Dipl.-Oec. Frank Pfeilsticker - Konzept Steuerberatungsgesellschaft mbh. Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf Patientendaten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dipl.-Oec. Frank Pfeilsticker - Konzept Steuerberatungsgesellschaft mbh. Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf Patientendaten"

Transkript

1 Dipl.-Oec. Frank Pfeilsticker - Konzept Steuerberatungsgesellschaft mbh Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf Patientendaten

2 Konzept Steuerberatungsgesellschaft Berlin und Potsdam Steuerberater Frank Pfeilsticker Berlin Capital Club 1. November 2017 Die Zahnarztpraxis in der Betriebsprüfung Zugriffsrecht versus Schweigepflicht

3 Berlin: Tauentzienstraße 11 (Europa Center) Berlin Telefon 030 / Jürgen Pfeilsticker, Dipl. Oec., Steuerberater steuerberatung.de Potsdam: Pappelallee 5 (Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft) Potsdam Telefon 0331 / Frank Pfeilsticker, Dipl. Oec., Steuerberater potsdam@konzept steuerberatung.de

4 I. Betriebsprüfungen I. Wieso eigentlich? II. Betriebsprüfungen in der Praxis III. BP Anordnung IV. Betriebsprüfung und Arzt Patientengeheimnis II. Kennzahlen und Branchenvergleiche I. Zahnarztpraxen

5 Betriebsprüfungen Stark schwankende Zahlen, Auffälligkeiten Gesellschafterwechsel Praxisverkauf Kontrollmitteilungen Zufallsprüfungen Betriebsgrößenabhängig

6 Betriebsprüfungen Einordnung in Größenklassen gem. 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2016 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2016 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 24. April 2012 IV A 4 S 1451/07/10011 (BStBl I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle

7 Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2016 Betriebsart [1] Betriebsmerkmale in G Betriebe M Betriebe K Betriebe Handelsbetriebe Umsatzerlöse oder (H) steuerlicher Gewinn über Fertigungsbetriebe Umsatzerlöse oder (F) steuerlicher Gewinn über Freie Berufe Umsatzerlöse oder (FB) Andere Leistungsbetriebe (AL) steuerlicher Gewinn über Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über

8 Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2016 Betriebsart [1] Betriebsmerkmale in Groß Betriebe Mittel Betriebe Klein Betriebe Prüfungsturnus, ca. Anschluss BP s alle 6 11 Jahre seltener Freie Berufe Umsatzerlöse oder (FB) steuerlicher Gewinn über

9 Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 Größenklasse gesamt darunter geprüft Anzahl Anzahl Anteil Großbetriebe ,3 % Mittelbetriebe ,4 % Kleinbetriebe ,2 % Kleinstbetriebe ,0 % Summe ,4 % Quelle: Bundesministerium der Finanzen

10 In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2015 bundesweit Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 16,8 Mrd. erzielt.

11 Mehrergebnisse durch BP s in 2015 Mittelbetriebe Anzahl Mittelbetriebe Prüfungen ,4 % Mittelbetriebe Mehrergebnisse Mittelbetriebe Mehrergebnis pro Betriebsprüfung

12 Betriebsprüfungen in der Praxis Ort der Prüfung Bitte nach Möglichkeit beim Stb., auch wenn die BpO etwas anderes vorsieht 2 Stufen Taktik Praxisbegehungen, bei ca % der Prüfungen AV sollte abgestimmt sein und vor Ort Psychologie und Gesprächsführung Bsp.: Lfd. Übernahme BP

13 Betriebsprüfungen in der Praxis Steuer Gerechtigkeit Bsp.: Strafverfahren wegen Einfacher Nachzahlungsbescheid wg Bitte möglichst zügig und stringent durchführen Unproblematische Unterlagen schnell und umfangreich zur Verfügung stellen

14 Auszug aus BP Anordnung

15 Auszug aus BP Anordnung

16 Auszug aus BP Anordnung

17 Auszug aus BP Anordnung

18 Auszug aus BP Anordnung

19 Betriebsprüfung und Arzt Patientengeheimnis 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs.,. anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.a

20 Betriebsprüfung und Arzt Patientengeheimnis 102 AO Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse (1) Die Auskunft können ferner verweigern: 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekannt geworden ist, 2. Mitglieder des Bundestages, 3. a) Verteidiger b) Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, c) Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten., über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist,

21 Betriebsprüfung und Arzt Patientengeheimnis Der BFH hat in einem Grundsatzurteil Leitlinien zum Auskunftsverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger ausgeführt (BFH v VIII R 78/05, BStBl II S. 455 ) Geschützt sind alle mandanten bzw. patientenbezogenen Daten, insbesondere die Identität des Patienten und den Inhalt seiner Behandlung. Das Gesetz schützt das Vertrauensverhältnis zwischen dem Berufsgeheimnisträger und seinem Mandanten bzw. Patienten.

