Teleradiologie. Der Ansatz im DIN NAR AA4/GA4. Uwe Engelmann. AK1 Teleradiologie im DIN/NAR AA4/GA4. Deutsches Krebsforschungszentrum - Heidelberg

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Transkript:

Qualitätssicherung tssicherung in der Teleradiologie Der Ansatz im DIN NAR AA4/GA4 Uwe Engelmann AK1 Teleradiologie im DIN/NAR AA4/GA4 - Heidelberg

Motivation Neue Röntgenverordnung RöV vom 1. Juli 2002 ausgegeben im BGBl.am 5. Mai 2003

Teleradiologie in der neuen RöVR 4. Telekommunikation 1. Indikation stellende 2. Technische Person Durchführung 3. Strahlenschutz 5. 6. Notfallversorgung

Richtlinie zur Teleradiologie 3, Abs. 4 Versionen vom 10.12.2002 04.02.2003 11.3.2004 Inhalte 1. Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Genehmigungsvoraussetzungen 4. Genehmigung 5. Qualitätssicherung 6. Literatur 51 Seiten (unvollständig)

Richtlinie zur Teleradiologie 3, Abs. 4 Status lt. Auskunft Dr. Walz vom 30.6.2005 (Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen): Liegt beim BMU Auf Grund der Neuwahl werden Richtlinienprojekte derzeit nicht weitergeführt (außer Fachkunderichtlinie)

Idee im DIN/NAR Erstellung einer Norm zur Qualitätssicherung in der Teleradiologie Richtlinie verweist auf die Norm Vorteile Die Norm kann einfacher und schneller dem Stand der Technik angepasst werden.

Normenausschuss Radiologie NAR im DIN http://www.nar.din.de/ Erarbeitung von Normen für Diagnostische Radiologie Nuklearmedizin Strahlentherapie Strahlenschutz Auf internationaler Ebene: NAR Spiegelgremium zu den IEC Sub Committees SC 62 B Electrical equipment in medical practice und SC 62 C Equipment for radiotherapy, nuclear medicine and radiation dosimetry. Intensive Kontakte zu CENELEC TC 62 Electrical equipment in medical practice, zu IEC SC 45 B Radiation protection instrumentation, zu ISO TC 85/SC 2 Radiation protection sowie zu ISO TC 42/WG 3 Sensitometry, imaging measurement and viewing. 7 Arbeitsausschüsse

Struktur des NAR

Struktur des NAR AA4/GA4 Informationsverarbeitung AK1 Teleradiologie

Arbeitsausschuss 4/Gemeinschaftsausschuss 4 "Informationsverarbeitung" Normung von Informatikanwendungen Archivierung Bildverarbeitung Bildzeichen (einschließlich Viewer) Datenkompression Teleradiologie Kommunikation radiologisch relevanter Informationen Q-Management in der Informationsverarbeitung Workflow

AA 4/GA 4 "Informationsverarbeitung" AK1 Teleradiologie: Qualitätssicherung in der Teleradiologie

Ziel der Norm Technische Aspekte der Richtlinie, insbesondere QS-Aspekte Ziel gegenüber Richtlinien-Entwurf: Klarere Darstellung Aktualisierung Vereinfachung Berücksichtigung von Anwenderbedürfnissen und Erfahrung

Mitarbeiter im AK 1 Bereich Institution Person Normung DIN/NAR B. Seidel Anwender Uni Münster HELIOS-Kliniken, Wuppertal Uni Mainz N. Meier Th. Hackländer P. Mildenberger Teleradiologie-Netz Nordhessen J. Bodemeyer TÜV Ärztliche Stelle Hessen M. Walz Behörde Regierungspräsidium Kassel J. Westhof Industrie Siemens AG U. Schmid F & E DKFZ + CHILI GmbH U. Engelmann

Stand des Drafts Bisher vier Arbeitstreffen: 16.03.2004 18.06.2004 06.10.2004 AA4/GA4 12.11.2004 28.01.2005 09.03.2005 AA4/GA4

Bisherige Arbeit DIN6868-59 Momentan 16 Seiten Davon ca. 50% fertig

Eine neue Norm DIN6868-59 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben Teil 59: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie

Reihe DIN 6868 Sicherung der Bildqualität t in röntgendiagnostischen r Betrieben Teil 1: Allgemeines Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung. Teil 3: Konstanzprüfung bei Direktradiographie. Teil 4: Konstanzprüfung bei Durchleuchtung mit Röntgen-Bildverstärker und bei Aufnahmen vom Ausgangsschirm des Röntgen-Bildverstärkers. Teil 5: Konstanzprüfung in der zahnärztlichen Röntgenaufnahmetechnik. Teil 7: Konstanzprüfung für die Mammographie. Teil 8: Konstanzprüfung bei Einrichtungen zur Digitalen Subtraktions-Angiographie. Teil 11: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgenkinematographie. Teil 12: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen. Teil 13: Konstanzprüfung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen. Teil 53: Abnahmeprüfung bei Röntgen-Computertomographie-Einrichtungen. Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen - Funktionsprüfung der Filmverarbeitung. Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen. Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten. Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen. Teil 59: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie Teil 151: Abnahmeprüfung an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen: Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung. Teil 152: Abnahmeprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie.

