Ausbildung im Gartenbau - Fachwerkerausbildung -

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Transkript:

Ausbildung im Gartenbau - Fachwerkerausbildung - Ausbildungsberaterin Claudia Schmidt Landratsamt Karlsruhe Fachbereich II Landwirtschaftsamt Am Viehmarkt 1 76646 Bruchsal Tel.: 07251/74-1846 Mobil: 0162/6924971 Fax.: 07251/74-1705 E-Mail: Claudia.Schmidt@landratsamt-karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.landwirtschaft-bw.de ( Fachschule und Ausbildung Ausbildung im Gartenbau)

Die folgenden Regeln und Bestimmungen gelten nur für die Berufsausbildung zum Gärtner/in und Gartenbaufachwerker/in im Regierungsbezirk Karlsruhe. Die Regelungen in anderen Bezirken können abweichen. Ansprechpartner: Regierungspräsidium Karlsruhe- zuständige Stelle Brigitte Reiter Verträge, Abschlussprüfungen etc. Tel: 0721/9263711 Brigitte.Reiter@rpk.bwl.de Landwirtschaftsamt Ausbildungsberatung Claudia Schmidt Zwischenprüfung, Ausbildungsberatung Tel.: 07251/741846 Claudia.Schmidt@landratsamt-karlsruhe.de Berufsschule: alles rund um die Schule, wie Schulzeugnisse, Schulfehlzeiten, Probleme mit einzelnen Lehrern etc. 2

Berichtsheftführung/schriftlicher Ausbildungsnachweis Die Auszubildenden haben nach dem Berufsbildungsgesetz die Pflicht, schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Diese schriftlichen Ausbildungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzungen, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Das Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises hat als vorrangiges Ziel, einen Nachweis über die durchgeführten Tätigkeiten und vermittelten Fähigkeiten sowie Kenntnisse darzustellen. Auf diese Weise kann eine Nachprüfbarkeit der ordnungsgemäßen Ausbildung bzw. Umschulung gewährleistet werden. Weiterhin muss der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden. Gleichzeitig dient das Berichtsheft/der schriftliche Ausbildungsnachweis dazu, dass die Auszubildenden über die gelernten Inhalte reflektieren können. Der Lerneffekt wird umso größer, je mehr von dem Berichtsheft ausgefüllt wird. Es wird empfohlen, über die Mindestanforderungen hinaus das Berichtsheft zu führen. 3

Für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen: Die Ausbildungsnachweise sind wöchentlich in Form von Tagesberichten anzufertigen. Ausbildungsnachweise dokumentieren die Ausbildung und müssen erkennen lassen, welche Fertigkeiten (praktische berufliche Tätigkeiten) Kenntnisse (praktische und theoretische Kenntnisse). Die notwendigen Kenntnisse sind diejenigen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Berufsausbildung als Fachkraft gebraucht werden, die notwendigen theoretischen Kenntnisse sind im Wesentlichen diejenigen, die als Voraussetzung für die Berufsausbildung gefordert werden) Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit, z.b. Aspekte wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten) Erfahrungen vermittelt worden sind. Der Auszubildende sollte sich die Frage stellen: Was habe ich gemacht? Wie habe ich das gemacht? Ggf. auch Teamarbeit, Einzelarbeit Wo habe ich das gemacht? z.b. Baustelle Firma Müller Kleinigkeiten z. B. Lüften, Fegen, Ausputzen, Pflanzenarbeiten, Liefermengen, Keimung, Substrat, Telefonat mit Kunden, Besprechung der Baustellenplanung, Lieferschein lesen,. sind zu dokumentieren. Dokumentation der zeitlichen Abfolge und damit den Ablauf für alle Beteiligten Fehlzeiten Berufsschulbesuche mit Inhalten überbetriebliche Ausbildung mit Inhalten sind ebenfalls zu dokumentieren. Die Ausbildungsnachweise sind wöchentlich anzufertigen und in der Regel auch wöchentlich zu prüfen und mit Unterschrift des eingetragenen Ausbilders abzuzeichnen. Weiterhin ist der personenbezogene Bogen zu den schriftlichen Ausbildungsnachweisen auszufüllen. Des weiteren ist zu beachten, dass die schriftlichen Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit (=Arbeitszeit) zu führen sind. Die schriftlichen Ausbildungsnachweise werden nicht bewertet. 4

