Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.v. im BSK /Vorstand. Tätigkeitsbericht

Ähnliche Dokumente
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei

Neue Impulse in der Psychiatrischen Rehabilitation

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern

AG 1 Gestaltung partizipativer Prozesse auf kommunaler Ebene

SATZUNG Verein für Körper- u. Mehrfachbehinderte Schorndorf e.v. (gemeinnütziger Verein)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)

Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Weiterbildungsangeboten Inklusionsprojekt vhs Mainz Ellen Kubica

Kompetenzzentrum Inklusive Stadtteilarbeit

Das Persönliche Budget

Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom

Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung DENISS e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Reflexionsworkshop Strategischer Einbezug von Akteuren. 19. November 2010 Regiestelle Weiterbildung

Ergänzung der Baumappen (für Bauantrag) mit einem Merkblatt bzgl. barrierefreies

DZB Leipzig. Grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit. Gestaltung barrierefreier Informationsangebote in der DZB Leipzig

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

Satzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen

Fünf Schritte zur Zusammenarbeit. Gemeinsam aktiv für unsere Gesellschaft.

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Inhalt: 1 Bildung Runder Tisch Leitbild, Ziele und Aufgaben. 3 Zusammensetzung. 4 Einberufung des Runden Tisches 50+

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik

Integration Studierender mit Behinderung in die Arbeitswelt. Mag. Marlene Fuhrmann-Ehn Behindertenbeauftragte der TU Wien

Projekt Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation 7. Sitzung des Lenkungsgremiums am Beschluss zum Projektbeginn und -vorgehen

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Naturwissenschaftliches Projektmanagement

Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

Brücken bauen: Wie können sich die Unterstützungssysteme für behinderte Menschen in Bremen interkulturell öffnen?

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden

2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen.

Einladung zur Arbeitsgruppe von Inklusion in Sachsen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport

Caritas im Bistum Augsburg

D115 im Landkreis Merzig-Wadern

Der Sozialdienst Ein Brückenbauer. Sozialdienst

Elternselbsthilfe für Kinder. Erfahrungen der Organisation Lobby4kids Mag. pharm. Dr. Irene Promussas Innsbruck 2012

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE LEBENSHILFE FREISING E.V. vom

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz

Satzung des Vereins. Haus des Kindes e. V. vom 10.April mit den Änderungen vom und den Änderungen vom

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen.

Älter werden in Münchenstein. Leitbild der Gemeinde Münchenstein

Wohnen im Zeichen von Alter, Wandel und Kontinuität: Aspekte zur Wohnsituation Älterer in der Stadt Leipzig

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)

LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT

Richtlinien für studentische und sonstige Gruppierungen an der Universität Augsburg

Medizinische und pflegerische Versorgung im ländlichen Raum Gemeinsam für Lebensqualität. Andreas Böhm

Satzung der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.v.

Aktions-Plan der Landes-Regierung

Herzlich Willkommen VKIB

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

Checkliste zur Projektauswahl

Satzung der ISL e.v.

Dieser Vereinszweck wird durch den Verein beispielsweise mittels folgender Aktivitäten verwirklicht:

Gesund älter werden in Deutschland

Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.v.

Andreas Meiwes Diözesan-Caritasdirektor. Statement zum K+D Kongress am Es gilt das gesprochene Wort -

Europa in der Schule. Projekte für die Praxis

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

DIE GEMEINÜTZIGE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG DES LANDKREISES MIESBACH

Grußwort und Stellungnahme im Rahmen der der Podiumsdiskussion

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen

Caritasverband Oberlausitz e.v. Kirchplatz 2, Bautzen. Freunde der Caritas, Mitglieder und Interessierte. Nr. 2

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Jugendberufsagentur in Berlin

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: Mobiltel.

Satzung. Freunde und Förderer der Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Hamburg e.v.

Satzung des. Fördervereins Rosarium e. V. Neuengrodener Weg 22 c Wilhelmshaven

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Allein lebende Menschen mit Demenz. Helga Schneider-Schelte

Lieblingsplätze für alle

Barrierefreie Kommunikation, Information und Öffentlichkeitsarbeit 1 Begrüßung und Vorstellung 2 Organisatorische Hinweise und Informationen

Gefördert werden sollen Jugendprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einer Fördersumme von maximal jährlich.

