RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 8. März 2010 (11.03) (OR. en) 5957/1/10 REV 1 LIMITE CRIMORG 22 ENFOPOL 32

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Transkript:

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 8. März 2010 (11.03) (OR. en) 5957/1/10 REV 1 LIMITE CRIMORG 22 ENFOPOL 32 VERMERK des für die Betr.: Vorsitzes Multidisziplinäre Gruppe "Organisierte Kriminalität" (MDG) Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zu einem Aktionsplan für die Umsetzung der Konzertierten Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Die Cyberkriminalität ist ihrem Wesen nach grenzüberschreitend. Damit Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität wirksam sein können, sind daher auch angemessene grenzüberschreitende Vorkehrungen erforderlich und müssen die internationale Zusammenarbeit und die Amtshilfe bei der Strafverfolgung innerhalb Europas und zwischen der EU und Drittländern wesentlich verbessert werden. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Schlussfolgerungen des Rates und Initiativen angenommen, um eine konzertierte Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu erarbeiten. Ziel dieser Strategie ist es, wirksam gegen die Cyberkriminalität vorzugehen und dabei konkret die vielfältigen strafbaren Handlungen zu bekämpfen, die mittels elektronischer Medien begangen werden: Kinderpornografie, sexuelle Gewalt, terroristische Aktivitäten, Angriffe auf elektronische Netzwerke, Betrug, Identitätsdiebstahl usw. 5957/1/10 REV 1 gha/jhe/tg 1 DG H 2 B LIMITE DE

Als Folgemaßnahme zur niederländischen Initiative, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Schlussfolgerungen des Rates und der Mitteilung der Kommission zu Cyberkriminalität zu ergreifen, hat der Vorsitz den Delegationen der Mitgliedstaaten ein Diskussionspapier unterbreitet, anhand dessen die weiteren Schritte ermittelt und erörtert werden sollen; darin wird geprüft, welche der vorgeschlagenen Alternativen am besten geeignet ist für die allgemeinen Leitlinien, die als Grundlage für die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Cyberkriminalität dienen werden. Die Delegationen erhalten in der Anlage einen Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zu einem Aktionsplan für die Umsetzung der Konzertierten Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, der auf den Beratungen in der letzten Sitzung der MDG und den bisher eingegangenen schriftlichen Beiträgen beruht. 5957/1/10 REV 1 gha/jhe/tg 2 DG H 2 B LIMITE DE

ANLAGE SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 2010 zu einem Aktionsplan für die Umsetzung der Konzertierten Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität DER RAT in Anbetracht 1. des Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität aus dem Jahr 2001; 2. der Bedeutung, die im Stockholmer Programm der Absicherung des Einsatzes neuer Technologien und dem Schutz von gefährdeten Menschen eingeräumt wird, und der modernen Herausforderungen, die sich in Form von Cyberkriminalität stellen, da kriminelle Gruppen erheblichen Nutzen aus den Technologien ziehen; 3. der Notwendigkeit, ein sehr hohes Maß an Netzsicherheit zu gewährleisten und eine schnellere Reaktion auf Internet-Störungen oder Cyber-Angriffe zu ermöglichen, und zwar durch gezielte Maßnahmen und Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Einklang mit den Bestimmungen des Stockholmer Programms über Cyberkriminalität; 4. der Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2008 über eine konzertierte Arbeitsstrategie und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität 1, in denen die Mitgliedstaaten und die Kommission ersucht werden, auf Fallstudien basierende Maßnahmen einzuführen, wobei insbesondere der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen ist, um kurz- und mittelfristig operative Instrumente auszuarbeiten; 5. der Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Errichtung von nationalen Plattformen und einer europäischen Plattform für Hinweise auf Internetstraftaten 2 ; 1 2 Dok. 15569/08 ENFOPOL 224 CRIMORG 190. Dok. 14071/08 ENFOPOL 187 CRIMORG 162. 5957/1/10 REV 1 gha/jhe/tg 3

