HVB GmbH & Co. KG Am Jachthafen 4 a 23774 Heiligenhafen Am Jachthafen 4 a, 23774 Heiligenhafen Postfach 13 45, 23773 Heiligenhafen Telefon (0 43 62) 50 34 0 Telefax (0 43 62) 50 34 22 Sitz der Gesellschaft: Heiligenhafen Geschäftsführerin: HVB-Beteiligungsgesellschaft mbh; diese vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Wohnrade und Joachim Gabriel Eingetragen: Amtsgericht Lübeck HRA 2027 St-Nr.: 25 281 43505 Ust-IdNr. DE218263985 Bankverbindungen Sparkasse Ostholstein IBAN: DE29 2135 2240 0071 0182 79 BIC: NOLADE21HOL VR Bank Ostholstein Nord - Plön eg IBAN: DE18 2139 0008 0000 2750 50 BIC: GENODEF1NSH e-mail: info@hvbkg.de internet: www.hvbkg.de Pressemitteilung Tischvorlage des Bürgermeisters in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2015 zur Errichtung eines Blockheizkraftwerkes im Aktiv-Hus Die Geschäftsführung der HVB sieht sich gezwungen, zu der offenbar für die öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien vorgesehenen und von Herrn Müller als Tischvorlage bezeichneten Unterlage bezüglich der Errichtung eines Blockheizkraftwerkes im Aktiv-Hus Stellung zu nehmen. Herr Müller hielt es offenbar subjektiv für erforderlich, zu den vorliegenden Vorplanungen des Ing.-Büros EMN Energiemanufaktur Nord eine Art zweite Meinung einzuholen. Diese Meinung sollte wohl ein Herr Zocher, über dessen Expertise bezüglich der Wärmeversorgung von Liegenschaften hier nichts bekannt ist, liefern. Wir werden uns daher nachstehend mit den Ausführungen von Herr Zocher nicht weiter beschäftigen. Sehr viel entlarvender und schon als tragisch zu bezeichnen ist der Inhalt der Anfrage von Herrn Müller per Mail, die überschrieben ist mit Überlebensstrategie der HVB-GF... Die Mail ist im Anhang beigefügt. Nach dramatischer Schilderung der Personalsituation auf der Führungsebene der Stadtverwaltung schreibt Herr Müller von einem Streit mit den Geschäftsführern der HVB und Überlebensstrategien der Geschäftsführer. Dazu: Es gibt keinen Streit mit Herrn Müller. Herr Müller ist wie die Geschäftsführung auch ausführendes Organ. Er und wir erledigen die Geschäfte und Aufträge so, wie sie uns von der Stadtvertretung und Gesellschafterversammlung aufgetragen werden. Da wäre es doch absolut unprofessionell, wenn das Fortkommen Heiligenhafens durch kleinkarierte persönliche Auseinandersetzungen geprägt und schlimmstenfalls sogar be- oder verhindert würde. Das ist bisher noch nicht geschehen und das würden wir auch unter keinen Umständen zulassen. Zu den Ausführung von Herrn Müller über die Einschätzung des Kreises Ostholstein zur Daseinsberechtigung der Stadtwerke Heiligenhafen sind wir ermächtigt, nachstehend die Stellungnahme des Kreises widerzugeben: Deutschlands schönste Marina unter www.marina-heiligenhafen.de 1
Der Landrat des Kreises Ostholstein in seiner Funktion als Untere Kommunalaufsicht hat derartige Aussagen niemals getätigt. Jede andere Stellungnahme des Kreises Ostholstein wäre vor dem Hintergrund der grundgesetzlich verankerten Selbstverwaltungsgarantie und des in der Gemeindeordnung beschriebenen Organisationsrechtes der Kommunen auch verwunderlich gewesen. Das ist jedem Kommunalbediensteten mit einer fundierten Ausbildung in Schleswig-Holstein in Fleisch und Blut übergegangen. Die Aussage von Herrn Müller in dieser Hinsicht ist damit falsch. Sofern Herr Müller auf seiner Aussage besteht, die Geschäftsführer erhalten für Ihre Tätigkeit als Werkleiter jährlich 50.000,00, bitten wir zugegen etwas plakativ um die Auszahlung der Beträge auch für die Vorjahre. Natürlich ist auch diese Aussage von Herrn Müller falsch und zwar bewusst. Im Anhang finden sie den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Stadt Heiligenhafen (unterzeichnet durch wen?) und der HVB, der selbstverständlich auch der Stadtverwaltung vorliegt. 4 Abs. 1 dieses Vertrages erhellt dem geneigten Leser, wer das vereinbarte Entgelt erhält: Die HVB. Wer denn wohl auch sonst? Dass die Geschäftsführung sich diese Summe quasi im Verborgenen erst teilt und dann einsteckt, offenbar doch eine gewisse Naivität oder Bösartigkeit. Auf jeden Fall verweigert sich eine derartige Sichtweise der Realität. Die von Herrn Müller benannten Kosten der von ihm so bezeichneten Musterklage können wir so nicht bestätigen. Herr Müller mag da andere Informationen besitzen. Ebenfalls nicht bestätigen können wir die Verantwortlichkeit, aus Sicht von Herrn Müller wohl besser Schuld der Geschäftsführung für das verlorengegangene Verfahren um die Stromnetzkonzession in Heiligenhafen. Das auch bei der Stadtverwaltung vorliegende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2013, das auszugsweise beigefügt ist, sieht die Ursache der Unwirksamkeit der Netzübertragung in dem vorangegangenen Auswahlverfahren der Stadt Heiligenhafen. Dieses Verfahren hat jedoch Herr Müller ganz alleine, auf jeden Fall ohne die Geschäftsführer der HVB durchgeführt. Ein klassisches Eigentor. Die Verantwortlichen des Ingenieurbüros EMN Energiemanufaktur Nord weisen die Behauptung von Herrn Müller zurück, eine Energieberatung für die Stadt durchgeführt zu haben. Die Behauptung ist nachweislich falsch und geschäftsschädigend. In Bezug auf diese bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen von Herrn Müller werden ggf. juristische Schritte ergriffen. Insgesamt bleibt aus unserer Sicht festzustellen, dass die Ausführungen in dieser Mail vom 8. Juni 2015 viel mehr über den Verfasser selbst und seine Sicht auf die Fakten des Vorgangs sagen, als sie der Wahrheit entsprechen oder dem weiteren Verfahren dienlich sind. Wiederum ein Beitrag zur Außendarstellung Heiligenhafens, der unbedingt vermieden gehört hätte. Heiligenhafen, den 16. Juni 2015 Die Geschäftsführung Deutschlands schönste Marina unter www.marina-heiligenhafen.de 2