22 Betriebsprüfung und Arzt Patientengeheimnis Allerdings darf eine Auskunftsverweigerung nicht soweit führen, dass die Finanzverwaltung an einer ordnungsgemäßen und einheitlichen Besteuerung (Art. 3 GG i.v.m. 85 AO) gehindert ist. Das Gebot einer gleichmäßigen Besteuerung könnte beeinträchtigt sein, wenn sich bestimmte Berufsgruppen unter Berufung auf eine bestehende Verschwiegenheitspflicht generell der Überprüfung ihrer im Besteuerungsverfahren gemachten Angaben entziehen könnten (BFH Urteil vom VIII R 61/06, BStBl II S. 579).

23 Ausnahmen vom Auskunftsverweigerungsrecht des Berufsgeheimnisträgers Vorlage von Unterlegen, die keine Vorgänge betreffen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (z.b. Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung). Vorlage von Unterlagen ohne Hinweis auf die Identität der Mandanten bzw. Patienten und deren Beratung bzw. Behandlung (z.b. Eingangsrechnungen, Gehaltsabrechnungen). Erteilung von Auskünften und Vorlage von Unterlagen nach Entbindung von der Schweigepflicht ( 102 Abs. 3 AO).

24 Ausnahmen vom Auskunftsverweigerungsrecht des Berufsgeheimnisträgers Vorlage von Nachweisen unter Wahrung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, das heißt in neutralisierter Form. Durch Schwärzung mandanten bzw. patientenbezogener Daten. Die Anonymisierung darf allerdings nicht dazu führen, dass der Finanzverwaltung eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse des Berufsträgers auf Vollständigkeit und Richtigkeit unmöglich wird.

25 Ausnahmen vom Auskunftsverweigerungsrecht des Berufsgeheimnisträgers Verantwortung liegt beim Arzt, Geheimhaltungspflichten zu wahren und andererseits der Finanzverwaltung der gesetzlich eingeräumte Zugriff auf alle steuerlich relevanten Daten, die keinem Auskunftsverweigerungsrecht unterliegen, zu ermöglichen. Zugriffsberechtigung ("Prüferrolle") im Datenverarbeitungssystem entsprechend ausgestalten.

26 Ausnahmen vom Auskunftsverweigerungsrecht des Berufsgeheimnisträgers Mittel der Anonymisierung: Zugriffsberechtigungskonzepte, die eine hinreichende Datentrennung gewährleisten die keine Rückschlüsse auf die die Identität des Mandanten zulassen. Rechnungsausgangsbuch kann in anonymer Form ausgegeben werden. Nimmt ein Berufsgeheimnisträger in seiner Datenverarbeitung die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderliche Trennung seiner Daten nicht vor, hindert das die Finanzbehörde nicht, den Zugriff auf die Daten im vorliegenden Bestand zu verlangen (FG Baden Württemberg Urteil v K 4819/08)

27 Beweislast Ist dem Finanzamt die Prüfung steuermindernder Tatsachen verwehrt, weil der Berufsgeheimnisträger die Einsicht in seine Unterlagen unter Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht verweigert, so geht dies zu Lasten des Berufsträgers (BFH Urteil vom IX R 31/00, BStBl II S. 715).

28 Beweislast Verweigert z.b. ein Arzt jedwede Auskunft über Diagnosen und Behandlungsmethoden, kann nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast z.b. die Umsatzsteuerbefreiung nicht gewährt werden, soweit Anhaltspunkte für steuerpflichtige Leistungen an Patienten gegeben sind (BFH Beschluss vom V B 35/06, BFH/NV 2008 S. 1001).