6. der Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Oktober 2009 über die Europäische Finanzkoalition und die nationalen Finanzkoalitionen gegen Kinderpornografie im Internet 1 ; 7. des im Stockholmer Programm ergangenen Aufrufs des Europäischen Rates an die Mitgliedstaaten, die mit der Bekämpfung der Cyberkriminalität beauftragten nationalen Meldeplattformen uneingeschränkt zu unterstützen, wobei betont wird, wie wichtig die Zusammenarbeit auch mit Ländern außerhalb der Europäischen Union ist, und des Aufrufs des Rates an die Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gestärkt und verbessert werden, an Europol, verstärkt strategische Analysen zur Cyberkriminalität durchzuführen hält es für äußerst wichtig, einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu erarbeiten, in dem festgelegt würde, wie die wichtigsten Punkte der Konzertierten Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität umzusetzen sind, darunter auf kurze Sicht: Erwerb besserer Kenntnisse über Täter und ihre Vorgehensweisen, um ein tatsächliches Bild des Ausmaßes des Problems und seiner ständigen Veränderung zu erhalten, die durch seine heterogene Grundstruktur bedingt ist, wie z.b. Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung der Privatsphäre, Finanzstraftaten, unerlaubter Zugang und Sabotage, Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums, Angriffe auf Netzwerke und Systeme, Identitätsmissbrauch und Betrug, Kinderpornografie und Spam sowie Handel mit verbotenen Stoffen; Konsolidierung und anschließend Überarbeitung und erforderlichenfalls Aktualisierung der der Europäischen Cybercrime-Plattform von Europol zugewiesenen Funktionen, um ihre Schulungsarbeit für Ermittler zu verstärken sowie um Informationen und Erfahrungen auszutauschen; 1 Dok. 11456/2/09 REV 2 CRIMORG 106 EF 98. 5957/1/10 REV 1 gha/jhe/tg 4

Annahme von Maßnahmen im Rahmen des Programms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets ("Safer Internet") 2009-2013, zur Förderung von Partnerschaften mit der Privatwirtschaft und dem Finanzsektor, damit Geldtransfers in Bezug auf Websites mit Kinderpornografie 1 unterbunden werden; Fortführung der laufenden Aktivitäten und Initiativen in diesem Bereich wie des CIRCAMP-Projekts 2 zur Entwicklung eines Filtersystems gegen Inhalte, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, der Europol-Arbeitsgruppe "Überwachung der Internet- Kommunikation" und des Verzeichnisses bewährter Verfahren zur Ermittlung von gewerblichen Websites mit Abbildungen von Kindesmissbrauch, das von der Europäischen Finanzkoalition mit der aktiven Beteiligung von Eurojust erstellt wurde; Förderung des Einsatzes gemeinsamer Ermittlungs- und Untersuchungsteams; auf mittlere Sicht die Erzielung von Fortschritten mit folgenden Maßnahmen: Einführung und Anhebung von Spezialisierungsvorgaben für Polizei, Richter, Staatsanwälte und forensische Dienste auf ein für die Durchführung technischer Untersuchungen angemessenes Niveau, insbesondere hinsichtlich der Einrichtung einer ständigen Plattform für Cyber-Ausbildung; Bewertung der Situation bezüglich der Bekämpfung der Cyberkriminalität in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, um Trends und Entwicklungen in der Cyberkriminalität besser nachvollziehen zu können; Vorlage der entsprechenden Verbesserungsvorschläge und Unterstützung der Kommission und des Rates bei der Ausarbeitung von Empfehlungen oder Vorschriften für die Bekämpfung der Cyberkriminalität; ( ) Synchronisierung der verschiedenen Netzwerke rund um die Uhr, Vermeidung möglicher Überschneidungen (G8 und Interpol); 1 2 Der Begriff "Kinderpornografie" wurde unter schwedischem Vorsitz verwendet. Globales Ziel dieses Netzes ist es, einen organisierten und breitgefächerten grenzüberschreitenden Austausch bewährter Verfahren zwischen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Herstellung und der Online-Verbreitung von Material, das den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellt, und des Zugangs dazu zu fördern. 5957/1/10 REV 1 gha/jhe/tg 5

Förderung des Austauschs mit europäischen Einrichtungen (EMSI, CEPOL, Eurojust, Europol, ENISA usw.), internationalen Einrichtungen (Interpol, VN usw.) oder Drittländern bezüglich neuer Technologien, um besseren Einblick in Trends und Vorgehensweisen bei diesen Straftaten zu erhalten; Erhebung und Aktualisierung bewährter Verfahren hinsichtlich technologiegestützter Ermittlungsmethoden bei Polizei, Justiz und forensischen Diensten sowie Bewertung und Förderung der Verwendung von computergestützten Ermittlungsinstrumenten durch Polizei, Justiz und forensische Dienste in ganz Europa, und zwar in Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich etablierten Einrichtungen wie Interpol, IACIS 1 oder anderen ähnlichen privaten und öffentlichen Organisationen; Förderung und Verstärkung von Aktivitäten zur Prävention von Cyberkriminalität durch die Vermittlung bewährter Verfahren bei der Nutzung der Netzwerke in folgender Form: Einsatz von Internet-Patrouillen, Einbeziehung von Freiwilligen, Einrichtung von schwarzen Listen illegaler Angebote und Anbieter und Hinweise auf Anlaufstellen für Opfer oder Verbraucher (Minderjährige); hierbei sind die einschlägigen Teile der Schlussfolgerungen der Konferenz des Europäischen Netzes für Kriminalprävention von 2009 über bewährte Verfahren und anderer verwandter Foren zu berücksichtigen; Einrichtung eines Dokumentationspools zu Cyberkriminalität, zu dem alle beteiligten Akteure Zugang haben und der als ständige Schaltstelle zu Nutzer- und Opferverbänden und zum Privatsektor dienen könnte 2 ; 1 2 Die "International Association for Computer Information Systems" ist eine Organisation ohne Erwerbszweck für Networking und Austausch in den Bereichen Forschung, Ausbildung und technische Information in Form einer jährlichen internationalen Konferenz sowie gelegentlich stattfindender Fachkonferenzen. Die Bekämpfung der Cyberkriminalität ist je nach Mitgliedstaat unterschiedlich und es gibt keinen gemeinsamen Wissensbestand auf europäischer Ebene oder einen gemeinsamen Standpunkt in dieser Frage. Die Mitgliedstaaten können weder von den andernorts gemachten positiven Erfahrungen profitieren noch von Fehlern und möglichen Lösungen lernen. CEPOL ist zwar im Bereich der Ausbildung tätig, aber es gibt keine gemeinsame Liste der von all den verschiedenen Beteiligten angebotenen oder akkreditierten Kurse. 5957/1/10 REV 1 gha/jhe/tg 6

