Geschäftspartner-Info BETRIEBS- HAFTPFLIcht- VERSICHERUNG Handel und Gewerbe Kfz-Handel und -Handwerk Die gewerblichen Haftpflichtversicherungen bieten umfangreiche Deckungen. Tarif 1 bietet verschiedene Lösungen für die Bedürfnisse Ihrer Kunden.
Der Tarif 1 für Industrie, Handel und Gewerbe Die Betriebs-Haftpflichtversicherung bietet umfangreichen Versicherungsschutz, der am Markt spitze ist. Das sollten Sie Ihren Kunden nicht vorenthalten. Wir bieten Ihnen einen sehr leistungsorientierten Tarif mit hohem Deckungsumfang, damit für Sie das Thema Vermittlerhaftung kein Thema ist. Deutlich verbesserten Versicherungsschutz, vielfachen Wegfall von beitragsrelevanten Zusatzrisiken und beitragsfreien Einschluss im Rahmen der Besonderen Bedingungen. In vielen Bereichen vereinfachtes Handling. Regeldeckungssummen 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden. 200.000 für Vermögensschäden. Highlights am Markt sublimit für Bearbeitungsschäden 1 Mio., Erhöhung auf Sachschaden-Deckungssumme möglich. sublimit für Mietsachschäden auf 1 Mio., Erhöhung auf Sachschaden-Deckungssumme möglich. Das Besondere: In dieser Summe sind auch die Mietsachschäden durch sonstige Ursachen enthalten. Mitversichert im Rahmen des Schutzes bei Abhandenkommen von Schlüsseln ist künftig auch der Verlust von Schlüsseln zu selbst gemieteten, gepachteten und geleasten Räumen. Mitversicherung von Photovoltaikanlagen bis 25 kwp auf den eigenen Betriebsgrundstücken. Sonstige Highlights pauschale Mitversicherung von Kfz mit Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern bis 20 km/h. einschluss von Vermietung, Verpachtung von Gebäuden und Grundstücken an Betriebsfremde (ohne Sublimit). Mitversicherung von Betriebstankstellen, auch wenn diese von Betriebsangehörigen und gelegentlich von Betriebsfremden genutzt werden. Einschluss von Schäden an der Ladung bei Be- und Entladeschäden. einschluss einer Nachhaftungsversicherung für 3 Jahre. einschluss der Internet-Deckung. Wegfall der Bausummenbegrenzung bei der mitversicherten Bauherren-Haftpflichtversicherung. Vereinheitlichung der Selbstbehaltsregelung in den BBR. Umwelthaftpflicht Einschluss der Umwelthaftpflicht-Regressdeckung und generelle Mitversicherung von Benzin-, Öl- und Fettabscheidern. Sublimits sublimit für Bearbeitungs- und Mietsachschäden 1 Mio., Erhöhung auf Sachschaden- Deckungssumme möglich. Sublimit für Schlüsselschäden 50.000, Erhöhung auf 100.000 möglich. 02
Zielgruppenspezifische Tarifmerkmale Im Tarif für Kfz-Handel und -Handwerk bestehen spezielle Tarifpositionen: autoglasbetriebe Kfz-Pflegebetriebe Kfz-Betriebe für Folientechnik Kfz-Lackierbetriebe außerdem bieten wir besondere tarifliche Regelungen für: hausverwalter hausmeister, Einschluss von Installationsarbeiten möglich fahrradkuriere Verbrauchsableser Filialbetriebe prämie wird auf Grundlage der Beschäftigtenzahl berechnet. Absicherung durch die Betriebs-Haftpflichtversicherung Fakten Die Betriebs-Haftpflichtversicherung ist der wichtigste Baustein in der betrieblichen haftpflichtabsicherung. Die Umwelthaftpflicht- und Ökoschutzversicherung runden die betriebliche Haftpflichtabsicherung ab. Berufs-/ Betriebshaftpflicht (BHV) Richtige Absicherung Ökoschutzversicherung (ÖSV) Umwelthaftpflicht (UHV) Haftungsgrundlagen und Zuordnung zum Versicherungsschutz (Auszug) BHV: Haftung nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) UHV: Haftung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) ÖSV: Haftung nach Umweltschadensgesetz (USchadG) Gegenstand der Versicherung Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis (Versicherungsfall) einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hat. Leistung der Versicherung Wir prüfen, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang. Wir bezahlen die zu leistende Entschädigung im Rahmen des bestehenden Versicherungsumfanges bei begründeten und berechtigten Ansprüchen. Wir wehren gegen Sie unbegründet gestellte Ansprüche ab. 03