29 Häufige Punkte bei Betriebsprüfungen: Fortlaufende Rechnungsnummern, (BFH ) Hinzuschätzung wg. fehlender Rechg. Nummern!! Stornierungen Bitte dokumentieren wenn gelöscht wird!! Verifikation der Finanzbuchhaltung durch Abgleich mit den Summen aus der Praxis EDV

30 Kennzahlen in der Zahnarztpraxis Zahnärztliche Einzelpraxis / Ohne Labor Nord Betr.- Einnahmen Betr.- Ausgaben Gewinn Rendite 32,50% 32,00% 33,10% 33,10% 32,90% Quelle: DATEV Branchenpaket; ca Teilnehmer

31 Zahnärztliche Einzelpraxis / Ohne Labor Nord Betr.- Einnahmen Betr.- Ausgaben Gewinn Rendite 32,50% 32,00% 33,10% 33,10% 32,90% Quelle: DATEV Branchenpaket; ca Teilnehmer

32 Zahnärztliche Einzelpraxis / Ohne Labor Nord Differenz % Betr.-Einnahmen ,59% Gewinn ,08% Rendite 32,50% 32,90% + 3,68 % p.a. Quelle: DATEV Branchenpaket; ca Teilnehmer

33

34 Zahnarztpraxen mit Eigenlabor KZV Einn ,91 41,60 % sonst. Einn ,08 58,40 % BE ,99 100,00 % BA ,87 62,88 % ,12 37,12 % Zahnarztpraxen ohne El ,07 54,92 % ,97 45,08 % ,04 100,00 % ,63 67,24 % ,41 32,76 % Px/Laborbed ,51 9,38 % Personal ,74 25,48 % Raumkosten ,31 3,75 % Finanzierung ,87 2,12 % Fahrzeugk ,88 0,93 % Fremdlabor ,70 9,49 % AfA/Abgänge ,57 2,50 % Sonstiges ,29 9,23 % ,18 5,29 % ,35 19,06 % ,51 4,40 % ,94 2,56 % 4.460,31 1,13 % ,05 23,66 % ,61 2,72 % ,68 8,42 %

35 Zahnarztpraxen mit Eigenlabor KZV Einn ,91 41,60 % sonst. Einn ,08 58,40 % BE ,99 100,00 % BA ,87 62,88 % ,12 37,12 % Zahnarztpraxen ohne El ,07 54,92 % ,97 45,08 % ,04 100,00 % ,63 67,24 % ,41 32,76 % Px/Laborbed ,51 9,38 % Personal ,74 25,48 % Raumkosten ,31 3,75 % Finanzierung ,87 2,12 % Fahrzeugk ,88 0,93 % Fremdlabor ,70 9,49 % AfA/Abgänge ,57 2,50 % Sonstiges ,29 9,23 % ,18 5,29 % ,35 19,06 % ,51 4,40 % ,94 2,56 % 4.460,31 1,13 % ,05 23,66 % ,61 2,72 % ,68 8,42 % < 50%

36 Steuerliche und betriebswirtschaftliche Neuigkeiten sowie aktuelle Themen aus dem Gesundheitsmarkt stehen Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung! steuerberatung.de

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Viel Erfolg!!

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014 /BMF/Web/DE/Service/Monatsbericht/monatsbericht 22.0.205 Monatsbericht Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 204 Das BMF erstellt jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009 1 von 5 07.05.2010 18:02 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009 Auswertung der Ländermeldungen zu den Besitz-, Verkehrs- und Gewerbesteuern Inhalt 1 Betriebsprüfung 2 Anzahl der Betriebe und

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 Monatsbericht des BMF Juni 2008 Seite 49 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 1 Betriebsprüfung................................................................................49 2 Anzahl der

Mehr

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 2002 Wichtige gesetzliche Bestimmungen: 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum

Mehr

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 1 2002 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes

Mehr

Im Visier der Steuerprüfung. Das macht Betriebsprüfer hellhörig! Gewerbe-Treuhand-Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Im Visier der Steuerprüfung. Das macht Betriebsprüfer hellhörig! Gewerbe-Treuhand-Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Visier der Steuerprüfung Das macht Betriebsprüfer hellhörig! Thomas Hartmann Klaus Rüsche Gewerbe-Treuhand-Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße

Mehr

Stellungnahme. der Bundesrechtsanwaltskammer

Stellungnahme. der Bundesrechtsanwaltskammer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer Zu der Frage, ob bei steuerlichen Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien die Namen von Mandanten offenbart werden dürfen erarbeitet durch den Ausschuss

Mehr

allgemeine oder abgekürzte Außenprüfung (= Betriebsprüfung), besondere Außenprüfungen, (Lohnsteueraußenprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung),

allgemeine oder abgekürzte Außenprüfung (= Betriebsprüfung), besondere Außenprüfungen, (Lohnsteueraußenprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung), Die steuerliche Außenprüfung Die steigende Zahl von Betriebsprüfern, die daraus wiederum resultierende Zahl von Betriebsprüfungen und die steigenden Mehrergebnisse auf Grund von Außenprüfungen sind Anlass

Mehr

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Europäische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Berufsordnung der Zahnärztekammer Telemediengesetz (TMG) Sozialgesetzbuch (SGB) Bürgerliches

Mehr

Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern

Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Osnabrück, Band 48, Nr. 7, Seite 41 ff., Art. 50, Änderung im KA für die Diözese Osnabrück, Band

Mehr

GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt.

GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt. GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt. (Lohndaten, Sozialabgaben, Buchführung) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten

Mehr

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:

Mehr

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS THEMEN 1. Die ärztliche Schweigepflicht 2. Aufklärungen u. Einwilligungen 3. Verordnungen DIE ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT RECHTSGRUNDLAGEN

Mehr

Consulting Class. Merkblatt zur Schweigepflicht

Consulting Class. Merkblatt zur Schweigepflicht Medizinische Fakultät Institut für Epidemiologie und Medizinische Biometrie Leitung: Prof. Dr. med. Rothenbacher Schwabstraße 13 89075 Ulm, Germany Prof. Dr. Rainer Muche Tel: +49 731 50-26903 Fax: +49

Mehr

MERKBLATT Zeugnisverweigerungsrecht

MERKBLATT Zeugnisverweigerungsrecht MERKBLATT Zeugnisverweigerungsrecht 30.06.09 Aussagepflicht vor Gericht? Schweigepflicht versus Zeugenpflicht Inhalt 1 Einleitung...2 2 Ausgangssituation...2 3 Sinn und Zweck der Schweigepflicht...2 4

Mehr

Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz Der Unterzeichnete erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)

Mehr

Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v.

Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v. Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v. Der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen... Referent: Dipl.-Kfm. WP/StB Michael Sackmann Partner bei JANTZEN EMDE TJARKS Betriebsprüfung und Gelassenheit...???

Mehr

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer Ärzte im Fokus der Strafverfolgung Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer Teil 1: Quer durch das StGB und das Nebenstrafrecht Teil 2: Der Arzt als Beschuldigter und sonst Beteiligter Folie 2 132a Mißbrauch

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4281 28.07.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Betriebsprüfungen durch

Mehr

Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 10./11. November 2017, Frankfurt

Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 10./11. November 2017, Frankfurt Antragsteller: Haushaltsauswirkungen: Vorstand der Bundeszahnärztekammer keine 1 2 3 4 Wortlaut: 20.09.2017, 18:00 Uhr Die Bundesversammlung möge beschließen: Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer

Mehr

Verpflichtungsgesetz

Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen

Mehr

Höchstgebote bei BVVG-Ausschreibungen im 1. Halbjahr Informationen und. Jagdschutzverbandes zum EGMR-Urteil. BzAR-Auswertung vom

Höchstgebote bei BVVG-Ausschreibungen im 1. Halbjahr Informationen und. Jagdschutzverbandes zum EGMR-Urteil. BzAR-Auswertung vom von 182,1 Mrd., 435 Agrargenossenschaften mit einem Umsatz von 1,3 Mrd., 448 Landwirtschaftliche Waren und ienstleistungsgenossenschaften mit 9,3 Mrd. Umsatz davon 52 Molkereigenossenschaften mit 5 Mrd.

Mehr

Grundsätze zur Ärztlichen Schweigepflicht und dem damit korrespondierenden Schweigerecht

Grundsätze zur Ärztlichen Schweigepflicht und dem damit korrespondierenden Schweigerecht An unsere Mandanten Augsburg, im November 2007 Grundsätze zur Ärztlichen Schweigepflicht und dem damit korrespondierenden Schweigerecht Sehr geehrte Damen und Herren, als niedergelassener Arzt/ Ärztin

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163)

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163) Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 23.02.2017 BPtK Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030

Mehr

Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz

Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz Detmold 31.03.2014 IHK Lippe zu Detmold Referent: WP/StB Damian Kempin Partnerschaft Falke Hofmayer Kempin Gliederung Ablauf einer Betriebsprüfung

Mehr

Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails

Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails Dipl. jur. Lennart Sydow Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung, Berlin, 21. März 2017 Forschungsstelle

Mehr

Datenschutz in der psychosozialen Beratung

Datenschutz in der psychosozialen Beratung Datenschutz in der psychosozialen Beratung Veranstalter: Sächsische Krebsgesellschaft e. V. Zeit: 10.09.2010 / 11:00-12:00 Uhr Ort: Bad Elster, Paracelsus-Klinik Referentin: Monika Stevens Rechtsanwältin

Mehr

Datenschutz bei Rechtsanwälten

Datenschutz bei Rechtsanwälten Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a,

Mehr

1. Vergleichbarkeit der ausgeübten Tätigkeit

1. Vergleichbarkeit der ausgeübten Tätigkeit BMF 22. 10. 2004 IV B 2 - S 2246-3/04 BStBl 2004 I S. 1030 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ( 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG); Heil-, Heilhilfsberufe Bezug: BMF-Schreiben vom 3. März 2003 - IV A 6 - S 2246-8/03

Mehr

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Seminar aktuell l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l NEUES IM Steuerrecht StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt

Mehr

MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS

MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS Dozent Dipl.-Fw. Stefan Göttker Juni 2016 Aachen 1 - Aachen 2 - Bonn - Heinsberg - Köln 1 - Köln 2 Stand Mai 2016 Nachdruck -

Mehr

zur Verschwiegenheit nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:

zur Verschwiegenheit nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen: Sächsische Landesärztekammer und NETZWERK INTENSIVMEDIZIN (unterstützt durch DIVI - Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.v.) Vertraulichkeitserklärung zum Peer Review

Mehr

VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG von Angestellten, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern bei Rechtsanwälten

VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG von Angestellten, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern bei Rechtsanwälten VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG von Angestellten, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern bei Rechtsanwälten Ich bin heute von meinem Dienstgeber über den Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt worden.

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 1221 08. 05. 2007 Antrag der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Aufgabenanfall und Personaleinsatz in

Mehr

6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB

6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB Bundesministerium der Finanzen 8. September 2003 IV A 6 S 2171 7/03 BStBl 2003 I 489 6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB Das BMF übersendet als Anlage den zwischen

Mehr

Die Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge?

Die Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge? Die Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge? AnleiterInnentag 13.11.2014 Tina Patjens www.dhbw-stuttgart.de Schweigepflicht in der Sozialen

Mehr

Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E

Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E 18. Eppendorfer Dialog: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz

Mehr

BvD Verbandstage 2015

BvD Verbandstage 2015 BvD Verbandstage 2015 Einsatz von Dienstleistern für Rechtsanwälte: Möglichkeiten und Grenzen RA Dr. Alexander Siegmund Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer München Mitglied des Ausschusses elektronischer

Mehr

Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken. Dr. Michael Scholz. 67. Westfälischer Archivtag März 2015, Gladbeck

Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken. Dr. Michael Scholz. 67. Westfälischer Archivtag März 2015, Gladbeck Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv... wäre es nicht gerechtfertigt, der Überlieferung von Unterlagen absoluten Vorrang einzuräumen. Ausnahmen

Mehr

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2008

Rundschreiben Nr. 3/2008 Auskunft erteilt: Münster, 17.12.2008 Thema Vordrucke, IBAN/BIC Herr Hansmann Telefon: 0251 238-2078 E-Mail: Bruno.Hansmann@drv-westfalen.de Thema RV-Pflicht von Tagesmüttern Herr Schulte Telefon: 0251

Mehr

Geschrieben von: Redaktion nh24 Samstag, den 19. September 2009 um 11:07 Uhr - Aktualisiert Samstag, den 19. September 2009 um 11:22 Uhr

Geschrieben von: Redaktion nh24 Samstag, den 19. September 2009 um 11:07 Uhr - Aktualisiert Samstag, den 19. September 2009 um 11:22 Uhr Schwalmstadt. Die weltweite Finanzkrise hat in den meisten Depots für Verluste gesorgt. Sofern das Minus noch nicht durch einen Verkauf der Wertpapiere realisiert wurde, lassen sich die roten Zahlen trotzdem

Mehr

Weisung vom Datenschutz und Schweigepflicht im Berufspsychologischen Service

Weisung vom Datenschutz und Schweigepflicht im Berufspsychologischen Service Weisung 201612038 vom 21.12.2016 Datenschutz und Schweigepflicht im Berufspsychologischen Service Laufende Nummer: 201612038 Geschäftszeichen: RP32 BPS 1910.3 Gültig ab: 01.01.2017 Gültig bis: 31.12.2022

Mehr

Die elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen

Die elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Die elektronische Steuerprüfung Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Was ist eine elektronische Betriebsprüfung? Seit 2002 haben die Finanzämter