SATZUNG DER LEBENSHILFE MITTWEIDA e.v.

Sehr geehrte Frau Muth, sehr geehrtes ELLA-Team, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Stammgäste,

Uneingeschränkt erleben

Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland

Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v.

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Vereinssatzung Call Center Essen

SATZUNG CARITASVERBAND OBERLAUSITZ e.v.

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Leicht MENSCHEN MIT BEHINDERUNG? Was soll Niedersachsen machen für. In diesem Heft stehen die Ideen von der Fach-Gruppe Inklusion in Leichter Sprache

Förderung von Beratungsleistungen:

Damit Kirche und Laden im Dorf bleiben

Transkript:

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.v. im BSK 09.04.2016/Vorstand Tätigkeitsbericht des Vorstandes des LSKS für den Zeitraum 06/2015 05/2016 zur Vorlage anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung am 28.05.2016 in Dresden Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.v. (LSKS) besteht gegenwärtig aus zehn Bereichen mit dem Status e.v., zwei Kontaktstellen und der Mitgliedergruppe beim Landesverband. Er hat zwei Fördermitglieder. Insgesamt vereinigt der LSKS per 31.03.2016 ca. 720 ordentliche Mitglieder, die zugleich Einzelmitglieder des BSK sind. 10 BSK-Mitglieder sind der Landesmitgliedergruppe zugeordnet. Etwa 70 weitere Personen im Freistaat sind BSK-Mitglieder ohne Zuordnung zu einem Bereich bzw. zu einer Kontaktstelle. Obwohl von den Bereichen 13 (2014/2015: 21) neue Mitglieder gewonnen werden konnten, hat der Landesverband in der zurückliegenden drei Jahren durch Austritt, Ausschluss und Ableben insgesamt mehr als 100 Einzelmitglieder verloren. Rund 90 % der ordentlichen Einzelmitglieder des BSK im Landesverband sind selbst körperbehindert. Der LSKS nach wie vor größter Landesverband im BSK, mit dem die genaue Anzahl der sächsischen Mitglieder geklärt werden muss. Zwischen den Angaben der Bereiche, zzgl. der vorhandenen Übersicht über die Landesmitglieder im LSKS, und den Zahlen des BSK gibt es Differenzen. Für viele Bereiche ist die Lage weiterhin sehr kritisch. Die Hauptursachen für diese Entwicklungen sind vor allem in der Altersstruktur unserer Mitglieder und in der außerordentlich schwierigen finanziellen Situation zu suchen. Letztere erschwert es außerordentlich, hinreichende Angebote zu unterbreiten und insbesondere die in den ländlichen Regionen wohnenden Mitglieder zu gemeinsamen Aktivitäten zusammenzuführen. Altersbedingt nimmt der Unterstützungsbedarf immer mehr zu. Das erhöht auch die Anforderungen an die Vorstände, die mit wenig Geld und oft unzureichender regionaler Unterstützung die Selbsthilfe organisieren müssen. Daraus resultiert, dass an vielen Stellen das persönliche Engagement einer sehr hohen Belastung ausgesetzt ist. Der LSKS und einige Bereiche haben versucht, interessierte Menschen mit Körperbehinderung in Projekte und andere Aktivitäten einzubeziehen. Dabei gehen wir davon aus, dass nicht zwangsläufig als erstes die Mitgliedschaft eingefordert werden muss. Es ist durchaus denkbar, als ersten Schritt die Mitarbeit an Projekten und Vorhaben in den Mittelpunkt zu stellen und die Frage nach der Mitgliedschaft im Verein dann zu diskutieren, wenn Interesse für ein dauerhaftes Engagement erkennbar ist. Nach wie vor ist es besonders für die kleineren Bereiche schwer, Projekte mit Förderung über die Richtlinie Teilhabe des SMS zu realisieren. Der erhebliche Aufwand bei Antragstellung und Abrechnung sowie die Forderung nach 20% Eigen- bzw. Drittmitteln sind kaum zu bewältigen. Alle Versuche, die Förderbedingungen des Freistaates zu vereinfachen und z.b. bürgerschaftliches Engagement als Eigenmittelanteil anzuerkennen, sind bisher ohne Erfolg geblieben. Weitergeführt wurde die Zusammenarbeit mit dem Christlichen Körperbehindertenverband Sachsen e.v. (CKV) und mit dem KMV Sachsen e.v., Körper- und Mehrfachbehinderten-Verband. Es wurden gemeinsame sozial- und gesundheitspolitische Standpunkte formuliert.

2 Themen waren u.a. die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) im Freistaat und in den Landkreisen, Standpunkte und Forderungen zur Tätigkeit des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) sowie zu den Förderregelungen des Freistaates Sachsen. Der LSKS hat zurecht an seiner Grundlinie festgehalten, ein Selbsthilfeverband mit dem Schwerpunkt der sozialpolitischen Interessenvertretung zu sein, der sich nicht auf die Trägerschaft von Einrichtungen und Diensten orientiert und Projektverantwortung nur für solche Themen übernimmt, die sein unmittelbares Wirkungsgebiet betreffen. Dieser Grundsatz unterstützt maßgeblich die Akzeptanz des LSKS und erleichtert den kritischen Umgang mit der Landespolitik. Der Vorstand führte planmäßig seine Vorstandsberatungen durch und hat sich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bereichen bemüht. So wurde unter anderem eine gemeinsame Beratung mit dem Vorstand des Stadtverbandes Dresden durchgeführt, um Unstimmigkeiten und Irritationen aus dem Wege zu räumen. Auf Grund längerer krankheitsbedingter Ausfälle von Mitarbeiterinnen und des Koordinators sowie durch Elternzeiten war die Kontinuität der Arbeit in der Geschäftsstelle zeitweise sehr beeinträchtigt. Auch die Vorstandsarbeit war durch gesundheitliche Beeinträchtigungen und Ausfälle einzelner Mitglieder merklich erschwert, vor allem durch die des Vorsitzenden Tino Pech. Die Arbeit verteilt sich auf zu wenige Schultern, was zur zeitweisen Überbelastung von Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern führte. Der Vorstand führte im August 2015 eine Klausurtagung in Hohenstein-Ernstthal durch, in der die bisherige Arbeit des Vorstandes beraten wurde und Festlegungen für die weitere Arbeit getroffen worden sind. Nachdem Tino Pech sein Amt als Vorsitzender aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hat, ist beschlossen worden, dass Arnd Roloff und Britta Soppala bis zur MV im Jahr 2016 den Landesverband gemeinsam führen. Die Arbeitsverteilung im Vorstand wurde neu geregelt. Zur Mitgliederversammlung 2016 ist ein/e neue/r Vorsitzende/r und ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r, ggf. ein weiteres Vorstandsmitglied, für die Legislaturperiode bis 2017 zu wählen. Die Landesverbandsschulung wird in diesem Jahr nachgeholt. Ein weiteres Problem war der zwischenzeitlich gesundheitsgefährdende Befall der Büroräume mit Ungeziefer. Der ehemalige Vermieter hatte trotz mehrjähriger und vielfacher Hinweise darauf nur unzureichend reagiert, sodass ein Umzug vorbereitet werden musste. Es stellte sich alsbald als sehr schwierig heraus, geeignete, barrierefreie Räume zu finden, die im Budget des LSKS und der LAG SH liegen. Ende März 2016 konnte der mittlerweile neue Vermieter der Büroräume in der Michelangelostr. 2 zum Einlenken bewegt werden, sodass ein Umzug gegenwärtig nicht mehr notwendig ist. Inhaltlich hat sich der Landesvorstand, auch in Übereinstimmung mit dem Bundesverband und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.v. (LAG SH), im zurückliegenden Zeitraum bezüglich seiner politischen Aktivitäten insbesondere auf die Gebiete Mobilität, Barrierefreiheit und Teilhabe körperbehinderter Menschen, auf die Gestaltung sowie Förderung der Selbsthilfe und auf das Internetportal konzentriert. Der Landesverband ist auch in den Arbeitsgruppen und Gremien zur Erstellung des Sächsischen Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK vertreten.

