Leitlinie Regionale Produktion

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Transkript:

Die Leitlinien von bewusstkaufen.at geben vor, welche Labels bzw. welche Kriterien von Produkten erfüllt werden müssen, um in die Produktdatenbank (http://www.bewusstkaufen.at/produkte.php) aufgenommen zu werden. Labels, die auf bewusstkaufen.at als empfehlenswert gekennzeichnet sind, entsprechen den Standards der Leitlinien. Da für regionale Produkte kaum Labels vorhanden sind, wurde für die Leitlinie regionale Produktion Kriterien im Rahmen einer ExpertInnengruppe erarbeitet: Für regionale Produkte, die nicht mit Labels oder Gütezeichen gekennzeichnet sind, kann ein Nachweis der regionalen Produktion erbracht werden. Dieser wird von FachexpertInnen überprüft. Die Leitlinie regionale Produktion gilt für folgende Produktkategorien: 1. Bauen, Wohnen und Einrichten: Heimtextilien und Teppiche 2. Essen und Trinken 3. Mode und Lifestyle: Kleidung und Textilien 4. Mode und Lifestyle: Schuhe 5. Pflanzen und Garten 1

1. Bauen, Wohnen und Einrichten: Heimtextilien und Teppiche Da für regionale Heimtextilien und Teppiche kaum Labels vorhanden sind, gelten für die Aufnahme in die Produktdatenbank im Rahmen der Initiative bewusstkaufen.at folgende Kriterien: Ausschließlich Produkte aus Naturfasern: Wolle, Hanf, Leinen und/oder Cellulose UND Gesamte Produktion vom Rohstoffanbau über das Spinnen, die Gewebeherstellung, das Färben/Bedrucken bis zum Anfertigen (Nähen) des Textilprodukts in Österreich. Für Faseranbau/Faserproduktion und Spinnen Ausnahmen möglich, wenn keine Möglichkeit besteht, in Österreich produzierte Fasern zu beziehen bzw. diese hier verspinnen zu lassen. In diesem Fall kann auf europäische Rohfasern bzw. europäische Spinnereien zurückgegriffen werden. 2

2. Essen und Trinken Labels, die Produkte aus kleinräumigeren Regionen kennzeichnen: Regionale Produkte, die in die Produktdatenbank von bewusst kaufen aufgenommen werden können, erfüllen folgende Kriterien: Regionale Lebensmittel im Sinne der Initiative bewusstkaufen.at stellen Produkte aus bestimmten Regionen Österreichs dar und werden überwiegend in einer bestimmten Region angebaut, geerntet oder produziert und auch dort bis hin zum fertigen Produkt verarbeitet bzw. veredelt. 3

Neben der Herkunftsbezeichnung müssen die Produkte auch eine Mindestqualität aufweisen (z. B. AMA-Gütesiegel, geschützte Ursprungsbezeichnung, Gütezeichen Gentechnikfrei, integrierte Produktion, Tierschutz geprüft Label, etc.). Bei bestimmten Produktgruppen kann der Begriff regional auf ganz Österreich ausgedehnt werden, weil eine rein regionale Versorgung nicht möglich wäre (z.b. Getreideversorgung in Tirol). Herkunftskriterien Allgemein gilt folgendes Herkunftskriterium: Hauptbestandteile/ -rohstoffe des Produktes aus dem Bundesland der Produktionsstätte oder aus angrenzenden Regionen (wie Wien/ NÖ, Nordburgenland/ NÖ, Kärnten/ Osttirol, Salzkammergut, Tauernregion,...) Für regionales Frischfleisch und Fleischerzeugnisse wird das Herkunftskriterium wie folgt spezifiziert: Rohmaterial Frischfleisch: geboren in Österreich gemästet in einer kleinräumigeren Region bzw. Bundesland z.b. Südoststeiermark, Mittelburgenland, Tullnerfeld bzw. Tirol, Salzburg, etc. (= regionaler Hinweis) geschlachtet in Österreich Futtermittel aus Österreich Weiters gilt für Gewerbebetriebe: Rohmaterial Frischfleisch aus eigener Schlachtung und Verarbeitung mit eigenem Verkauf Für Schweinemast gilt auch die Fütterung mit Futtermittel aus heimischer Produktion als Qualitätsstandard Für Brot und Gebäck (keine extern produzierte Tiefkühlware/TK Teiglinge) wird das Herkunftskriterium wie folgt spezifiziert: wenn kein ausreichender regionaler Getreideanbau, dann zumindest Getreide aus Österreich (schriftliche Herkunftsgarantie über Mühlen wird durch Händler eingeholt) 4

