Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009

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1 von 5 07.05.2010 18:02 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009 Auswertung der Ländermeldungen zu den Besitz-, Verkehrs- und Gewerbesteuern Inhalt 1 Betriebsprüfung 2 Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe 3 Prüfungsturnus, Prüfungszeitraum und Prüfungsdichte 4 Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Außenprüfung Die Betriebsprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 20,9 Mrd.. 13 332 Prüfer waren im Einsatz und erzielten durchschnittlich ein Mehrergebnis von rund 1,6 Mio. je Prüfer. Von den 8 390 722 in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Betrieben wurden 206 524 Betriebe geprüft; das entspricht 2,5 %. 1 Betriebsprüfung Das Bundesministerium der Finanzen erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Bundesländer eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern und die Gewerbesteuer. Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und speziellen Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern außer der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist ein wichtiges Instrument der Finanzverwaltung zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs des Staates. Rechtsgrundlage hierfür ist 193 der Abgabenordnung (AO), wonach Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen zulässig sind, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind ( 193 Abs. 1 AO). Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind Außenprüfungen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist ( 193 Abs. 2 Nr. 2 AO). Für Zwecke der Betriebsprüfung werden die Steuerpflichtigen in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst) eingeteilt ( 3 Betriebsprüfungsordnung - BpO), wobei die Zuordnung zu den Größenklassen vom Umsatz und Gewinn der Steuerpflichtigen abhängig gemacht wird. Die im Jahr 2009 geltenden Abgrenzungsmerkmale für die Größenklassen sind aus Tabelle 1 ersichtlich. Die Einordnung in eine Größenklasse hat für den einzelnen Betrieb Auswirkungen auf die Häufigkeit der Außenprüfungen.

2 von 5 07.05.2010 18:02 Tabelle 1: Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 19. Prüfungsturnus (1. Januar 2007) Betriebsart 1 Betriebsmerkmale Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe in (G) (M) (K) über Handelsbetriebe Umsatzerlöse oder 6 500 000 800 000 155 000 (H) steuerlicher Gewinn über 250 000 50 000 32 000 Fertigungsbetriebe Umsatzerlöse oder 3 700 000 450 000 155 000 (F) steuerlicher Gewinn über 220 000 50 000 32 000 Freie Berufe Umsatzerlöse oder 3 900 000 735 000 155 000 (FB) steuerlicher Gewinn über 500 000 115 000 32 000 Andere Leistungsbetriebe Umsatzerlöse oder 4 900 000 660 000 155 000 (AL) steuerlicher Gewinn über 280 000 55 000 32 000 Kreditinstitute Aktivvermögen oder 121 000 000 31 000 000 9 500 000 (K) steuerlicher Gewinn über 500 000 170 000 40 000 Versicherungsunternehmen Jahresprämieneinnahmen Pensionskassen (V) über 26 500 000 4 300 000 1 600 000 Unterstützungskassen (U) alle Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche 185 000 90 000 40 000 (LuF) oder steuerlicher Gewinn über 105 000 55 000 32 000 sonstige Fallart (soweit nicht unter den Betriebsarten erfasst) Verlustzuweisungsgesellschaften (VZG) und Bauherrengemeinschaften (BHG) Erfassungsmerkmale Personenzusammenschlüsse und Gesamtobjekte i.s.d. Nrn. 1.2 und 1.3 des BMF-Schreibens vom 13.07.1992, IV A 5 - S 0361-19/92 (BStBl I S. 404) Erfassung in der Betriebskartei als Großbetrieb alle bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Summe der Einnahmen über 6 000 000 Fälle mit bedeutenden Einkünften (be) Summe der positiven Einkünfte gem. 2 Absatz 1 Nrn. 4-7 EStG (keine Saldierung mit negativen Einkünften) über 500 000 1 Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur dort zu erfassen. Quelle: Anlage zum BMF-Schreiben vom 21. September 2006 - IV A7 - S1450-29/06