3 Ausgehend von Problemen in der Zusammenarbeit mit dem Stadtverband Dresden zum Projekt ÖPNV/SPNV ist die Weiterführung des Projektes auf den Prüfstand gestellt worden. Es wurden Verantwortlichkeiten neu geregelt und die Rolle des Vorstandes hervorgehoben. Mario Gerth, der als Vorstandsmitglied für dieses Projekt durch seine Krankheit ausgefallen ist, konnte seine Aufgabe über einen größeren Zeitraum nicht wahrnehmen. Auf Grund dessen wurde die Arbeit in einem Projektteam neu organisiert und die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der ehrenamtlichen Mitarbeiter geregelt. Damit sollte erreicht werden, dass die Arbeitsfähigkeit im Rahmen des Projektes jederzeit gewährleistet ist. Es soll auch gesichert werden, dass zu anstehenden Problemen, wie der Beförderung von E-Skootern im ÖPNV, gemeinsame Standpunkte gefunden werden. Die aktive und fachkundige Arbeit von Dr. Peter Münzberg und Kerstin Vietze ist besonders hervorzuheben. Zudem gebührt Daniel Pech ein Dankeschön für seine Tätigkeit bei der Haltestellenerfassung außerhalb der LH Dresden. Das Vorhaben ÖPNV/SPNV für alle umfasste im Zeitraum 06/2015 bis 05/2016 zwei Projekte. Bis 12/2015 konnte das Projekt ÖPNV/SPNV für alle Erweiterung der ÖPNV/SPNV-Nutzung in der Region ordnungsgemäß abgeschlossen und ab 01/2016 das neu beantragte Projekt ÖPNV/SPNV für alle - Vernetzung, Vertiefung und Erweiterung, nach Erhalt des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestartet werden. Mit dem positiven Zuwendungsbescheid vom 07.03.2016 ist die weitere Projektarbeit bis 12/2018 gesichert. Im Laufe der Projektarbeit hat sich der LSKS auch weiterhin auf die Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. gestützt. So kamen betroffene Mitgliedsvereinigungen auf verschiedenen Ebenen zum Zuge. Die örtliche sowie landkreisbezogene Ebene wurde z. B. durch die Behindertenverbände und Behindertenbeauftragten repräsentiert. Auch auf sächsischer Ebene waren Mitgliedsverbände bzw. der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingebunden. Die fachliche Kooperation fand mit Verkehrs- bzw. Zweckverbünden, Verkehrsunternehmen, den Landkreisen, Städten und Kommunen sowie weiteren betroffenen Fachbehörden sowie Experten statt. Das Projekt ÖPNV/SPNV für alle Erweiterung der ÖPNV/SPNV-Nutzung in der Region wurde planmäßig weitergeführt. Entsprechend den Projektzielen (vgl. LSKS-Tätigkeitsbericht bis 05/2015) konnten folgende Verbesserungen erzielt bzw. Maßnahmen umgesetzt werden: Die inhaltliche und regionale Erweiterung der Projekttätigkeiten, neue Partnerschaften und Vernetzung u. a. durch Etablierung einer vertrauensvollen Projektgruppenarbeit in der Stadt und im Landkreis Bautzen (z. B. Projektgruppenberatungen, Haltestellenerfassung und Mobilitätstraining im Landkreis, Beitrag zur Barrierefreiheit bei Bürgermeisterkonferenz) Erweiterung der Projektgruppe der Stadt Görlitz auf den Landkreis Gestaltung von Fachtagungen, Teilnahme an Fachtagungen und Projektpräsentationen in verschiedenen Gremien (z. B. fachlicher Teil der LSKS- Mitgliederversammlung, VVO-Tagung, Gastbeitrag beim A/F/N-Ausschuss des VVO, Mitwirkung an Fachtagung zur Inklusion hinsichtlich beruflicher Teilhabe durch Mobilitätskompetenz, Vortragsrunde der Behindertenbeauftragten des LK Görlitz) Zusammenarbeit mit den Partnerprojekten aus den Regionen Chemnitz und Leipzig

