Sozialpolitik I (Soziale Sicherung) Sommersemester 2007 7. Vorlesung Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de www.wiwi.uni-frankfurt.de/~strengma
Gliederung 4.5 Reformvorschläge 4.5.1 Umstellung auf Kapitaldeckung 4.5.2 weitere Vorschläge zum Problemkreis demographische Entwicklung 4.5.3 verbesserte Grundsicherung 4.5.4 Rentensplitting 4.5.5 Bürgerversicherung 4.5.6 Schwedisches Modell der Alterssicherung Literatur: Bäcker et al. (2000): Kap. VIII 8.-10. Strengmann-Kuhn, Wolfgang (2004): Grundrente und Grundsicherung im Alter - Ziele, Modelle und offene Fragen. In: Opielka, Michael (Hrsg.): Grundrente in Deutschland. Sozialpolitische Analysen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Strengmann-Kuhn (2005): Bürgerversicherung. Die Zukunft im Sozialstaat. Wiesbaden: VS-Verlag.
verbesserte Grundsicherung Ziel: eigenständige Grundsicherung im Rentensystem Grund-, Mindest- oder Garantierente Modelle ohne Zusatzabsicherung (Einheitsrente): steuerfinanziert beitragsfinanziert Kopfbeiträge Übergangsproblematik wg. aufzubauender privater Kapitalgedeckter Altersicherung (s.o.) keine Lebensstandardsicherung mehr keine Umverteilung (neben der Grundabsicherung) innerhalb des Rentensystems, Förderung von Kindererziehung etc. in der Realität: nur Grundrentenmodelle mit staatlicher oder obligatorischer betrieblicher Zusatzabsicherung
verbesserte Grundsicherung Modelle mit Zusatzabsicherung: 1. steuerfinanzierte Grundrente plus beitragsfinanzierte Zusatzrente 2. steuerfinanzierte Garantierente ( Schwedisches Modell ) 3. Schweizer Modell (beitragsfinanzierte Mindestrente) 4. voll eigenständige Sicherung
steuerfinanzierte Grundrente Leistungen beitragsfinanzierte Zusatzrente Steuerfinanzierte Grundrente Beiträge
steuerfinanzierte Grundrente Übergansproblematik: - jetzige Renten sind verfassungsrechtlich geschützt, d.h. bei Einführung einer Grundrente würden die jetzigen Rentnerinnen und Rentner eine zusätzliche Leistung beziehen Gerechtigkeitsproblem (Generationengerechtigkeit), Finanzierungsproblem Einführung einer Grundrente könnte nur schrittweise bei gleichzeitiger Verringerung der jetzigen Alterssicherung erfolgen prinzipiell möglich, aber komplexes Problem und lange Übergangszeiten
Garantierente Aufstockung niedriger Renten Ziel: Garantie einer Mindestrentenhöhe Beispiel Schweden: Ersetzung der Volksrente durch eine Garantierente steuerfinanziert eigene Renten werden teilweise auf die Garantierente angerechnet prinzipiell auch denkbar als Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, dann wäre die Garantierente beitragsfinanziert
Garantierente ( Schwedisches Modell ) Leistungen steuerfinanzierte Garantierente beitragsfinanziert Beiträge
Schweizer Modell Versicherungspflicht für alle Erwachsenen einheitlicher Beitragssatz Mindestbeitrag für Personen ohne eigenes Einkommen es existiert eine Mindestrente und eine doppelt so hohe Höchstrente dazwischen steigt die Rente mit zunehmenden Beiträgen an für hohe und niedrige Einkommen kein Äquivalenzprinzip!
Schweizer Modell Leistungen beitragsfinanzierte Rente ("Schweizer Modell") Beiträge
Voll eigenständige Sicherung Ziel: Erreichung mindestens eines Grundsicherungsniveaus für jede Person im Alter (oder auch bei Arbeitslosigkeit) durch vorherige Beitragszahlung bei Beibehaltung des Äquivalenzprinzips. Mindestbeitragspflicht für alle Personen über 18 Beitrag ist so konstruiert, dass eine Zahlung mindestens in Höhe des Grundsicherungsniveaus daraus resultiert Abschaffung der Witwen- und Witwerrente
Voll eigenständige Sicherung für Nichterwerbstätige ohne Einkommen wird der Mindestbeitrag von der Person oder der Institution gezahlt, die auch sonst für den Lebensunterhalt aufkommt, z.b.: Arbeitslose Arbeitsamt Studierende BAföG oder Eltern Nicht erziehende Hausfrauen Ehemann, dadurch: Anreiz zu höherer Erwerbstätigkeit von Frauen Im Fall von Kindererziehung wird der Mindestbeitrag vom Staat bezahlt, und zwar auch im Falle von Erwerbstätigkeit, dann gibt es also einen zusätzlichen Beitrag Anreiz zur Erwerbstätigkeit
Voll eigenständige Sicherung Vorteile: Vermeidung von Armut im Alter, und zwar auch für Selbständige, Personen mit kurzen Erwerbstätigkeitsphasen systemkonforme Reform Beibehaltung des Äquivalenzprinzips verbesserte eigenständige Absicherung von Frauen Anreize zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen Probleme: lange Übergangszeiten bis die eigenständige Sicherung wirkt Was ist mit Geringverdienern, Teilzeiterwerbstätigen?
