Verkehrszeichenbibliothek. Bibliothek der amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat)

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Transkript:

Verkehrszeichenbibliothek Bibliothek der amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat)

Inhalt Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek Datenvarianten Übersicht Verkehrszeichen Teil 3 Gefahrzeichen nach 40 StVO Teil 4 Vorschriftzeichen nach 41 StVO Teil 5 Richtzeichen nach 42 StVO ohne Verkehrslenkungstafeln Teil 6 Varianten der Verkehrslen kungstafel nach Zeichen 500 StVO Teil 7 Verkehrseinrichtungen 43 StVO Teil 8 Zusatzzeichen Ergänzungen Register 3 5 8 14 20 30 34 36 44 47 2

Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek Das CARD/1 System wird seit Jahren als ein führendes CAD-System von zahlreichen Anwendern in der Tiefbauplanung eingesetzt. Offene Systemstrukturen, eine einheitliche Grafikoberfläche, der modulare Aufbau und ein durchgängiger Datenfluss tragen wesentlich dazu bei, dass Sie alle Projekte fristgerecht zum erfolgreichen Abschluss bringen. Als zukunftsweisende Gesamtlösung für den Ingenieurtiefbau nutzen viele Vermessungsingenieure, Straßen-, Bahn- und Kanalplaner sowie Landschaftsarchitekten das integrierte Gesamtsystem. Das CARD/1 System Zur Unterstützung der Anwender bieten wir Ihnen zukünftig neben den reinen Programmmodulen auch sofort verfügbare Daten in Form von Zeichnungsobjekten an. Die erste Zusammenstellung aus dieser Reihe ist die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek. Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek stellt Ihnen die aktuellen amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat) für Ihre Planung mit CARD/1 zur Verfügung. Jedes einzelne Verkehrszeichen liegt als CARD/1 Zeichnungsobjekt vor. Besonders interessant ist diese Bibliothek, wenn Sie als Anwender die amtlichen Verkehrszeichen für Ihre fachgerechten Beschilderungspläne nutzen möchten. Die Bibliothek ermöglicht Ihnen einen direkten Zugriff auf originale CARD/1 Zeichnungsobjekte. So erhalten Sie eine effiziente Möglichkeit, Ihre Planungen in Zukunft noch professioneller zu präsentieren. Produktbeschreibung 3

Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek Verwendungszweck Häufig haben Sie die Anforderung, Beschilderungspläne zu erstellen. In der Regel stellt sich dann die Frage, in welchem Projekt diese Aufgabe zuletzt ausgeführt wurde und Sie begeben sich auf die Suche. Einige Verkehrszeichen haben Sie im Laufe der Zeit bereits erstellt, aber oftmals ist dann doch eine ergänzende Bearbeitung notwendig, damit Sie alle erforderlichen Verkehrszeichen nutzen können. Mit diesem Planungswerkzeug können Sie sich ganz auf Ihre anspruchsvolle Planungstätigkeit konzentrieren. Im Rahmen der Programmpflege werden diese Daten immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Dadurch steigern Sie Ihre Produktivität und senken Ihre Kosten. Die Daten wurden unter Berücksichtigung der CARD/1 Systemstrukturen aufbereitet. Dabei sind die Verkehrs zeichen in ihrer Nummerierung entsprechend der StVO erstellt worden. Eine Überschneidung mit vorhandenen Symbolnummern Ihrer Symbolbibliothek ist mit der Struktur der vorliegenden Bibliothek ausgeschlossen. Voraussetzung für die Nutzung der Bibliothek ist eine Instal lation des Moduls CARDPLOT Zeichnungen bearbeiten und aus geben des CARD/1 Systems. Installation Die Installation der Verkehrszeichenbibliothek VzKat erfolgt wie jede Installation eines CARD/1 Modules. Benutzen Sie bitte Ihre aktuellen Lizenzdaten und die aktuelle CARD/1 CD. Weiteres zur Installation entnehmen Sie bitte der Installationsanleitung. Die Daten werden automatisch im zentralen Projekt CARD installiert. Damit stehen Ihnen die Verkehrszeichen in allen Projekten zur Verfügung. Alternativ ist die Vorhaltung der Daten in einem Musterprojekt möglicherweise sinnvoll, um sie nur im Bedarfsfall zugänglich zu machen. 4

