche) [Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ( Angestellte, z.b. Lehrkräfte nach OBAS oder EU-Anpassungslehrgang) gilt der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).] können Ihnen aus dort genannten persönlichen Gründen (z. B. Todesfall enger Angehöriger oder Teilnahme an einer Fortbildung) zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Dazu reichen Sie nach Rücksprache mit Ihrem Kernseminarleiter/Ihrer Kernseminarleiterin einen schriftlichen Antrag (im Regelfall 14 Tage vor dem Termin) auf Sonderurlaub (Formblatt) mit den dazu notwendigen Belegen bei der Seminarleitung ein. Dem Sonderurlaub ähnlich ist die Dienstbefreiung. Sie können, falls Sonderurlaub nicht gewährt werden kann, eine Dienstzeitverschiebung (Vor- oder Nachholen der Dienstzeit) als Alternative erwägen und mit der betroffenen Dienststelle (hier meist der Schule) vereinbaren. Sonstige begründete Abwesenheit (z. B. Sonderveranstaltungen eines Fachseminars oder der Schule) erfordert eine Genehmigung durch den Kernseminarleiter und eine möglichst frühzeitige Abmeldung (Formblatt) bei allen Betroffenen (andere Seminare/Schule). Bibliothek Alle in Bielefeld wohnenden Referendarinnen und Referendare können die Universitätsbibliothek der Uni Bielefeld nutzen. Benutzerausweise gibt es für Bielefelder gegen Vorlage des Personalausweises, für Auswärtige gegen Vorlage ihres Personalausweises und einer im Seminar erhältlichen Bescheinigung. Die Stadtbibliothek in Bielefeld im Amerikahaus, Neumarkt 1 (Paulusstr./Kavalleriestr.) bietet für alle Fächer (vor allem Schullektüren und Kommentare) eine große Auswahl. Ein Ausweis muss dort gegen eine Gebühr - beantragt werden. Dienstort Für Sie ist Bielefeld der Dienstort, unabhängig vom Ort der Schule. Dienststelle Ihre Dienststelle ist immer das Seminar, nicht die Schule. Dienstunfall Ein Dienstunfall liegt vor, wenn Sie in der Dienstzeit (dazu zählt auch der Weg vom und zum Dienst) einen (auch kleinen) Körperschaden erleiden. Da Dienstunfälle (mit möglicherweise langwierigen Folgekosten) nicht von Ihrer privaten Kranken-/Unfallversicherung geregelt werden, sondern durch die zuständige Bezirksregierung, sollten Sie einen Dienstunfall umgehend über das ZfsL mit Hilfe des entsprechenden, im Lo-net erhältlichen Formulars mit weiteren Unterlagen (ärztliches Attest) der Bezirksregierung melden.

3 Dienstweg Bei allen Schreiben an übergeordnete Stellen (ZfsL, Bezirksregierung, Schulministerium, Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Dortmund*) müssen Sie unbedingt den Dienstweg einhalten. D. h., Sie geben Ihre unverschlossene Post im Seminar ab, von wo sie an das ZfsL mit einem Vermerk (Befürwortung/Ablehnung) weitergeleitet wird, von dort aus mit Vermerk an die nächste Stelle usw. Über den Dienstweg weiterzuleitende Schreiben fügen Sie den Vermerk auf dem Dienstweg bei. Ausgenommen sind Schreiben an die Beihilfestelle der Bezirksregierung und an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Düsseldorf, die Sie direkt kontaktieren. *Ausnahme: Meldung zur Prüfung: Der Antrag ist direkt an das Prüfungsamt zu richten.. Beispiel für ein auf dem Dienstweg weiterzuleitendes Schreiben: An die Bezirksregierung Detmold auf dem Dienstweg [d.h. durch das ZfsL Bielefeld, Seminar Gy/Ge] Dezernat... (z.b. 47) Leopoldstr. 