Streitbeilegungsstelle: WORLD INTELLECTUAL PROPERTY ORGANIZATION ARBITRATION AND MEDIATION CENTER. Postfach 1435 5401 Baden



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Transkript:

Streitbeilegungsstelle: WORLD INTELLECTUAL PROPERTY ORGANIZATION ARBITRATION AND MEDIATION CENTER Gesuchsteller gegen Gesuchsgegner Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL Streitgegenständlicher Domain-Name: velba.ch Adrian Heim Landstrasse 72 5415 Nussbaumen b. Baden _ Gesuch (Paragraph 12 Verfahrensreglement) I. Einleitung [1.] Dieses Gesuch wird hiermit gemäss dem Verfahrensreglement für Streitbeilegungsverfahren für.ch und.li Domain-Namen (Verfahrensreglement) eingereicht, das SWITCH, die Registerbetreiberin für.ch und.li, zum 1. März 2004 in Kraft gesetzt hat. II. Parteien A. Gesuchsteller (Paragraph 12(b)(ii) und (iii) Verfahrensreglement) [2.] Der Gesuchsteller in diesem Streitbeilegungsverfahren ist Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL

[3.] Die Kontaktangaben des Gesuchstellers sind: Adresse: Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL Telefon: Präsident: G 041 787 25 25 P 062 771 44 29 Vice-Präsident: 056 222 30 43 Fax: Präsident: G 041 787 25 27 Email: Präsident: juerg.zahn@zmspma.ch Vice-Präsident: matrumue@bluewin.ch [4.] Bevollmächtigter Vertreter des Gesuchstellers in diesem Streitbeilegungsverfahren ist: Jürg Zahn, Präsident der Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL Kontaktangaben s. [3.] [5.] Die vom Gesuchsteller bevorzugte Art der Übermittlung von an den Gesuchsteller gerichteten verfahrensbezogenen Mitteilungen ist: In elektronischer Form verfügbare Unterlagen Methode: Email Adresse: juerg.zahn@zmspma.ch Kontakt: Jürg Zahn Sonstige schriftliche Unterlagen Methode: Post Adresse: Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL Fax: Kontakt: 2

B. Gesuchsgegner (Paragraph 12(b)(iv) Verfahrensreglement) [6.] Nach aktueller Whois Datei von SWITCH unter http://www.switch.ch/id/search-domain.html, ist [7163272] Heim, VeL, Adrian Heim Landstrasse 72 CH-5415 Nussbaumen b. Baden, Gesuchsgegner in diesem Streitbeilegungsverfahren. Ein Ausdruck der Whois- Dateiabfrage, die am 18. Mai 2008 durchgeführt wurde, ist als Anlage Nr. 1 beigefügt. [7.] Die dem Gesuchsteller bekannten Kontaktangaben des Gesuchsgegners sind die folgenden: Adrian Heim Landstrasse 72 5415 Nussbaumen Telefon: 056 282 03 25 E-Mail: adi@heim.ch III. Grundlage des Streitbeilegungsverfahrens [8.] Der Vertrag über die Registrierung des streitgegenständlichen Domain-Namens verweist auf das Verfahrensreglement. Der Domain-Name wurde am 6. April 2005 im Namen der Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL durch den Gesuchsgegner Adrian Heim, der zu diesem Zeitpunkt Obmann der VeL war, angemeldet. Die Anmeldung ersetzte die bisherige Domain unter dem Namen vel-bbcabb.ch, die bereits mehrere Jahre bestand. V. Tatsachen- und Rechtsbegründung (Paragraph 12(b)(vi) Verfahrensreglement) Seit über drei Jahren betreibt die Vereinigung ehemaliger Lehrlinge ihre Homepage unter dem Namen velba.ch. Auf der Homepage können sich Vereinsmitglieder und Interessenten über die Aktivitäten der Vereinigung informieren. Die Homepage enthält ausschliesslich vereinsrelevante Seiten. Der 3