Datenvarianten Datenvarianten Sie erhalten die gesamte Bibliothek in drei Ausfertigungen 1. Amtliche Verkehrszeichen mit weißem Hintergrund 2. Amtliche Verkehrszeichen mit transparentem Hintergrund 3. Amtliche Verkehrszeichen mit Nummern Es empfiehlt sich, mit der deckenden Darstellung (weißer Hintergrund) zu arbeiten, damit die Darstellung in den Zeichnungen deutlich wird. Dennoch wollen wir Ihnen die transparente Variante nicht vorenthalten, so dass auch diese im Lieferumfang enthalten ist. Damit Sie die richtigen Farben verwenden können, erhalten Sie eine PEN-Datei, in der die verwendeten Stifte enthalten sind. Die Zeichnungsobjekte der Verkehrszeichenbibliothek sind entsprechend der offiziellen Teile des Katalogs der Verkehrszeichen des Bundesministeriums für Verkehr gegliedert. Bezeichnung der Dateien und Objekte Die Zeichen sind gemäß der Nummerierung der Originalzeichen in sieben Zeichnungsdateien zusammengefasst, für einen übersichtlichen Zugriff auf diese Daten. Teil VzKat Bezeichnung nach VzKat PLT-Dateiname (deckend) PLT-Dateiname (transparent) PLT-Dateiname (Nummer) Teil 3 Gefahrzeichen nach 40 StVO VZ_100.PLT VZ_100T.PLT VZ_100X.PLT Teil 4 Vorschriftzeichen nach 41 StVO VZ_200.PLT VZ_200T.PLT VZ_200X.PLT Teil 5 Richtzeichen nach 42 StVO ohne Verkehrslenkungstafeln VZ_300.PLT VZ_400.PLT VZ_300T.PLT VZ_400T.PLT VZ_300X.PLT VZ_400X.PLT Teil 6 Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0 VZ_500.PLT VZ_500T.PLT VZ_500X.PLT Teil 7 Verkehrseinrichtungen 43 StVO VZ_600.PLT VZ_600T.PLT VZ_600X.PLT Teil 8 Zusatzzeichen VZ_1000.PLT VZ_1000T.PLT VZ_1000X.PLT 5

Datenvarianten Wir haben die Namen der Zeichnungsobjekte in direkter Anlehnung an den amtlichen Verkehrszeichenkatalog festgelegt. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit den Namen der CARD/1 Standard Symbolnummern, haben wir der offiziellen Nummerierung ein V für Verkehrszeichen vorangestellt. Eine eindeutige Zuordnung der Verkehrszeichen ist damit gewährleistet. Nutzung der Daten Eine Auswahl der Objekte in der Zeichnungsbearbeitung ist komfortabel über den Objektnamen oder den Bezeichnungstext des Zeichnungsobjektes möglich. Die Größen der Zeichen sind auf Basis der Schildergrößen nach VzKat übernommen. Als Ausgangsgröße wurde die dort festgelegte Größe 2 (entspricht 100%) definiert und die Zeichen hierzu im Maßstab 1:50 erstellt. Bei der Nutzung der Objekte stehen Ihnen dann die gewohnten Skalierungsmöglichkeiten des CARD/1 Systems zur Verfügung. Zuvor lesen Sie bitte die entsprechende Zeichnungsdatei ein. Stiftattributtabelle Damit Sie die Zeichen in der korrekten Farbgebung nutzen können, importieren Sie bitte die mitgelieferte PEN-Datei. In dieser Datei sind den verwendeten Stiften (20002 und 20100-20108) entsprechende Farben sowohl für die Bildschirmdarstellung als auch für die Zeichnungsausgabe zugeordnet. 6

Datenvarianten Stiftnummer Farbe (Grafik) Farbe Zeichnungsausgabe (RGB) R G B Strichstärke für Zeichnungsausgabe Beschreibung 20100 0 0 0 0 0.12 Schwarz 20101 40 255 0 0 0.18 Rot 20102 54 0 0 255 0.18 Blau 20103 44 255 255 0 0.18 Gelb 20104 47 0 238 0 0.18 Grün 20105 24 120 120 120 0.18 Grau 20106 3 255 128 0 0.18 Orange 20107 6 162 81 0 0.18 Braun 20108 30 255 255 255 0.18 Weißer Hintergrund Sie können die Stiftnummern in Ihren Stifttabellen ergänzen. Dazu importieren Sie unter Einstellungen Stifttabelle editieren, Bearbeiten Import ASCII-Datei einfach die Datei VZ_KAT.PEN. Für alle doppelseitigen Verkehrszeichen, deren Vorder- und Rückseite identisch sind, enthält die Verkehrszeichenbibliothek nur eine Variante. Sollten Sie individuelle Anpassungen an den Verkehrszeichen vornehmen, speichern Sie diese bitte unter einem anderen Dateinamen ab, da die Änderungen ansonsten bei einer Aktualisierung Ihres CARD/1 Systems im Rahmen der Programmpflege ohne weiteren Hinweis überschrieben werden. Bitte beachten Dieser Katalog enthält alle amtlichen Verkehrszeichen nach StVO. Es ist geplant, die Verkehrszeichen mit variablen Inhalten nach RWB, RWBA, RWVZ, RUB und RtH zukünftig als Bestandteil in die CARD/1 Bibliotheken aufzunehmen. Sonstiges 7

V 101 Teil 3 Gefahrzeichen nach 40 StV0 V 101 Gefahrstelle V 108-53 Gefälle 7% V 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts V 108-54 Gefälle 8% V 103-10 Kurve (links) V 108-55 Gefälle 9% V 103-20 Kurve (rechts) V 108-56 Gefälle 10% V 105-10 Doppelkurve (zunächst links) V 108-57 Gefälle 11% V 105-20 Doppelkurve (zunächst rechts) V 108-58 Gefälle 12% V 108-50 Gefälle 4% V 108-59 Gefälle 13% V 108-51 Gefälle 5% V 108-60 Gefälle 14% V 108-52 Gefälle 6% V 108-61 Gefälle 15% 8

V 108-62 V 108-62 Gefälle 16% V 108-71 Gefälle 25% V 108-63 Gefälle 17% V 110-50 Steigung 4% V 108-64 Gefälle 18% V 110-51 Steigung 5% V 108-65 Gefälle 19% V 110-52 Steigung 6% V 108-66 Gefälle 20% V 110-53 Steigung 7% V 108-67 Gefälle 21% V 110-54 Steigung 8% V 108-68 Gefälle 22% V 110-55 Steigung 9% V 108-69 Gefälle 23% V 110-56 Steigung 10% V 108-70 Gefälle 24% V 110-57 Steigung 11% 9