15 32756 Detmold Elternzeit (früher Erziehungsurlaub ) Elternzeit kann jeweils vom männlichen oder/und weiblichen Erziehungsberechtigten genommen werden und wird auf einen entsprechenden Antrag hin von der Bezirksregierung gewährt. Die Inanspruchnahme der Elternzeit verringert den Umfang der Ausbildungszeiten insgesamt nicht. Eine unmittelbare Fortsetzung Ihrer Ausbildung ist anschließend möglich. Fahrtkosten In der Regel gibt es keine Erstattung von Fahrtkosten, sondern nur eine Bescheinigung, dass bei Dienstveranstaltungen keine Fahrtkosten gewährt werden konnten. Diesen Beleg fügen Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung des entsprechenden Jahres bei (z.b. für die Fahrt zur Pädagogischen Woche des Seminars). Familienstandsänderungen Änderung des Familienstandes durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Todesfall teilen Sie der Bezirksregierung auf dem Dienstweg und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) direkt und umgehend mit. Seit Verfügung der BR DT, Dez. 47, vom 21.08.2014 sind alle Familienstandsänderungen, Namensänderungen, Geburten und sonstige standesamtlich relevanten Vorgänge mit Originalurkunde oder "beglaubigtem Registerauszug" zu belegen (nur bei dem Standesamt, bei dem die Ehe, Geburt etc. eingetragen wurde, zu bekommen). Kopien reichen nicht mehr aus. Schulen und ZfsL dürfen standesamtliche Urkunden auch nicht beglaubigen. Prüfen Sie ebenso, ob auch Ihr Prüfungsvorgang (Name, Anrede) betroffen ist. Bitte diese Änderung unbedingt auch im Geschäftszimmer melden! Formulare Siehe Lo-net Informationsquellen 1. Schule NRW - Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Das Ministerium gibt monatlich das Amtsblatt heraus. Es enthält neue oder Änderungen alter Erlasse und Rechtsverordnungen ( BASS). 2. BASS (Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften): Sie enthält die vollständige, in jedem Jahr aktualisierte Sammlung schulrelevanter Gesetze und Erlasse. Sie ist im Seminar und in der Ausbildungsschule einzusehen.

4 3. www.learn-line.nrw.de 4. www.bezreg-detmold.nrw.de 5. www.lbv.nrw.de 6. www.schulministerium.nrw.de 7. www.pruefungsamt.nrw.de Geschäftszimmer / Tagesbüro Das Geschäftszimmer (Öffnungszeiten s.o.) bzw. am Montagvormittag das Tagesbüro ist für Sie in allen Fällen erste Anlaufstelle, in denen es nicht um die Struktur und Inhalte von Ausbildung und Prüfung geht. Klassen- oder Studienfahrten Die Teilnahme an Klassen- oder Studienfahrten einer Ausbildungsschule muss von der Kernseminarleitung genehmigt werden. Die Genehmigung beantragen Sie (im Regelfall mind. 14 Tage vor dem Termin). auf einem Formular, das Sie aus dem Lo-net herunterladen können. Zunächst zeichnet der Schulleiter/die Schulleiterin den Antrag ab. Dann genehmigt der Kernseminarleiter. Danach informieren Sie alle anderen betroffenen Seminarausbilder. Die Genehmigung ist Voraussetzung für Ihren Dienstunfallschutz. Klassenfahrten sind Teil der allgemeinen Dienstpflichten und gehören zum normalen Tätigkeitsfeld einer Lehrerin/eines Lehrers. Deshalb genehmigt das Seminar eine mehrtägige Klassenfahrt während der Ausbildung. Eintägige Veranstaltungen wie Wanderungen, Dienstfahrten und -gänge mit einer Lerngruppe melden Sie, wenn kein Seminar betroffen ist, nur in der Schule an (wegen der Unfallversicherung). Die genauen Modalitäten sind von Schule zu Schule unterschiedlich. Krankmeldung Bei Erkrankungen müssen Sie umgehend das Seminar, die Schule und wenn Unterricht unter Anleitung betroffen ist auch den Ausbildungslehrer oder die Ausbildungslehrerin informieren, damit er oder sie sich entsprechend darauf einrichten und den Unterricht übernehmen kann. Bei einer längeren Erkrankung (nach dem 3. Kalendertag) müssen Sie umgehend die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes im Seminar einreichen bzw. zusenden! Sind Sie krank, d.h. dienstunfähig geschrieben, dürfen Sie erst nach Ablauf der Dienstunfähigkeit wieder an Seminarveranstaltungen teilnehmen oder unterrichten. Bei nachgewiesenen Zuwiderhandlungen, die zu gesundheitlichen Komplikationen führen, erlischt Ihr Versicherungsschutz. Sie handeln dann vorsätzlich und können deswegen dienstlich und von Ihrer Versicherung zur Rechenschaft gezogen werden. Sollte ein Unterrichtsbesuch wegen Krankheit ausfallen, benachrichtigen Sie die Betroffenen (Schulleiter/-in, Fachleiter/-in und Kernseminarleiter/-in, auch eventuell eingeladene Mitreferendarinnen und referendare) persönlich und frühzeitig. LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW) Bitte halten Sie zu jeder Kontaktaufnahme mit dem LBV Ihre Personalnummer bereit. Das LBV erreichen Sie (ohne den Dienstweg) unter Johannstr. 