Inhalt der Homepage kann gegenwärtig unter www3.nexline.ch/velba eingesehen werden. Am 14. Mai 2008 hat Adrian Heim den Name-Server geändert, den Inhalt der Homepage kopiert und an einen neuen Provider weitergegeben (Anlage 2). Zu diesem Zeitpunkt stand im Halter-Name noch der Hinweis VeL. Am 16. Mai 2008 hat Jürg Zahn, Präsident der Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL, per E-Mail Adrian Heim aufgefordert, die Änderung rückgängig zu machen (Anlage 3). Im Anschluss an das E-Mail hat Adrian Heim im Halternamen der Domain den Zusatz VeL entfernt. Am 21. Mai 2008 hat Adrian Heim den bisherigen Site-Inhalt gelöscht und mit Under Construction ersetzt. Am 21. Mai 2008 hat Jürg Zahn, Präsident der Vereinung ehemaliger Lehrlinge VeL, Adrian Heim einen letzten Termin gesetzt, der VeL die Zugangsdaten bei Switch für die Homepage velba.ch zuzustellen (Anlage 4). Am 21. Mai 2008 hat Jürg Zahn, im Namen der Vereinigung, bei Switch um die geschützten Zugangsdaten zu velba.ch nachgesucht, wurde aber auf das Streitbeilegungsverfahren verwiesen. [9.] Dieses Gesuch ist auf die folgenden Gründe gestützt: Der Domain-Name wurde 2005 bei Switch durch den Gesuchsgegner Adrian Heim im Namen, wie auch im Auftrage und auf Rechnung der Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL angemeldet. Die neue Registrierung sollte die alte Domain vel-bbcabb.ch ersetzen (Anlage 5). Da Adrian Heim in seiner Tätigkeit für die Vereinigung seine Vorstandskollegen nicht oder nur unvollständig informierte, fehlen dem Verein Dokumente wie z.b. die Registrierungsbestätigung der Switch und die Zugangsdaten für die Änderung des Name-Servers. 4

Ein Dokument, das auf den rechtmässigen Besitzer der Homepage velba.ch hinweist, ist die Mahnung der Rechnung von Switch für die Eintragungsgebühr und die erste Jahresgebühr (Anlage 6). Die Rechnungsadresse lautete: Heim, VeL Herr Adrian Heim VeL Vereinigung ehemaliger Lehrlinge In einem E-Mail von Adrian Heim an das Vorstandsmitglied Martin Müller schreibt Heim am 4. April 2005: Zudem muss ich den neuen Home-Page- Namen zuerst bei Switch eröffnen (gestriges Mail an Ferdi) Das muss ich vom Verein aus selbst machen und das darf nicht auf irgend-einen Lehrling der Lernzentren erfolgen (wir von VeL sind für Switch die Zahler und verantwortlich) (Anlage 7). Die WHOIS-Datenbank gab am 6. November 2005 folgende Daten: Domaine name: Velba.ch Holder of domaine name: Heim, VeL Adrian Heim VeL Vereinigung ehem Lehrlinge Landstrasse 72 CH-5415 Nussbaumen b. Baden Switzerland Contractual Language: German Date of last registration: 06.04.2005 Date of last modification: 06.04.2005 5

Der Antrag von Adrian Heim vom 14.05.2008 zur Änderung des Nameservers (Antragsnummer 8136720) enthält in der Adresse des Domain-Halters immer noch den Hinweis auf die VeL, Vereinigung ehemaliger Lehrlinge (Anlage 2). Alle Vorstandsmitglieder des am 24. Mai 2003 gewählten Vorstandes (damals auch als Kernteam bezeichnet) bestätigen, ausser Adrian Heim, dass Heim die Homepage als Eigentum der Vereinigung ehemaliger Lehrlinge hat anmelden müssen und er sie über andere Absichten nie informiert hat (Anlagen 8 bis 11). Ebenso bestätigen alle am 10. Juni 2006 neu hinzu gewählten Vorstandsmitglieder, dass Heim nie Ansprüche auf die Homepage velba.ch geltend gemacht hat (Anlagen 12 und 13). A. Der Gesuchsteller ist Inhaber eines Kennzeichenrechts nach dem Recht der Schweiz oder Liechtensteins Der Gebrauch des Domain-Namens velba.ch durch die Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL erfolgt seit drei Jahren systematisch, z.b. in Werbeunterlagen, Vereinszeitschrift, Beitrittserklärung etc. B. Die Registrierung und/oder Verwendung des streitgegenständlichen Domain-Namens durch den Gesuchsgegner stellt nach dem Recht der Schweiz oder Liechtensteins eine Verletzung des geltend gemachten Kennzeichenrechts des Gesuchstellers dar Aus unserer Sicht als Gesuchssteller hat Adrian Heim seine Treuepflicht gegenüber der Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL verletz. Er hat die Vereinigung hintergangen und sich den Besitz des Domain-Namens velba.ch erschlichen. V. Rechtsbegehren (Paragraph 12(b)(v) Verfahrensreglement) [10.] Der Gesuchsteller beantragt, den streitgegenständlichen Domain-Namen velba.ch auf den Gesuchsteller zu übertragen. 6