V 100-58 Teil 3 Gefahrzeichen nach 40 StV0 V 110-58 Steigung 12% V 110-67 Steigung 21% V 110-59 Steigung 13% V 110-68 Steigung 22% V 110-60 Steigung 14% V 110-69 Steigung 23% V 110-61 Steigung 15% V 110-70 Steigung 24% V 110-62 Steigung 16% V 110-71 Steigung 25% V 110-63 Steigung 17% V 112 unebene Fahrbahn V 110-64 Steigung 18% V 113 Schnee- oder Eisglätte V 110-65 Steigung 19% V 114 Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz V 110-66 Steigung 20% V 115-10 Steinschlag von rechts 10

V 115-20 V 115-20 Steinschlag von links V 125 Gegenverkehr V 116 Splitt, Schotter V 128 bewegliche Brücke V 117-10 Seitenwind von rechts V 129 Ufer V 117-20 Seitenwind von links V 131 Lichtzeichenanlage V 120 verengte Fahrbahn V 133-10 Fußgänger (Aufstellung rechts) V 121-10 einseitig (rechts) verengte Fahrbahn V 133-20 Fußgänger (Aufstellung links) V 121-20 einseitig (links) verengte Fahrbahn V 134-10 Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts) V 123 Baustelle V 134-20 Fußgängerüberweg (Aufstellung links) V 124 Stau V 136-10 Kinder (Aufstellung rechts) 11

V 136-20 Teil 3 Gefahrzeichen nach 40 StV0 V 136-20 Kinder (Aufstellung links) V 145 Kraftomnibusse V 138-10 Radfahrer kreuzen (Aufstellung rechts) V 150 Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken V 138-20 Radfahrer kreuzen (Aufstellung links) V 151 unbeschrankter Bahnübergang V 140-10 Viehtrieb, Tiere (Aufstellung rechts) V 157-10 dreistreifige Bake (Aufstellung rechts) V 140-20 Viehtrieb, Tiere (Aufstellung links) V 157-11 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) V 142-10 Wildwechsel (Aufstellung rechts) V 157-20 dreistreifige Bake (Aufstellung links) V 142-20 Wildwechsel (Aufstellung links) V 157-21 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) V 14 4-10 Flugbetrieb (Aufstellung rechts) V 159-10 zweistreifige Bake (Aufstellung rechts) V 14 4-20 Flugbetrieb (Aufstellung links) V 159-11 zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) 12

V 159-20 V 159-20 zweistreifige Bake (Aufstellung links) V 159-21 zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) V 162-10 einstreifige Bake (Aufstellung rechts) V 162-11 einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) V 162-20 einstreifige Bake (Aufstellung links) V 162-21 einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) 13

V 201-50 Teil 4 Vor schrif tzeichen nach 41 StV0 V 201-50 Andreaskreuz (stehend) ohne Blitzpfeil V 209-30 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus V 201-51 Andreaskreuz (stehend) mit Blitzpfeil V 209-31 vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts und links V 201-52 Andreaskreuz (liegend) ohne Blitzpfeil V 211-10 vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links V 201-53 Andreaskreuz (liegend) mit Blitzpfeil V 211-20 vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts V 205 Vorfahrt gewähren! V 214-10 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links V 206 Halt! Vorfahrt gewähren! V 214-20 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts V 208 dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! V 220-10 Einbahnstraße, linksweisend V 209-10 vorgeschriebene Fahrtrichtung links V 220-20 Einbahnstraße, rechtsweisend V 209-20 vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts V 222-10 vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei 14

V 222-20 V 222-20 vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei V 241-31 getrennter Fuß- und Radweg V 224-50 Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse V 242 Beginn eines Fußgängerbereichs V 224-51 Haltestellen Schulbusse V 243-50 Ende eines Fußgängerbereichs (einseitig) V 229 Taxenstand V 245 Linienomnibusse V 237 Sonderweg Radfahrer V 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art V 238 Sonderweg Reiter V 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge V 239 Sonderweg Fußgänger V 240 gemeinsamer Fuß- und Radweg V 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 254 Verbot für Radfahrer V 241-30 getrennter Rad- und Fußweg V 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas 15

V 256 Teil 4 Vor schrif tzeichen nach 41 StV0 V 256 Verbot für Mofas V 266 Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung V 258 Verbot für Reiter V 267 Verbot der Einfahrt V 259 Verbot für Fußgänger V 268 Schneeketten sind vorgeschrieben V 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge V 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern V 269 Verbot für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung V 270 Verkehrsverbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen V 262 Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht V 272 Wendeverbot V 263 Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast V 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand V 264 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung V 274-50 zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h V 265 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung V 274-51 zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h 16

V 274-52 V 274-52 zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h V 274-61 zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h V 274-53 zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h V 274-62 zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h V 274-54 zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h V 274-63 zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h V 274-55 zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h V 274-1-50 Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h V 274-56 zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h V 274-1-51 Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h V 274-57 zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h V 274-2-50 Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (einseitig) V 274-58 zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h V 274-2-51 Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (einseitig) V 274-59 zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h V 275 vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit V 274-60 zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h V 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art 17

