Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel Position der österreichischen Pharmaindustrie



Ähnliche Dokumente
securpharm Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Pressekonferenz Berlin am 1. September 2011 Dr. Reinhard Hoferichter

Arzneimittelfälschungen Mehr Sicherheit für Patienten?

Arzneimittelfälschungen bekämpfen werden Patienten ausreichend geschützt?

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders. Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Die Sicht der EMEA. für Zulassungs-, Therapie- und. Berlin-Brandenburgische Akademie der

Arzneimittelfälschungen Realitäten zwischen illegalen Machenschaften und hoch regulierter Vertriebskette

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015

Workshop Fundraising, Spenden & Sponsoring. 16. Juni 2014 Dr. Robin Rumler Präsident

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

QualityRiskManagement

(Text von Bedeutung für den EWR)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Risikobasierte Bewertung von Hilfsstoffen

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/ Juli 2014

AK E-Zustellung Verordnung des Europäischen Parlament. Markus Knasmüller

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

SEPA-Zahlungsverkehr Europaweit einfach und effizient: Ihre SEPA-Zahlungen in Euro

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

Projekt: BLUME Basis PDM Lehr- und Projekt Umgebung für kooperative Mechatronische Produkt Entwicklung. TU Wien,

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Das Boxenmodell des EKO

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

ERSTELLEN VON INCENTIVES IM ZANOX NETZWERK

AEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO. Authorised Economy Operator. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. M-MW / Schramm

Benutzerhandbuch Online-Banking

BAnz AT B2. Beschluss

Engagiert Erfahren Erfolgreich. Hauptversammlung Umfrage Patientenwünsche Sachsen

Industrie 4.0 in Deutschland

Vorab per (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:

Fallbeispiel. Auswahl und Evaluierung eines Software- Lokalisierungstools. Tekom Herbsttagung 2004 Angelika Zerfaß

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Vom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes

Anforderungen an die HIS

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

9001 Kontext der Organisation

Diese Erläuterungen beziehen sich auf die Vorschläge des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsfestsetzung vom

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Ernährungsberatung in der Apotheke

KEINE ANGST VOR TYPGENEHMIGUNGEN

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

aktuelle Themen Kundenworkshop 11/

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

Energiemanagementsysteme

PATIENTEN GUIDE. Verwaltung & Organisation. April Seite 1/8

Von EMAS II zu EMAS III. Von EMAS II zu EMAS III

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Vergleich 130a SGV V alt vs neu

Rückverfolgbarkeit ISO 13485

Business-Master Unternehmer-Training

Fehlermonitor. Software zur seriellen Verbindung PC-Airdos Visualdatensignale und Fehlermeldungen-Ausagabe per SMS / Drucker

Transparenz: Darstellung und Bewertung am

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 1001 (M) März 2015

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Projektmanagement in Outlook integriert InLoox 5.x Installationshilfe für Windows Terminalserver

Stand: Stadt: Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

BAnz AT B3. Beschluss

Zukunft der Call-Center mitbestimmen

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vortioxetin wie folgt ergänzt:

Information zur Revision der ISO Sehr geehrte Damen und Herren,

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

WAS finde ich WO im Beipackzettel

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Angenommen am 14. April 2005

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Bereich. Thomas Kauer

AUFTRAGSFORMATE. Auslandszahlungsverkehr. für Nicht-Banken

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com

Office 365 Partner-Features

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

S(ingle)E(uro)P(ayments)A(rea)

Folgeanleitung für Klassenlehrer

Transkript:

21. September 2012 Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel Position der österreichischen Pharmaindustrie Mag. Helga Tieben, MLS GS1 HealthCare Day 2012 19. September 2012 Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs

Seite 2 Richtlinie 2011/62/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette 2

Seite 3 Concept Paper: Delegated Act on the Detailed Rules for a Unique Identifier for Medicinal Products for Human Use, and its Verification veröffentlicht am 18.11.2011 zur Begutachtung bis 27.04.2012

Seite 4 Anforderungen an Sicherheitsmerkmale Sicherheitsmerkmale dienen der Überprüfung der Echtheit des Arzneimittels Identifizierung einzelner Packungen Überprüfung, ob die äußere Umhüllung manipuliert worden ist (Tamper Proof Umsetzung obliegt dem Hersteller) Concept paper der EU Kommission behandelt die ersten beiden Punkte: Identifizierung über randomisierte Nummer (serialisation number), Überprüfung über Träger (carrier) der Nummer.