Ziel: Reformvorschläge Rentensplitting Aufbau von eigenständigen Renten mit der Folge, dass die Witwen-/Witwerrente langfristig wegfällt Idee: In einer Ehe erworbene Rentenanwartschaften werden geteilt gleicher abgeleiteter Rentenanspruch für Männer und Frauen hinzu kommen die außerhalb der Ehe erworbenen Rentenansprüche Die in einer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bleiben auch nach einer Scheidung erhalten.
Bürgerversicherung Beitragspflicht für Alle (wie bei Voll eigenständiger Sicherung oder Schweizer Modell) Ausdehnung der Beitragsbemessung auf alle Einkommen Effekte auf Beitragssatz und Rentenniveau kurzfristig: Einnahmen steigen, Ausgaben bleiben konstant Senkung der Beiträge oder Erhöhung des Rentenniveaus möglich Anlage eines Kapitalstocks denkbar langfristig: Ausgaben steigen auch kein nachhaltiger Effekt auf die Beiträge/ das Rentenniveau Letzteres gilt aber nur bei Beibehaltung des Äquivalenzprinzips. Bei Einführung einer Höchstrente wie im Schweizer Modell oder Abschwächung des Äquivalenzprinzips für hohe Renten gibt es auch langfristig entlastende Effekte
Bürgerversicherung weitere Argumente für eine Bürgerversicherung: horizontale Gerechtigkeit bessere Absicherung von Selbstständigen bessere Absicherung bei unterbrochenen Erwerbskarrieren teilweise Entkopplung der Kosten der Rentenversicherung vom Faktor Arbeit Geringere Abhängigkeit von konjunkturellen Schwanken und von der demographischen Entwicklung
Schwedisches Modell der Alterssicherung Altes Modell: einheitliche Grundrente (Volksrente) plus beitragsabhängige Zusatzrente Rentenreform 1998: Basis: beitragsabhängige, umlagefinanzierte Rente (contribution defined) Integration einer obligatorischen, privaten Rente steuerfinanzierte Garantierente
Schwedisches Modell der Alterssicherung 1. contribution defined statt benefit defined Festsetzung des Beitrags auf 18,5% absolute Beitragsstabilität notional contribution defined: Beiträge aus der umlagefinanzierten Rente werden auf einem virtuellen Konto gutgeschrieben und mit der Lohnsteigerung verzinst Problem: Verzinsung Lohnsteigerung müsste eigentlich Lohnsummenwachstum sein Sollten Einnahmen und Ausgaben nicht übereinstimmen, wird das durch einen Fond abgefedert (2001: 26% des BIP!)
Schwedisches Modell der Alterssicherung 2. private Kapitaldeckung Der Beitrag von 18,5% wird aufgeteilt in 16%, der in die Umlage finanzierte Rente fließt und 2,5%, die privat angelegt werden müssen. Falls sich jemand nicht entscheiden kann, gibt es einen staatlich festgelegten Standardfond keine Mindestverzinsung wie bei der Riesterrente
Schwedisches Modell der Alterssicherung 3. steuerfinanzierte Garantierente Risiko der Lohnentwicklung und Risiko der Zinsentwicklung wird beides von den Rentnerinnen und Rentnern getragen, aber: Staat garantiert eine individuelle, eigenständige Mindestrente Rentenansprüche aus der eigenen Rente werden teilweise angerechnet, und zwar nur die keine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung
Schwedisches Modell der Alterssicherung Beurteilung: Demographische Entwicklung Rendite des Umlageverfahrens sinkt Schlussfolgerungen: a) Erhöhung der Beiträge bei gleichem Rentenviveau oder Verringerung des Rentenniveaus bei konstanten Beiträgen Politisches Ziel: Beitragsstabilität defined contribution als Maßnahme ist konsequent
Schwedisches Modell der Alterssicherung Beurteilung: b) Ausbau der kapitalgedeckten Alterssicherung Probleme: - Rendite ist ebenfalls unklar (Erwartungswert möglicherweise höher als bei UV, Varianz größer) Mischung aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren - private Kapitaldeckung wird eher von Personen mit höherem Einkommen und höherer Bildung durchgeführt obligatorische Kapitaldeckung