Versicherte Kosten Gewerbliche Haftpflicht-Tarife der ALTE LEIPZIGER Wir übernehmen nicht nur die Kosten für die Schadenabwicklung, sondern auch für die Rechtsverteidigung selbst wenn die Haftpflichtansprüche die Höhe der gewählten Versicherungssumme übersteigen. tarif 1: Industrie, Handel und Gewerbe tarif 1 Spezial: Kfz-Handel und -Handwerk hpg-tarif: Inhabergeführte Hotels, Pensionen und Gasthöfe tarif 4: Gastronomie und Hotelbetriebe tarif 5: Heilwesen Tarif: Photovoltaik Tarif: Energieberater Alle anderen Tarife können Sie gerne bei uns nachfragen. Spezifika für die Zielgruppe Handel und Gewerbe (Tarif 1) Zielgruppen Fokus-Zielgruppe sind kleine und mittelständische Handelsunternehmen, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Individuelle Absicherungen, welche nicht über das tarifliche Geschäft abgedeckt werden können, können in Form einer Spezial-Haftpflichtversicherung vorgenommen werden. Betriebsstättenrisiko Schutz vor finanziellen Schäden, die sich aus dem allgemeinen Betrieb des Unternehmens Ihres Kunden ergeben oder durch betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken verursacht werden. In diesen Bereich gehören z. B.: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Die Mitversicherung von Photovoltaikanlagen bis 25 kwp Die Bauherrenhaftpflicht für betriebliche Bauvorhaben Besitz, Gebrauch und Haltung von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen innerhalb des Betriebsgrundstückes, Kraftfahrzeugen bis 6 km/h, Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern bis 20 km/h Produkterisiko Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden, die durch Ihre Produkte, Arbeiten oder sonstigen Leistungen entstehen ganz gleich, ob sie von Ihrem Kunden hergestellt oder geliefert werden. Der Versicherungsschutz gilt sowohl in der Ausführungsphase als auch nach Abschluss der Arbeiten und wenn Sie einen selbst übernommenen Vertrag an einen Subunternehmer vergeben. Beispiel: Durch vom Hersteller A fehlerhaft aufgetragene Innenbeschichtung von Konservendosen, verderben die von Lebensmittelhersteller B eingefüllten Lebensmittel und werden für den Verzehr ungenießbar. B verlangt von A Ersatz für den ihm entstandenen Schaden. 04
Schadenbeispiele ein Mitarbeiter des Handelsbetriebes A wird mit der Durchführung von Reinigungsarbeiten während des laufenden Geschäftsbetriebes beauftragt. Durch ein Versehen benutzt der Mitarbeiter ein falsches Reinigungsmittel, welches den Bodenbelag gefährlich glatt werden lässt. Unmittelbar dadurch kommt es bei einem Kunden zu einem Sturz und dieser verletzt sich schwer. Der Kunde macht daraufhin Ansprüche gegen den Handelsbetrieb A geltend. Der Lebensmittelhersteller A füllt versehentlich verdorbene Lebensmittel ab und bringt diese in Verkehr. Nach dem Verzehr und nachfolgender gesundheitlicher Beschwerden, die unmittelbar auf die verdorbenen Lebensmittel zurückzuführen sind, stellen mehrere Verbraucher Ansprüche gegen den Lebensmittelhersteller A. Der Raumausstatter A nimmt einen Besuchstermin bei seinem Kunden B wahr. Im Rahmen der Wohnungsbesichtigung stürzt A und reißt beim Versuch sich festzuhalten, eine an der Wand hängende Kommode und das darauf stehende Telefon zu Boden. Beide Gegenstände werden beschädigt und der Kunde B macht Ansprüche auf Schadenersatz geltend. Spezifika für die Zielgruppe Kfz-Handel und -Handwerk Betriebs-Haftpflichtversicherung Tarif 1 Spezial Zielgruppen Zielgruppenspezifische Absicherungen Kfz-Handels- und -Reparaturbetriebe + spezielle Tarifpositionen für Kfz-Lackierbetriebe Kfz-Betriebe für Folientechnik Kfz-Pflegebetriebe Kfz-Abschleppdienste Für Betriebe mit Montagetätigkeit besteht die Möglichkeit zum Abschluss der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk, welche zusätzlich zur Betriebs-Haftpflichtversicherung Schäden und Folgeschäden, die aus Bearbeitungsfehlern an den zur Reparatur übernommenen Fahrzeugen entstehen, abdeckt. Beispiel: Eine mangelhaft reparierte Bremse führt dazu, dass das Kundenfahrzeug nach Auslieferung an den Kunden einen Schaden verursacht. Es besteht Versicherungsschutz für den Schaden am Kundenfahrzeug über die Zusatz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk. Denn ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Schäden, die entstehen, wenn sich das Fahrzeug noch in Werkstattobhut befindet. Hier greift die Kaskoversicherung (Voll-/Teilkasko) bzw. Kfz-Haftpflichtversicherung speziell für den Kfz-Handel und -Handwerk der ALTE LEIPZIGER. 05