V 277 Teil 4 Vor schrif tzeichen nach 41 StV0 V 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 278-57 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h V 278-58 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h V 278-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h V 278-59 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 90 km/h V 278-51 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 10 km/h V 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100 km/h V 278-52 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 km/h V 278-61 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110 km/h V 278-53 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h V 278-62 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h V 278-54 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 40 km/h V 278-63 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 130 km/h V 278-55 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50 km/h V 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit V 278-56 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h V 280 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art 18

V 281 V 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 286-30 eingeschränktes Haltverbot (Mitte) V 286-50 eingeschränktes Haltverbot (ohne Richtungspfeile) V 282 Ende sämtlicher Streckenverbote V 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone V 283-10 Haltverbot (Anfang) V 291 Parkscheibe V 283-20 Haltverbot (Ende) V 292-50 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (einseitig) V 283-30 Haltverbot (Mitte) V 283-50 Haltverbot (ohne Richtungspfeile) V 286-10 eingeschränktes Haltverbot (Anfang) V 286-20 eingeschränktes Haltverbot (Ende) 19

V 301 Teil 5 Richtzeichen nach 42 StV0 ohne Verkehr slenkungstafeln V 301 Vorfahrt V 315-50 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links V 306 Vorfahrtstraße V 315-51 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) V 307 Ende der Vorfahrtstraße V 315-52 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) V 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr V 315-53 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) V 310-50 Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis... V 315-55 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts V 311-50 Ortstafel einseitig (Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern) V 315-56 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang) V 314-10 Parkplatz (Anfang) V 315-57 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende) V 314-20 Parkplatz (Ende) V 315-58 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte) V 314-50 Parkplatz V 315-60 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links 20

V 315-61 V 315-61 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) V 315-72 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende) V 315-62 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) V 315-73 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) V 315-63 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) V 315-75 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts V 315-65 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts V 315-76 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) V 315-66 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang) V 315-77 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) V 315-67 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende) V 315-78 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) V 315-68 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte) V 315-80 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links V 315-70 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links V 315-81 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) V 315-71 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) V 315-82 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende) 21

V 315-83 Teil 5 Richtzeichen nach 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln V 315-83 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) V 330 Autobahn V 315-85 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts V 331 Kraftfahrstraße V 315-86 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) V 332-20 Ausfahrt von der Autobahn V 315-87 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) V 332-21 Ausfahrt von anderen Straßen V 315-88 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) V 332-22 Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen V 316 Parken und Reisen V 333-20 Ausfahrt von der Autobahn V 317 Wanderparkplatz V 333-21 Ausfahrt von anderen Straßen V 325 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs V 333-22 Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen V 326-50 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (einseitig) V 334 Ende der Autobahn 22

V 336 V 336 Ende der Kraftfahrstraße V 358 Erste Hilfe V 350-10 Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) V 359 Pannenhilfe V 350-20 Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) V 360-50 Fernsprecher V 353 Einbahnstraße V 360-51 Fernsprecher (Notruf) V 354 Wasserschutzgebiet V 361-50 Tankstelle V 355-10 Fußgängerunterführung V 361-51 Tankstelle auch mit bleifreiem Benzin V 355-11 Fußgängerüberführung V 363 Polizei V 356 Verkehrshelfer V 366 Zelt- und Wohnwagenplatz V 357 Sackgasse V 367 Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle 23

V 368 Teil 5 Richtzeichen nach 42 StV0 ohne Verkehr slenkungstafeln V 368 Verkehrsfunksender V 385-50 Ortshinweistafel, einzeilig (einseitig) V 375 Autobahnhotel V 386-10 Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten (linksweisend) V 376 Autobahngasthaus V 386-20 Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten (rechtsweisend) V 377 Autobahnkiosk V 386-50 touristischer Hinweis nach RtH: Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele V 378 Toilette V 386-53 Unterrichtungstafel über Flüsse (Name einzeilig) V 380-52 Richtgeschwindigkeit 80 km/h V 388 Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar V 380-54 Richtgeschwindigkeit 100 km/h V 381-52 Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h V 389 Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t und Zugmaschinen nicht befahrbar V 392 Zollstelle V 381-54 Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h V 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen 24

V 394-50 V 394-50 Schild für Laternen V 394-51 Ring für Laternenpfähle 25

V 401 Teil 5 Richtzeichen nach 42 StV0 ohne Verkehr slenkungstafeln V 401 Nummernschild für Bundesstraßen V 421-12 Wegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (linksweisend) V 405 Nummernschild für Autobahnen V 421-20 Wegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend) V 406 Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) V 421-21 Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend) V 410 Nummernschild für Europastraßen V 421-22 Wegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (rechtsweisend) V 415 Wegweiser auf Bundesstraßen V 430 Wegweiser zur Autobahn V 418 Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung V 432 Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung V 419 Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung V 434 Wegweisertafel V 421-10 Wegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend) V 435 Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen V 421-11 Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend) V 436 Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen 26