3 von 5 07.05.2010 18:02 Betriebsart 1 Betriebsmerkmale Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe in (G) (M) (K) über 1 Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur dort zu erfassen. Quelle: Anlage zum BMF-Schreiben vom 21. September 2006 - IV A7 - S1450-29/06 Ergänzend ist anzumerken, dass mit BMF-Schreiben vom 20. August 2009 IV A 4 S 1450/08/10001 neue Abgrenzungsmerkmale für den 20. Prüfungsturnus zum 1. Januar 2010 im Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt wurden (http://www.bundesfinanzministerium.de). 2 Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe Im Jahr 2009 waren in der Betriebskartei der Finanzämter 8 390 722 Betriebe erfasst, von denen 206 524 Betriebe geprüft wurden (2,5 %). Ferner waren 26 297 Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften (be) bzw. Verlustzuweisungsgesellschaften (VZG) und Bauherrengemeinschaften (BHG) gelistet, von denen 3 126 Fälle geprüft wurden: Tabelle 2: Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum 1. Januar 2009-31. Dezember 200 Größenklasse gesamt darunter geprüft Anzahl Anzahl Anteil Großbetriebe (G) 170 060 38 988 22,9% Mittelbetriebe (M) 758 051 55 157 7,3% Kleinbetriebe (K) 1 141 146 43 621 3,8% Kleinstbetriebe (Kst) 6 321 465 68 758 1,1% Summe 8 390 722 206 524 2,5% be 10 685 1 628 15,2% BHG+VZG 15 612 1 498 9,6% Weitere Außenprüfungen erfolgten bei sonstigen Steuerpflichtigen, die nicht den vorgenannten Fallgruppen zuzuordnen waren. 3 Prüfungsturnus, Prüfungszeitraum und Prüfungsdichte Während bei Großbetrieben der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum grundsätzlich anschließen soll ( 4 Abs. 2 BpO), um eine durchgehende Prüfung sämtlicher Veranlagungszeiträume zu erreichen, wird für die übrigen Betriebe lediglich gefordert, dass ein Prüfungszeitraum nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfasst ( 4 Abs. 3 BpO). In der Praxis der Außenprüfung spiegeln sich diese Anforderungen im Prüfungsturnus wider, also dem Zeitraum, der durchschnittlich vergeht, bis ein Betrieb wieder einer Außenprüfung unterliegt. Der Prüfungsturnus differiert sehr stark für die einzelnen Größenklassen. Rechnerisch wird ein Großbetrieb alle 4,36 Jahre geprüft, ein Kleinstbetrieb hingegen alle 91,94 Jahre. Im Durchschnitt aller Größenklassen liegen 40,63 Jahre zwischen den Außenprüfungen: Tabelle 3: Prüfungsturnus im Berichtszeitraum 1. Januar 2009-31. Dezember 2009 Größenklasse Großbetriebe (G) Mittelbetriebe (M) Kleinbetriebe (K) Kleinstbetriebe (Kst) G bis Kst Prüfungsturnus in Jahren 4,36 13,74 26,16 91,94 40,63 In Großbetrieben mit im Jahr 2009 abgeschlossener Außenprüfung wurden durchschnittlich 3,4 Veranlagungsjahre geprüft, in Kleinstbetrieben lag die Zahl bei 2,9 Veranlagungsjahren:

4 von 5 07.05.2010 18:02 Tabelle 4: Prüfungszeitraum im Berichtszeitraum 1. Januar 2009-31. Dezember 2009 Größenklasse Großbetriebe (G) Mittelbetriebe (M) Kleinbetriebe (K) Kleinstbetriebe (Kst) Prüfungszeitraum in Jahren 3,4 3,0 2,9 2,9 Durch Kombination beider Größen lässt sich die Prüfungsdichte, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Veranlagungsjahr geprüft wird, ermitteln. Während bei Großbetrieben 78,5 % der Veranlagungsjahre geprüft werden, sind es bei Kleinstbetrieben lediglich 3,1 %: Tabelle 5: Prüfungsdichte im Berichtszeitraum 1. Januar 2009-31. Dezember 2009 Größenklasse geprüft nicht geprüft in % Großbetriebe (G) 78,5 21,5 Mittelbetriebe (M) 21,9 78,1 Kleinbetriebe (K) 11,3 88,7 Kleinstbetriebe (Kst) 3,1 96,9 4 Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Außenprüfung In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2009 bundesweit 13 332 Prüfer im Einsatz. Sie erzielten ein Mehrergebnis von 20,9 Mrd. (2008: 17,8 Mrd. ; 2007: 16,6 Mrd. ), dies sind durchschnittlich 1,6 Mio. je Prüfer. Auf die Prüfung der Großbetriebe entfiel ein Mehrergebnis von 15,3 Mrd., dies sind im Durchschnitt circa 392 200 je geprüftem Betrieb. Die Prüfung der Kleinstbetriebe erbrachte ein Mehrergebnis von 1,1 Mrd. beziehungsweise circa 15 400 je geprüftem Betrieb (vergleiche Abbildung 1). Abbildung 1: Mehrergebnis nach Größenklassen im Dreijahresvergleich Bei der Aufschlüsselung des Mehrergebnisses nach Steuerarten (vergleiche Abbildung 2), tritt die Körperschaftsteuer mit 6,1 Mrd. wie in den beiden Vorjahren deutlich hervor. Neben der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer haben aber auch die Zinsen nach 233a AO mit 3,5 Mrd. einen erheblichen Anteil am Mehrergebnis. Die Verzinsung nach 233a AO (Vollverzinsung) schafft einen Ausgleich dafür, dass die Steuern ungeachtet des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.

5 von 5 07.05.2010 18:02 Abbildung 2: Mehrergebnis nach Steuerarten im Dreijahrsvergleich Es bleibt abzuwarten, ob sich die positive Entwicklung des Mehrergebnisses vor dem Hintergrund des Gewinneinbruchs, vor allem bei den Großunternehmen, in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Weitere Informationen Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2008 Zeichenerklärung für Tabellen Analysen und Berichte Diese Seite finden Sie unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_95574/de/bmf Startseite /Aktuelles/Monatsbericht des BMF/2010/04/analysen-und-berichte /b04-ergebnisse-der-steuerlichen-betriebspruefung-2009/ergebnisseder-steuerlichen-betriebspruefung-2009.html Kontakt Referat für Bürgerangelegenheiten Wilhelmstraße 97 10117 Berlin E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de Web: www.bundesfinanzministerium.de 2010 Bundesministerium der Finanzen Impressum Datenschutz