RöschConsult Group. Einfluß der europäischen Normen der Instandhaltung auf die Schweiz. IHRUS Luzern, !!!!! Prof. Dr.-Ing.

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1 RöschConsult Group Einfluß der europäischen Normen der Instandhaltung auf die Schweiz IHRUS Luzern, !!!!! Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rösch

2 2 RöschConsult Group Ingenieurbüro und Unternehmensberatung für Betrieb und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen RöschEngineering GmbH & Co. KG RöschCert GmbH & Co. KG Technische Beratung Prozessoptimierung Ingenieurleistungen, Werkstattplanung Auditierungen und Zertifizierungen Anwendungsforschung und Lehre International Ltd. SachverständigenBüro Prof. Dr.-Ing. Rösch Internationale Managementberatung Privat- und Gerichtsgutachten

3 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? 3

4 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? 4

5 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? 5

6 6 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? EBG

7 7 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? EBG

8 8 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? EBG

9 9 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? EBV

10 10 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? Mitzeichnung MoU ECM durch die Schweiz

11 11 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? Europäische Normen (EN) gelten im Rahmen des 2001 zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenene Vertrages auch in der Schweiz

12 12 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? Deutsche Normen (DIN) gelten nur dann außerhalb Deutschlands, wenn sie den Zusatz DIN EN, DIN ISO oder DIN EN ISO tragen oder vertraglich vereinbart werden.

13 13 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? Grenzüberschreitender Einsatz von Rollmaterial Nur wenn schweizerische Fahrzeuge von deutschen Haltern gehalten oder von deutschen Betreibern betrieben oder von deutschen Instandhaltern instand gehalten werden unterfallen sie dem jeweiligen nationalen Regelwerk, z.b. den deutschen Regeln u.a. der DIN 27200ff. Andernfalls greifen die Verträge und staatlichen Abkommen für den internationalen Fahrzeugaustausch (RIC, RIV, AVV etc.).

14 14 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? Gültigkeit für Binnenverkehr Normalspur Soweit europäische Verordnungen, Richtlinien und Normen von der Schweiz übernommen wurden (Eisenbahnpakete im Rahmen der Bahnreform, EN) gelten sie auch innerschweizerisch.

15 15 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? Gültigkeit für Schmalspur und Tram Europäische Verordnungen, Richtlinien und Normen sind überwiegend formal nur für normalspurige, öffentliche Eisenbahnen gültig, die das nationale oder ausländische TEN befahren, es sei denn, sie stellen bezogen auf Schmalspurbahnen und Tram allgemeingültige, anerkannte Regeln der Technik dar.

16 16 Welche Relevanz haben EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Regeln in der Schweiz? Im Ergebnis kann eingeschätzt werden, daß sich die Schweiz im Eisenbahnbereich vor allem wegen ihrer Stellung als Transitland in Europa um eine Harmonisierung zwischen ihren nationalen Vorschriften und dem EU-Regelwerk bemüht.

17 17

18 EU: Verantwortung beim EVU für den sicheren Betrieb der Fahrzeuge: 18

19 19 EU: Verantwortung beim ECM für den sicheren Zustand der Fahrzeuge: MoU ECM ECM-Verordnung

20 20 TSI, TEIV: verantwortlich für Nachweis der Konformität: Lieferanten TSI, TEIV: verantwortlich für Nachweis der Konformität: Hersteller 2008/110/EG & 445/ 2011/EG: verantwortl. für Inhalt und Durchf. der Instandhaltung: ECM 2008/110/EG & 445/ 2011/EG: verantwortl. für Festlegung u. Überwachung der ECM: Halter* Hersteller-Zertifizierung Hersteller-Zertifizierung ECM-Zertifizierung Halter-Erklärung * in Deutschland hat der Halter aufgrund der Regelung des 32 AEG auch die ECM- Verantwortung TSI, Anerkannte Regeln d. Technik: verantwortlich für Aufarbeitungsprozesse Komponentenaufarbeiter Instandhalter-Zertifizierung 2008/110/EG & 445/2011/EG: verantwortlich für Prozesse der Instandhaltung: Instandhalter Instandhalter-Zertifizierung 2004/49/EG & 1158/2010/EG: verantwortlich für Sicherheit des Eisenbahnbetriebs: Betreiber Sicherheitsbescheinigung

21 21

22 /2010/EG 445/2011/EG

23 23 Eisenbahnbetrieb SMS für EVU nach 1158/2010/EG und 2004/49/EG SMS - Sicherheits-Management-System Schienenfahrzeug- Instandhaltung MMS für ECM nach 2008/110/EG und 445/2011/EG MMS - Instandhaltungs-(Maintenance-)-Management-System

24 Forderung der EVU aus ihrem SMS an die ECM: (Beispiel Deutschland DB Schenker) 24 11

25 /49/EG in der geänd. Fassung nach 2008/110/EG

26 26 11

27 27 11 Übertragung der ECM-Funktion auf Schweizer Recht: In der Schweiz ist der gemäß EBV Art. 14 (2) vom Eisenbahnunternehmen zu benennende Verantwortliche für die Leitung der Instandhaltung in der Rolle des ECM bezüglich der Fahrzeuge, für die das Eisenbahnunternehmen Halter ist.

28 Das MMS für ECM 28

29 Das IMS IRMA für ECM 29

30 Die Aufgaben der Instandhaltungsverantwortlichen Stelle (ECM) 30

31 31 11 a nicht delegierbar b delegierbar c VO 445/2011/EG d delegierbar delegierbar

32 Die Elemente des Instandhaltungs-Management-Systems 32

33 33 11 Elemente des MMS: Ziele, Organisation, Verantwortung Prozesse Dokumente Kompetenz Ressourcen Risiken Verbesserung

34 Demonstration of PRELIMINARY SYSTEM DEFINITION Significant Change? YES RISK ASSESSMENT SYSTEM DEFINITION System Definition Review in function of the identified Safety Requirements HAZARD IDENTIFICATION AND CLASSIFICATION (Scope, Functions, Interfaces, etc.) HAZARD IDENTIFICATION (What can happen? When? Where? How? Etc. HAZARD CLASSIFICATION (How critical?) Broadly YES Acceptable Risk? RISK ANALYSIS NO INDEPENDENT ASSESSMENT CODES OF PRACTICE Application of Codes of Practice Selection of Risk Acceptance Principle SIMILAR REFERENCE SYSTEM(S) Similarity Analysis with Reference System(s) EXPLICIT RISK ESTIMATION Identification of Scenarios & associated Safety Measures Qualitative Safety Criteria? Quantitative Estimate Estimate Frequency Severity Estimate Risk HAZARD MANAGEMENT Implicit Risk Acceptance Criteria (RAC) Explicit Quantitative or RISK EVALUATION (Conditions to fulfil by CoP & Ref. Syst.) Qualitative RAC required Criteria required Comparison Comparison Comparison with Criteria with Criteria with Criteria NO Acceptable Risk? NO Acceptable Risk? NO Acceptable Risk? YES YES YES Safety Requirements (i.e. the Safety Measures to be implemented) Compliance with the Safety

35 35 11

36 RöschConsult Group Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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