V 437 V 437 Straßennamensschild V 4 42-21 Vorwegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend) V 438 Vorwegweiser V 4 42-22 Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend) V 439 gegliederter Vorwegweiser V 4 42-23 Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (rechtsweisend) V 4 40 Vorwegweiser zur Autobahn V 4 42-30 Vorwegweiser für Fahrradfahrer (geradeausweisend) V 4 42-10 Vorwegweiser für Fahrradfahrer (linksweisend) V 4 42-31 Vorwegweiser für Lastkraftwagen (geradeausweisend) V 4 42-11 Vorwegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend) V 4 42-32 Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (geradeausweisend) V 4 42-12 Vorwegweiser für kennzeichnungspflichige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend) V 4 42-33 Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (geradeausweisend) V 4 42-13 Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (linksweisend) V 4 48 Ankündigungstafel auf Autobahnen V 4 42-20 Vorwegweiser für Fahrradfahrer (rechtsweisend) V 4 49 Vorwegweiser auf Autobahnen 27

V 450 Teil 5 Richtzeichen nach 42 StV0 ohne Verkehr slenkungstafeln V 450 Ankündigungsbake (dreistreifig) V 455-20 nummerierte Umleitung (rechtsweisend) V 451 Ankündigungsbake (zweistreifig) V 455-21 nummerierte Umleitung (rechts vorbei) V 452 Ankündigungsbake (einstreifig) V 455-22 nummerierte Umleitung (hier rechts) V 453 Entfernungstafel auf Autobahnen V 455-30 nummerierte Umleitung (geradeausweisend) V 454-10 Umleitungswegweiser (linksweisend) V 457 Umleitungsankündigung V 454-20 Umleitungswegweiser (rechtsweisend) V 458 Planskizze V 455-10 nummerierte Umleitung (linksweisend) V 459 Ende einer Umleitung V 455-11 nummerierte Umleitung (links vorbei) V 460-10 Bedarfsumleitung (linksweisend) V 455-12 nummerierte Umleitung (hier links) V 460-11 Bedarfsumleitung (links vorbei) 28

V460-12 V 460-12 Bedarfsumleitung (hier links) V 460-20 Bedarfsumleitung (rechtsweisend) V 460-21 Bedarfsumleitung (rechts vorbei) V 460-22 Bedarfsumleitung (hier rechts) V 460-30 Bedarfsumleitung (geradeausweisend) V 466 Bedarfsumleitungstafel V 467 Umlenkungspfeil V 468-10 schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/links/links V 468-11 schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/rechts/rechts 29

V 501-10 Teil 6 Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0 V 501-10 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links V 501-11 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links V 501-12 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links V 501-15 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links und einstreifig geradeaus V 501-16 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus V 505-11 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links V 505-12 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach links V 505-21 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach rechts V 505-22 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts V 511-10 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links V 501-17 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus V 511-11 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links V 501-20 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts V 511-12 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links V 501-21 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach rechts V 511-20 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts V 501-22 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach rechts V 511-21 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach rechts 30

V 511-22 V 511-22 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach rechts V 521-32 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: vier Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 515-11 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr u. mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links V 515-12 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach links V 515-13 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0: dreistreifig nach links V 515-21 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach rechts V 515-22 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts V 515-23 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0: dreistreifig nach rechts V 521-30 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-31 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-33 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: fünf Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 522-30 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung,ein Fahrstreifen in Gegenrichtung V 522-31 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung V 522-32 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung V 522-33 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung V 525-31 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 526-31 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung V 526-33 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung 31

V 531-10 Teil 6 Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0 V 531-10 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-11 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-12 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-13 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-20 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-21 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-22 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-23 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 532-10 Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr V 532-20 Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr V 532-21 Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 535-11 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 535-21 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 536-20 Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr V 536-21 Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 541-10 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 541-11 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 541-20 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung 32

V 541-21 V 541-21 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 542-10 Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr V 551-22 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus zwei Fahrstreifen V 551-23 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus drei Fahrstreifen V 542-11 Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 545-11 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 546-10 Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr V 546-11 Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 551-20 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus eins Fahrstreifen V 551-21 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus zwei Fahrstreifen 33

V 600-30 Teil 7 Verkehr seinrichtungen nach 43 StV0 V 600-30 Absperrschranke 250 x 1000 mm V 605-13 Warnlichtbake mit Zeichen 223 StVO (Aufstellung rechts) V 600-31 Absperrschranke 250 x 1500 mm V 605-14 Leitplatte (Aufstellung rechts) V 600-32 Absperrschranke 250 x 2000 mm V 605-20 Leitbake 1000 x 250 (Aufstellung links) V 600-33 Absperrschranke 500 x 2000 mm V 605-21 Leitbake 2000 x 250 (Aufstellung links) V 600-34 Absperrschranke 250 x 2500 mm V 605-22 Warnlichtbake (Aufstellung links) V 600-35 Absperrschranke 500 x 2500 mm V 605-23 Warnlichtbake mit Zeichen 222 StVO (Aufstellung links) V 605-10 Leitbake 1000 x 250 (Aufstellung rechts) V 605-24 Leitplatte (Aufstellung links) V 605-11 Leitbake 2000 x 250 (Aufstellung rechts) V 605-30 Leitplatte 750 x 500 mm V 605-12 Warnlichtbake (Aufstellung rechts) V 605-31 Leitplatte 1200 x 600 mm 34

