Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Referentin: Susann Röher Glauchau, 17. Oktober 2012
Gliederung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Dezentrale Abwasserentsorgung 3. Zahlen und Fakten 4. Lösungsmodelle dezentraler Abwasserbeseitigung 5. Beispiele 6. Aktuelles zum Förderverfahren
1. Gesetzliche Grundlagen Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) Finanzielle Unterstützung des Freistaates Sachsen durch die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2009) Ziel bis 31.12.2015: Anpassung der Abwasseranlagen an den Stand der Technik
2. Dezentrale Abwasserentsorgung ABK Ausweisung von Gebieten mit dezentraler Abwasserbeseitigung Erarbeitung durch den öffentlichen Aufgabenträger (Gemeinde, Zweckverband) Private Lösungen Kleinkläranlage, Gruppenlösung Öffentliche Lösungen Ortskläranlage, Kleinkläranlage, Kanal Privatpersonen Eingetragene Vereine Personengesellschaften Abwasserzweckverbände Teilzweckverbände Gemeinden Kommunale Eigenbetriebe Gesellschaften bei Weiterleitung der Zuwendung an Dritte (z.b. Betriebsführermodell)
3. Zahlen und Fakten - Stand der Kleinkläranlagen-Förderung 3 ½ Jahre Richtlinienbeginn: 4. Februar 2009 Oktober 2012 Richtlinienende: 31.Dezember 2015 Was haben wir geschafft?
3. Zahlen und Fakten - Aktueller Stand (Oktober 2012) Gebiete mit dezentraler Abwasserbeseitigung davon an
3. Zahlen und Fakten Bewilligungen von 2008 bis 2012 Anzahl der Anlagen 22.605 Kleinkläranlagen Stand 8. Oktober 2012
3. Zahlen und Fakten Bewilligung nach RP 41 Millionen EUR Zuschüsse KKA
3. Zahlen und Fakten - Aufgliederung nach Baukosten
4. Lösungsmodelle dezentraler Abwasserentsorgung - Fördermöglichkeiten Private Lösung Investor = Grundstückseigentümer Einzelkläranlage Errichtung einer Kleinkläranlage für ein Grundstück Gruppenkläranlage Errichtung einer Kleinkläranlage für mehrere Grundstücke Öffentliche Lösung Investor = öffentlicher Aufgabenträger Gruppenkläranlage Errichtung von Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke Ortsteilkläranlage Errichtung von Kleinkläranlagen für komplette Ortsteile Bau der erforderlichen Kanäle Bau der erforderlichen Kanäle Bau der erforderlichen Kanäle Grundförderung 1.500 EUR Grundförderung 1.500 EUR Grundförderung 1.500 EUR Grundförderung 1.500 EUR Zusätzliche Förderung für angeschlossene Einwohner und Grundstücke Zusätzliche Förderung für angeschlossene Einwohner und Grundstücke Zusätzliche Förderung für angeschlossene Einwohner und Grundstücke Keine Förderung der Kanäle Förderung der Kanäle Förderung der Kanäle
5. Beispiele Nr. 1 Fördersatzberechnung zur Einzellösung Bau einer Kleinkläranlage für ein Grundstück 2 Personen Haushalt Einbau einer Kläranlage für 4 Einwohnerwerte (Mindestgröße) Grundförderung EUR 1.500 Gesamtzuschuss EUR 1.500 Weitere Finanzierung EUR 4.100 Gesamt EUR 5.600
5. Beispiel Nr. 2 Einzellösung mit Aufgabenträger als Antragsteller Grundstück im Eigentum einer Privatperson Mögliche rechtliche Konstruktion, damit Aufgabenträger Antragsteller werden kann Fördersatzberechnung KKA im Eigentum des Aufgabenträgers im ABK als dezentral ausgewiesen öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Errichtung einer öffentlichen KKA auf unbestimmte Zeit ohne das Recht der ordentlichen Kündigung und mit Bindung der Rechtsnachfolger an den Vertrag dingliche Sicherung durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeit (Berechtigung zum Bau und Betreiben einer KKA durch Aufgabenträger) Erhebung von Gebühren durch den Aufgabenträger
5. Beispiel Nr. 3: Gruppenlösung für Siedlungsgebiete außerhalb des Ortskerns Kriterien bei der Förderung von öffentlichen Gruppenlösungen geringere Kosten pro Einwohner KKA Öffentliches Grundstück bei öffentlicher Investition umfangreichere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für öffentliche Aufgabenträger Fachkenntnisse des Aufgabenträgers im Abwasserbereich Überwachung, Betrieb der Anlage durch Experten demografische Entwicklung wird beachtet rechtliche Sicherheit
Fördersatzberechnung zur Gruppenlösung Beispiel Nr. 3 Bau einer Kleinkläranlage durch den Aufgabenträger für 15 Grundstücke und 45 Einwohnerwerte Zzgl. Förderung der Kanäle über öffentliches Verfahren Grundförderung 1.500 EUR 150 EUR je weiterer EW 6.750 EUR 200 EUR je angeschlossenes Grundstück Gesamtzuschuss Weitere Finanzierung Gesamt 3.000 EUR 11.250 EUR 15.750 EUR 27.700 EUR
6. Aktuelles In 2012 stark zunehmende Anzahl an Ergänzungszustimmungen/ ABK-Fortschreibungen - benötigte Unterlagen bei Ergänzungszustimmungen: - Formblatt 5 mit fortlaufender Nummer der Kleinkläranlage - Beschluss der ABK-Fortschreibung - Bestätigung der Wasserbehörde Antragstellung KKA: - neuer Antrag auf Gewährung und Auszahlung einer Zuwendung für KKA mit: - Angaben zum Eigentümerwechsel - Angaben, wenn KKA nicht auf dem Grundstück ist - Angaben bei abweichendem Kontoinhaber
6. Aktuelles - Häufige Rückfragegründe fehlende Angabe zur Vorsteuerabzugsberechtigung datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für jeden Antragsteller Nutzen der alten Antragsformulare fehlende Unterschriften der Antragsteller Eigentumswechsel nicht belegt (im Formblatt 5 abweichend vom Antragsteller) (neuer Antrag Eigentumsübergang auf Antragsteller ist erfolgt) abweichende Flurstücksnummer zum Formblatt 5 (neuer Antrag KKA steht auf dem Grundstück, auf dem das Abwasser anfällt)
6. Aktuelles - Kürzungsgründe in Bezug auf die Zuschusshöhe Zuschüsse (ohne Beratungsleistung) Kürzungsgründe beantragt bewilligt gekürzt 38,9 Mio EUR 37,1 Mio EUR 1,8 Mio EUR Überschreitung der Sanierungsfrist erstes Jahr: 250,00 EUR ab dem zweiten Jahr: insges. 500 EUR Wegfall Grundstückszuschlag (z.b. Neubau) Kürzung wenn techn. Kapazität von der tatsächl. Einleitgenehmigung bzw. der Einstellung der Anlage abweicht = 4,6 % Kürzungen 1,5-fach Regelung (z.b. geringe Ausgaben bei abflusslosen Gruben, Kürzung nicht förderfähiger Ausgaben wie Gebühren)
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit Zweckverbände/ Kommunen SMUL Wasserbehörden SAB Landesdirektion Sachsen Kommunalämter/ Rechtsaufsichten
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit