Über den Wolken? Ausgewählte rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze des Cloud Computing Jan Pohle, Rechtsanwalt, Düsseldorf NRW IKT Cluster: Executive Briefing Cloud Computing Köln 16. Juni 2009
Cloud Computing: Rechtliche Relevanz Vertragsrecht Internationale Bezüge Cloud Computing Urheberrecht Datenschutzrecht IT-Sicherheit - 2 -
Vertragsrecht in der Cloud Vertragstypus Garantieverpflichtung?! Festlegung Rechte und Pflichten Leitbild AGB-Kontrolle Spezifische Rechtsprechung nicht existent Gemischttypischer Vertrag- Mietvertrag- Einzelfallbetachtung Rechtsprechung (Online-Banking, Internet Access): 100% Verfügbarkeit geschuldet Lösung: Service Level Agreement (SLA) - 3 -
IT-Sicherheit in der Cloud Differenziertes System von Rechtsquellen (AktG, GmbHG, StGB, UWG) Verfügbarkeit Vertraulichkeit Integrität Authentizität Zurechenbarkeit Haftung des/der IT-Sicherheitsverantwortlichen bei Nichtbeachtung (Straf- und Zivilrecht) Systemverfügbarkeit Geheimnisschutz (u. a. Beschlagnahmeschutz) Datenschutz Durchsetzung - 4 -
Datenschutz in der Cloud Schutz personenbezogener Daten Privilegiert: Auftragsdatenverarbeitung 11 BDSG, 80 SGBX Gesetzliche Gestattung Einwilligung Herr der Daten Problem: Internationales Hin- und Herschieben von Daten?! - 5 -
Internationalität des Cloud Computing Spannungsfeld nationale Rechtsordnungen Int. Vertragsrecht Int. Datenschutz Rechtsdurchsetzung - 6 -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jan Pohle Rechtsanwalt Benrather Straße 15 40213 Düsseldorf Tel: 02 11/83 87 0 Fax: 02 11/83 87 100 j.pohle@taylorwessing.com www.taylorwessing.com - 7 -
JAN POHLE Partner, Düsseldorf Informationstechnologie Telekommunikation Datenschutz Jan Pohle berät nationale und internationale Unternehmen der Informationstechnologie- und Telekommunikationsbranche in branchenspezifischen wirtschaftlichen Fragen ebenso wie Anwender im Bereich des IT-Rechts. Neben der Begleitung von Unternehmenstransaktionen ist er auf die Gestaltung und Begleitung von komplexen Projekten der Informationstechnologie und Telekommunikation im internationalen und nationalen Umfeld einschließlich des Outsourcing von IT-Dienstleistungen spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst ferner die Beratung in wirtschafts- und lizenzrechtlichen Problemstellungen des Informationstechnologierechts sowie zu den Rechtsproblemen des E-Commerce. Er befasst sich mit der gerichtlichen Vertretung von Streitfällen aus dem IT- und Telekommunikationsumfeld. Als wesentlicher Bestandteil der IT- und telekommunikationsrechtlichen Praxis ebenso wie als eigenständige Beratungstätigkeit (z.b. im Rahmen von Datenschutzaudits) befasst sich Jan Pohle zudem schwerpunktmäßig mit datenschutzrechtlichen Themen sowie den Rechtsproblemen der Datensicherheit. Jan Pohle wurde 1966 in Krefeld geboren. Nach dem Studium an der Universität zu Köln und Referendarzeit in Düsseldorf mit Auslandsaufenthalten in internationalen Anwaltskanzleien in London und Prag, wurde er 1996 zur Anwaltschaft zugelassen. Nach Stationen bei Graf von Westphalen & Modest in Köln und der britischen Kanzlei Osborne Clarke trat er im August 2004 dem Düsseldorfer Büro von Taylor Wessing bei. Jan Pohle hat umfassend zu Rechtsfragen des IT- und Telekommunikationsrechts veröffentlicht, u. a. soeben zu den Rechtsproblemen des Cloud Computing (Computer & Recht, Heft 5/2009). Ferner hat er das Kapitel zum Telekommunikationsrecht in dem im Herbst 2008 erschienen Medienrechtshandbuch, hrsg. von Prof. Dr. Wandtke, veröffentlicht. Er ist Mitglied des Editorial Boards des englischen Fachmagazins Copyright World. Jan Pohle ist Referent der Deutschen AnwaltAkademie GmbH im Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht für den Berecih Telekommunikationsrecht, Lehrbeauftragter der Carl-von-Ossietzki-Universität Oldenburg und der Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Tel: 0211/8387-0 Tel Direkt: 0211/8387-298 Fax: 0211/8387-100 E-Mail: j.pohle@taylorwessing.com Das Branchenmagazin Juve erwähnt Jan Pohle seit Jahren als häufig empfohlenen Anwalt für IT-Recht. Darüber hinaus erwähnt ihn Legal 500 (2008) als "tough but fair negotiator". - 8 -