V 605-32 V 605-32 Leitplatte 2500 x 500 mm V 625-13 Richtungstafel in Kurven 500 x 2500 (Aufstellung rechts) V 610-40 Leitkegel, H=500 mm V 625-20 Richtungstafel in Kurven 500 x 500 (Aufstellung links) V 610-41 Leitkegel, H=750 mm V 625-21 Richtungstafel in Kurven 500 x 1500 (Aufstellung links) V 610-42 Leitkegel, H=1000 mm V 625-22 Richtungstafel in Kurven 500 x 2000 (Aufstellung links) V 620-40 Leitpfosten (rechts) V 625-23 Richtungstafel in Kurven 500 x 2500 (Aufstelung links) V 620-41 Leitpfosten (links) V 630 Park-Warntafel V 625-10 Richtungstafel in Kurven 500 x 500 (Aufstellung rechts) V 625-11 Richtungstafel in Kurven 500 x 1500 (Aufstellung rechts) V 625-12 Richtungstafel in Kurven 500 x 2000 (Aufstellung rechts) 35

V 1000-10 Teil 8 Zusatzzeichen V 1000-10 Richtung, linksweisend V 1001-31 auf... km V 1000-11 Richtung der Gefahrstelle, linksweisend V 1002-10 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) V 1000-12 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen V 1002-11 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links) V 1000-20 Richtung, rechtsweisend V 1002-12 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 1) V 1000-21 Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend V 1002-13 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 2) V 1000-22 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen V 1002-14 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach links) V 1000-30 beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile V 1002-20 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts) V 1000-31 beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile V 1002-21 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts) V 1001-30 auf... m V 1002-22 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 1) 36

V 1002-23 V 1002-23 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 2) V 1006-31 Rauch V 1002-24 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach rechts) V 1006-32 Rollsplitt V 1004-30 nach 100 m V 1006-33 Baustellenausfahrt V 1004-31 Halt nach 100 m V 1006-34 Straßenschäden V 1004-32 nach 200 m V 1006-35 verschmutzte Fahrbahn V 1004-33 nach 400 m V 1006-36 Unfallgefahr V 1004-34 nach 600 m V 1006-37 Krötenwanderung V 1004-35 nach 2 km V 1006-38 Staugefahr V 1006-30 Ölspur V 1006-39 eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume 37

V 1007-30 Teil 8 Zusatzzeichen V 1007-30 Gefahr unerwarteter Glatteisbildung V 1010-14 Information Rollende Landstraße V 1008-30 Vorfahrt geändert V 1012-30 Anfang V 1008-31 Verkehrsführung geändert V 1012-31 Ende V 1008-32 Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StV0) V 1012-32 Radfahrer absteigen V 1008-33 Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StV0) V 1012-33 keine Mofas V 1010-10 erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen V 1012-34 Grüne Welle bei... km/h V 1010-11 Wintersport erlaubt V 1012-35 bei Rot hier halten V 1010-12 Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen V 1020-11 Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.... frei V 1010-13 Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen V 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei 38

V 1020-30 V 1020-30 Anlieger frei V 1024-13 Lastkraftwagen mit Anhänger frei V 1020-31 Anlieger oder Parken frei V 1024-14 Kraftomnibus frei V 1020-32 Anwohner mit Parkausweis Nr.... frei V 1024-15 Schienenbahn frei V 1022-10 Radfahrer frei V 1024-16 Straßenbahn frei (entfällt künftig) V 1022-11 Mofas frei V 1024-17 Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei V 1022-12 Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei V 1026-30 Taxi frei V 1024-10 Personenkraftwagen frei V 1026-31 Mofas frei V 1024-11 Pkw mit Anhänger frei V 1026-32 Linienverkehr frei V 1024-12 Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei V 1026-33 Einsatzfahrzeuge frei 39

V 1026-34 Teil 8 Zusatzzeichen V 1026-34 Krankenfahrzeuge frei V 1028-33 Zufahrt bis... frei V 1026-35 Lieferverkehr frei V 1028-34 Fährbenutzer frei V 1026-36 landwirtschaftlicher Verkehr frei V 1040-10 Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10-16h) V 1026-37 forstwirtschaftlicher Verkehr frei V 1040-30 zeitliche Beschränkung (16-18h) V 1026-38 land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei V 1040-31 zeitliche Beschränkung (8-11h, 16-18h) V 1026-39 Betriebs- und Versorgungsdienst frei V 1040-32 Parkscheibe 2 Stunden V 1028-30 Baustellenfahrzeuge frei V 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden V 1028-31 bis Baustelle frei V 1042-30 zeitliche Beschränkung (werktags) V 1028-32 Anlieger bis Baustelle frei V 1042-31 zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h) 40

V 1042-32 V 1042-32 zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h, 16-18h) V 1046-11 nur Mofas V 1042-33 zeitliche Beschränkung (Mo-Fr, 16-18h) V 1046-12 nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas V 1042-34 zeitliche Beschränkung (Di,Do,Fr, 16-18h) V 1048-10 nur Personenkraftwagen V 1042-35 zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen) V 1048-11 nur Pkw mit Anhänger V 1042-36 Schulbus (tageszeitliche Benutzung) V 1042-37 Parken Samstag und Sonntag erlaubt V 1048-12 nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 1048-13 nur Lastkraftwagen mit Anhänger V 104 4-10 nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde V 1048-14 nur Sattelkraftfahrzeuge V 104 4-11 nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.... V 1048-15 nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge V 104 4-30 nur Anwohner mit Parkausweis Nr.... V 1048-16 nur Kraftomnibus 41

