Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008

Ähnliche Dokumente
Aktuelle Eisenbahngesetzgebung in Deutschland und Europa

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

VPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? -

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht

Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

Niekamp Rechtsanwälte, Rathenaustr. 28, Leipzig Tel: 0341/ , Fax: 0341/ ,

Abschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten

Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament

Der Antrag ist einzureichen bei der

Änderungen im Fahrpersonalrecht

Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste

/ Richtlinie des Rates 91/440/EWG

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Das Informationsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

Vom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht:

Hochschulzulassungssatzung

Verwaltungsvereinbarung zwischen DIE ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR (OTIF),

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)

Schienennetznutzungsbedingungen - Besonderer Teil (SNB-BT) der. DE Infrastruktur GmbH

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Protokolls Erklärungen und Vorbehalte

Sicherheitsbewertungsbericht

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Mitteilungsblatt / Bulletin

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Neunte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren -

Verwaltungsrichtlinie - Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

46. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

Gefahrgutthemen RID 2017 Ausblick auf zu erwartende Änderungen Aktuelle Entwicklung

RöschConsult Group. Einfluß der europäischen Normen der Instandhaltung auf die Schweiz. IHRUS Luzern, !!!!! Prof. Dr.-Ing.


Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Gemeinsame Sicherheitsmethode (CSM) für die Evaluierung und Bewertung von Risiken

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

10. JULI Königlicher Erlass über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B

(Text von Bedeutung für den EWR)

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Bahn aktuell. Foto: DB AG/Claus Weber

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Merkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB

Vom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Trassenzuweisung auf überlasteten Schienenwegen ( Sylt und kein Ende?)

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Standortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Talbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt. VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Abkommen. zwischen. der Österreichischen Bundesregierung. und. der Regierung der Republik Polen. über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Die Einbindung der ZfP in das Instandhaltungsmanagementsystem der instandhaltungsverantwortlichen Stellen (ECM)

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Schienennetz- Benutzungsbedingungen

Transkript:

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008 Unterrichtung der Europäischen Kommission über einschlägige nationale Sicherheitsvorschriften für das Eisenbahnsystem in Deutschland nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Notifizierung aller einschlägigen geltenden nationalen Sicherheitsvorschriften. Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie sind nationale Sicherheitsvorschriften alle auf Ebene der Mitgliedstaaten erlassenen Vorschriften, die Anforderungen an die Eisenbahnsicherheit enthalten und für mehr als ein Eisenbahnunternehmen gelten, unabhängig davon, welche Stelle diese Vorschrift erlässt. Die erste Notifizierung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist mit Mitteilung vom 28. April 2006 erfolgt. Mit Schreiben vom 26. Juli 2007 bittet die Europäische Kommission, eine erneute Notifizierung der nationalen Sicherheitsvorschriften vorzulegen. Dies ist auch auf Grund der inzwischen seitens der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) entwickelten Konkretisierungen der Definition der nationalen Sicherheitsvorschriften sinnvoll, die insbesondere im Leitfaden der ERA für die Mitgliedstaaten über die Notifizierung von nationalen Sicherheitsvorschriften niedergelegt sind. Der Anwendungsbereich der nationalen Sicherheitsvorschriften wurde mit der Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG in nationales Recht präzisiert. Der deutsche Gesetzgeber hat im Rahmen der nationalen Richtlinienumsetzung von der gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie eingeräumten Ausnahmemöglichkeit hinsichtlich des Anwendungsbereichs Gebrauch gemacht. Daraus ergibt sich die gegenüber der ersten Notifizierung deutliche Reduktion der Anzahl der nationalen Sicherheitsvorschriften. Nationale Sicherheitsvorschriften sind vor allem die für die Eisenbahnsicherheit relevanten Bundesgesetze und Verordnungen. Weiter werden insbesondere interne Betriebsvorschriften der Deutschen Bahn AG (DB AG) sowie Richtlinien des Verbandes Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) als nationale Sicherheitsvorschriften festgelegt.