Digitaler schriftlicher Ausbildungsnachweis: Das Berichtsheft / der schriftliche Ausbildungsnachweis kann auch mit dem Computer geschrieben werden. Hierzu finden Sie auf der Internetseite: www.karlsruhe.landwirtschaft-bw.de Dokumentvorlagen. Beispiele für Tages- und Wochenberichte Produktiongsgartenbau + Friedhofsgärtnerei 5

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Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vom Landwirtschaftsamt eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Sie besteht aus zwei Teilen: - schriftliche Zwischenprüfung - praktische Zwischenprüfung. Die schriftliche Zwischenprüfung findet in der Regel am ersten Mittwoch im März in der Berufsschule statt. Die praktische Zwischenprüfung findet nach der schriftlichen Prüfung in den Monaten März/April in unterschiedlichen Betrieben statt. Inhalte der Zwischenprüfung: Theoretischer Teil in der Berufsschule: Insgesamt sind 30 Fragen zu beantworten, und zwar je 25 Fragen aus den allgemeinen Kenntnissen 5 Fragen aus den besonderen Kenntnissen - Fachrichtungsbezogen Praktischer Teil + Pflanzenbestimmung im Betrieb: Pflanzenbestimmung: Am Tag der praktischen Prüfung wird eine Pflanzenbestimmung mit 15 Pflanzen durchgeführt. Die Pflanzen sind mit Gattung (1 Punkt), Art (1 Punkt) und deutscher Name (1 Punkt) zu bestimmen. Mit der Familie kann man Bonuspunkte bekommen. Für jede Fachrichtung gibt es eine spezielle Pflanzenliste. 7

Praktischer Teil: Es werden 3 praktische Aufgaben gestellt, die mit Unter-/Über-/ oder Durchschnitt bewertet werden. Folgende praktische Aufgaben werden häufig gestellt: Garten- und Landschaftsbau Gemüsebau Baumschule Zierpflanzenbau Friedhofsgärtnerei Vermessen Platten legen Rasenansaat Geräte pflegen Gehölze verschulen Gehölze oder Stauden pflanzen Beet vorbereiten Ernte und Aufbereitung Aussaat Roden Ballieren Steckhölzer, Stecklinge schneiden Bindezange einsetzen Pflanzschnitt Umschulen Aussaat Stecklinge Topfen, Pikieren Beet richten Stäben, Rücken Schlauch flicken Schale bepflanzen Hügel mit Richtlaste richten Beetbepflanzung Umtopfen Schlauch flicken Vermehrung Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Zwischenprüfungen werden, ebenso wie die Abschlussprüfungen, von den zuständigen Stellen (Regierungspräsidium oder in Vertretung Landratsamt Karlsruhe) organisiert. Überbetriebliche Ausbildung: Während der Ausbildung ist ein Deula-Technikkurs (2 Wochen) zu absolvieren. Dieser ist Zulassungskriterium zur Abschlussprüfung. 8

Keine Versetzung ins nächste Lehrjahr? - Verlängerung der Ausbildungszeit Wird ein Lehrjahr in der Berufsschule wiederholt, sollte gleichzeitig die Ausbildungszeit verlängert werden. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Es kann maximal ein Jahr (vor Ablegung der Abschlussprüfung) verlängert werden. Wenn keine Versetzung erfolgt ist, muss das Lehrjahr nicht wiederholt werden. In machen Fällen ist es sinnvoller, ohne Ausbildungszeitverlängerung in die nächst höhere Klasse zu wechseln. Anmeldung zur Abschlussprüfung: Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt zu folgendem Termin: 1. April zur Sommerprüfung Hierzu erhält der Ausbildungsbetrieb ein Schreiben vom Regierungspräsidium mit einem Anmeldeformular. Der Anmeldung sind beizufügen: 1. das vorgeschriebene ordnungsgemäß geführte Berichtsheft 2. individueller Ausbildungsplan 3. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung 4. Bescheinigung über die Teilnahme am DEULA-Kurs Während sich das Berichtsheft im Regierungspräsidium befindet, ist selbstverständlich das Berichtsheft weiter zu führen. Deshalb sollten Sie am besten vorab lose Blätter aus dem Berichtsheft nehmen. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung: Bei den Wiederholern genügt eine Anmeldung zum 1. April. Auf der Anmeldung ist unbedingt einzutragen, von welchen Prüfungsteilen Sie sich befreien lassen möchten. 9