V 1048-17 Teil 8 Zusatzzeichen V 1048-17 nur Wohnmobil V 1052-30 Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen V 1048-18 nur Schienenbahn V 1052-31 Streckenverbot für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung V 1048-19 nur Straßenbahn V 1052-33 nur mit Parkschein V 1049-10 nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen V 1052-34 gebührenpflichtig V 1049-11 Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden V 1052-35 Gewichtsangabe (7,5 t) V 1049-12 nur militärische Kettenfahrzeuge V 1052-36 bei Nässe V 1049-13 nur Lkw (Zeichen), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16 StVO) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-1 1) V 1052-37 Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen V 1050-30 Taxi V 1052-38 schlechter Fahrbahnrand V 1050-31 Taxen V 1052-39 auf dem Seitenstreifen 42

V 1053-30 V 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt V 1060-10 Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen V 1060-11 auch Fahrräder und Mofas V 1060-30 Streugut (selbständiges Hinweiszeichen) 43

VZ 215 Ergänzungen Ergänzungen Teil 4 Ergänzungen Teil 5 VZ 215 Kreisverkehr VZ 448-1 Autohof VZ 244 Beginn der Fahrradstraße VZ 327 Tunnel VZ 244a Ende der Fahrradstraße VZ 328 Nothalte- und Pannenbucht VZ 223-01 Seitenstreifen befahren VZ 390 Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz VZ 223-02 Seitenstreifen nicht mehr befahren VZ 391 Mautpflichtige Strecke VZ 223-03 Seitenstreifen räumen VZ 365-54 Autogastankstelle (LPG) VZ 270-1 Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone VZ 365-53 Erdgastankstelle (CNG) VZ 270-2 Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone VZ 365-51 Notrufsäule 44

VZ 386-52 Ergänzungen Ergänzungen Teil 8 VZ 386-52 Unterrichtungstafel über Landschaften u. Sehens würdigkeiten entlang der Autobahn VZ 1000-32 Radfahrer kreuzen von links und rechts VZ 1000-33 Radfahrer im Gegenverkehr Ergänzungen Teil 6 VZ 511-26 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts und einstreifig nach rechts auf den Seitenstreifen Ergänzungen Teil 7 VZ 720 Grünpfeil HINWEIS: in Datei VZ_600*.PLT zu finden. VZ 1030-18 vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei VZ 1031 Zusatzzeichen zu VZ 270_1 Freistellung vom Verkehrsverbot nach 40 Abs. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes VZ 1005-30 Reißverschluß VZ 616 fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil VZ 1053-38 Durchgangsverkehr 45

Ergänzungen allgemein Ergänzungen allgemein Bundesstraße EU-Fördermaßnahme Bundesautobahn Zukunftsinvestitionsprogramm 46

Alphabetisches Register A-B A Absperrschranke 250 x 1000 mm V 600-30 Absperrschranke 250 x 1500 mm V 600-31 Absperrschranke 250 x 2000 mm V 600-32 Absperrschranke 250 x 2500 mm V 600-34 Absperrschranke 500 x 2000 mm V 600-33 Absperrschranke 500 x 2500 mm V 600-35 Andreaskreuz (liegend) mit Blitzpfeil V 201-53 Andreaskreuz (liegend) ohne Blitzpfeil V 201-52 Andreaskreuz (stehend) mit Blitzpfeil V 201-51 Andreaskreuz (stehend) ohne Blitzpfeil V 201-50 Anfang V 1012-30 Ankündigungsbake (dreistreifig) V 450 Ankündigungsbake (einstreifig) V 452 Ankündigungsbake (zweistreifig) V 451 Ankündigungstafel auf Autobahnen V 448 Anlieger bis Baustelle frei V 1028-32 Anlieger frei V 1020-30 Anlieger oder Parken frei V 1020-31 Anwohner mit Parkausweis Nr.... frei V 1020-32 auf... km V 1001-31 auf... m V 1001-30 auf dem Seitenstreifen V 1052-39 Aufweitungstafel; Darstellung mit Ge gen verkehr und mit integriertem Zei chen 27 StV0: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr V 546-10 Aufweitungstafel; Darstellung mit Ge genverkehr und mit integriertem Zei chen 275 StV0: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 546-11 Aufweitungstafel; Darstellung mit Ge genverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegen verkehr V 542-10 Aufweitungstafel; Darstellung mit Ge genverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegen verkehr V 542-11 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 545-11 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Ge genverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrt - richtung V 541-10 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Ge genverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrt - richtung V 541-20 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Ge genverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrt - richtung V 541-11 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Ge genverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 541-21 Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen V 332-22 Ausfahrt von anderen Straßen V 332-21 Ausfahrt von der Autobahn V 332-20 Autobahn V 330 Autobahngasthaus V 376 Autobahnhotel V 375 Autobahnkiosk V 377 Autohof VZ 448-1 B Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken V 150 Baustelle V 123 Baustellenausfahrt V 1006-33 Baustellenfahrzeuge frei V 1028-30 Bedarfsumleitung (geradeausweisend) V 460-30 Bedarfsumleitung (hier links) V 460-12 Bedarfsumleitung (hier rechts) V 460-22 Bedarfsumleitung (links vorbei) V 460-11 Bedarfsumleitung (linksweisend) V 460-10 Bedarfsumleitung (rechts vorbei) V 460-21 Bedarfsumleitung (rechtsweisend) V 460-20 Bedarfsumleitungstafel V 466 Beginn der Fahrradstraße VZ 244 Beginn der Zone mit zuläs siger Höchs t geschwindigkeit 20 km/h V 274-1-51 Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h V 274-1-50 Beginn eines Fußgängerbereichs V 242 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs V 325 bei Nässe V 1052-36 bei Rot hier halten V 1012-35 beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile V 1000-31 beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile V 1000-30 48

