7. Finanz- und Versicherungswirtschaft Hier finden Sie Musterschreiben an die SCHUFA, an Handels- und Wirtschaftsauskunfteien, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen Eine Vielzahl von personenbezogenen Daten werden durch privatwirtschaftliche Unternehmen erhoben und genutzt. Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger werden im Laufe ihres Lebens bewusst oder unbewusst Kontakt mit Unternehmen der o.a. Branchen haben. Dabei erhalten die Unternehmen im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen und Versicherungsverhältnissen vielfach sehr sensible Daten. Die hier zur Verfügung gestellten Musterschreiben ergänzen die Muster im Abschnitt 1 dort, wo es branchenspezifische Besonderheiten gibt. Handels- und Wirtschaftsauskunfteien sammeln Daten über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten stammen zum großen Teil aus allgemein zugänglichen Quellen wie Telefonbüchern und Branchenverzeichnissen oder öffentlichen Registern wie dem Handelsregister oder Schuldnerverzeichnis. Gespeichert werden neben Name, Anschrift und Geburtsdatum Daten über Einkommen und Vermögen, z.b. berufliche Tätigkeit, Arbeitgeber, Umsatz, Grundbesitz, Schulden und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
Große Auskunfteien sind Creditreform, Bürgel, D&B Schimmelpfeng und der Kreditschutzverein für Industrie, Handel und Dienstleistungen (IKD). Daneben gibt es eine Vielzahl kleinerer Auskunfteien. Auch die SCHUFA ist eine Auskunftei. Sie speichert Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Gerichte und insbesondere Meldungen von ihren Vertragspartnern (etwa Kreditinstituten, Leasing-Gesellschaften, Versandhandelsunternehmen, Kreditkartengesellschaften und Telekommunikationsunternehmen). Es werden beispielsweise die Einziehung der Kreditkarte oder die Kündigung des Giro-Kontos wegen missbräuchlicher Nutzung, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, fruchtlose Pfändungen, Lohnpfändungen oder Scheckrückgaben mangels Deckung gespeichert. Die SCHUFA erteilt Auskünfte an ihre Vertragspartner zur Risikoeinschätzung von Geld- oder Warenkrediten. Sie informiert diese, welche Daten über Sie gespeichert sind, und macht auch Angaben dazu, wer diese Daten gemeldet hat. Wenn Sie wissen möchten, was konkret über Sie bei einer Auskunftei gespeichert ist, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen und verlangen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sofern dem nicht ein überwiegendes Interesse der Auskunftei an der Wahrung eines Geschäftsgeheimnisses entgegen steht, können Sie auch Auskunft über die Herkunft und Empfänger der Informationen über Ihre Person erhalten, 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG. Die Auskunfteien verlangen in der Regel für schriftliche Auskünfte an Betroffene ein Entgelt. Statt einer entgeltlichen Auskunft können Sie aber immer eine kostenlose
Einsichtnahme in Ihre Daten bei der Auskunftei verlangen, 34 Abs. 6 BDSG. Die Adressen der SCHUFA-Geschäftsstellen in NRW, bei denen Sie Einsicht nehmen können, finden Sie am Ende von Teil 1. Leider beschränken sich Auskunfteien nicht mehr nur darauf, Auskünfte über Personen zu liefern, zu denen Negativdaten über ein vertragswidriges Verhalten vorliegen. Vielfach erstellen Auskunfteien sog. Scorewerte, die eine Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall prognostizieren. Bei der Berechnung des Scorewertes werden statistische und soziodemographische Informationen mit personenbezogenen Daten verknüpft. Für die Betroffenen kann das zu einer Schlechterbehandlung im Geschäftsverkehr führen, auch wenn sie sich bislang stets vertragsgemäß verhalten haben. Sie können von Auskunfteien, die Scoringverfahren einsetzen, auch Auskunft über Ihren Scorewert verlangen. Die SCHUFA zum Beispiel räumt Ihnen ausdrücklich die Möglichkeit ein, der Berechnung eines Scorewertes für Ihre Person zu widersprechen. Sie werden dann von der SCHUFA über mögliche Folgen der Nichtermittlung des Scorewertes informiert. Wollen Sie an Ihrem Widerspruch festhalten, müssen Sie dies dann noch einmal ausdrücklich gegenüber der SCHUFA bestätigen, um endgültig zu erreichen, dass zu Ihrer Person kein Scorewert errechnet und weitergegeben wird.