Schwedisches Modell der Alterssicherung Beurteilung: Mindestsicherung im Alter: Ziele: - Armutsbekämpfung - Stärkung der Unabhängigkeit von weiteren staatlichen Leistungen - Stärkung der Unabhängigkeit von anderen Personen - Teilhabeäquivalenz (höhere Beiträge höhere Rente) hoch genug? wichtig: Anpassungsregeln Inanspruchnahmeregelungen so einfach wie möglich, möglichst Automatismus eigenständige Sicherung nur teilweise Anrechnung
Schwedisches Modell der Alterssicherung Fazit Schwedisches Rentenreform erreicht eine Reihe unterschiedlicher Ziele: Beitragssatzstabilität Ausbau der kapitalgedeckten Alterssicherung eigenständige Mindestrente hohes Maß an Transparenz dauerhaft stabiles System aber: Risikoverlagerung auf die Älteren (Abfederung durch Garantierente) Probleme im Detail
Fazit Reformvorschläge Schwedisches Modell der Alterssicherung Annäherung an das deutsche Modell der Alterssicherung Basis: beitragsabhängige, umlagefinanzierte Rente kapitalgedeckte, private Zusatzabsicherung steuerfinanzierte Mindestabsicherung das neue Schwedische Modell könnte Vorbild für eine umfassende Rentenreform in Deutschland sein
5. Soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit Gliederung: 5.1 Was ist Arbeitslosigkeit? 5.2 Statistischer Überblick 5.3 Warum Sozialversicherung? 5.4 Arbeitslosenversicherung in Deutschland (Arbeitslosengeld 1) 5.5 (Arbeitslosenhilfe) 5.6 Kritik und Reformbedarf Literatur: Bäcker et al. (2000): Kap. IV 5.,7. Übersicht über das Sozialrecht. Kap. 3
Was ist Arbeitslosigkeit? Theoretisches Konzept Arbeitsmarkt erwerbstätig Individuen arbeitslos Nichterwerbsperson
Was ist Arbeitslosigkeit? Grundbegriffe Bevölkerung Nichterwerbstätige Erwerbstätige arbeitssuchend: ( unfreiwillig ) Arbeitslose nicht arbeitssuchend: freiwillig Arbeitslose Erwerbspersonen andere soziale Sicherungssysteme Arbeitslosenunterstützung Nichterwerbspersonen in begründeten Fällen: sonst: keine soziale Absicherung Arbeitslosenquote=(unfreiwillig) Arbeitslose/Erwerbspersonen
Was ist Arbeitslosigkeit? ILO-Definition ILO = International Labour Organisation wird verwendet von: - Statistisches Bundesamt/ Mikrozensus ( Erwerbslose ) - Eurostat (Statistisches Amt der EU) - OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) - ILO
Was ist Arbeitslosigkeit? ILO-Definition Erwerbstätige 15 Jahre und älter mindestens eine Stunde pro Woche erwerbstätig Arbeitslose 15 Jahre und älter nicht erwerbstätig aktive Suche in den letzten 4 Wochen sofort verfügbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit (inkl. Erziehungsurlaub) Nichterwerbspersonen alle anderen
Was ist Arbeitslosigkeit? registrierte Arbeitslosigkeit Im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes ist arbeitslos, wer: a) beschäftigungslos ist und b) eine mindestens 15 Std./Woche umfassende Beschäftigung sucht beschäftigungslos ist auch, wer weniger als 15 Std./Woche beschäftigt ist (mehrere Beschäftigungen werden zusammengezählt)
Was ist Arbeitslosigkeit? registrierte Arbeitslosigkeit ja nein ja x suchend, aber nicht gemeldet ILO- Definition nein geringfügig beschäftigt nicht aktiv suchend x nicht sofort verfügbar
Vergleich registrierte Arbeitslosigkeit und ILO-Definition 14,0 12,0 10,0 8,0 registrierte Arbeitslose ILO definition 6,0 4,0 2,0 0,0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Registrierte Arbeitslosigkeit nach der Dauer (September 2002) 4.500.000 4.000.000 3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 insgesamt > 6 Monate >1 Jahr > 2 Jahre 2 Jahre und länger 1 bis unter 2 Jahre 1/2 Jahr bis unter 1 Jahr 3 Monate bis unter 1/2 Jahr 1 bis unter 3 Monate unter 1 Monat
Arbeitslosenquoten 1970-2005 registrierte Arbeitslose 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005
52,0% 50,0% 48,0% 46,0% 44,0% 42,0% 40,0% 38,0% Erwerbsquote und Erwerbstätigenquote in Deutschland 1967-2004 employment rate activity rate 1977 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 1975 1973 1971 1969 1967