Mehr

Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes

Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes Auszug aus dem Eid des Hippokrates: Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder was ich an Dingen, die man nicht weitersagen darf, auch außerhalb

Mehr

Betriebsprüfung im mittelständischen Handwerksbetrieb Vortrag am 13.03.2014 in Eslohe

Betriebsprüfung im mittelständischen Handwerksbetrieb Vortrag am 13.03.2014 in Eslohe Dipl.-Kfm. Dirk Schulte-Uebbing Wirtschaftsprüfer Steuerberater Im Dorfe 61 44339 Dortmund Telefon 0231/880 599-0 Fax 0231/880 599-19 E-mail: office@dosu.de Betriebsprüfung im mittelständischen Handwerksbetrieb

Mehr

2. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risiko - gesteuerte Fallauswahl und wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl?

2. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risiko - gesteuerte Fallauswahl und wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl? Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7355 15. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE und Antwort des Finanzministeriums Ausstattung und Tätigkeit der Betriebsprüfungen

Mehr

für die Übersendung des Referentenentwurfs und die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken

für die Übersendung des Referentenentwurfs und die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken Bundesministerium des Innern Frau Dr. Anja Wichmann MLE, LLM Referat V II 4 Datenschutzrecht, Reform des Datenschutzes in Deutschland und Europa Alt-Moabit 140 10557 Berlin E-Mail: VII4@bmi.bund.de Abt.

Mehr

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Ergebnisse steuerlicher Betriebsprüfungen in Nordrhein-Westfalen In welchem Verhältnis stehen Aufwand, Nutzen und Auswirkungen auf Unternehmen?

Ergebnisse steuerlicher Betriebsprüfungen in Nordrhein-Westfalen In welchem Verhältnis stehen Aufwand, Nutzen und Auswirkungen auf Unternehmen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2164 21.02.2013 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 843 vom 20. Januar 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache

Mehr

Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe

Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Inhalt I. Grundsätzliches 1) Straßenausbaubeitrag - Was ist das? 2) Rechtsgrundlage? 3) Wer muss ihn zahlen? 4) Kann ich diese Kosten steuerlich geltend

Mehr

BEDEUTUNG UND AUSWIRKUNGEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT

BEDEUTUNG UND AUSWIRKUNGEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT BEDEUTUNG UND AUSWIRKUNGEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT INFORMATIONSVERANSTALTUNG IT-SICHERHEIT UND DATENSCHUTZ IN DER ARZT-/PSYCHOTHERAPEUTENPRAXIS 8. OKTOBER 2014, REGIONALZENTRUM KOBLENZ Gliederung:

Mehr

Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom

Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer

Mehr

Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE)

Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) Drucksache 18 / 11 123 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) vom 27. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Aufbau des deutschen Besteuerungssystem sowie deren Überwachungs- und Sanktionsmethoden Empfehlungen für die Ukraine

Aufbau des deutschen Besteuerungssystem sowie deren Überwachungs- und Sanktionsmethoden Empfehlungen für die Ukraine Policy Briefing Series [PB/16/2011] Aufbau des deutschen Besteuerungssystem sowie deren Überwachungs- und Sanktionsmethoden Empfehlungen für die Ukraine Daniela Heitele / Thomas Otten Präsentation im Finanzministerium

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07 BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der

Mehr

Rechtliche Anforderungen an Dienstleister im Archivbereich und die Auslagerung von Daten

Rechtliche Anforderungen an Dienstleister im Archivbereich und die Auslagerung von Daten GMDS Karlsruher Archivtage 06.12.2007 Rechtliche Anforderungen an Dienstleister im Archivbereich und die Auslagerung von Daten Marco Biewald, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter Klinikum Braunschweig,

Mehr

Steuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung

Steuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung Steuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland erhält seit 2008 anlassunabhängig eine dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 -

Vorab per  Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15

EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Ein Merkblatt Ihrer IHK EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen,

Mehr

FAQ-Liste zum Thema Betriebsprüfung

FAQ-Liste zum Thema Betriebsprüfung FAQ-Liste zum Thema Betriebsprüfung Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Betriebsprüfung. Frage: Ein Prüfer des Finanzamts ruft an und möchte bereits nächste Woche eine Betriebsprüfung

Mehr

AIPPI Swiss Day For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext. Andri Hess 31. Mai 2012

AIPPI Swiss Day For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext. Andri Hess 31. Mai 2012 AIPPI Swiss Day 2012 For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext Andri Hess "Privileged & Confidential" "Vertrauliche Anwaltskorrespondenz" "Attorney Work Product" 2 Warum