4 Ausdehnung des Mobilitätstrainings auf weitere Nutzergruppen und Sensibilisierung des Personals, Gewinnung weiterer Referenten u. a. durch: Unterstützung von Fahrerschulungen und Assistenzdiensten (Theorieveranstaltung, Handreichungen von Informationsmaterialien für Verkehrsunternehmen) Erstellung und Umsetzung eines optimalen Trainingskonzepts für alle Zielgruppen (Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Lernschwierigkeiten, Blinde und Sehbehinderte, Kinder und Senioren) Ausweitung des Mobilitätstrainings in Regionen in und außerhalb der Landeshauptstadt mit weiteren Verkehrsunternehmen (u. a. zwei Trainings mit der Städtebahn Sachsen, eine Ausfahrt im LK Bautzen, vier Trainingstage mit der DVB AG, Theorieeinheit mit Schülern der Dresdner Körperbehindertenschule, Angebote an weitere ostsächsische Verkehrsunternehmen) Umfangreiche Erstellung von Flyern und Informationsmaterialien für Betroffene, Fahrpersonal und Interessierte zur ÖPNV/SPNV-Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (aktuelles Angebot einsehbar im Selbsthilfenetzwerk Sachsen Auskunft zur barrierefreien Mobilität) Abstimmungen im Zuge der Fachgruppe Mobilitätstraining (Beratungen zur Gestaltung des Mobilitätstrainings unter Einbeziehung der Referenten und Evaluierung des Trainings) Fortlaufende Hinwirkung auf die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV/SPNV unter besonderer Berücksichtigung von Wegen zu Kultureinrichtungen, Naherholung und Arbeitsorten u. a. durch: Aktivitäten zur Einflussnahme auf die verbesserte Fahrzeuggestaltung der Zugvariante des Talent 2 auf der Strecke Dresden-Leipzig Erfassung von Haltestellen im ländlichen Raum und in der Landeshauptstadt (VVO und ZVON-Gebiet) Tests der Barrierefreiheit und Ausfahrten zu Zielen der Naherholung (z. B. Ausfahrt nach Kamenz, Test Bahnhof Neustadt, Zahlreiche Vor-Ort-Termine und Beratungen, Projektgruppenberatungen Einbringen der im Zuge der Projektaktivitäten erstellten Technischen Forderungen Nachstehende Grundziele werden im Zuge des neu angelaufenen Projektes ÖPNV/SPNV für alle - Vernetzung, Vertiefung und Erweiterung verfolgt: Öffentlichkeitsarbeit / Mobilitätstraining Ländlicher Raum Umsetzung der Nahverkehrspläne Sicherstellung einheitlicher Standards (in der Region, sachsenweit und darüber hinaus)/ Vernetzung Vertiefung im ländlichen Raum Ostsachsens Erweiterung in Nordwestsachsen In diesem Sinne fanden u. a. erste Lokaltermine (zur Fahrgastinformation Bhf. Dresden-Neustadt, Besichtigung von Niederflurbussen der DVB AG, Pressetermin mit der DVB AG zu E-Skooter- Beförderung, Befahrung von Haltestellen im Dresdner Stadtgebiet) und Beratungen (Landkreise Bautzen und Görlitz Haltestellenerfassung & Nahverkehrsplanung, Projektgruppe Dresden), Aktualisierung von Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit und Vorbereitung von Mobilitätstrainings in Ostsachsen und Dresden statt.