Alphabetisches Register B-E Betriebs- und Versorgungsdienst frei V 1026-39 bewegliche Brücke V 128 bis Baustelle frei V 1028-31 D dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! V 208 Doppelkurve (zunächst links) V 105-10 Doppelkurve (zunächst rechts) V 105-20 dreistreifige Bake (Aufstellung links) V 157-20 dreistreifige Bake (Aufstellung rechts) V 157-10 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) V 157-21 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) V 157-11 Durchgangsverkehr V 1053-38 E Einbahnstraße V 353 Einbahnstraße, linksweisend V 220-10 Einbahnstraße, rechtsweisend V 220-20 Einengungstafel; Darstellung ohne Ge genverkehr und mit integriertem Zei chen 279 StV0: noch zwei Fahr streifen rechts in Fahrtrichtung V 535-21 Einengungstafel; Darstellung mit Ge genverkehr und mit integriertem Zei chen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahr streifen im Gegenverkehr V 536-20 Einengungstafel; Darstellung mit Ge gen verkehr und mit integriertem Zei chen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahr streifen im Gegenverkehr V 536-21 Einengungstafel; Darstellung mit Ge genverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr V 532-10 Einengungstafel; Darstellung mit Ge gen verkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahr streifen im Gegenverkehr V 532-20 Einengungstafel; Darstellung mit Ge genverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahr - streifen im Gegenverkehr V 532-21 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch zwei Fahr strei fen links in Fahrtrichtung V 535-11 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-12 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-22 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-10 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-20 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-13 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-23 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-11 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-21 eingeschränktes Haltverbot (Anfang) V 286-10 eingeschränktes Haltverbot (Ende) V 286-20 eingeschränktes Haltverbot (Mitte) V 286-30 eingeschränktes Haltverbot (ohne Richtungspfeile) V 286-50 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone V 290 eingeschränktes Lichtraum profil durch Bäume V 1006-39 Einsatzfahrzeuge frei V 1026-33 einseitig (links) verengte Fahrbahn V 121-20 einseitig (rechts) verengte Fahrbahn V 121-10 einstreifige Bake (Aufstellung links) V 162-20 einstreifige Bake (Aufstellung rechts) V 162-10 einstreifige Bake mit Entfernungsan gabe (Aufstellung links) V 162-21 einstreifige Bake mit Entfernungsan gabe (Aufstellung rechts) V 162-11 Ende der Autobahn V 334 Ende der Fahrradstraße VZ 244a Ende der Kraftfahrstraße V 336 Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h V 381-52 Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h V 381-54 Ende der Vorfahrtstraße V 307 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit V 279 Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (einseitig) V 274-2-51 Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (einseitig) V 274-2-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwin digkeit 10 km/h V 278-51 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100 km/h V 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110 km/h V 278-61 49

Alphabetisches Register E-G Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h V 278-62 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 130 km/h V 278-63 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 km/h V 278-52 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h V 278-53 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 40 km/h V 278-54 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h V 278-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50 km/h V 278-55 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h V 278-56 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h V 278-57 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h V 278-58 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 90 km/h V 278-59 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art V 280 Ende einer Umleitung V 459 Ende eines eingeschränkten Halt verbotes für eine Zone (einseitig) V 292-50 Ende eines Fußgängerbereichs (einseitig) V 243-50 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (einseitig) V 326-50 Ende sämtlicher Streckenverbote V 282 Ende V 1012-31 Entfernungstafel auf Autobahnen V 453 erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen V 1010-10 Erste Hilfe V 358 F fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil V 616 Fährbenutzer frei V 1028-34 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung V 526-33 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung V 526-31 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung V 522-30 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung V 522-32 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung V 522-31 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung V 522-33 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: vier Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-32 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 525-31 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-31 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: fünf Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-33 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-30 Fernsprecher (Notruf) V 360-51 Fernsprecher V 360-50 Flugbetrieb (Aufstellung links) V 144-20 Flugbetrieb (Aufstellung rechts) V 144-10 forstwirtschaftlicher Verkehr frei V 1026-37 Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle V 367 Fußgänger (Aufstellung links) V 133-20 Fußgänger (Aufstellung rechts) V 133-10 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen V 1000-12 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen V 1000-22 Fußgängerüberführung V 355-11 Fußgängerüberweg (Aufstellung links) V 134-20 Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts) V 134-10 Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) V 350-20 Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) V 350-10 Fußgängerunterführung V 355-10 G gebührenpflichtig V 1052-34 Gefahr unerwarteter Glatteisbildung V 1007-30 Gefahrstelle V 101 Gefahrzeichen für Wohn wagenge spanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen V 1060-10 Gefälle 10% V 108-56 Gefälle 11% V 108-57 Gefälle 12% V 108-58 Gefälle 13% V 108-59 Gefälle 14% V 108-60 Gefälle 15% V 108-61 Gefälle 16% V 108-62 50