Inhalt DIN6868-59

Bisher bearbeitet Vorwort, Einordnung in Kontext 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Begriffe 4. Prüfvoraussetzungen 5. Anforderungen und Prüfverfahren 5.1 Abnahmeprüfung 5.1.1 Allgemeine Anforderungen 5.1.2 Übertragungsgeschwindigkeit

Ergebnisse 1. Anwendungsbereich Diese Norm gilt für die Durchführung von Abnahme- und Konstanzprüfung von TELERADIOLOGIESYSTEMEN, die für die TELERADIOLOGIE NACH RÖVR genutzt werden. Die Norm gilt nicht, wenn die Einrichtungen zur Übertragung von medizinischer Bilddaten genutzt werden, die nicht der Röntgenverordnung (RöV) unterliegen (z.b. Magnetresonanztomographie oder Ultraschall).

Ergebnisse 2. Normative Verweisungen DIN 6868-4, -5, -7, -8, -12, -13, -57, -58, -151, -152 DIN EN 61223-2-6 61223-3-1, -3-2, -3-3, -3-4, -3-5 RöV 18. Juni 2002 QS-Richtlinie 20. November 2003

Ergebnisse 3. Begriffe Teleradiologie Teleradiologie nach Röntgenverordnung Teleradiologiesystem Verfügbarkeit Ausfallzeit

Ergebnisse 4. Prüfvoraussetzungen

Ergebnisse 5.1 Abnahmeprüfung 5.1.1 Allgemeine Anforderungen DICOM Part 10 DICOM-Conformance-Statement der relevanten Komponenten unmittelbare Verbindung mittels Telekommunikation zwischen dem Teleradiologen und den Personen am Untersuchungsort

Ergebnisse 5.1.2 Übertragungsgeschwindigkeit Notwendige Anzahl der Bilder bei zeitkritischen Untersuchungen (s. Tabelle mit Richtgrößen im Anhang) innerhalb eines Zeitraums von fünfzehn Minuten beim Empfänger zur Befundung vorliegt. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der übertragene Datensatz in mindestens zwei verschiedenen Fensterungen zur Anzeige gebracht werden können. Die Zeitvorgabe und die notwendige Anzahl der Bilder ergeben sich aus medizinischen Gesichtspunkten und werden in Arbeitsanweisungen festgelegt. Bildkompressionen können hierbei zum Einsatz kommen, sofern die diagnostische Aussagekraft dadurch nicht beeinträchtigt wird. Zur Prüfung der Übertragungsgeschwindigkeit ist ein spezifischer Bilddatensatz zur Verfügung zu stellen, der die o.g. Anzahl der Bilder umfaßt. Gemessen werden soll zwischen dem Start der Übertragung bis zur vollständigen Darstellung aller Bilder in zwei verschiedenen Fensterungen beim Empfänger.

Noch NICHT bearbeitet 5.1 Abnahmeprüfung 5.1.3 Stabilität 5.1.4 Bild- und Datenqualität 5.1.5 Datenschutz- und Datensicherheit 5.2 Konstanzprüfung 5.2.1 Allgemeines 5.2.2 Übertragungsgeschwindigkeit und Stabilität 5.2.3 Bild- und Datenqualität 6. Prüfbericht

Anhänge nge in Arbeit Anhang A: Prüfbilddatensatz Anhang B: Teleradiologie-Modelle Push-Modell (Klassisch: Versand bis zum Empfänger) Pull-Modell (Webserver, E-Mail-Server) Anhang C: Tabelle mit Richtwerten Untersuchungsart : Mindestanzahl Bilder : Mindestbandbreite

Wichtige Prinzipien Meßmethoden bleiben dem Betreiber überlassen, müssen nachvollziehbar sein (z.b. Stoppuhr oder Logfile) Medizinische Gesichtspunkte (z.b. Bildanzahl) Diagnostische Aussagekraft (z.b. bei Kompression) Spezifische Bilddatensätze zum Prüfen

Ausblick Noch zwei Treffen in 2005 geplant 1. Draft Ende 2005/Anfang 2006 Optimistische Schätzung: Norm in 2006/2007

Zusammenfassung Keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber Richtlinien-Entwurf Nichts grundsätzlich Anderes oder Neues Aber klarer, aktueller und einfacher

Vielen Dank - Heidelberg