- 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland weist darauf hin, dass unter anderem die genannten Vorschriften der DB AG und des VDV sowie DIN-Vorschriften als anerkannte Regeln der Technik gemäß 2 Abs. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eingestuft sind, deren Befolgung zur Wahrung der Eisenbahnsicherheit unerlässlich ist. Als anerkannte Regeln der Technik sind diese Vorschriften somit auf Ebene des Mitgliedstaats bereits verbindlich eingeführt, insofern ist eine zusätzliche explizite rechtliche Verankerung der Vorschriften gemäß der deutschen Rechtssystematik nicht erforderlich. Sie entsprechen dem auch im europäischen Sprachgebrauch gebräuchlichen Begriff Code of Practice. Aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland stellen Grenzbetriebsvereinbarungen keine nationalen Sicherheitsvorschriften dar, weil sie insbesondere der Regelung von Zoll- und Polizeiangelegenheiten sowie der Koordination von Ausbauplanungen dienen. Die jeweiligen Grenzbetriebsvereinbarungen sind jedoch Inhalt der veröffentlichten Schienennetz- Benutzungsbedingungen und somit des Netzzugangsvertrages gem. 14 Abs. 6 Allgemeines Eisenbahngesetz. Diese wurden zudem bereits im Rahmen der Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland vom 14. August 2007 zur Regelung des Art. 3 der TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems notifiziert. Entsprechend der Absprache des Eisenbahn-Bundesamtes mit der ERA am 08.11.2007 wurden Vorschriften, die seit der ersten Notifizierung vom 28.04.2006 geändert wurden, als neue Vorschriften gemäß Artikel 8 Abs. 4 der Richtlinie 2004/49/EG deklariert. Mit diesen Vorbemerkungen beehrt sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Kommission die einschlägigen nationalen Sicherheitsvorschriften für das Eisenbahnsystem in Deutschland erneut zu notifizieren. Die detaillierte Erfassung gemäß dem von der ERA entwickelten Formblatt einschließlich der geforderten detaillierten Aufschlüsselung der Vorschriften in Klassen gemäß Anhang II der Richtlinie 2004/49/EG ist in den Anlagen zusammengestellt.

- 3 - I. Internationale Abkommen Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Anlage C (RID) II. Gesetze Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG) III. Verordnungen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Verordnung zur Einführung der Eisenbahn-Signalordnung 1959 Eisenbahn-Signalordnung (ESO) 1959 Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung EBV) Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiter- Prüfungsverordnung EBPV) Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV) Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV) Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit der Eisenbahn (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE) Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV) Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV)

- 4 - IV. Vorschriften des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) A 21 00 00 Melden, Untersuchen, Berichten von gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb Ausführungsbestimmungen des EBA zur ESO, Genehmigung von der ESO abweichender vorübergehend gültiger Signale Richtlinie Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln Technische Grundsätze für die Zulassung von Sicherungsanlagen (Mü 8004) Verwaltungsvorschrift für die Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen gem. 32 Abs.1 EBO einschließlich der EBA Checkliste V. Schriften des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen VDV-Schrift 714 Richtlinie über die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei Benutzung der Eisenbahninfrastruktur von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die dem öffentlichen Verkehr dienen - Eisenbahnfahrzeug- Führerschein-Richtlinie VDV-Schrift 753 Richtlinie über die Anforderungen an die Befähigung von Mitarbeitern im Betriebsdienst bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BMB-NE) VDV-Schrift 754 Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber der Schienenwege Streckenkenntnis-Richtlinie VDV-Schrift 755 Dienstanweisung für die Triebfahrzeugbediensteten der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (DAT) VI. Unternehmensinterne Vorschriften der Deutschen Bahn AG Richtlinie 107 Tauglichkeit feststellen Richtlinie 123 Notfallmanagement, Brandschutz Module: 123.0101, 123.0110, 123.0117, 123.0130, 123.0140 Richtlinie 406 Fahren und Bauen Richtlinie 408 Züge fahren und Rangieren

- 5 - Module 408.01-09, 408.11-19 Richtlinie 410 Zugbegleitdienstvorschrift Module 41010, 41020 Richtlinie 412.9002 Richtlinie zur Durchführung von funkferngesteuerten Güterzügen Richtlinie 420.0105 Betriebszentralen, Dispositionsregeln Richtlinie 465 Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen Modul 465.0001 Richtlinie 481 Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen Module 481.0101, 481.0201, 481.0202, 481.0204, 481.0205, 481.0209, 481.0301, 481.0302, 481.0309 Richtlinie 482 Signalanlagen bedienen Modul 482.9001 Richtlinie 483 Zugbeeinflussungsanlagen bedienen Module 483.0101, 483.0111, 483.0112, 483.0113, 483.0201, 483.0202, 483.0301 Richtlinie 492 Triebfahrzeuge führen Modul 492.0001 Richtlinie 807 Aerodynamik/Seitenwind Module 807.400-499 Richtlinie 810 Technischer Netzzugang für Fahrzeuge, Kompatibilität mit den Anforderungen des Netzes Module 810.0100, 810.0241, 810.0242, 810.0250 Richtlinie 915 Bremsen bedienen Modul 915 01 VII. DIN-Vorschriften DIN 27 200-27 205 Technisches Regelwerk Fahrzeugzustand (TRF)