35 40476 Düsseldorf Telefon: 0211/6023-01 Telefax: 0211/6023-1243 www.lbv.nrw.de Kontaktaufnahme per Mail ist möglich. U. a. ist das LBV zuständig für Bescheinigungen über Ihr Einkommen, Belege für Ihre bzw. Anfragen von Ihrer Krankenkasse etc. (s. auch Familienstandsänderungen)

5 Lo-net Das Lo-net ist eine seminarinterne Kommunikationsplattform, auf die Sie für die Dauer Ihres Referendariats Zugriff haben. Hier sind u.a. alle relevanten Formblätter für die verschiedenen Anlässe jederzeit online verfügbar. Eine Einweisung in Struktur und Gebrauch (u.a. persönliche Zugangsdaten) des Lo-net erfolgt zu Beginn des Referendariats. Nebentätigkeiten Sofern Sie eine Nebentätigkeit für einen Zusatzverdienst ausüben möchten, können Sie dies beantragen. Den Vordruck hierzu finden Sie im Lo-net. Schwangerschaft Eine Schwangerschaft muss der Bezirksregierung auf dem Dienstweg angezeigt werden, sobald eine verlässliche Diagnose vorliegt, damit rechtzeitig entsprechende Terminierungen des Mutterschutzes vorgenommen und weitere dienstliche Planungen (z. B. zum Selbstständigen Unterricht ) in Rücksprache mit dem Seminarleiter vorgenommen werden können. Fügen Sie eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über den wahrscheinlichen Termin der Entbindung bei. Über die möglichen Auswirkungen von Beurlaubungen, Elternzeit (früher Erziehungsurlaub ) und Verlängerungen der Ausbildung informiert Sie die Seminarleitung. Seminarveranstaltungen Ihr Seminartag ist Montag. Seminarveranstaltungen haben Vorrang vor schulischen Verpflichtungen. Unvermeidbare Terminüberschneidungen gleichen Sie frühzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vorher, mit den betreffenden Institutionen (Schule, Seminar) und allen jeweils betroffenen Personen ab. Sprechstunden Sprechstunden oder allgemeine Sprechtage gibt es im Seminar nicht. Im Bedarfsfall vereinbaren Sie mit Ihrem Seminarausbilder/Ihrer Seminarausbilderin einen Termin. Stundenpläne Die Seminarstundenpläne und ggf. erforderliche Änderungen werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Die Stundenpläne der Schulen hängen in den Lehrerzimmern aus. Ihren individuellen Schulstundenplan müssen Sie auf Nachfrage allen Seminarausbildern mitteilen. Tagesbüro s. Geschäftszimmer Verlängerungen und Verkürzungen des Vorbereitungsdienstes Dies regelt die gültige OVP ( 7). Genauere Informationen gibt Ihnen bei Bedarf die Seminarleitung. Vorgesetzte Ihr Vorgesetzter und damit weisungsberechtigt in allen Ausbildungsbelangen ist die Leiterin des ZfsL, Frau Dr. Diekmann. Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Geschäftszimmer: Frau Weinbrenner Telefon: 0521-329555-64 [Raum:2.02] Leiterin des ZfsL: Frau LD` Dr. Diekmann Anmeldung über das Geschäftszimmer

6 Für die auf das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule bezogenen ausbildungsfachlichen Aufgaben ist der Seminarleiter, Herr Martin Kottkamp, ihr unmittelbarer Ansprechpartner. Der Dienstweg (s.o.) ist einzuhalten. Für alle Schulbelange ist die Schulleiterin oder der Schulleiter zuständig. Im Rahmen ihrer Seminare sind Ihre Seminarausbilder/Seminarausbilderinnen, im Kontext ihres Unterrichts auch Ausbildungslehrer und Ausbildungslehrerinnen berechtigt, ausbildungsbezogene Vorgaben zu machen. Stand: 22.09.2014