Highlights des Tarifes Im Rahmen der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk gelten 50.000 im Rahmen der Sachschaden-Versicherungssumme als mitversichert. Eine Erhöhung dieser Summe ist bei Bedarf möglich. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung von Abgasuntersuchungen am Kfz gemäß 47 a StVZO, von Sicherheitsprüfungen am Kfz gemäß 29 StVZO und von Gasanlagenprüfungen am Kfz gemäß 41 a StVZO. Mitversichert ist der Betrieb einer nicht öffentlichen stationären Kfz-Waschanlage und von Kfz-Waschplätzen. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Neufahrzeugen mitversichert, die noch vor Übergabe an den Kunden aufgrund mangelhaft durchgeführter oder unterlassener Übergabekontrollarbeiten am Fahrzeug verursacht werden. Zusätzlich versicherbar Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen des Wageninhaltes von Fahrzeugen (ausgeschlossen sind Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen), die die Werkstatt zur Bearbeitung übernommen hat. Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung Zielgruppenspezifische Absicherungen Die Kfz-Versicherungen speziell für Kfz-Handel und -Handwerk berücksichtigen die besonderen Gegebenheiten dieser Betriebe. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf fahrzeuge mit roten Kennzeichen, eigene zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge des Betriebs, eigene noch auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Umschreibung (maximal 7 Tage), alle fremden Fahrzeuge in Werkstattobhut. Kfz-Haftpflichtversicherung Kaskoversicherung Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden, insbesondere bei Probe- und Überführungsfahrten. Die Voll- oder Teilkaskoversicherung bietet Schutz für Schäden, die durch typische Kaskoursachen wie Unfall, Brand oder Entwendung an den Fahrzeugen selbst entstanden sind. Darüber hinaus werden als zusätzliche Leistungen auch berechtigte Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Folgeschäden aus einem Kaskoschaden übernommen. Ausgeschlossen von der Kaskoversicherung für fremde Fahrzeuge sind Kaskoschäden nach Verlassen der Werkstattobhut. Hier greift die spezielle Betriebs-Haftpflichtversicherung der ALTE LEIPZIGER. 06
Schadenbeispiele Betriebs-Haftpflichtversicherung Zusatz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk Der Monteur beschmutzt versehentlich den Anzug des Kunden. ein Kunde kommt auf dem Bürgersteig vor dem Betriebsgelände oder auf dem Werkstattgelände selbst zu Fall, da bei Glatteis nicht ausreichend gestreut wurde. eine Werkstatt bekommt den Auftrag, einen Motor so zu bearbeiten, dass dieser nicht mehr»klopft«. Im Zuge der Arbeiten wird am Zylinderkopf, an der Einspritzanlage und am Triebwerk gearbeitet. Da die Arbeiten am Zylinderkopf fehlerhaft ausgeführt wurden, treten bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges Schäden am Zylinderkopf, an der Einspritzanlage und am Triebwerk auf. eine Werkstatt bekommt den Auftrag, einen Motor so zu bearbeiten, dass dieser nicht mehr»klopft«. Die Reparaturen an den Aggregaten waren fehlerfrei. Es wird jedoch vergessen, Motoröl nachzufüllen. Dadurch kommt es zu einem Totalschaden am Motor. Es besteht Versicherungsschutz über die Zusatz-Haftpflichtversicherung inkl. der erforderlichen Kosten der Wiederherstellung/Wiederbeschaffung der defekten Teile, der Ein- und Ausbaukosten und ggf. für die Kosten eines Miet- oder Ersatzfahrzeuges bzw. für entstandenen Nutzungsausfall. Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung Bei der Probefahrt eines Kundenfahrzeuges durch einen Monteur versagt infolge fehlerhafter Reparatur die Bremse und es entsteht ein Verkehrsunfall. Der Fahrer des»gegnerischen«fahrzeuges wird verletzt, beide Fahrzeuge werden beschädigt. Für den Personenschaden des Dritten und den Schaden an dessen Fahrzeug kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Der Schaden am Kundenfahrzeug wird von der Vollkaskoversicherung gedeckt. Sowohl hinsichtlich des Kaskoschadens des Dritten als auch des Schadens am Kundenfahrzeug erstreckt sich der Versicherungsschutz über den jeweiligen Kaskoschaden hinaus auf die Folgeschäden (Mietwagenkosten, Nutzungsausfall u. a.). Für die Regelung des Personenschadens für den Monteur ist, da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, die Berufsgenossenschaft zuständig. 07
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