Mehr

Zeitnahe Betriebsprüfung

Zeitnahe Betriebsprüfung Zeitnahe Betriebsprüfung IHK Osnabrück-Emsland 30. November 2006 Dr. Klaus Stein Rechtsanwalt und Steuerberater Agenda Ausgangslage Praktische Erfahrungen Vorteile der zeitnahen Betriebsprüfung aus Sicht

Mehr

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Praxisticker Nr. 299: Entschädigungen bei Ehrenämtern - BMF gewährt Übergangsregelung

Praxisticker Nr. 299: Entschädigungen bei Ehrenämtern - BMF gewährt Übergangsregelung Praxisticker Nr. 299: Entschädigungen bei Ehrenämtern - BMF gewährt Übergangsregelung Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 21.03.2012 eine Übergangsregelung hinsichtlich der

Mehr

bereitgestellt von einer SBV Dank

bereitgestellt von einer SBV Dank bereitgestellt von einer SBV Dank Schwerbehindertenvertretung Aufgaben Pflichten Rechte Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GRUNDZÜGE - BESTEUERUNGSFORMEN Gewinn aus der laufenden (ärztlichen) Tätigkeit

Mehr

Recht auf Datenschutz

Recht auf Datenschutz 116. Amtsärztliche Fortbildungsveranstaltung 17. Juni 2011 Doris Hattenberger 1 Datenschutz = Schutz der Privatsphäre 2 Kritische Austauschbeziehung Effizienz versus Privatsphäre Das Datenschutzrecht vermittelt

Mehr

Beispiel: BMF IV C 8 - S /04 BStBl 2004 I S Bezug: BMF-Schreiben vom 20. Oktober IV C 8 - S /04 -

Beispiel: BMF IV C 8 - S /04 BStBl 2004 I S Bezug: BMF-Schreiben vom 20. Oktober IV C 8 - S /04 - BMF 29. 11. 2004 IV C 8 - S 2225-5/04 BStBl 2004 I S. 1097 Verlustabzug nach 10d EStG; Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung des 10d EStG bei besonderen Verrechnungsbeschränkungen ( 2b EStG, 15 Abs.

Mehr

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Aktuelles bei Betriebsprüfungen WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Aktuelles bei Betriebsprüfungen WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE Aktuelles bei Betriebsprüfungen WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Aktuelles bei Betriebsprüfungen Überblick Wie werden Sachverhalte überprüft? Was für Sachverhalte

Mehr

1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs

1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs BMF 6. 3. 2006 IV C 2 - S 2236-10/05 BStBl 2006 I S. 248 Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas; Steuerliche Folgen aus der Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft

Mehr

Medizinischer Rechtsdienst

Medizinischer Rechtsdienst Medizinischer Rechtsdienst Praktischer Zugang einzelner Patientengruppen zum Gesundheitssystem bei individuell ausgeübten Melderechten Nationale Tagung Swiss Hospitals for Equity, 23 November 2016, Bern

Mehr

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei  - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei E-Mail- Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Beitrag für das 2. DialogCamp München, 22.02.2013 von

Mehr

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Hamburg, 31. Mai 2013 Oliver Schmidt-Eicher, Verden, FA für Arbeitsrecht, FA für Sozialrecht, Kanzlei@ra-schmidt-eicher.de 96

Mehr

Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung

Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung Falkenberg, 1. März 2010 Kooperation Fachliche Unabhängigkeit Kontrolle durch den Träger Kontrolle durch den örtlichen Träger der öffentlichen

Mehr

Merkblatt zum Datenschutz für Studenten

Merkblatt zum Datenschutz für Studenten Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen Fetscherstraße 74, 01307 Dresden Rechtsstelle Leiterin: AssJur. B.

Mehr

Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung

Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung B & P Special 11/2012 Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben I. Neues Urteil des BFH Mit Urteil vom 06.06.2012 hat der Bundesfinanzhof für Großbetriebe i.s.v. 3 i.v.m. 4 Abs.