VI. Andere gerichtliche Verfahren (Paragraph 12(b)(vii) Verfahrensreglement) [11.] Gegenwärtig sind in der Angelegenheit zwischen der Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL und Adrian Heim in Sachen Domain-Name velba.ch noch keine gerichtlichen Verfahren hängig. VII. Übermittlungen (Paragraphen 6 und 12(b) Verfahrensreglement) [12.] Dieses Gesuch wird dem Center in elektronischer Form, sowie vierfach in schriftlicher Form übermittelt. VIII. Gebühren (Paragraph 11 Verfahrensreglement, WIPO Gebührentabelle für.ch and.li) [13.] Wie im Verfahrensreglement und der WIPO Gebührentabelle für.ch and.li vorgeschrieben, sind die Gebühren in Höhe von CHF 600. gestern zur Zahlung per Banküberweisung in Auftrag gegeben worden. IX. Antrag auf Bestellung eines Experten (Paragraph 12 (c) Verfahrensreglement) [14.] Der Gesuchsteller beantragt hiermit, einen Experten zu bestellen, falls keine Schlichtung durchgeführt wird oder, falls eine Schlichtung durchgeführt wird, diese nicht zu einer Einigung der Parteien geführt hat. Der Gesuchsteller unterwirft sich im Hinblick auf Rechtsbehelfe des Gesuchsgegners gegen einen die Übertragung oder Löschung des Domain- Namens anordnenden Entscheid der Zuständigkeit der Gerichte in Zürich. X. Erklärungen (Paragraph 12(b)(ix) Verfahrensreglement) [15.] Der Gesuchsteller erklärt, dass seine Ansprüche und Rechte wegen der Registrierung oder Verwendung des Domain-Namens, des 7

Streitbeilegungsverfahrens oder seiner Erledigung sich ausschliesslich gegen den Halter richten, und verzichtet auf alle Ansprüche, die dem Gesuchsteller etwa gegen die Registerbetreiberin oder die Streitbeilegungsstelle, sowie deren Organe, Vorstandsmitglieder, Angestellte und Vertreter, sowie gegen von der Streitbeilegungsstelle bestellte Schlichter und Experten zustehen, sofern diese Ansprüche nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten beruhen. [16.] Der Gesuchsteller erklärt, dass die in diesem Gesuch enthaltenen Informationen nach seiner Kenntnis vollständig und zutreffend sind, und dass dieses Gesuch nicht missbräuchlich eingereicht wird. Eingereicht von Vereinigung ehemaliger Lehrlinge VeL Jürg Zahn, Präsident Datum: 27. Mai 2008 Anlagen: Anlage 1: Whois-nic zu velba.ch vom 18. Mai 2008 Anlage 2: Änderung Name-Server Anlage 3: Forderung Providerwechsel rückgängig zu machen Anlage 4: Forderung Übergabe Passwort Anlage 5: Wechsel zu neuer Homepage Anlage 6: Mahnung Switch Anlage 7: Vereinsverantwortung gegenüber Switch Anlage 8 bis 13: Bestätigungen der Vorstandsmitglieder 8