Versicherungsunternehmen erheben bei Vertragsschlüssen eine Reihe von personenbezogenen Daten bei ihren Kundinnen und Kunden. Darüber hinaus können Versicherer weitere Daten von anderen Stellen erfragen. Es existieren zentrale Hinweissysteme, die es den Versicherungen ermöglichen, z. B. Auskünfte über bestimmte Risikofaktoren bei den Vorversicherungen zu erhalten. Beim Abschluss von Kranken- und Lebensversicherungsverträgen werden regelmäßig Auskünfte über Vorerkrankungen bei Ärzten und Krankenhäusern eingeholt, wenn Sie eine Schweigepflichtentbindungserklärung abgegeben haben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, die über den Zweck des Versicherungsvertragsverhältnisses hinaus geht, ist eine Einwilligungserklärung. Die Unterzeichnung der sog. Allfinanzklausel wird den Kundinnen und Kunden bei Vertragsschluss nahegelegt. Diese Erklärung ermöglicht es den Versicherungen, bestimmte Daten für die Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit anderen Finanzdienstleistungen zu nutzen. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass die Einwilligungserklärung freiwillig ist und nicht erteilt werden muss. Sie kann auch jederzeit widerrufen werden. Lesen Sie in jedem Fall das Merkblatt zur Datenverarbeitung aufmerksam durch, in dem Bedeutung und Umfang Ihrer Einwilligungserklärung erläutert werden. Kreditinstitute erheben ebenfalls bei Vertragsabschlüssen personenbezogenen Daten. Je nach Vertragsart werden den Unternehmen im Laufe der Zeit weitere, zum Teil sehr sensible Daten über ihre Kundinnen und Kunden bekannt. Beispielsweise bilden sich auf einem Girokonto durch getätigte Überweisungen und eingezogene Last-
schriften viele Lebensgewohnheiten der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ab. Etwa der vom Sportverein eingezogene Mitgliedsbeitrag, die Überweisung an die Musikschule für den Unterricht der Kinder oder die Bestellung im Versandhandel, die über das Konto abgewickelt wird, sind nur einige Beispiele, die deutlich machen, dass das Girokonto oft Informationen zur eigenen Person wiederspiegelt, an die man gar nicht denkt. Auch Kreditinstitute holen von ihren Kundinnen und Kunden häufig Einwilligungen in die Nutzung der Daten über die Vertragszwecke hinaus oder in die Übermittlung an weitere Unternehmen ein. Diese Einwilligungen sind regelmäßig freiwillig und können jederzeit widerrufen werden.
Absenderin/Absender: Name... Vorname... Straße... An die PLZ... Ort... (Auskunftei/SCHUFA) Geb.-Datum... Antrag auf Auskunfterteilung gemäß 34 BDSG (Straße)...... (PLZ) (Ort)
Datum... Sehr geehrte Damen und Herren, [ ] ich bitte um Auskunft über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten. [ ] ich bitte mir auch Informationen über die Herkunft und Empfänger der über mich gespeicherten Daten zu nennen, oder mir mitzuteilen, welche Gründe einer solchen Information entgegen stehen. [ ] sollten Sie Scoringverfahren einsetzen, bitte ich um Mitteilung des aktuellen Scorewertes zu meiner Person so wie um Erläuterung der Scorewertescala Mit freundlichen Grüßen... (Unterschrift)
Absenderin/Absender: Name... An Vorname... Straße... (Name des Versicherungsunternehmens) PLZ... Ort... (Straße) Geb.-Datum......... Antrag auf Auskunfterteilung gemäß 34 BDSG (PLZ) (Ort)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit. Datum... [ ] welche Daten sie zu welchem Zweck über mich gespeichert haben, [ ] woher Sie diese Daten erhalten haben, [ ] an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern meine Daten weiter gegeben werden Außerdem interessiert mich, ob über mich Auskünfte aus einem von Ihnen genutzten zentralen Hinweissystem erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen... (Unterschrift)
Absenderin/Absender: An (Name des Versicherungsunternehmens) (Straße)...... (PLZ) (Ort) Name... Vorname... Straße... PLZ... Ort... Geb.-Datum... Widerruf der Allfinanzklausel
Sehr geehrte Damen und Herren, Datum... bei Abschluss meines Versicherungsvertrages habe ich in die Nutzung meiner allgemeinen Auftrags-, Vertrags- und Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung auch in sonstige Finanzdienstleistungen durch den Vermittler eingewilligt. Diese Einwilligung widerrufe ich hiermit. Bitte bestätigen Sie mir, dass die Nutzung meiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke künftig unterbleibt. Mit freundlichen Grüßen... (Unterschrift)
Absenderin/Absender: An (Name des Kreditinstituts) (Straße)...... (PLZ) (Ort) Name... Vorname... Straße... PLZ... Ort... Geb.-Datum... Kontonr.:... Widerruf von Einwilligungen
Sehr geehrte Damen und Herren, Datum... hiermit widerrufe ich meine Einwilligung in die [ ] Nutzung und Übermittlung meiner Daten für die Beratung und Betreuung in sonstigen Finanzdienstleistungen durch Vermittler [ ] Datenübermittlung zwischen der Bausparkasse und den Kooperationspartnern [ ] Datenübermittlung zwischen dem Kreditinstitut und den Kooperationspartnern. Bitte bestätigen Sie mir, dass die Nutzung meiner Daten für andere als Vertragszwecke unterbleibt. Mit freundlichen Grüßen... (Unterschrift)
Absenderin/Absender: An (Name des Kreditinstituts) (Straße)...... (PLZ) (Ort) Name... Vorname... Straße... PLZ... Ort... Geb.-Datum... Beantragung einer nicht kontogebundenen Geldkarte
Sehr geehrte Damen und Herren, Datum... im Rahmen der bundesweiten Einführung der Geldkarte wurde darauf hingewiesen, dass es auch möglich sei, nicht kontogebundene Geldkarten sogenannte White-Cards zu erhalten. Bei der Verwendung von White-Cards können die Einkäufe nicht bezogen auf meine Person ausgewertet werden, so dass mein Kaufverhalten anonym bleibt. Da ich weiterhin anonym einkaufen möchte, beantrage ich hiermit eine nicht kontogebundene Geldkarte. Mit freundlichen Grüßen... (Unterschrift)