schlägt vor, eine Durchführbarkeitsstudie über die Möglichkeiten zur Schaffung eines Zentrums für die Durchführung der genannten Maßnahmen zu erstellen, falls dies nicht bereits erfolgt ist, das als Referenzstelle für Entwicklungsländer und einschlägige Organisationen im Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität dienen sollte. Dieses Zentrum könnte auch die durchzuführenden Präventions- und Ermittlungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der verschiedenen Standpunkte (Strafverfolgung, Justiz und Verwaltung) mit Blick auf die Festlegung gemeinsamer Parameter bewerten und überwachen. Diese Durchführbarkeitsstudie sollte insbesondere den Zweck, den Aufgabenbereich, die mögliche Finanzierung und den besten Standort dieses Zentrums beleuchten. Das Zentrum hätte die folgenden Aufgaben: Ausarbeitung und Aktualisierung von Spezialisierungsvorgaben für Polizei, Richter, Staatsanwälte und forensische Dienste auf ein für die Durchführung technischer Ermittlungen angemessenes Niveau. Daneben Ausarbeitung und Aktualisierung von Mindestanforderungen an künftige Ausbilder im Bereich der Technologie-Kriminalität; Unterstützung und Beratung der Kommission und des Rates bei der Erstellung von Empfehlungen oder Vorschriften zur Bekämpfung der Cyberkriminalität aus einer globalen Perspektive; ständige Verbindungsstelle zu Nutzer- und Opferorganisationen und zum Privatsektor. Das Zentrum sollte einen europäischen Mustervertrag für die Zusammenarbeit zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor erarbeiten; Erhebung und Aktualisierung bewährter Verfahren hinsichtlich technologiegestützter Ermittlungsmethoden bei Polizei, Justiz und forensischen Diensten sowie Bewertung und Förderung der Verwendung von computergestützten Ermittlungsinstrumenten durch Polizei, Justiz und forensische Dienste in ganz Europa; Bereitstellung dieser Instrumente innerhalb der EU und möglicherweise auch an Drittländer; Erstellung eines jährlichen (regelmäßigen) Gesamtberichts auf europäischer Ebene zur Erfassung der Erscheinungen der Cyberkriminalität und anderer Probleme im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien im Rahmen der Cyberkriminalität, und zwar unter Berücksichtigung der nationalen Statistiken; ist sich bewusst, dass die in der Strategie für die externe Dimension des Bereichs Justiz und Inneres genannten Prioritäten in einen Aktionsplan aufgenommen werden müssen, damit weitere Schritte in Zusammenarbeit mit Drittländern ergriffen werden, deren Beteiligung an der Bekämpfung der Cyberkriminalität entscheidend ist; 5957/1/10 REV 1 gha/jhe/tg 7

betont, dass untersucht werden muss, wie sich eine angemessene finanzielle Unterstützung, eine regelmäßige Bewertung und ein wirksamer Follow-up-Mechanismus für diesen Aktionsplan am besten gewährleisten lassen, um auf diese Weise alle Hindernisse zu ermittelt, die der Wirksamkeit und Gesamtkohärenz der durchzuführenden Maßnahmen im Wege stehen könnten; ruft die Kommission auf, einen Aktionsplan vorzuschlagen, um die Reaktion auf das Problem der Cyberkriminalität durch kurz- und mittelfristige Maßnahmen zu verbessern, die spätestens 2012 anlaufen sollen. 5957/1/10 REV 1 gha/jhe/tg 8