3. Mode und Lifestyle: Kleidung und Textilien Kriterien für Kleidung und Textilien Da für regionale Textilien keine Gütezeichen vorhanden sind, gelten für die Aufnahme in die Produktdatenbank im Rahmen der Initiative bewusst kaufen folgende Kriterien: Ausschließlich Produkte aus Naturfasern: Wolle, Hanf, Leinen und Cellulose UND Gesamte Produktion vom Rohstoffanbau über das Spinnen, die Gewebeherstellung, das Färben/Bedrucken bis zum Anfertigen (Nähen) des Textilprodukts in Österreich. Für Faseranbau/Faserproduktion und Spinnen Ausnahmen möglich, wenn keine Möglichkeit besteht, in Österreich produzierte Fasern zu beziehen bzw. diese hier verspinnen zu lassen. In diesem Fall kann auf europäische Rohfasern bzw. europäische Spinnereien zurückgegriffen werden. 4. Mode und Lifestyle: Schuhe Kriterien für Schuhe Die Anforderungen an die Erzeugung und Herstellung bestimmter Rohstoffe gelten für alle Schaft- und/oder Sohlenmaterialien des Endproduktes, die mehr als 10 Gewichtsprozent des Endproduktes ausmachen. Herkunft der Rohhäute und -felle Die Rohhäute und -felle stammen von landwirtschaftlichen Nutztieren aus Europa, welche primär zur Milch- und/oder Fleischerzeugung gehalten werden. Wildlebende oder bedrohte Tierarten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nachweis: Vorlage Herkunftsbescheinigungen der Lieferanten Herkunft des Naturkautschuks, Holz und Kork Sofern Holz, inkl. Kork oder Naturkautschuk verwendet werden, stammen diese aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern aus Europa und dürfen nicht aus illegalem Einschlag und Handel bzw. aus Wäldern stammen, die aus ökologischen und/oder sozialen Gründen schutzbedürftig sind. Zellulose für Zellulose-Kunstfasern müssen aus nachhaltiger Holzwirtschaft gewonnen werden. 5

Nachweis: Vorlage Herkunftsbescheinigungen der Lieferanten (wird vom Projektteam vor Aufnahme in Produktdatenbank geprüft) Herkunft der Textilen Naturfasern (z.b. Baumwolle, Hanf, Flachs, Wolle), die zu mehr als 3 Gewichtsprozent im Endprodukt enthalten sind, stammen aus kontrolliert biologischem Anbau bzw. Tierhaltung oder aus Fasern aus der Umstellungsphase 2 und erfüllen die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) oder des amerikanischen National Organic Programmes (NOP). Auf sämtlichen Stufen der Verarbeitungskette muss gewährleistet sein, dass kontrolliert biologisch erzeugte Fasern nicht mit konventionellen Fasern vermischt werden und dass kontrolliert biologisch erzeugte Fasern nicht durch Kontakt mit unzulässigen Substanzen kontaminiert werden. Eingesetzte Fasern dürfen nicht von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder von gentechnisch modifizierten Organismen (GMO) stammen. 5. Pflanzen und Garten Da kaum Gütezeichen für die Kennzeichnung nachhaltiger regionaler Pflanzen und Saatgut vorhanden sind, wurde für die Leitlinie regionale Produktion Kriterien erarbeitet, die allesamt erfüllt werden müssen. Produktgruppen: Schnittblumen, Zierpflanzen, Bäume, Sträucher. Pflanzenproduktion findet in Österreich bzw. einer kleinräumigeren Region statt. Ausnahmen möglich beim Zukauf von Vermehrungsmaterial (z.b. Saatgut, Steckling, Zwiebel) Saatgutproduktion (zur Abgabe an EndverbraucherInnen) findet in Österreich bzw. einer 6

kleinräumigeren Region statt Geschützter Anbau (Glashaus): Die Beheizung ist dann gestattet, wenn ausschließlich erneuerbare Energieträger zum Einsatz kommen (Ausnahme: Biologische Produktion nach EU-VO 834/2007 i.d.g.f und Durchführungs-VO 889/2008 i.d.g.f.). Zudem muss einer der folgenden Aspekte eingehalten werden: Biologische Produktion nach EU-VO 834/2007 i.d.g.f. ODER Einsatz von Nützlingen (Vorbeugender Pflanzenschutz) ODER Einsatz erneuerbarer Energien (Biomasse, Solarthermie, Windkraft, Biogas): Die Beheizung von Glashäusern ist erlaubt, sofern ausschließlich und nachweislich mit erneuerbarer Energie. Auf gute Wärmedämmung der Glashäuser ist zu achten. ODER Gentechnikfrei (für Saatgutproduktion zur Abgabe an EndverbraucherInnen) ODER Saisonalität: Der Anbau erfolgt im Freiland oder im unbeheizten Glashaus/Folientunnel. 7