Hygienverordnung (MedHygV) Brandenburg

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Transkript:

Hygienverordnung (MedHygV) vom 6.2.2012 Brandenburg Dr. med. Torsten Hofmann Falkensee, 14.2.2013

Regelungsgegenstand Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Erregern mit Resistenzen in Krankenhäusern Einrichtungen für ambulantes Operieren Reha-Einrichtungen Dialyseeinrichtungen Tageskliniken Arzt- und Zahnarztpraxen Praxen, in den Heilberufsangehörige invasive Einriffe am Menschen vornehmen

Bauanforderungen KRINKO-Empfehlungen einzuhalten Träger muss betrieblich-organisatorische und baulichfunktionelle Voraussetzungen für die Einhaltung der Hygiene sicherstellen Ordungsgemäßer Betrieb, Wartung, Überprüfung Gutachterliche hygienische Bewertung von Bauvorhaben vor Beantragung der Baugenehmigung bzw. vor Baubeginn durch Krankenhaushygieniker Übermittlung des Gutachtens sowie der Bauunterlagen an Gesundheitsamt vor Baugebinn

Hygienekommission Nur für Krankenhäuser und Reh-Einrichtungen Mitglieder: Ärztliche Leitung Verwaltungsleitung Geschäftsführung PDL Krankenhaushygieniker Hygienefachkraft Hygienebeauftragter Arzt Bestellung für drei Jahre

Hygieneplan Festlegung von innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen zur Infektionsprävention auf der Grundlage einer Analyse und Bewertung der jeweiligen Infektionsrisiken in einem Hygieneplan!

Fachpersonal - Dialyse Hinzuziehung eines qualifizierten Arztes, der zu klinisch-mikrobiologischen und klinisch-pharmazeutischen Fragestellungen berät und der bei der Erfüllung der Pflichten des Infektionsschutzgesetzes unterstützt Qualifikation erst ab1.1.2017 erforderlich

Hygienebeauftragter Arzt Facharzt und Anerkennung als hygienebeauftragter Arzt nach Teilnahme an einer von der LÄK anerkannten strukturierten curriculären Fortbildung (Dauer 1 Woche) Hygienespezifische Fortbildung alle zwei Jahre Verantwortlich für die Fortbildung des Personals über Grundlagen und Zusammenhänge der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Aufgaben: Ansprechpartner/Multiplikator für Hygienefachpersonal Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und Infektionsprävention Regt Verbesserung von Hygieneplänen und Funktionsabläufen an Mitwirkung bei der hausinternen Fortbildung

Dokumentation von nosokomialen Infektionen und Antibiotikaverbrauch Identifizierung von Risiko-Patienten, Einleitung von Schutzmaßnahmen für Personal und Mitpatienten, Dokumentation Erfassung und Bewertung von nosokomialen Infektionen mit geprüften Verfahren (Kiss) Fortlaufende systematische Erfassung, Analyse und Bewertung von aufgetretenen Krankheitserregern mit speziellen bzw. mit Multiresistenzen Aufzeichnungen erfolgen nicht personen- oder patientenbezogen Aufbewahrungspflicht für zehn Jahre Bewertung der Dokumentation durch den hygienebeauftragten Arzt Fortlaufende Erfassung und Bewertung unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation von Keimen Keim-Resistenzen Art und Umfang des Antibiotikaverbrauches

Information des Personals Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach Regelmäßige, mindestens einmal jährliche Unterweisung über die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene laut Hygieneplan (Basishygieneschulung) Bestätigung durch Unterschrift Sektorübergreifender Informationsaustausch Bei Verlegung, Überweisung, Entlassung Patient ist vorab über die beabsichtigte Übermittlung in Kenntnis zu setzen Nach ärztlicher Risikoeinschätzung Information auch an Krankentransport und Pflegeinrichtungen, dann jedoch nur mit Einwilligung des Patienten Geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten

Belehrung nach 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG: Umgang mit Lebensmitteln Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel inverkehrbringen und dabei mit ihnen direkt oder indirekt in Berührung kommen Initial Bescheinigung durch Gesundheitsamt Keine derartige Tätigkeit wenn Erkrankungen vorliegen: Infektiöse Gastroenteritis Typhus/Parathyphus Virushepatitis A/E Infizierte Wunden oder infektiöse Hauterkrankung Stuhlprobe mit Nachweis von Salmonellen, Shigellen, EHEC, Cholera Symptome: Durchfall (>2/Tag), Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Bauch-, Kopf-, Gelenkschmerzen, Verstopfung, Ikterus

Verhütung lebensmittelbedingter Händewaschung Vor Arbeitsantritt Infektionen Vor jedem neuen Arbeitsgang Nach jedem Toilettenbesuch Ablegen von Fingerringen und Armbanduhr Saubere Schutzkleidung Kein Husten/Niesen auf Lebensmittel Ggf. Abdeckung von Wunden mit wasserundurchlässigem Pflaster

Multiresistene gramnegative Stäbchen (MRGN) Keine Sanierung möglich bzw. sinnvoll 3MRGN: Konsequenzen in Risikobereichen 4MRGN: Konsequenzen in allen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Isolierung) Isolierung, Aufhebung nach drei negativen Kontrollabstrichen: Einzelzimmer, ggf. Kohortenisolierung Langärmliger Schutzkittel, Handschuhe Zuordnung unkritischer Geräte Routinemaßnahmen der Flächendesinfektion Informationsweitergabe Erreger: E. coli Klebsiellen Enterobacter Pseudomonas Acinetobacter Resistenz gegen drei oder vier Antibiotikagruppen: Piperacillin Cefotaxim Imipenen Ciprofloxacin