Seite 5 Technische Spezifikation des unique identifiers Klare Abgrenzung Unique Identifier Serialisation Number Manufacturer Product Code U N I Q U E Batch number I D E N T I F I E R Expiry date Random serialisation number of the pack einzigartig für eine bestimmte Packung Einzelne Elemente wiederholen sich Einbeziehung von Batchnummer und Ablaufdatum verringert den Bedarf an Stellen für die Serialisierungsnummer

Seite 6 Technische Spezifikation des unique identifiers Manufacturer Product Code: Eindeutige Kennzeichnung der Arzneispezialität in der gesamten Europäischen Union notwendig Einbindung der österreichischen Pharmazentralnummer soll möglich sein Pharmazentralnummer heute bereits in eine internationale Produktnummer eingebettet, welche die Grundlage für den EAN-Code ist:

Seite 7 Technische Spezifikation des unique identifiers Produktnummer kann als Manufacturer Product Code für den Unique Identifier herangezogen werden. Beispiel für eine Umsetzung als 2D Data Matrix Code: Application Identifiers (AI) für Produktnummer Serialisierungsnummer Ablaufdatum Batchnummer GTIN (Global Trade Identification Number) = Manufacturer Product Code

Seite 8 Technische Spezifikation des unique identifiers 2D Barcode als Träger: genügend Kapazität wenig Platz mit bisherigem System in AT vereinbar 1D linearer Barcode: zu groß bei gleichem Dateninhalt RFID (Radio-frequency identification): viele Standards, keine globale Harmonisierung keine einheitliche Lösung für unterschiedliche Anwendungen mögliche Interferenzen zu teuer

Seite 9 Durchführung der Verifizierung Systematisches Auschecken der Serialisierungsnummer bei der Abgabe an den Patienten ( at the point of dispensation ) Einbindung des Großhändlers soll in delegierter Rechtsakte festgelegt werden. Vorgeschlagene Optionen im Concept Paper: nur Check-out bei der Abgabe Stichproben beim Großhändler systematische Kontrolle beim Großhändler ( Track and Trace )

Seite 10 Durchführung der Verifizierung End-to-End mit Möglichkeit der Verifizierung durch den Großhändler möglicher Vorschlag EFPIA Projekt:

Seite 11 Durchführung der Verifizierung möglicher Vorschlag SecurPharm Projekt:

Seite 12 Durchführung der Verifizierung Formen der Abgabe, die zu berücksichtigen sind: öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken, ärztliche Hausapotheken Ärztemuster Rückstellmuster im pharmazeutischen Betrieb Beschädigungen bzw. jede Form von Rückruf Klinische Studien

Seite 13 Verwaltung des Datenbanksystems Vorgeschlagene Optionen im Concept Paper: Stakeholder governance EU governance National governance Argumente für Stakeholder-betriebenes Datenbanksystem: Kosten-Nutzen-Effizienz Definierter Umfang Non-profit Organisation Erfahrung durch Pilotprojekte

Seite 14 Verwaltung des Datenbanksystems Vorschlag EFPIA Projekt NEU:

Seite 15 Verwaltung des Datenbanksystems Vorschlag SecurPharm Projekt:

Seite 16 Listen der betroffenen Arzneimittel Gemäß Richtlinie 2011/62/EU: Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen die Sicherheitsmerkmale tragen, sofern sie nicht in einer Liste (white list) aufgeführt sind. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen die Sicherheitsmerkmale nicht tragen, sofern sie nicht in eine Liste (black list) aufgenommen worden sind, nachdem in Bezug auf sie ein Fälschungsrisiko festgestellt wurde. Delegated act soll Kriterien für Listenerstellung festlegen.

Seite 17 Listen der betroffenen Arzneimittel Kriterien bei Erstellung dieser Listen: i) Preis und Absatzvolumen des Arzneimittels; ii) Anzahl und Häufigkeit der in der Vergangenheit gemeldeten Fälle von gefälschten Arzneimitteln in der Union und in Drittländern und Entwicklung der Anzahl und Häufigkeit derartiger Fälle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt; iii) spezifische Merkmale der betreffenden Arzneimittel; iv) Schweregrad der zu behandelnden Erkrankungen; v) sonstige mögliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit.

Seite 18 Listen der betroffenen Arzneimittel Risikobasierter Ansatz im Concept Paper:

Seite 19 Listen der betroffenen Arzneimittel Position der österreichischen Industrie: risikobasierter Ansatz mit abgestuftem System high price höher als 2 EUR Flexibler Zugang, kein systematische Erstellung nach z.b. Name oder API freiwilliges Anbringen der Sicherheitsmerkmale muss möglich sein Einbindung der pharmazeutischen Unternehmen in Listenerstellung Listen betreffen nur Serialisierung nicht tamper-proof

Seite 20 Zeitstrahl Sicherheitsmerkmale Juli 2011 Veröffentlichung der Richtlinie im EU Amtsblatt Jan 2013 Anzuwenden in nationalem Recht ca. 2017 Sicherheitsmerkmale Mitgliedsstaaten ohne existierende Systeme ca. 2023 Sicherheitsmerkmale Mitgliedsstaaten mit existierenden Systemen 2011 P D 2015 2020 D + 3 Jahre D + 9 Jahre ca. 2014 Veröffentlichung delegierte Rechtsakte

Seite 21 Auswirkungen auf den Betrieb Kostenabschätzung für Europa:

Seite 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!