5 Mit dem Vorstandsbeschluss des LSKS vom 06.02.2016 und dem Vorstandsbeschluss der LAG SH vom 08.03.2016 wurden die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Projekt und seine Weiterführung neu geregelt. Die Projektverantwortung verbleibt wie bisher beim LSKS im Zusammenwirken mit der LAG SH mit folgender personeller Untersetzung: Projektverantwortlicher des LSKS-Vorstands: Mario Gerth Projektverantwortlicher des LAG SH-Vorstandes: Thomas Naumann Projektkoordinatorin: Kerstin Vietze, LSKS mit je einer/m Teilzeitbeschäftigten für die Region Ostsachsen/NOL und die Region Leipzig/Nordsachsen Projektbeauftragter: Dr. Peter Münzberg Die weiteren vorgesehenen Schritte zur Zielerreichung wurden und werden gemeinsam mit den Projektpartnern umgesetzt und somit das Projekt erfolgreich vorangebracht. Das Internetportal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de wurde bis zum Projektende am 31.03.2016 vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. betreut. Auch im Berichtszeitraum konnte es seinem Anspruch gerecht werden, das Informationsportal im Bereich Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Freistaat Sachsen zu sein. Dies fand nicht zuletzt durch zahlreiches Nutzerfeedback seine Bestätigung. Insbesondere das Angebot der Selbsthilfegruppen-Datenbank wie auch der umfangreichen Vermittlung von thematisch relevanten Nachrichten und Veranstaltungsterminen wird hoch geschätzt, umfangreich genutzt und ist in dieser Form im Freistaat Sachsen konkurrenzlos sowie deutschlandweit beachtlich. Die Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern verhalf dem Portal zu einer hohen Qualität und erfolgreichen Etablierung. Insbesondere die Leistung der Projektkoordinatorin Christine Jeglinsky, die im April 2015 von Kerstin Helm als ebenso professionelle Elternzeitvertretung abgelöst wurde, sowie das umfangreiche bürgerschaftliche Engagement des Chefredakteurs für das Internetportal, Dr. Peter Münzberg, sorgten diesbezüglich für eine gute Entwicklung. Im Jahr 2015 wurden 181 SH-NEWS (2014: 250) und 25 Newsletter (2014: 34) veröffentlicht. Weit über 90 % der SH-NEWS werden inzwischen auch in Leichter Sprache angeboten. Die Zahl der Newsletter-Abonnenten beträgt zurzeit 944 (2014: 915), viele davon aus Ministerien, Landtagsfraktionen, Ämtern, Behörden, Einrichtungen und Firmen. Bis Mitte März.2016 wurden bereits 41 SH- NEWS und 5 Newsletter veröffentlicht. Die Zahl der monatlichen Besuche auf dem Portal liegt weiterhin durchschnittlich bei ca. 1.800 mit dem regionalen Schwerpunkt Dresden. Die gesunkene Anzahl der Artikel im Vergleich zum Jahr 2014 hat vielfältige Ursachen. So wirkten sich neben dem Mitarbeiterwechsel in der Projektkoordinierung vor allem krankheitsbedingte Ausfälle auf die Zahlen aus. Auch kamen weitaus weniger Berichte aus den Verbandsstrukturen. Zudem kann man die gesunkene Artikelzahl auf einen geänderten Fokus zurückführen. Zentraler Blickpunkt war insbesondere die umfangreiche Optimierung des Portals hin zu mehr Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Sinne des Inklusionsgedankens. Gerade die Zahl wie auch der Umfang und die Qualität der Artikel in Leichter Sprache konnten, wie geplant, einen großen Anstieg verzeichnen. Aber auch die Lesbarkeit der Inhalte wurde bei den Anpassungen verbessert. Zwei größere Umbauten konnten zunächst der Startseite und anschließend dem gesamten Portal zu einer nutzerfreundlicheren und übersichtlicheren Gestaltung verhelfen. Dies wurde u. a. über eine inhaltliche Entschlackung sowie eine umfangreiche Umstrukturierung des Menüs realisiert.