Mehr

Steuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten. Bremen, den 25. April 2013

Steuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten. Bremen, den 25. April 2013 Steuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten Bremen, den 25. April 2013 Inhalt A. Einführung B. Strukturierung von Auslandsengagements C. Verrechnungspreise und Dokumentationspflichten D. Funktionsverlagerung

Mehr

Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung über die Verpflichtung nach 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 469, 547),

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen Roland Höft/ Walter Danelsing Harald Grams/ Kersten Rook Schätzung von Besteuerungsgrundlagen Besteuerungsverfahren Finanzgerichtliches Verfahren Steuerstrafverfahren Abkürzungsverzeichnis XIX s. siehe

Mehr

BestPrax Benchmarking 2010 Auswertung der Praxis Z13965

BestPrax Benchmarking 2010 Auswertung der Praxis Z13965 BestPrax Benchmarking 2010 Auswertung der Praxis Z13965 März 2011 Seite 1 Gliederung Zusammenfassung: Benchmarking-Ergebnisse für Ihre Praxis Informationen zur Auswertung Übersicht der Praxen Zahnärztliche

Mehr

von Dr. Stefan Wehrstedt Notar in Düsseldorf

von Dr. Stefan Wehrstedt Notar in Düsseldorf Konzeption eines Auskunftsverfahrens bei Anfrage eines Kindes, welches durch eine heterologe Insemination gezeugt wurde, nach der Identität des Samenspenders. von Dr. Stefan Wehrstedt Notar in Düsseldorf

Mehr

BRENNPUNKT ARZTZEUGNIS

BRENNPUNKT ARZTZEUGNIS BRENNPUNKT ARZTZEUGNIS PROBLEMERHEBUNG UND LÖSUNGSANSÄTZE FÜR PATIENT, ARZT, ARBEITGEBENDE, VERSICHERUNG 07. 08. Juni 2013 (1070.) Zentrum Paul Klee, Monument im Fruchtland 3, Bern PATIENT/ANWALT-ARZT-ARBEITGEBENDE-

Mehr

Ärztliche Schweigepflicht oder Offenbarungspflicht?

Ärztliche Schweigepflicht oder Offenbarungspflicht? Ärztliche Schweigepflicht oder Offenbarungspflicht? Seminar: Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung, Referentin: Rechtsanwältin Beate Wachendorf Fachanwältin für Medizinrecht und

Mehr

( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung ( 361 AO, 69 Abs.

( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung ( 361 AO, 69 Abs. Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MDg Dr. Misera Unterabteilungsleiter IV A Wilhelmstraße

Mehr

Steuerberatung ist Vertrauenssache. Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner

Steuerberatung ist Vertrauenssache. Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner Steuerberatung ist Vertrauenssache Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner Ihr Referent und Ansprechpartner: Dipl. kfm. (FH) Florian Varinli Steuerberater und Partner U. Madel & C.-D. Kotalla

Mehr

Consumerisation und BYOD? Kapitulation oder Strategie?

Consumerisation und BYOD? Kapitulation oder Strategie? Consumerisation und BYOD? Kapitulation oder Strategie? Bad Neuenahr 15. April 2013 Ideen, Firmenwerte, vertrauliche Daten brauchen Schutz vor Diebstahl und Verlust Präsentation vom 19.04.2013 Folie 1 Agenda:

Mehr

Steuerliche Gewinnermittlung

Steuerliche Gewinnermittlung Betriebsvermögensvergleich i.s.v. 5 I EStG Pflicht: Gewerbetreibende (stl. Begriff), die aufgrund gesetzlicher Vorschrift verpflichtet sind, Bücher zu führen und regel- mäßig Abschlüsse zu machen (insbesondere

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Besteuerungssystematik und Teileinkünfteverfahren 157 BFH, Urteil v ,1 R15/06, BStBl 2007 II S

Besteuerungssystematik und Teileinkünfteverfahren 157 BFH, Urteil v ,1 R15/06, BStBl 2007 II S Teil 1 : Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Besteuerung von Anteilsverkäufen 3 17 EStG BFH, Urteil v. 25.6.2009, IX R 42/08, BFH/NV 2009 S. 1696 911 BFH, Urteil v. 25.2.2009,

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:

Mehr

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Rechtliche Grundlagen

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Rechtliche Grundlagen DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie - die wichtigsten Gesetzesgrundlagen kennen, - wissen über deren Inhalt

Mehr

Niederschrift über die Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) 2

Niederschrift über die Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) 2 Berlin, den 1 Tel.: App. 1 1 Innerbetrieblich: 1 (Verwaltung oder Betrieb) Niederschrift über die Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)

Mehr

(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Scheitert die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen am Datenschutz?

Scheitert die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen am Datenschutz? 9. Landeskonferenz Telematik im Gesundheitswesen 26. Februar 2014, Potsdam Scheitert die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen am Datenschutz? Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit

Mehr