Abschlussprüfung: Gliederung der Abschlussprüfung Praktische Prüfung 3 Std. oder 4 x 35 min mündlich / schriftliche Prüfung Baustelle Gesamtwerk mit Plattenbelägen, Natursteinarbeiten, Pflanzung, Rasenansaat und ggf. Praktische Aufgabe 1 Praktische Aufgabe 2 Praktische Aufgabe 3 Betonfertigteile Praktische Aufgabe 4 mündlich 10 min: Kultur- und Pflegemaßnahmen mündlich: 10 min: Werkstoffe, Hilfsmittel mündlich: 10 min: Pflanzen- und Sortenkunde Pflanzenbestimmung 30 Pflanzen 30 min Allgemeine Fachkunde (Berufsschule) Die Aufgabe im weißen Feld werden am Tag der schriftlichen Prüfung (gleichzeitig mit der Schulabschlussprüfung) abgelegt; die Aufgaben der hellgrau hinterlegten Felder werden am Tag der praktischen Prüfung absolviert. Schriftliche Abschlussprüfung Die schriftliche Abschlussprüfung findet in der Regel im Juni statt. Genaueres können Sie Ihrem Schulplan entnehmen. Außerdem erhalten Sie rechtzeitig Post mit der Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung hier werden Ihnen auch die aktuellen Termine mitgeteilt. Praktische Abschlussprüfung: Für die praktische Abschlussprüfung werden Sie in der Regel in einen Betrieb des öffentlichen Dienstes, der freien Wirtschaft oder eines Bildungsträgers eingeladen. 10

Inhalte der praktischen Abschlussprüfung - Ablauf: 1. Vor Beginn der Prüfung (7.45 Uhr): Kontrolle der Berichtshefte 2. Begrüßung, Vorstellungsrunde 3. Pflanzenbestimmung Es werden 30 Pflanzen mit Gattung (1 Punkt), Art (3 Punkt) und deutschem Namen (1 Punkt) bestimmt. Für Familien gibt es Bonuspunkte. Die Pflanzen sind in der Regel der Pflanzenliste entnommen. 4. Vier praktische und ein mündlicher Prüfungsteil Im Garten- und Landschaftsbau werden die 4 praktischen Aufgaben zu einer Gesamtaufgabe (gärtnerisches Gesamtwerk/ Baustelle) zusammengefasst. Es gibt für alle Fachrichtungen jeweils nur eine Gesamtnote, die nicht das Mittel der Teilnoten sein muss. 5. Manchmal gibt es dazwischen eine Frühstücks- oder Mittagspause. 6. Abschlussbesprechung des Prüfungsausschusses 7. Mitteilung der Ergebnisse, Überreichung der Zeugnisse Beispiele für praktische Aufgaben: Baumschule Gemüsebau Garten- und Landschaftsbau Zierpflanzenbau Friedhofsgärtnerei Roden Ballieren Steckhölzer, Stecklinge schneiden Bindezange einsetzen Pflanzschnitt Aufschulen- oder Umpflanzen -Anlegen von Baumschulquartieren Gehölze roden und ballieren Gehölze lagern und versandfertig machen Bodenbearbeitung, Natursteinauswahl, befestigte Flächen Pflanzung, Rasenaussaat Einsatz von Maschinen, Geräten und Werkstoffen Gesamtbild Anzucht von Jungpflanzen Flächen ausmessen und zur Pflanzung oder Aussaat vorbereiten Durchführen von Pflanzungen Durchführen von Arbeiten an der Pflanze Durchführen von Düngungs- und Bewässerungsmaßnahmen Ernten Aussaat Stecklinge Topfen, Pikieren Beet richten Stäben Schlauch flicken Rücken Schale bepflanzen Durchführen von Düngungs- und Bewässerungsmaßnahmen Bodenbearbeitung Pflanzenauswahl ggf. Skizze, Grab bepflanzen Durchführen von Arbeiten an der Pflanze Vermehren von Pflanzen Bepflanzen von Gefäßen Aufbereiten und Sortieren Kennzeichnen und Verpacken 11