6 Diese Überarbeitung des Portals kann jedoch nur als Kompromiss und Vorbereitung auf ein zukünftiges, für eine bessere mobile Nutzung des Portals benötigtes Update der Basissoftware gewertet werden. Das geplante Update konnte bislang nur im Hintergrund vorbereitet werden, da die neue Software-Version nicht mit dem bisher genutzten CSS-Template sowie den meisten Plug-Ins kompatibel ist. Gerade die Datenbanken, der Newsletter wie auch der Kalender können nicht ohne enormen Arbeitsaufwand übernommen werden. Aus diesem Grund kann ein solches Update erst als Teilaufgabe in einem inhaltlich neu orientierten Folgeprojekt geleistet werden. Ferner konnte auch für ehrenamtliche Redakteure der Umgang mit dem Portal über eine Strukturanpassung deutlich vereinfacht werden. Die Projektkoordinatorin konnte zudem ein ehrenamtliches Redaktionsteam aufbauen und schulen. Dieses Team soll in einem Folgeprojekt unter Federführung der LAG SH den Betrieb des Portals im Rahmen eines Inklusionsnetzwerkes in einem von diesem Personenkreis leistbaren Umfang übernehmen. Weiterhin konnten Auftritte in den sozialen Medien Facebook, Google+ und Twitter geschaffen und ausgebaut werden. Insbesondere das Angebot des Selbsthilfenetzwerks Sachsen auf Facebook wird sehr gut angenommen und konnte seine Reichweite seit Anfang 2015 erheblich steigern. Kerstin Helm hat eine sehr gute Arbeit geleistet. Der gesundheitsbedingte Rückzug des Vorsitzenden und die erschwerte Finanzierung der Gesamttätigkeit des Landesverbandes haben u. a. dazu geführt, dass der Landesvorstand auch 2015/2016 einige in den Vorjahren stärker verfolgte Aufgaben erneut zurückstellen musste. Das betraf u.a. Gesundheit und Rehabilitation Arbeit und Beschäftigung Bildung, Aus- und Weiterbildung Wohnen, Kultur, Freizeit Auf diesen Themengebieten konnte der Landesverband keine wesentlichen eigenen Aktivitäten entwickeln und musste sich im Wesentlichen auf Leistungen des Bundesverbandes, der Bereiche, der LAG SH bzw. anderer Selbsthilfevereinigungen stützen. Dafür unseren herzlichen Dank! Die Zusammenarbeit mit dem PARITÄTISCHEN verlief auch im zurückliegenden Zeitraum planmäßig. Der LSKS hat an der Mitgliederversammlung des PARITÄTISCHEN im November 2015 teilgenommen. Wichtig für unsere Tätigkeit in Sachsen ist aber auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband und seinen Gremien. Wir sind für einen starken Bundesverband und wünschen uns eine stärkere Konzentration auf die Grundfragen von Gleichstellung, Teilhabe und Inklusion und eine besser abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit. Der Landesvorstand hat sich trotz aller Probleme und Schwierigkeiten bemüht, die ihm durch Satzung und Arbeitsprogramm gestellten Aufgaben zu erfüllen. Er hat sich in die Diskussion behinderten-, gesundheits- und sozialpolitischer Problemstellungen eingebracht, die erforderlichen Beschlüsse gefasst, in seinen Beratungsprotokollen formuliert und wesentliche Informationen zu seiner Tätigkeit im Internet als SH-NEWS veröffentlicht. Insgesamt wurden im zurückliegenden Berichtsjahr die geplanten vier Vorstandsberatungen und die Multiplikatoren-Schulung für Vorstandsmitglieder durchgeführt. Dem Vorstand ist bewusst, dass nicht alle Themengebiete gleichermaßen einbezogen werden konnten, weil hierfür die materiellen und personellen Ressourcen fehlen.

7 Gemäß den jeweils von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüssen, vor allem des jährlichen Arbeitsprogramm und des Haushaltplanes hat der Vorstand daher auch im zurückliegenden Jahr versucht, zumindest einen Teil der satzungsgemäßen Aufgaben über die Projektarbeit zu realisieren, allerdings mit dem Nachteil, dass er alle weiteren Zuwendungen zur Deckung des geforderten Eigen- bzw. Drittmittelanteils von 20% für die geförderten Projekte einsetzen musste. Einen Teil seiner Arbeitskapazität hat der Vorstand auch der Gestaltung einer effektiven Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.v. (LAG SH) gewidmet, denn letztlich bildet sie das strukturelle Dach, um Forderungen und Arbeitsschritte aus der Sicht des LSKS und seiner Mitglieder mit den Forderungen anderer Selbsthilfeorganisationen auf dem Gebiet Soziales/ Gesundheit abzugleichen und gemeinsame Initiativen zu entwickeln. So fand wieder eine gemeinsame Vorstandsberatung statt, die weiterhin jährlich wiederholt werden soll. Nur im Zusammenwirken beider Vereinigungen und durch Mitwirkung weiterer Mitglieder der LAG SH konnte es gelingen, das gemeinsame Internetangebot zur Hauptform der Information behinderter/chronisch kranker Menschen im Freistaat zu entwickeln, damit auch den BSK-Bereichen, - Kontaktstellen und Mitgliedern ein angemessenes Angebot zur Verfügung zu stellen. Insgesamt war und ist das Überleben des Landesverbandes im Jahre 2016 nur möglich, weil wir weitere Einspar- und Synergieeffekte erreichen werden. Ein Dank hierfür gebührt Frau Böhme und Herrn Gersten. Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung eine weitgehend ausgeglichene Jahresbilanz für 2015 vorlegen, deren Richtigkeit die Rechnungsprüfer am 04.04.2016 bestätigt haben. Bestätigt vom Vorstand des LSKS am 09.04.2016 Bestätigt von der ordentlichen Mitgliederversammlung des LSKS am 28.05.2016