nermittlung am Beispiel: I. Fertigkeitsprüfung: Aufgabe 1: 1,2 Aufgabe 2: 2,2 Aufgabe 3: 3,5 Aufgabe 4: 1,8 muss nicht der Mittelwert sein 2,1 II. Kenntnisprüfung: 1. Allgemeines Fachwissen (Prüfungsgebiet): Allgemeine Fachkunde, schriftlich : 2,5 2. Besonderes Fachwissen (Prüfungsgebiet): Pflanzenbestimmung 6,0 Pflanzen- u. Sortenkunde 2,0 : 2 = 4,0 Kultur- u. Pflegemaßnahmen: 5,2 Werkstoffe, Hilfsmittel: 4,2 Summe: : 3 = 4,4 Teil 1 Fertigkeitsprüfung Teil 2 Kenntnisprüfung 2,1 x 2 4,2 x 1 Summe: : 3 = 2,8 befriedigend Summe Teil 2: : 2 = 4,2 12

Bestehensregeln Prüfung ist bestanden, wenn Fertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung mindestens 4,4 und Allgemeines Fachwissen und Besonderes Fachwissen nur 1x schlechter als 4,4. Fertigkeitsprüfung (Praktischer Prüfungsteil) Karl Steffi Alf Reni Lisa Aufgabe 1 2 4,5 6 2 3 Aufgabe 2 5 4,5 5,5 2 3 Aufgabe 3 6 4,5 3 2 3 Aufgabe 4 2 4,5 3 2 3 Fertigskeitsprüfung 3,7 4,5 4,3 2 3 Kenntnisprüfung (mündlich/schriftlicher Teil) Karl Steffi Alf Reni Lisa Allg. Fachwissen 3 2 4,3 5 5 Besonders Fachwissen 5 2 4,5 2 4,4 Summe 8 4 8,8 7 9,4 Kenntnisprüfung 4 2 4,4 3,5 4,7 best. n.b. best. best. n.b. 13

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Das Ausbildungsverhältnis ist beendet: mit Ablauf der Ausbildungszeit * oder mit Bestehen der Abschlussprüfung Besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung maximal ein Jahr. * Nichtzulassungen, Krankheitsbedingte Ausfälle, Durchfaller, Ausbildungszeit endet vor der Prüfung Wiederholungsprüfung (Vollausbildung) Der Auszubildende muss nur die Teile wiederholen, die er nicht bestanden hat. Entweder die komplette Fertigkeits- oder Kenntnisprüfung. Er kann aber auch lle Prüfungsteile wiederholen. Es zählt in dem Fall immer die neue, unabhängig davon, welche besser ist. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden = 3 Versuche insgesamt. 14

Kriterien für die Zulassung von Auszubildenden mit erfolgter Abschlussprüfung im Beruf Gartenbaufachwerker/ Gartenbaufachwerkerin zur Abschlussprüfung im Beruf Gärtner/Gärtnerin Sitzung UA Gärtner am 19.10.1982 Eine Ausbildung zum Gärtner soll Fachwerkern mit gutem Prüfungsabschluss angeboten werden, sofern es der Prüfungsausschuss, der Ausbilder und die Berufsschule bei einer Anhörung befürworten. Der Fachwerker soll dann noch einige Zeit in einem anderen gärtnerischen Betrieb tätig sein und in der Berufsschule auf die Abschlussprüfung vorbereitet werden. Sitzung UA Gartenbaufachwerker am 16.01.1996 Vollausbildung: Die Ausbildung zum Gärtner/in (drei Jahre Fachwerker und ein bis zwei weitere Jahre) sollte eine Ausnahme bleiben. Rechtliche Grundlagen: 8 (1) Berufsbildungsgesetz Die zuständige Stelle hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht. Handhabung bei den zuständigen Stellen in Baden-Württemberg Prüfungsergebnis Gfw: sehr gut Ausbildungsdauer bis zur Prüfung 1 Jahr Prüfungsergebnis Gfw: gut Ausbildungsdauer bis zur Prüfung 1 Jahr Prüfungsergebnis Gfw: Prüfungsergebnis Gfw: befriedigend Ausbildungsdauer bis zur Prüfung 2 Jahre ausreichend Ausbildungsdauer bis zur Prüfung 3 Jahre 45 (1) Berufsbildungsgesetz Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. 15